Schmerzengeld (in Deutschland Schmerzensgeld) ist der Ausgleich für körperliche und seelische Schmerzen nach einer Verletzung. Versicherer bieten pauschale Beträge an, die mit der tatsächlichen Bemessung nach der österreichischen Rechtsprechung wenig zu tun haben. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH ist eine Prozesskanzlei in 1010 Wien. Wir beziffern Ihr Schmerzengeld nach den Kriterien des OGH und setzen es gegen Haftpflichtversicherer, Ärzte, Spitäler und Schädiger durch.
Rechtsschutzversichert? Der Schadenersatz-Rechtsschutz deckt Schmerzengeldansprüche in der Regel ohne Wartefrist. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein, kostenlos. Erstberatung: 60 Minuten, EUR 400 inkl. USt.
Rechtsgrundlage ist § 1325 ABGB: Wer jemanden am Körper verletzt, hat ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld zu bezahlen. Erfasst sind körperliche Schmerzen, seelische Beeinträchtigungen und der Verlust an Lebensfreude. Daneben stehen Verunstaltungsentschädigung (§ 1326 ABGB), Heilungskosten, Verdienstentgang und die Feststellung der Haftung für Spätfolgen. Angehörige können bei Tod oder schwerster Verletzung eines nahen Familienmitglieds Trauer- beziehungsweise Schockschadenersatz verlangen.
Immer dann, wenn jemand für Ihre Verletzung haftet: nach Verkehrsunfällen, Arbeitsunfällen mit Fremdverschulden, Behandlungsfehlern, Sturzunfällen wegen verletzter Verkehrssicherungspflicht, Hundebissen, Sportunfällen mit grober Regelverletzung, Körperverletzungen und Übergriffen. Im Strafverfahren machen wir Ihre Ansprüche als Privatbeteiligte geltend, damit Sie kein eigenes Zivilverfahren führen müssen.
Die österreichischen Gerichte bemessen Schmerzengeld global nach Dauer und Intensität der Schmerzen, wobei leichte, mittlere und starke Schmerzen in Tagen erfasst und mit den in der Judikatur üblichen Tagsätzen bewertet werden. Dazu kommen Dauerfolgen, seelisches Leid, Alter und Lebenssituation des Verletzten. Grundlage ist ein medizinisches Gutachten, das die Schmerzperioden festhält. Genau hier setzen wir an: Ein unvollständiges Gutachten oder eine fehlende Schmerzperiode kostet schnell mehrere tausend Euro. Wir prüfen Gutachten kritisch und beantragen Ergänzungen. Bei laufender Behandlung fordern wir Teilzahlungen und sichern Spätfolgen durch ein Feststellungsbegehren ab.
Der Haftpflichtversicherer bemisst nach seinen Tabellen, nicht nach der aktuellen Rechtsprechung. Wer das erste Angebot annimmt und eine Abfindungserklärung unterschreibt, verzichtet auf alles Weitere, auch auf Spätfolgen. Wir beziffern Ihre Ansprüche vollständig, verhandeln auf Augenhöhe und klagen, wenn der Versicherer nicht angemessen zahlt. Bei Haftung des Gegners trägt dieser auch unsere Kosten.
Schmerzengeldansprüche verjähren in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB). Bei laufender Regulierung holen wir einen Verjährungsverzicht des Versicherers ein oder erheben rechtzeitig Klage.
Mit Rechtsschutzversicherung: Der Schadenersatz-Rechtsschutz übernimmt unsere Kosten, Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und bei Unterliegen auch die Kosten der Gegenseite. Er ist in praktisch jedem privaten Rechtsschutzpaket enthalten und deckt Personenschäden in der Regel ohne Wartefrist. Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer kostenlos für Sie und prüfen eine allfällige Ablehnung.
Ohne Rechtsschutzversicherung: Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltstarif ab. Bei Obsiegen trägt die Gegenseite die Verfahrenskosten.
Erstberatung: 60 Minuten, EUR 400 inkl. USt, mit Durchsicht Ihrer Unterlagen. Danach wissen Sie, ob sich ein Verfahren lohnt und wie wir vorgehen.
Wir vertreten Verletzte mit erheblichen oder dauerhaften Verletzungsfolgen, Angehörige bei Todesfällen und alle Fälle mit Rechtsschutzdeckung. Für die Erstberatung benötigen wir Arztbriefe und Befunde, Unfallbericht oder Anzeige, die bisherige Korrespondenz mit dem Versicherer und Ihre Rechtsschutzpolizze.
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Schmerzengeld nach einem Behandlungsfehler
Wonach der OGH Schmerzengeld in Arzthaftungsfällen bemisst und welche Beträge zuletzt zugesprochen wurden, erklären wir auf unserer Fachseite Schmerzengeld bei Behandlungsfehlern. Was ein Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht bei der Geltendmachung konkret tut, lesen Sie dort ebenfalls.
Wir sind eine Prozesskanzlei. Schmerzengeld setzen wir vor den Bezirks- und Landesgerichten durch und wissen, wie Gutachten gelesen und angegriffen werden. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, eine nachvollziehbare Bezifferung und, wenn nötig, die Klage.