Dieselverfahren und Thermofenster: Was die OGH-Entscheidung zum Motor EA 288 bedeutet
Thermofenster: Kann ein Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, wenn der Verdacht auf eine unzulässige Abschalteinrichtung besteht? Diese Frage ist bei Diesel-Fahrzeugen seit Jahren von großer Bedeutung. Besonders schwierig ist die rechtliche Beurteilung, wenn mehrere technische Systeme zur Abgasreinigung zusammenwirken und nicht ohne Weiteres feststeht, wie sich diese im normalen Straßenbetrieb verhalten.
Der Oberste Gerichtshof hat dazu in einer Entscheidung vom 8. Oktober 2026 wichtige Fragen dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt. Eine endgültige Entscheidung über die Ansprüche des konkreten Käufers liegt allerdings noch nicht vor. Für zahlreiche vergleichbare Verfahren kann das weitere Verfahren dennoch richtungsweisend sein.
Worum ging es im Verfahren?
Ein Käufer hatte einen Diesel-Pkw mit einem Euro-6-Motor des Typs EA 288 erworben. Nach seinem Vorbringen war das Fahrzeug mit mehreren unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet.
Im Mittelpunkt standen insbesondere drei technische Aspekte:
- ein sogenanntes Thermofenster, durch das die Abgasrückführung bei bestimmten Temperaturen reduziert werden kann,
- eine Fahrkurvenerkennung, die möglicherweise erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet, und
- das Zusammenspiel der Abgasrückführung mit dem Abgasnachbehandlungssystem, insbesondere mit dem NOx-Speicherkatalysator.
Der Käufer verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Hilfsweise begehrte er den Ersatz eines behaupteten Minderwerts in Höhe von 25 Prozent des Kaufpreises sowie die Feststellung, dass der Hersteller für bestimmte Nachteile haften müsse.
Das Erstgericht wies die Klage ab. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf und verlangte eine neuerliche Prüfung des Falls. Gegen diese Entscheidung wandte sich der Fahrzeughersteller an den Obersten Gerichtshof.
Was hat der OGH tatsächlich entschieden?
Der OGH hat den Anspruch des Käufers noch nicht endgültig beurteilt. Er hat insbesondere nicht abschließend festgestellt, dass das konkrete Thermofenster oder die Fahrkurvenerkennung rechtswidrig ist.
In OGH 08.10.2026, 4 Ob 126/26x setzte der Oberste Gerichtshof das zuvor unterbrochene Verfahren fort und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Auslegung des europäischen Abgasrechts vor. Bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union wurde das österreichische Verfahren ausgesetzt.
Die Entscheidung erging somit nicht als abschließende Stattgebung oder Abweisung der Klage. Der OGH möchte zunächst klären lassen, wie zentrale Fragen des europäischen Abgasrechts auszulegen sind. Die Vorinstanzen waren das Oberlandesgericht Linz und das Landesgericht Wels. Zur Entscheidung
Welche Fragen müssen nun auf europäischer Ebene geklärt werden?
Ist das gesamte Abgassystem oder nur ein Bauteil entscheidend?
In einem modernen Dieselfahrzeug wirken verschiedene Komponenten zusammen. Dazu gehören unter anderem die Abgasrückführung und Systeme zur späteren Behandlung der Abgase. Für die rechtliche Beurteilung ist daher wesentlich, ob das gesamte Emissionskontrollsystem betrachtet werden muss oder ob einzelne Bauteile getrennt voneinander beurteilt werden dürfen.
Nach einer möglichen Betrachtungsweise könnte ein problematisches Thermofenster durch die Wirkung eines anderen Abgasnachbehandlungssystems ausgeglichen werden. Dann wäre entscheidend, wie das gesamte System funktioniert.
Eine andere Auslegung könnte dagegen dazu führen, dass bereits die Verringerung der Wirksamkeit eines einzelnen Systems rechtlich relevant ist. Für Fahrzeugkäufer wäre diese Sichtweise besonders bedeutsam, weil die technische Untersuchung eines Gesamtsystems sehr aufwendig sein kann.
Gelten die Grenzwerte nur am Prüfstand?
Eine weitere Frage betrifft den Unterschied zwischen dem gesetzlich vorgesehenen Prüfverfahren und dem tatsächlichen Fahrbetrieb. Die Abgaswerte eines Fahrzeugs werden unter bestimmten Prüfbedingungen ermittelt. Im Alltag können jedoch andere Temperaturen, Geschwindigkeiten und Belastungen auftreten.
Der OGH stellt daher die grundsätzliche Frage, ob die Abgasreinigung nur während des Prüfverfahrens wirksam sein muss oder ob die gesetzlichen Anforderungen auch im normalen Straßenbetrieb Bedeutung haben. Dafür spricht der Gedanke, dass Emissionen während der üblichen Lebensdauer eines Fahrzeugs und bei normaler Nutzung wirksam begrenzt werden sollen.
Die Antwort auf diese Frage kann für die Beurteilung eines Thermofensters entscheidend sein. Wird die Abgasreinigung bei bestimmten realen Fahrbedingungen reduziert, stellt sich nämlich die Frage, ob diese Reduktion technisch und rechtlich gerechtfertigt werden kann.
Wer muss die technischen Umstände beweisen?
Für Käufer ist die Beweisführung besonders schwierig. Sie verfügen meist weder über den vollständigen Quellcode der Motorsteuerung noch über detaillierte Informationen zum Zusammenspiel der einzelnen Abgassysteme.
Nach den allgemeinen Regeln muss grundsätzlich jede Partei die für sie günstigen Tatsachen behaupten und beweisen. Der OGH möchte jedoch geklärt wissen, ob der Fahrzeughersteller angesichts seines Informationsvorsprungs stärker zur Aufklärung beitragen muss. Denkbar ist auch, dass dem Hersteller der Nachweis auferlegt wird, dass das gesamte Emissionskontrollsystem ordnungsgemäß funktioniert.
Eine solche Auslegung könnte die Position von Käufern in vergleichbaren Verfahren deutlich verändern. Ob und in welchem Umfang dies tatsächlich der Fall ist, hängt allerdings von der Antwort des Gerichtshofs der Europäischen Union und den konkreten Umständen des jeweiligen Fahrzeugs ab.
Was bedeutet die Entscheidung für betroffene Dieselbesitzer?
Die Entscheidung ist kein endgültiger Sieg für die Käuferseite. Sie ist aber ein wichtiger Schritt, weil sie zentrale offene Fragen sichtbar macht. Für Betroffene bedeutet das vor allem, dass die Erfolgsaussichten nicht allein anhand des Fahrzeugtyps beurteilt werden können.
Entscheidend können unter anderem folgende Punkte sein:
- Welche Motorsteuerung und welche Abgasnachbehandlung ist im konkreten Fahrzeug verbaut?
- Unter welchen Bedingungen wird die Abgasrückführung reduziert?
- Gibt es eine Fahrkurvenerkennung oder andere Einrichtungen, die den Prüfstandsbetrieb erkennen können?
- Wie wirken die einzelnen Komponenten des Abgassystems zusammen?
- Welche technischen Unterlagen und Beweismittel sind verfügbar?
- Welche Ansprüche kommen im konkreten Fall in Betracht und sind diese noch durchsetzbar?
Typische Auswirkungen in der Praxis
Beispiel 1: Das Fahrzeug wurde bereits einem Software-Update unterzogen.
Ein Update beseitigt nicht automatisch sämtliche rechtlichen Fragen. Wichtig sind daher die Unterlagen zum Update, der Zeitpunkt der Durchführung und die technische Ausgestaltung der Änderung.
Beispiel 2: Der Käufer möchte das Fahrzeug zurückgeben.
Eine Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs ist nicht automatisch möglich. Zunächst muss geprüft werden, ob eine relevante Rechtsverletzung vorliegt und welche Voraussetzungen für den konkreten Anspruch erfüllt sind.
Beispiel 3: Der Käufer vermutet nur wegen eines Medienberichts einen Mangel.
Allgemeine Informationen zu einem Motortyp ersetzen keine Prüfung des einzelnen Fahrzeugs. Für die rechtliche Beurteilung kommt es auf die konkrete technische Ausstattung und die tatsächlichen Auswirkungen an.
Beispiel 4: Ein Vergleich oder eine Verzichtserklärung liegt vor.
Vor der Unterzeichnung sollte genau geprüft werden, welche Ansprüche damit erledigt sein sollen. Ein späteres Vorgehen kann durch eine umfassende Erklärung erheblich erschwert werden.
Diese Unterlagen sollten Betroffene jetzt sichern
Wer ein betroffenes oder möglicherweise betroffenes Diesel-Fahrzeug besitzt, sollte die vorhandenen Unterlagen geordnet aufbewahren. Dazu zählen insbesondere:
- Kaufvertrag und Rechnungen,
- Service- und Wartungsnachweise,
- Unterlagen zu Rückrufen und Software-Updates,
- Schriftverkehr mit dem Hersteller oder dem Händler,
- technische Gutachten und Werkstattbefunde,
- Angaben zur bisherigen Nutzung und zum Kilometerstand sowie
- bereits abgegebene Erklärungen oder Vergleichsangebote.
Außerdem sollten mögliche Verjährungsfristen rechtzeitig geprüft werden. Dabei kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Eine pauschale Beurteilung allein aufgrund des Baujahres oder des Motortyps reicht nicht aus.
Vorschnelle Vergleiche sollten vermieden werden. Ebenso sollte keine Verzichtserklärung unterschrieben werden, bevor klar ist, welche Rechte davon erfasst sind. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Polizze, Baustein und Wartefrist ab.
Häufige Fragen zu Thermofenster und Dieselklagen
Hat der OGH den Käufern bereits Recht gegeben?
Nein. Der OGH hat noch keine endgültige Entscheidung über die Ansprüche des Käufers getroffen. Er hat Fragen zur Auslegung des europäischen Abgasrechts dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt und das österreichische Verfahren bis zu dessen Entscheidung ausgesetzt.
Ist jedes Thermofenster automatisch unzulässig?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind die konkrete technische Ausgestaltung, die Bedingungen, unter denen die Abgasreinigung reduziert wird, und die rechtliche Beurteilung des gesamten Emissionskontrollsystems. Genau diese Fragen sind Gegenstand der Vorlage.
Kann ich den Kaufpreis meines Diesel-Fahrzeugs zurückverlangen?
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Zu prüfen sind unter anderem die konkrete technische Ausstattung, eine mögliche unzulässige Abschalteinrichtung, die vorhandenen Beweismittel, die Nutzung des Fahrzeugs und allfällige Verjährungsfragen.
Was soll ich tun, wenn ich bereits ein Software-Update akzeptiert habe?
Bewahren Sie sämtliche Unterlagen zum Update auf und lassen Sie prüfen, welche Auswirkungen die Maßnahme auf mögliche Ansprüche hat. Ein Software-Update beantwortet nicht automatisch die Frage, ob die ursprüngliche technische Ausgestaltung rechtlich zulässig war.
Rechtsanwalt Wien: Rechtliche Prüfung des Einzelfalls kann entscheidend sein
Die Entscheidung OGH 08.10.2026, 4 Ob 126/26x zeigt, dass bei Dieselverfahren nicht nur technische, sondern auch grundlegende europarechtliche Fragen eine Rolle spielen. Der Ausgang weiterer Verfahren wird davon abhängen, wie der Gerichtshof der Europäischen Union die Vorlagefragen beantwortet und welche technischen Feststellungen zum jeweiligen Fahrzeug getroffen werden.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in zivilrechtlichen Streitigkeiten berät die Kanzlei Pichler betroffene Fahrzeugkäufer zur Einordnung ihrer Unterlagen, zu möglichen Ansprüchen und zu den nächsten rechtlichen Schritten. Lassen Sie Ihre konkrete Situation prüfen, bevor Sie einen Vergleich oder eine Verzichtserklärung unterschreiben.
Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie die Kanzlei Pichler unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Kanzleisitz: Karlsplatz 3, 1010 Wien.
Rechtliche Hilfe benötigt?
Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien: Beratungstermin vereinbaren.
Autor dieses Beitrags
Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler, LL.M.
Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (Promotion mit Auszeichnung), LL.M. für IT-Recht an der Universität Wien, Rechtsanwaltsprüfung 2007. Schwerpunkte: Zivil- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Anlegerschutz sowie Telekommunikations- und IT-Recht. Vom Kurier zweimal in Folge zu den beliebtesten Rechtsanwälten Österreichs gewählt.
Kanzlei: Rechtsanwalt Wien – Pichler Rechtsanwalt GmbH · Erstberatung vereinbaren
