Hat eine Behandlung nicht dem medizinischen Standard entsprochen oder wurden Sie über die Risiken eines Eingriffs nicht ausreichend aufgeklärt, haften Arzt und Krankenanstalt für den daraus entstandenen Schaden. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH ist eine Prozesskanzlei mit Sitz in 1010 Wien. Wir führen Arzthaftungsverfahren vor den Landesgerichten, von der Sicherung der Krankengeschichte über das Sachverständigengutachten bis zum Urteil oder Vergleich.
Rechtsschutzversichert? Der Schadenersatz-Rechtsschutz deckt Ansprüche aus Personenschäden in der Regel ohne Wartefrist. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein, kostenlos. Erstberatung: 60 Minuten, EUR 400 inkl. USt, mit Durchsicht Ihrer Befunde.

Arzthaftung ist die Verantwortung von Ärzten, Spitälern und Pflegeeinrichtungen für Schäden, die durch eine fehlerhafte Behandlung entstehen. Grundlage ist der Behandlungsvertrag, daneben das Schadenersatzrecht des ABGB. Wer sich zu einer Behandlung verpflichtet, schuldet die Sorgfalt eines gewissenhaften Facharztes (§ 1299 ABGB). Der Krankenhausträger haftet für seine Ärzte und sein Pflegepersonal als Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB).
In der Praxis geht es um drei Fallgruppen:
Der Patient muss grundsätzlich beweisen, dass ein Fehler vorliegt und dass dieser Fehler den Schaden verursacht hat. Genau daran scheitern viele Verfahren. Die Rechtsprechung des OGH kennt aber wichtige Beweiserleichterungen, die wir konsequent nutzen:
Entscheidend ist fast immer das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen. Wir bereiten die Beweisfragen vor, prüfen Gutachten auf Widersprüche und lassen bei Bedarf ein Ergänzungsgutachten oder einen zweiten Sachverständigen bestellen. Vor der Klage sichern wir die vollständige Krankengeschichte, auf die Sie einen gesetzlichen Anspruch haben.
Bei nachgewiesenem Behandlungs- oder Aufklärungsfehler bestehen gegen Arzt, Krankenanstalt und deren Haftpflichtversicherer folgende Ansprüche:
Bei Dauerschäden liegen die Streitwerte regelmäßig im sechsstelligen Bereich. Solche Verfahren führen wir aktuell unter anderem vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.
Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen Schaden und Schädiger bekannt sind (§ 1489 ABGB). Bei Arzthaftung beginnt die Frist meist erst, wenn der Patient den Behandlungsfehler als Ursache erkennen konnte. Unabhängig davon endet die Frist absolut nach 30 Jahren. Ist eine Klage kurzfristig nicht möglich, holen wir vom Haftpflichtversicherer einen Verjährungsverzicht ein oder erheben eine Feststellungsklage. Warten Sie nicht: Befunde gehen verloren, Zeugen erinnern sich nicht mehr, und die Gegenseite dokumentiert ab dem ersten Anspruchsschreiben.
Die Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft und die Schlichtungsstelle der Ärztekammer sind kostenlose Wege, die in klaren Fällen zu einer Zahlung des Haftpflichtversicherers führen können. Für Fälle, in denen die Haftung nicht eindeutig ist, gibt es den Patientenentschädigungsfonds. Diese Wege ersetzen ein Gerichtsverfahren aber nicht: Die Verjährung läuft grundsätzlich weiter, der Versicherer bestimmt das Tempo, und ohne eigenes Gutachten bleibt die Verhandlungsposition schwach. Wir prüfen in der Erstberatung, ob der außergerichtliche Weg für Sie sinnvoll ist oder ob wir direkt gegenüber dem Haftpflichtversicherer auftreten und bei Ablehnung klagen.
Mit Rechtsschutzversicherung: Der Schadenersatz-Rechtsschutz ist in praktisch jedem privaten Rechtsschutzpaket enthalten und deckt Ansprüche aus Personenschäden, in der Regel ohne Wartefrist. Er übernimmt unsere Kosten, die Gerichtsgebühren, die Sachverständigenkosten und im Fall des Unterliegens auch die Kosten der Gegenseite. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie, kostenlos und ohne dass Sie sich um die Korrespondenz mit dem Versicherer kümmern müssen. Lehnt der Versicherer ab, prüfen wir die Ablehnung und setzen die Deckung wenn nötig durch.
Ohne Rechtsschutzversicherung: Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltstarif ab. Bei Obsiegen trägt der Haftpflichtversicherer des Arztes oder Spitals die Verfahrenskosten. Bei hohen Streitwerten kann eine Prozessfinanzierung sinnvoll sein, die wir für Sie organisieren.
Erstberatung: 60 Minuten, EUR 400 inkl. USt. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob sich ein Verfahren lohnt, welche Beweise fehlen und wie der Weg zur Zahlung aussieht.
Wir konzentrieren uns auf Fälle, in denen ein Gerichtsverfahren wirtschaftlich Sinn hat: dauerhafte Gesundheitsschäden, erhebliche Operationsfolgen, verzögerte Diagnosen mit schwerem Verlauf, Geburtsschäden und Todesfälle, sowie alle Fälle mit Rechtsschutzdeckung. Für die Erstberatung benötigen wir die Krankengeschichte oder Arztbriefe, vorhandene Befunde und Aufklärungsbögen sowie, falls vorhanden, Ihre Rechtsschutzpolizze.
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Wir sind eine Prozesskanzlei. Arzthaftungsfälle gewinnt man nicht mit Briefen, sondern mit sauber vorbereiteten Beweisanträgen, Gutachtenskritik und Verhandlungsführung vor dem Landesgericht. Dr. Clemens Pichler, LL.M., vertritt Patienten und Angehörige vor den Landesgerichten und dem Obersten Gerichtshof und publiziert regelmäßig zu Arzthaftung und Schadenersatzrecht. Sie erhalten bei uns keine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon, sondern eine fundierte Beurteilung Ihrer Unterlagen und danach einen klaren Vorschlag, wie wir vorgehen.