Unser Anspruch
Warum wir keine kostenlose Erstberatung anbieten
Weil Sie keinen Anwalt brauchen, der seine Erstberatungsstunde abarbeitet, in der Hoffnung einen Fall zu bekommen — Sie brauchen einen, der hochqualitativ arbeitet und Ihren Fall löst.
Es wollen deutlich mehr Mandanten zu uns, als wir annehmen können. Das hat einen Grund. Die Bereitschaft unserer Mandanten für Qualität auch zu zahlen, sagt auch etwas über unsere Mandanten aus. Und nur mit solchen Mandanten wollen wir zusammenarbeiten. Anwalt und Mandant müssen zusammenpassen. Und wir passen nicht zu Mandanten, denen „billig“ wichtiger ist als „Qualität“.
Erfolg ist kein Zufall — und er fängt mit der richtigen Erstberatung an.
Wie wir arbeiten
Wir haben uns vor vielen Jahren entschieden, anders zu arbeiten: weniger Mandate, dafür jedes mit voller Aufmerksamkeit und maximalem Einsatz. Eben so, als wäre es unsere eigene Causa.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (egal welche), übernehmen wir für Sie kostenlos die Deckungsanfrage. Einen allfälligen Selbstbehalt stellen wir nicht in Rechnung. Wir sind der Meinung, dass Sie einen unabhängigen Rechtsanwalt verdienen, keinen „Versicherungsanwalt“. Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, rechnen wir transparent entweder auf Stundenbasis oder nach den Allgemeinen Honorarkriterien bzw. dem Rechtsanwaltstarifgesetz ab.
Und wenn sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht lohnt, sagen wir das auch ganz offen.