Ob Gebrauchtwagen mit verschwiegenem Unfallschaden, Eigentumswohnung mit Feuchtigkeitsschaden oder Käufer, der den Kaufpreis nicht zahlt: Streit aus Kaufverträgen entscheidet sich über Fristen, Beweise und die richtige Anspruchsgrundlage. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH ist eine Prozesskanzlei in 1010 Wien. Wir vertreten Käufer und Verkäufer in Gewährleistungs-, Irrtums- und Rücktrittsprozessen vor den Bezirks- und Landesgerichten.
Rechtsschutzversichert? Der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz deckt Streitigkeiten aus Kaufverträgen über bewegliche Sachen, meist mit Wartefrist und Höchstsummen. Wir prüfen Ihre Polizze und holen die Deckungszusage kostenlos ein. Erstberatung: 60 Minuten, EUR 400 inkl. USt.

Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB, für Verbraucherkäufe seit 2022 das Verbrauchergewährleistungsgesetz): Der Verkäufer haftet für Mängel, die bei Übergabe vorlagen, verschuldensunabhängig. Zuerst Verbesserung oder Austausch, dann Preisminderung oder Wandlung, also Rückabwicklung. Die Frist beträgt zwei Jahre bei beweglichen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen. Tritt der Mangel in den ersten sechs Monaten (bei Verbrauchergeschäften über Waren im ersten Jahr) auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe bestand.
Irrtumsanfechtung (§ 871 ABGB): Hat der Verkäufer einen Irrtum über wesentliche Eigenschaften veranlasst, etwa über Laufleistung, Unfallfreiheit oder Wohnfläche, kann der Vertrag angefochten oder angepasst werden, drei Jahre ab Vertragsabschluss. Bei Arglist (§ 870 ABGB) gilt die lange Frist von 30 Jahren, und ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss hilft dem Verkäufer nicht.
Schadenersatz kommt dazu, wenn der Verkäufer den Mangel verschuldet hat, etwa Mangelfolgeschäden, Gutachterkosten oder Mietwagenkosten.
Beim Kauf vom Händler kann die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen, bei Gebrauchtwagen aber auf ein Jahr verkürzt werden. Beim Privatkauf ist ein Ausschluss zulässig, er erfasst aber keine arglistig verschwiegenen Mängel und keine zugesagten Eigenschaften. Typische Streitfälle: nicht offengelegte Unfallschäden, manipulierter Kilometerstand, Motor- oder Getriebeschaden kurz nach Übergabe, Leasing- und Finanzierungsrücktritt. Wir sichern den Zustand des Fahrzeugs durch ein Gutachten, setzen dem Verkäufer eine Frist und klagen auf Wandlung oder Preisminderung.
Kaufverträge über Wohnungen und Häuser enthalten fast immer einen Gewährleistungsausschluss. Er gilt nicht für Mängel, die der Verkäufer kannte und verschwiegen hat, und nicht für ausdrücklich zugesagte Eigenschaften. Feuchtigkeit, Schimmel, nicht genehmigte Umbauten, Altlasten, falsche Flächenangaben und fehlende Fertigstellungsanzeigen sind die häufigsten Streitpunkte. Die Frist beträgt drei Jahre ab Übergabe, die Beweisführung erfordert regelmäßig ein Bausachverständigengutachten. Beim Kauf vom Bauträger kommen die Sicherungspflichten nach dem Bauträgervertragsgesetz dazu.
Wir vertreten auch Verkäufer: Einklagen des Kaufpreises samt Verzugszinsen, Rücktritt vom Vertrag nach Nachfristsetzung (§ 918 ABGB), Abwehr unberechtigter Gewährleistungs- und Irrtumsansprüche sowie Durchsetzung von Vertragsstrafen. Bei Unternehmergeschäften prüfen wir die Rügepflicht nach § 377 UGB, an der viele Käuferansprüche scheitern.
Mit Rechtsschutzversicherung: Der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz übernimmt unsere Kosten, Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und bei Unterliegen auch die Kosten der Gegenseite. Er ist in vielen Privat-Rechtsschutzpaketen enthalten, deckt Streitigkeiten aus Kaufverträgen über bewegliche Sachen und hat meist eine Wartefrist von drei Monaten sowie Versicherungssummen-Grenzen. Immobilienkäufe sind häufig nur über den Grundstücks-Rechtsschutz oder gar nicht gedeckt, das klären wir vorab. Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer kostenlos für Sie und prüfen eine allfällige Ablehnung.
Ohne Rechtsschutzversicherung: Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltstarif ab. Bei Obsiegen trägt die Gegenseite die Verfahrenskosten.
Erstberatung: 60 Minuten, EUR 400 inkl. USt, mit Durchsicht Ihrer Unterlagen. Danach wissen Sie, ob sich ein Verfahren lohnt und wie wir vorgehen.
Wir konzentrieren uns auf Streitigkeiten ab einem Streitwert von rund EUR 10.000 sowie auf alle Fälle mit Rechtsschutzdeckung: Fahrzeugkäufe, Immobilien- und Wohnungskäufe, Unternehmens- und Anteilskäufe, Kunst und hochwertige Konsumgüter. Für die Erstberatung benötigen wir den Kaufvertrag, Inserat oder Exposé, die Korrespondenz mit der Gegenseite, vorhandene Gutachten und Ihre Rechtsschutzpolizze.
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Wir sind eine Prozesskanzlei. Gewährleistungs- und Irrtumsprozesse führen wir vor den Bezirks- und Landesgerichten, mit Sachverständigen und mit dem Blick auf die Fristen, die in diesem Bereich über Sieg oder Niederlage entscheiden. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Position und einen klaren Vorschlag, wie wir vorgehen.