Das Wiener Mietrecht ist ein Sonderrecht mit eigenen Fristen, Präklusionen und Zuständigkeiten. Wer ohne Prozesserfahrung in ein Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz geht, verliert Geld oder den Anspruch. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH ist eine Prozesskanzlei in 1010 Wien. Wir vertreten Mieter, Vermieter und Eigentümergemeinschaften vor den Wiener Bezirksgerichten, der Schlichtungsstelle der Stadt Wien und im Rechtsmittelverfahren.
Rechtsschutzversichert? Der Wohnungs-Rechtsschutz deckt Streitigkeiten aus dem Mietvertrag Ihrer Wohnung, Vermieter benötigen den Grundstücks-Rechtsschutz. Wir prüfen Ihre Polizze und holen die Deckungszusage kostenlos ein. Erstberatung: 60 Minuten, EUR 400 inkl. USt.
Ob Mietzinsobergrenzen, Kündigungsschutz und Erhaltungspflichten gelten, hängt davon ab, ob Ihr Mietverhältnis dem Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht unterliegt. Altbauwohnungen in Wien mit Baubewilligung vor 1945 fallen meist in den Vollanwendungsbereich mit Richtwertmietzins, Neubauten und Eigentumswohnungen in Gebäuden nach 1953 in die Teilanwendung, Ein- und Zweifamilienhäuser häufig ganz heraus. Diese Einordnung entscheidet, welche Ansprüche Sie haben, und wird von Vermietern wie Mietern regelmäßig falsch eingeschätzt.
Viele mietrechtliche Ansprüche in Wien, etwa die Mietzinsüberprüfung, Betriebskostenfragen und Erhaltungsanträge, müssen zuerst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien (MA 50) eingebracht werden. Erst danach kann das Bezirksgericht angerufen werden. Andere Ansprüche, insbesondere Aufkündigungen und Zahlungsklagen, gehören direkt vor das Gericht. Der falsche Weg kostet Monate. Wir wählen das richtige Verfahren, halten die Fristen und vertreten Sie in beiden Instanzen.
Das Mietrecht lebt von Präklusivfristen, Formvorschriften und einer dichten Judikatur des OGH, die sich laufend ändert, zuletzt bei Wertsicherungsklauseln und Befristungen. Vermieter, die ohne Vertretung kündigen, verlieren wegen Formfehlern. Mieter, die zu spät handeln, verlieren ihre Rückforderung. Wir führen diese Verfahren seit Jahren vor den Wiener Bezirksgerichten und im Rekursverfahren und wissen, welche Anträge durchgehen und welche nicht.
Mit Rechtsschutzversicherung: Der Wohnungs-Rechtsschutz (für Mieter) beziehungsweise der Grundstücks-Rechtsschutz (für Vermieter und Eigentümer) übernimmt unsere Kosten, Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und bei Unterliegen auch die Kosten der Gegenseite. Beide Bausteine haben meist eine Wartefrist von drei Monaten. Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer kostenlos für Sie und prüfen eine allfällige Ablehnung.
Ohne Rechtsschutzversicherung: Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltstarif ab. Im streitigen Verfahren trägt bei Obsiegen die Gegenseite die Verfahrenskosten.
Erstberatung: 60 Minuten, EUR 400 inkl. USt, mit Durchsicht von Mietvertrag, Abrechnungen und Korrespondenz. Danach wissen Sie, ob sich ein Verfahren lohnt und wie wir vorgehen.
Wir konzentrieren uns auf Verfahren mit einem Streitwert ab rund EUR 10.000, auf Vermieter und Eigentümergemeinschaften mit laufendem Beratungsbedarf sowie auf alle Fälle mit Rechtsschutzdeckung. Für die Erstberatung benötigen wir den Mietvertrag, die letzten Betriebskostenabrechnungen, Vorschreibungen und die Korrespondenz mit der Gegenseite oder Hausverwaltung sowie Ihre Rechtsschutzpolizze.
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Wir sind eine Prozesskanzlei und kennen das Mietrecht von beiden Seiten: Wir vertreten Mieter und Vermieter vor Gericht und betreuen selbst Liegenschaften mit laufender MRG-Compliance. Dr. Clemens Pichler, LL.M., publiziert regelmäßig zu Mietrecht und OGH-Judikatur. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Position und einen klaren Vorschlag, wie wir vorgehen.