Rechtsanwalt für Baumängel in Wien: Gewährleistung und Schadenersatz gegen Baufirma und Bauträger durchsetzen

Risse im Estrich, undichte Terrassen, mangelhafte Wärmedämmung, Schimmel im Neubau: Baumängel werden teuer, wenn Fristen versäumt oder Beweise nicht gesichert werden. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH ist eine Prozesskanzlei in 1010 Wien. Wir vertreten Bauherren und Wohnungskäufer gegen Baufirmen, Generalunternehmer und Bauträger, von der Mängelrüge über das Beweissicherungsverfahren bis zur Klage vor dem Landesgericht.

Rechtsschutzversichert? Viele Rechtsschutzpolizzen schließen Streitigkeiten aus der Errichtung oder dem Umbau von Gebäuden aus, der Kauf einer fertigen Wohnung oder Sanierungsarbeiten sind aber häufig gedeckt. Wir prüfen Ihre Polizze und holen die Deckungszusage kostenlos ein. Erstberatung: 60 Minuten, EUR 400 inkl. USt.

Rechtsanwalt Wien Baumängel

Was sind Baumängel im rechtlichen Sinn?

Ein Baumangel liegt vor, wenn das Werk von der vertraglichen Vereinbarung, den Ö-Normen, den Regeln der Technik oder der gewöhnlich vorausgesetzten Beschaffenheit abweicht. Rechtsgrundlage ist der Werkvertrag (§§ 1165 ff ABGB) mit den Gewährleistungsregeln der §§ 922 ff ABGB. Beim Kauf vom Bauträger gilt daneben das Bauträgervertragsgesetz. Auch optische Mängel und Abweichungen von Plänen sind Mängel, wenn sie vereinbart oder üblich waren.

Die häufigsten Baumängel

Feuchtigkeit und Schimmel durch mangelhafte Abdichtung, Risse in Estrich, Putz und Mauerwerk, Schallschutzmängel zwischen Wohnungen, undichte Dächer, Terrassen und Balkone, fehlerhafte Haustechnik und Heizungsanlagen, Abweichungen von Plänen und Baubewilligung sowie nicht fertiggestellte oder nicht abgenommene Leistungen.

Fristen und Vorgehen bei Baumängeln

Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt drei Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB). Der Bauunternehmer hat zuerst das Recht zur Verbesserung, Sie haben Anspruch auf Preisminderung, Wandlung oder, bei Verschulden, Schadenersatz, auch für das Deckungskapital einer Ersatzvornahme. Bis zur Verbesserung dürfen Sie den offenen Werklohn oder Haftrücklass in angemessener Höhe zurückbehalten. Wichtig ist die schriftliche Mängelrüge mit Frist, die Dokumentation mit Fotos und, bei strittigen Ursachen, ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren (§ 384 ZPO), das den Zustand verbindlich festhält, bevor saniert wird.

Warum Baumängel ohne Prozesskanzlei selten bezahlt werden

Baufirmen verweisen auf Subunternehmer, Planer und den Bauherrn selbst, Bauträger auf Fristablauf und Abnahmeprotokolle. Wer verbessert, ohne den Zustand zu sichern, verliert den Beweis. Wer zu spät klagt, verliert den Anspruch. Wir klären die Haftungskette zwischen Bauträger, Generalunternehmer, Professionisten und Planer, sichern den Zustand durch Gutachten und führen das Verfahren bis zum Urteil oder einem werthaltigen Vergleich. Bei Insolvenz des Bauunternehmers prüfen wir Ansprüche gegen Generalunternehmer, Bauträger und Haftpflichtversicherer.

Welche Baumängelfälle wir übernehmen

Wir konzentrieren uns auf Baumängel mit Sanierungskosten ab rund EUR 15.000, Streitigkeiten mit Bauträgern beim Wohnungskauf, Mängel im Wohnungseigentum (auch für Eigentümergemeinschaften) und alle Fälle mit Rechtsschutzdeckung. Für die Erstberatung benötigen wir den Bau- oder Kaufvertrag, Abnahmeprotokoll, Fotos, bisherige Mängelrügen, vorhandene Gutachten und Ihre Rechtsschutzpolizze.

Was kostet ein Baumängelprozess?

Mit Rechtsschutzversicherung: Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz beziehungsweise der Vertrags-Rechtsschutz übernimmt unsere Kosten, Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und bei Unterliegen auch die Kosten der Gegenseite. Achtung: Das sogenannte Baurisiko, also Streitigkeiten aus der Errichtung oder dem Umbau von Gebäuden, ist in vielen Bedingungen ausgeschlossen. Ob Ihr Fall gedeckt ist, hängt von Polizze und Sachverhalt ab. Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer kostenlos für Sie und prüfen eine allfällige Ablehnung.

Ohne Rechtsschutzversicherung: Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltstarif ab. Bei Obsiegen trägt die Gegenseite die Verfahrenskosten.

Erstberatung: 60 Minuten, EUR 400 inkl. USt, mit Durchsicht Ihrer Unterlagen. Danach wissen Sie, ob sich ein Verfahren lohnt und wie wir vorgehen.

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Warum die Pichler Rechtsanwalt GmbH bei Baumängeln

Wir sind eine Prozesskanzlei. Bauprozesse führen wir vor den Landesgerichten mit Bausachverständigen und wissen, dass in diesem Bereich die Beweissicherung vor der ersten Sanierung über den Ausgang entscheidet. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, welche Ansprüche durchsetzbar sind, gegen wen, und was es kostet.