Thermofenster: OGH-Entscheidung [Rechtsanwalt Wien]

Dieselskandal und Thermofenster: Was bedeutet die OGH-Entscheidung für Fahrzeugkäufer?

Viele Besitzer älterer Dieselfahrzeuge fragen sich, ob ihr Fahrzeug mit einem unzulässigen Thermofenster ausgestattet ist und ob daraus Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz des Minderwerts entstehen können. Besonders schwierig ist die Beurteilung bei Fahrzeugen, deren Abgasreinigung im Prüfstand ordnungsgemäß funktioniert, im normalen Straßenverkehr aber deutlich weniger wirksam sein kann.

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt, wie komplex diese Fragen weiterhin sind. Der OGH hat nicht abschließend entschieden, ob im konkreten Fall Ansprüche bestehen. Stattdessen legte er zentrale Fragen dem Gerichtshof der Europäischen Union vor. Für zahlreiche Dieselverfahren kann die weitere Klärung dennoch richtungsweisend sein.

Der konkrete Fall: VW California mit Dieselmotor EA288

Der Kläger hatte im Jahr 2015 ein leichtes Nutzfahrzeug des Typs VW California gekauft. Das Fahrzeug war mit einem Dieselmotor des Typs EA288 und der Abgasklasse Euro 6b ausgestattet.

Zur Verringerung der Stickoxidemissionen verfügte das Fahrzeug über mehrere technische Systeme:

  • eine Abgasrückführung, kurz AGR,
  • ein SCR-Katalysatorsystem zur Abgasnachbehandlung,
  • ein temperaturabhängiges Thermofenster und
  • möglicherweise eine Höhenabschaltung.

Das Thermofenster bewirkt, dass die Abgasrückführung außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs nicht vollständig eingesetzt wird. Eine Höhenabschaltung kann dazu führen, dass die Abgasrückführung ab einer Seehöhe von 1.350 Metern reduziert wird.

Eine geringere Abgasrückführung kann den Motor vor technischen Belastungen schützen. Gleichzeitig kann dadurch grundsätzlich mehr Stickoxid ausgestoßen werden. Der SCR-Katalysator kann die Abgase erst ab einer bestimmten Temperatur wirksam nachbehandeln.

Nach den Feststellungen im Verfahren hielt das Fahrzeug den vorgeschriebenen Grenzwert im offiziellen Zulassungstest ein. Im normalen Straßenverkehr wurde dieser Grenzwert jedoch in der Regel nicht eingehalten.

Der Käufer machte geltend, dass sein Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet sei. Wäre ihm dies beim Kauf bekannt gewesen, hätte er das Fahrzeug nicht erworben. Er verlangte unter anderem die Aufhebung des Kaufvertrags sowie Schadenersatz in Höhe von 18.839,43 Euro. Außerdem begehrte er die Feststellung, dass die Herstellerin für weitere Nachteile hafte.

Was der OGH entschieden hat – und was noch offenbleibt

In der Entscheidung OGH 08.10.2026, 4 Ob 124/26b hat der Oberste Gerichtshof noch keine endgültige Entscheidung über die Ansprüche des Käufers getroffen. Das Verfahren wurde bis zur Antwort des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt. Zur Entscheidung.

Der OGH legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Auslegung des europäischen Abgasrechts vor. Die Vorinstanzen, das Oberlandesgericht Linz und das Landesgericht Salzburg, hatten dem Kläger 18.839,43 Euro als Ersatz für den Minderwert des Fahrzeugs zugesprochen. Das Feststellungsbegehren war hingegen abgewiesen worden. Sowohl der Kläger als auch die beklagte Herstellerin erhoben Revision.

Ob die Zahlung letztlich Bestand haben wird, hängt damit von der weiteren unionsrechtlichen Klärung ab.

Ist eine einzelne Funktion bereits problematisch?

Eine zentrale Frage betrifft das Verhältnis zwischen einzelnen Bauteilen und dem gesamten Emissionskontrollsystem. Zu klären ist insbesondere, ob bereits ein Thermofenster oder eine Höhenabschaltung für sich allein rechtlich relevant sein kann.

Nach einem möglichen Verständnis reicht es aus, wenn eine einzelne Einrichtung die Wirksamkeit der Abgasreinigung unter normalen Fahrbedingungen verringert. Nach einem anderen Ansatz müsste das gesamte System betrachtet werden. Dann wäre zu prüfen, ob beispielsweise der SCR-Katalysator die Nachteile einer reduzierten Abgasrückführung ausgleicht.

Für Fahrzeugkäufer ist diese Unterscheidung von großer Bedeutung. Die Funktionsweise des gesamten Emissionssystems ist technisch schwer nachvollziehbar. Der Käufer kann in der Regel nicht selbst feststellen, wie einzelne Softwarefunktionen zusammenspielen und unter welchen Bedingungen sie aktiviert werden.

Müssen tatsächlich gesetzliche Grenzwerte überschritten werden?

Der Gerichtshof der Europäischen Union soll außerdem klären, ob bereits eine Verringerung der Wirksamkeit der Abgasreinigung genügt. Oder muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass ein gesetzlicher Emissionsgrenzwert überschritten wird?

Diese Frage betrifft den Kern vieler Verfahren. Ein Fahrzeug kann den offiziellen Zulassungstest bestehen und dennoch im praktischen Fahrbetrieb deutlich mehr Stickoxide ausstoßen. Ob daraus bereits ein rechtlich relevanter Mangel oder eine unzulässige Abschalteinrichtung folgt, hängt von der Auslegung des europäischen Rechts ab.

Welche Bedeutung hat der normale Straßenverkehr?

Ebenso offen ist, ob die vorgeschriebenen Grenzwerte nur unter den Bedingungen des offiziellen Zulassungstests eingehalten werden müssen. Der OGH wies darauf hin, dass das europäische Recht auch eine wirksame Begrenzung der Emissionen während der normalen Lebensdauer und bei normalen Nutzungsbedingungen verlangt.

Damit könnte der tatsächliche Straßenbetrieb stärker in den Mittelpunkt rücken. Entscheidend wäre dann nicht ausschließlich, wie sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand verhält, sondern auch, ob die Abgasreinigung bei gewöhnlicher Nutzung ausreichend wirksam bleibt.

Warum Thermofenster und Höhenabschaltung besonders umstritten sind

Eine Höhenabschaltung soll dazu dienen, den Motor oder den Turbolader vor Überlastung zu schützen. In größerer Seehöhe steht weniger Sauerstoff zur Verfügung. Das kann die technische Belastung des Motors erhöhen.

Gleichzeitig sind Fahrten in höher gelegenen Gebieten nicht automatisch außergewöhnliche oder unvorhersehbare Nutzungsbedingungen. Gerade in Österreich können Fahrten in Gebirgsregionen zum normalen Gebrauch eines Fahrzeugs gehören.

Der OGH hält daher für klärungsbedürftig, ob eine solche Abschaltung trotz eines behaupteten technischen Motorschutzes zulässig ist. Eine entscheidende Rolle könnte spielen, ob die Funktion bei normalen Fahrten während eines überwiegenden Teils des Jahres aktiv wird.

Die Ausnahme für den Schutz des Motors ist nach der bisherigen unionsrechtlichen Beurteilung eng zu verstehen. Nicht jede technische Begründung genügt daher automatisch, um eine Verringerung der Abgasreinigung zu rechtfertigen.

Was bedeutet die Entscheidung für Betroffene?

Die Entscheidung ist kein endgültiger Zuspruch zugunsten aller Besitzer von Dieselfahrzeugen. Ebenso wenig bedeutet sie, dass jedes Fahrzeug mit einem Thermofenster oder auffälligen Realemissionen automatisch mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.

Die praktische Bedeutung liegt vor allem darin, dass mehrere Grundfragen neu beziehungsweise vertieft geklärt werden sollen:

  • Kann bereits eine einzelne Funktion wie ein Thermofenster rechtlich ausreichen?
  • Ist die tatsächliche Nutzung im Straßenverkehr entscheidend?
  • Wer muss die technische Funktionsweise des Emissionssystems beweisen?
  • Muss der Hersteller darlegen, dass andere Systeme die Nachteile einer Abschaltung ausgleichen?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf eine Höhenabschaltung dem Motorschutz dienen?

Je nach Antwort des Gerichtshofs der Europäischen Union könnten sich die Anforderungen an die Beweisführung verändern. Für Käufer könnte es dann leichter werden, Ansprüche zu begründen. Ebenso ist aber möglich, dass der Nachweis des Zusammenspiels sämtlicher Abgassysteme weiterhin erforderlich bleibt.

Typische Auswirkungen im Alltag

Fahrzeug wurde gebraucht gekauft: Auch bei einem gebrauchten Fahrzeug kann die konkrete Motor- und Softwareausstattung entscheidend sein. Kaufvertrag, Rechnungen und technische Unterlagen sollten daher sorgfältig aufbewahrt werden.

Ein Softwareupdate wurde durchgeführt: Ein Update beseitigt nicht automatisch sämtliche rechtlichen Fragen. Wichtig ist, wann es angeboten oder installiert wurde und welche technische Funktion es tatsächlich verändert.

Das Fahrzeug wird regelmäßig im Gebirge verwendet: Bei einer möglichen Höhenabschaltung kann relevant sein, wie häufig und unter welchen Bedingungen das Fahrzeug in größerer Seehöhe betrieben wird.

Ein Vergleich wurde angeboten: Ein Vergleich kann Auswirkungen auf weitere Ansprüche haben. Eine Verzichtserklärung oder abschließende Vereinbarung sollte daher nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnet werden.

Was Dieselfahrzeughalter jetzt prüfen sollten

  • Unterlagen sichern: Kaufvertrag, Rechnungen, Zulassungspapiere, Serviceunterlagen und Schriftverkehr mit Händler oder Hersteller sollten vollständig aufbewahrt werden.
  • Technische Maßnahmen dokumentieren: Rückrufe, Softwareupdates und sonstige Reparaturen können für die Beurteilung des Falls wichtig sein.
  • Fahrzeugdaten feststellen: Motorentyp, Abgasklasse, Baujahr und konkrete Softwareversion können die rechtliche Bewertung beeinflussen.
  • Wertentwicklung beachten: Ein möglicher Minderwert und konkrete Nachteile sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Keine Erklärungen vorschnell unterschreiben: Vergleiche, Verzichtserklärungen oder abschließende Vereinbarungen sollten vor einer Unterschrift geprüft werden.
  • Verjährung abklären: Ob Ansprüche noch geltend gemacht werden können, hängt von den Umständen des Einzelfalls und dem Beginn sowie Lauf der jeweiligen Fristen ab.

Besonders wichtig ist eine individuelle Prüfung. Nicht jedes Fahrzeug desselben Modells muss rechtlich gleich zu beurteilen sein. Ausschlaggebend können die konkrete Motorvariante, die technische Ausstattung, der Softwarestand und die bisherige Nutzung sein.

Häufige Fragen zu Thermofenster und Dieselansprüchen

Bekomme ich automatisch Geld, wenn mein Diesel ein Thermofenster hat?

Nein. Das Vorhandensein eines Thermofensters allein führt nicht automatisch zu einem Anspruch. Entscheidend ist, ob die konkrete Funktion nach dem anwendbaren europäischen Recht als unzulässige Abschalteinrichtung zu beurteilen ist und welcher konkrete Nachteil entstanden ist.

Ist der offizielle Prüfstandstest entscheidend?

Nicht zwingend. Der OGH lässt gerade klären, welche Bedeutung der normale Straßenverkehr und die tatsächlichen Nutzungsbedingungen haben. Die rechtliche Beurteilung könnte daher über das Ergebnis des offiziellen Zulassungstests hinausgehen.

Kann ich auch wegen einer Höhenabschaltung Ansprüche haben?

Das ist derzeit nicht allgemein zu beantworten. Eine Höhenabschaltung kann dem behaupteten Schutz des Motors dienen. Ob sie dennoch unzulässig ist, kann davon abhängen, wann sie aktiviert wird, wie häufig dies unter normalen Bedingungen geschieht und ob sie die Abgasreinigung erheblich beeinträchtigt.

Was passiert mit bereits laufenden Verfahren?

Das hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Die Antwort des Gerichtshofs der Europäischen Union kann für die weitere rechtliche Beurteilung wichtig sein. Laufende Verfahren sollten daher nicht ohne Prüfung durch einen Vergleich oder einen Verzicht beendet werden.

Rechtliche Prüfung durch Rechtsanwalt Wien und die Kanzlei Pichler

Die Entscheidung OGH 08.10.2026, 4 Ob 124/26b zeigt, dass bei Dieselansprüchen technische und rechtliche Fragen eng miteinander verbunden sind. Eine belastbare Einschätzung setzt die Prüfung des konkreten Fahrzeugs, der vorhandenen Unterlagen, der bisherigen Nutzung und möglicher Fristen voraus.

Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Fahrzeugkäufer zu möglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Abgasreinigung, Thermofenster und Höhenabschaltung. Durch jahrelange anwaltliche Praxis können die individuellen Unterlagen und die rechtlichen Möglichkeiten strukturiert geprüft werden.

Wenn Sie ein vergleichbares Dieselfahrzeug besitzen oder bereits eine Vereinbarung mit dem Hersteller oder Händler erhalten haben, lassen Sie Ihre Situation rechtzeitig prüfen. Sie erreichen die Pichler Rechtsanwalt GmbH, Karlsplatz 3, 1010 Wien, telefonisch unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at.


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Autor dieses Beitrags

Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler, LL.M.

Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (Promotion mit Auszeichnung), LL.M. für IT-Recht an der Universität Wien, Rechtsanwaltsprüfung 2007. Schwerpunkte: Zivil- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Anlegerschutz sowie Telekommunikations- und IT-Recht. Vom Kurier zweimal in Folge zu den beliebtesten Rechtsanwälten Österreichs gewählt.

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