September 21, 2026

Thermofenster Schadenersatz [Rechtsanwalt Wien]

Thermofenster Schadenersatz: Wann steht Käufern Ersatz zu?

Thermofenster Schadenersatz kann auch dann in Betracht kommen, wenn ein Diesel-Fahrzeug zugelassen ist, problemlos fährt und vielleicht sogar ein Software-Update erhalten hat. Trotzdem kann der Kauf für den Eigentümer einen finanziellen Nachteil enthalten: ein unzulässiges Thermofenster. Die entscheidende Frage lautet dann nicht nur, ob das Auto weiterhin verwendet werden darf. Es geht auch darum, ob der Hersteller den Minderwert des Fahrzeugs ersetzen muss.

Eine wichtige Orientierung bietet die Entscheidung OGH vom 23.05.2024, 4 Ob 38/24b. Der Oberste Gerichtshof befasste sich darin mit einem gebrauchten Audi A6 Allroad, einem Thermofenster und der Frage, wie hoch der Schadenersatz bei einem behaltenen Fahrzeug ausfallen kann. Zur Entscheidung.

Der Ausgangsfall: Gebrauchtwagen mit Thermofenster

Der Kläger kaufte im August 2021 von einer Privatperson einen etwa zehn Jahre alten Audi A6 Allroad. Das Fahrzeug hatte rund 132.800 Kilometer zurückgelegt. Der Kaufpreis betrug 22.000 Euro.

Im Fahrzeug war ein sogenanntes Thermofenster eingebaut. Dabei wird die Abgasrückführung abhängig von der Außentemperatur reduziert oder abgeschaltet. Außerhalb bestimmter Temperaturbereiche arbeitet die Abgasreinigung daher nicht in demselben Umfang wie innerhalb dieses Bereichs.

Der Hersteller bot dem Käufer ein Software-Update an. Dieses hätte das Thermofenster zwar vergrößert, aber nicht vollständig beseitigt. Der Käufer lehnte das Update ab und verlangte vom Hersteller 5.500 Euro Schadenersatz. Das entsprach 25 Prozent des Kaufpreises. Zusätzlich begehrte er Zinsen ab dem Tag nach dem Kauf sowie die Feststellung, dass der Hersteller auch für künftig eintretende Schäden haften müsse.

Die Vorinstanzen sprachen dem Kläger schließlich 2.200 Euro zu. Das entspricht zehn Prozent des Kaufpreises. Die Zinsen wurden jedoch nicht bereits ab dem Kaufdatum, sondern erst ab dem Tag nach Zustellung der Klage zugesprochen. Beide Seiten bekämpften diese Entscheidung vor dem OGH.

Was der OGH zum Thermofenster und zum Schadenersatz klargestellt hat

Der OGH wies beide Revisionen zurück. Damit blieb die Entscheidung des Berufungsgerichts aufrecht. Der Kläger erhält somit:

  • 2.200 Euro Schadenersatz,
  • 4 Prozent Zinsen ab 6. Oktober 2022, also ab dem Tag nach Zustellung der Klage,
  • keinen darüber hinausgehenden Schadenersatz,
  • keine Feststellung einer umfassenden Haftung für zukünftige Schäden.

Besonders wichtig ist die rechtliche Einordnung des Thermofensters. Der OGH sah darin eine unzulässige Abschalteinrichtung. Die aufrechte Zulassung des Fahrzeugs und die bestehende EG-Typengenehmigung änderten daran nichts automatisch.

Ein Fahrzeug kann daher weiterhin zugelassen sein und im Straßenverkehr verwendet werden dürfen, obwohl der Hersteller wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung grundsätzlich für einen Minderwert einzustehen hat. Die Zulassung allein beseitigt den wirtschaftlichen Nachteil des Käufers nicht. Dieser Nachteil kann einen Anspruch auf Thermofenster Schadenersatz begründen.

Der OGH stellte außerdem darauf ab, dass Temperaturen außerhalb eines bestimmten Bereichs in Österreich und in der Europäischen Union regelmäßig vorkommen. Sie gehören damit zum normalen Fahrzeugbetrieb. Ein Thermofenster ist deshalb nicht allein deswegen zulässig, weil es bei sehr niedrigen oder sehr hohen Temperaturen dem Schutz des Motors oder der Abgasreinigung dienen soll.

Warum nicht der gesamte Kaufpreis ersetzt wird

Wer sein Fahrzeug behalten möchte, verlangt normalerweise nicht die Rückzahlung des gesamten Kaufpreises. Er verlangt einen Ausgleich für den geringeren Wert des Autos. Dieser sogenannte Differenzschaden entsteht dadurch, dass das Fahrzeug beim Kauf weniger wert war, als es bei vollständiger Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung gewesen wäre.

Die genaue Berechnung dieses Minderwerts ist häufig schwierig. Es gibt nicht für jedes Fahrzeug einen eindeutig feststellbaren Marktpreis mit und ohne Thermofenster. Deshalb kann das Gericht den Schaden nach seiner Einschätzung festsetzen.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des OGH liegt der Minderwert grundsätzlich in einer Bandbreite von 5 Prozent bis 15 Prozent des angemessenen Kaufpreises. Im konkreten Fall hielt der OGH zehn Prozent für vertretbar. Bei einem Kaufpreis von 22.000 Euro ergab das 2.200 Euro. Diese Berechnung ist für die Einschätzung von Thermofenster Schadenersatz besonders relevant.

Der Kläger hatte sich auch auf eine mögliche Wertminderung von 20 bis 30 Prozent berufen. Das half ihm jedoch nicht. Diese höhere Einschätzung bezog sich auf den nicht festgestellten Fall, dass ein mindestens 50-prozentiges Risiko eines Zulassungsentzugs bestanden hätte. Ein solches Risiko war im Verfahren nicht festgestellt worden.

Software-Update: Ist damit jeder Anspruch erledigt?

Ein angebotenes Software-Update beseitigt einen Schadenersatzanspruch nicht automatisch. Entscheidend ist, was das Update technisch tatsächlich bewirkt und ob danach weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung besteht.

Im Fall des Audi hätte das Update das Thermofenster lediglich vergrößert. Es wäre nach den Feststellungen des Gerichts weiterhin vorhanden und ebenfalls unzulässig gewesen. Das Update beseitigte daher den rechtlichen Grund für den Schadenersatzanspruch nicht.

Für Betroffene bedeutet das: Ein Schreiben des Herstellers, das lediglich auf ein Update verweist, sollte nicht ungeprüft als vollständige Lösung akzeptiert werden. Vor einer Entscheidung kann es wichtig sein, die technischen Auswirkungen, mögliche Nachteile und die rechtliche Bedeutung des Updates zu klären.

Was bedeutet die Entscheidung im Alltag?

Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson

Der Kläger hatte das Fahrzeug nicht bei einem Händler, sondern von einer Privatperson gekauft. Trotzdem richtete sich sein Schadenersatzbegehren gegen den Hersteller. Auch ein privater Gebrauchtwagenkauf schließt Ansprüche gegen den Hersteller daher nicht grundsätzlich aus.

Das Auto ist weiterhin zugelassen

Eine gültige Zulassung bedeutet nicht automatisch, dass kein Schaden entstanden sein kann. Der Schaden kann bereits darin liegen, dass das Fahrzeug wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung beim Kauf einen geringeren Wert hatte.

Das Fahrzeug soll behalten werden

Wer das Auto weiterhin nutzen möchte, kann grundsätzlich einen Ausgleich des Minderwerts verlangen. Nach der vom OGH bestätigten Bandbreite kann dabei häufig eine Größenordnung von fünf bis 15 Prozent des angemessenen Kaufpreises eine Rolle spielen. Das ist jedoch keine automatische Pauschale. Alter, Kilometerstand, Fahrzeugmodell, Kaufpreis und konkrete technische Situation bleiben wichtig.

Spätere Schäden werden befürchtet

Wer das Fahrzeug behält und dafür den Minderwert ersetzt erhält, kann grundsätzlich nicht später nochmals Ersatz für weitere Nachteile aus demselben Problem verlangen. Der bereits abgegoltene Minderwert erfasst den wirtschaftlichen Nachteil grundsätzlich abschließend. Ein pauschales Begehren auf Feststellung, dass der Hersteller für sämtliche zukünftigen Schäden haftet, hat daher nicht automatisch Aussicht auf Erfolg.

Zinsen: Warum der Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung zählt

Der Kläger verlangte Zinsen bereits ab dem Tag nach dem Fahrzeugkauf. Der OGH sprach sie jedoch erst ab dem Tag nach Zustellung der Klage zu.

Hintergrund ist, dass der Schadenersatzanspruch nach der gefestigten österreichischen Rechtsprechung grundsätzlich erst fällig wird, wenn der Käufer einen konkreten Betrag verlangt. Das kann durch eine bezifferte Mahnung, eine Klage oder eine spätere Klageausweitung geschehen.

Eine allgemeine Beschwerde über das Fahrzeug oder eine bloße Aufforderung zur Stellungnahme reicht dafür nicht unbedingt aus. Wer Zinsen möglichst früh geltend machen möchte, sollte daher darauf achten, den verlangten Betrag konkret zu beziffern und die Zahlungsaufforderung nachweisbar an den Hersteller zu richten.

Diese Schritte sollten Betroffene jetzt prüfen

  • Fahrzeugdaten sichern: Kaufvertrag, Rechnungen, Zulassungsschein, Kilometerstand und sämtliche Schreiben des Herstellers sollten aufbewahrt werden.
  • Technische Hinweise dokumentieren: Informationen über Rückrufaktionen, Software-Updates und das konkrete Abgasverhalten können für die Beurteilung wichtig sein.
  • Kaufpreis und Fahrzeugzustand feststellen: Alter, Laufleistung, Ausstattung und Kaufpreis beeinflussen die Höhe eines möglichen Minderwerts.
  • Keine vorschnelle Erklärung abgeben: Ein Update oder eine Vereinbarung mit dem Hersteller sollte nicht unterschrieben werden, ohne die Folgen zu verstehen.
  • Anspruch beziffern: Eine konkrete Zahlungsforderung kann für den Beginn des Zinsenlaufs entscheidend sein.
  • Ziel festlegen: Es ist zu unterscheiden, ob das Fahrzeug behalten und ein Minderwert verlangt oder ob eine Rückabwicklung des Kaufs geprüft werden soll.
  • Verjährung beachten: Ansprüche sollten frühzeitig rechtlich geprüft werden. Die erforderlichen Schritte hängen vom Einzelfall ab.

Häufige Fragen zum Schadenersatz wegen Thermofenster

Kann ich auch als Käufer eines gebrauchten Dieselautos Ansprüche haben?

Ja, ein Gebrauchtwagenkauf schließt Ansprüche gegen den Hersteller nicht grundsätzlich aus. Auch der Kauf von einer Privatperson steht einem möglichen Schadenersatzbegehren nicht automatisch entgegen. Entscheidend sind unter anderem das konkrete Fahrzeug, die eingebaute Abschalteinrichtung und die jeweiligen Umstände des Kaufs.

Bekomme ich automatisch 10 Prozent des Kaufpreises?

Nein. Der OGH hat im konkreten Fall zehn Prozent zugesprochen und eine Bandbreite von fünf bis 15 Prozent grundsätzlich als vertretbar bezeichnet. Das ist keine automatische Berechnungsregel für jedes Fahrzeug. Der angemessene Kaufpreis und die individuellen Fahrzeugdaten müssen geprüft werden.

Ist mein Anspruch weg, wenn ich das Software-Update durchgeführt habe?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das Update die unzulässige Abschalteinrichtung tatsächlich beseitigt und welche Folgen die Durchführung hatte. Auch ein bereits installiertes Update sollte daher anhand der konkreten technischen und rechtlichen Umstände bewertet werden.

Kann ich später noch weitere Schäden verlangen?

Wer das Fahrzeug behält und einen Ausgleich für den Minderwert erhält, kann grundsätzlich nicht nochmals Ersatz für weitere Nachteile aus derselben Abschalteinrichtung verlangen. Ob im Einzelfall dennoch ein zusätzlicher Anspruch besteht, hängt von der konkreten Anspruchsgrundlage und den getroffenen Vereinbarungen ab.

Thermofenster Schadenersatz mit Rechtsanwalt Wien prüfen

Die Entscheidung des OGH stärkt grundsätzlich die Position von Käufern betroffener Diesel-Fahrzeuge. Sie zeigt aber auch die Grenzen: Wer das Auto behält, erhält regelmäßig einen angemessenen Minderwert und nicht automatisch den gesamten Kaufpreis. Die Höhe des Anspruchs, der Beginn des Zinsenlaufs und die Auswirkungen eines Software-Updates müssen sorgfältig auseinandergehalten werden.

Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Betroffene zur rechtlichen Einordnung ihres Fahrzeugs, zur möglichen Höhe des Minderwerts und zur weiteren Vorgangsweise. Wenn Sie ein Diesel-Fahrzeug mit Thermofenster gekauft haben oder ein Software-Update angeboten bekommen, können Sie Ihre Unterlagen telefonisch unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at zur ersten Kontaktaufnahme nutzen. Die Kanzlei Pichler Rechtsanwalt GmbH erreichen Sie am Karlsplatz 3, 1010 Wien.


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Thermofenster Schadenersatz

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