Online-Glücksspiel: Spielverluste zurückfordern – ohne österreichische Konzession
Spielverluste zurückfordern – wer über Jahre hinweg online Poker oder andere Glücksspiele gespielt und dabei hohe Beträge verloren hat, steht oft vor einer schwierigen Frage: Muss dieser Verlust tatsächlich hingenommen werden – oder bestehen Ansprüche gegen den Anbieter?
Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt, dass sich eine rechtliche Prüfung lohnen kann. In seiner Entscheidung OGH vom 23.03.2022, 1 Ob 49/22w, bestätigte der OGH, dass ein ausländischer Online-Glücksspielanbieter ohne österreichische Konzession grundsätzlich zur Rückzahlung von Spielverlusten und unter Umständen auch zum Schadenersatz verpflichtet sein kann. Zur Entscheidung.
Die Entscheidung stammt zwar aus dem Jahr 2022 und ist daher nicht als neue Entscheidung zu bezeichnen. Ihre Bedeutung für Spieler, die bei nicht konzessionierten Online-Anbietern Geld verloren haben, ist jedoch weiterhin erheblich.
Der typische Fall: Über Jahre eingezahlt, gespielt und verloren
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Spieler zwischen Mai 2013 und Oktober 2020 an Online-Glücksspielen teilgenommen. Rund 90 Prozent seiner Spiele entfielen auf Online-Poker. Der Anbieter hatte seinen Sitz in Malta, verfügte aber über keine österreichische Konzession nach dem Glücksspielgesetz.
Der Spieler verlor insgesamt einen erheblichen Betrag. Er verlangte diesen Betrag vom Anbieter zurück. Seine Argumentation: Das Online-Glücksspielangebot sei in Österreich rechtswidrig gewesen. Der Anbieter hätte die Spiele daher nicht anbieten und die Einzahlungen nicht behalten dürfen.
Die ersten beiden Gerichte gaben dem Spieler Recht. Der Glücksspielanbieter bekämpfte diese Entscheidungen beim Obersten Gerichtshof. Der OGH wies die Revision jedoch zurück. Die für den Spieler günstige Entscheidung blieb damit bestehen.
Was der OGH entschieden hat
Der Oberste Gerichtshof stellte mehrere Punkte klar, die für betroffene Spieler besonders wichtig sind:
- Der Glücksspielanbieter war der richtige Anspruchsgegner.
- Der Anbieter hatte die Einzahlungen des Spielers unmittelbar erhalten.
- Das ohne österreichische Konzession angebotene Online-Glücksspiel war rechtswidrig.
- Der Anbieter konnte grundsätzlich zur Rückzahlung der Spielverluste verpflichtet werden.
- Daneben kam auch ein Anspruch auf Schadenersatz in Betracht.
- Der Anbieter musste dem Spieler außerdem die Kosten des Revisionsverfahrens in Höhe von 2.314,26 Euro ersetzen.
Damit verwarf der OGH insbesondere den Versuch des Anbieters, seine Rolle als bloß technischer Vermittler darzustellen.
Warum der Anbieter nicht bloß eine technische Plattform war
Online-Glücksspielanbieter versuchen in solchen Verfahren teilweise einzuwenden, sie hätten lediglich die technische Infrastruktur bereitgestellt. Für die rechtliche Beurteilung ist jedoch entscheidend, wie das konkrete Geschäftsmodell tatsächlich funktioniert hat.
Im behandelten Fall musste der Spieler zunächst Geld auf ein Konto beim Anbieter einzahlen. Erst dadurch erhielt er ein Spielguthaben und konnte an den Online-Spielen teilnehmen. Der Anbieter nahm die Zahlungen somit unmittelbar entgegen.
Nach der Beurteilung des OGH war das Unternehmen deshalb nicht nur eine neutrale Zahlstelle. Es organisierte das Glücksspielangebot und erhielt die Einzahlungen des Spielers selbst. Dadurch konnte es auch als Anspruchsgegner für die Rückforderung in Anspruch genommen werden.
Rechtswidriges Glücksspiel kann Rückzahlungsansprüche auslösen
Das Glücksspielgesetz soll nicht nur den Ablauf von Glücksspielen regeln. Es dient nach der vom OGH bestätigten Rechtsansicht auch dem Schutz der Spieler. Ein Anbieter benötigt für ein entsprechendes Glücksspielangebot in Österreich grundsätzlich eine österreichische Konzession.
Fehlt diese Konzession, kann das Angebot rechtswidrig sein. Daraus können unterschiedliche rechtliche Folgen entstehen. Eine wichtige Grundlage ist das sogenannte Bereicherungsrecht. Vereinfacht bedeutet das: Wer aufgrund eines rechtswidrigen Geschäfts Geld erhalten hat, soll diesen Vermögensvorteil nicht ohne Weiteres behalten dürfen.
Für Spieler kann daraus ein Anspruch auf Rückzahlung der erlittenen Verluste folgen. Dabei wird nicht einfach jede einzelne Spielrunde isoliert betrachtet. Entscheidend ist vielmehr eine genaue Aufarbeitung der Einzahlungen, Auszahlungen und Spielverläufe. Wer Spielverluste zurückfordern möchte, benötigt daher eine nachvollziehbare Berechnung.
Zusätzlich kann Schadenersatz in Betracht kommen. Der OGH bestätigte, dass das Verhalten des Anbieters für die Verluste ursächlich sein kann. Ohne das rechtswidrige Glücksspielangebot wären die konkreten Verluste nicht entstanden. Ob ein Schadenersatzanspruch tatsächlich besteht, hängt allerdings von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Rechtsanwalt Wien: Was bedeutet das für Spieler im Alltag?
Sie haben bei einem ausländischen Anbieter gespielt
Ein Unternehmenssitz im Ausland schließt einen Anspruch nicht automatisch aus. Entscheidend ist unter anderem, ob der Anbieter seine Glücksspiele in Österreich ohne österreichische Konzession angeboten hat und ob er die Zahlungen des Spielers selbst entgegengenommen hat.
Sie haben regelmäßig Geld eingezahlt
Auch zahlreiche kleinere Einzahlungen können sich über mehrere Jahre zu einem erheblichen Betrag summieren. Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen und Zahlungsbestätigungen können dabei wichtige Beweismittel sein.
Sie haben zwischendurch auch Gewinne erzielt
Für die rechtliche Berechnung ist nicht zwingend nur die Summe aller Einzahlungen maßgeblich. Es muss vielmehr geprüft werden, welche Einzahlungen, Auszahlungen und tatsächlichen Spielverluste sich ergeben. Eine korrekte Abrechnung ist daher unverzichtbar.
Der Anbieter behauptet, nur ein Vermittler zu sein
Ob diese Behauptung rechtlich zutrifft, lässt sich nicht allein anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beantworten. Maßgeblich ist, wer das Spiel angeboten, das Spielerkonto geführt und die Gelder entgegengenommen hat. Die Entscheidung des OGH zeigt, dass eine bloße technische Darstellung des Geschäftsmodells nicht automatisch überzeugt.
Diese Unterlagen sollten Betroffene sichern
Wer eine Rückforderung prüfen lassen möchte, sollte möglichst früh alle verfügbaren Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören insbesondere:
- Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen,
- Aufstellungen über Einzahlungen und Auszahlungen,
- Spielverläufe und Abrechnungen des Online-Kontos,
- E-Mails mit dem Anbieter,
- Informationen zum Anbieter und zu den verwendeten Internetseiten,
- Nachweise über die Identität des Vertragspartners und den Sitz des Unternehmens.
Viele Online-Konten sind nach einiger Zeit nicht mehr zugänglich. Anbieter können Webseiten ändern, Kontodaten archivieren oder den Zugriff erschweren. Deshalb sollten Beweismittel nicht erst dann gesichert werden, wenn bereits ein Gerichtsverfahren bevorsteht.
Rückforderung prüfen lassen: Darauf kommt es an
- Anbieter identifizieren: Zunächst muss geklärt werden, mit welchem Unternehmen der Spielvertrag tatsächlich bestand.
- Konzession prüfen: Es ist zu untersuchen, ob der Anbieter für das konkrete Glücksspielangebot über eine österreichische Konzession verfügte.
- Zahlungsflüsse nachvollziehen: Einzahlungen, Auszahlungen und Spielverluste müssen möglichst vollständig dokumentiert werden.
- Anspruch berechnen: Die geltend gemachte Summe darf nicht pauschal geschätzt werden. Erforderlich ist eine nachvollziehbare Berechnung.
- Fristen beachten: Auch mögliche Verjährungsfragen müssen im Einzelfall geprüft werden.
- Vorgehen abstimmen: Vor einer Kontaktaufnahme mit dem Anbieter sollte geklärt werden, ob zunächst außergerichtlich vorgegangen oder unmittelbar eine gerichtliche Durchsetzung vorbereitet wird.
Eine Rückzahlung erfolgt nicht automatisch. Der Anspruch muss in der Regel gegenüber dem Anbieter geltend gemacht und – wenn keine freiwillige Zahlung erfolgt – nötigenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Häufige Fragen zu verlorenen Geldern bei Online-Glücksspielen
Kann ich jeden Verlust bei einem Online-Casino zurückverlangen?
Nein. Das Urteil bedeutet nicht, dass jeder Verlust automatisch rückforderbar ist. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Konzession des Anbieters, seine tatsächliche Rolle, der Vertragszeitraum und der Nachweis der Einzahlungen und Verluste.
Reicht es, wenn der Anbieter seinen Sitz im Ausland hat?
Nein. Ein ausländischer Sitz allein begründet noch keinen Rückzahlungsanspruch. Er kann aber gemeinsam mit weiteren Umständen relevant sein – insbesondere dann, wenn der Anbieter in Österreich ohne österreichische Konzession tätig wurde und die Einzahlungen selbst entgegennahm.
Was ist, wenn ich keine vollständige Abrechnung mehr habe?
Dann sollten zunächst alle verfügbaren Unterlagen gesammelt werden. Kontoauszüge, Zahlungsdienstleister, E-Mails und Screenshots können ebenfalls Hinweise liefern. Ob die vorhandenen Nachweise ausreichen, hängt von der konkreten Beweislage ab.
Muss ich den Anbieter zuerst selbst anschreiben?
Das ist nicht zwingend immer der beste erste Schritt. Eine unpräzise oder unvollständige Aufforderung kann die weitere Kommunikation erschweren. Sinnvoll ist, zunächst die Anspruchsgrundlage, die Berechnung und die richtige Anspruchsgegnerin beziehungsweise den richtigen Anspruchsgegner prüfen zu lassen.
Rechtliche Prüfung kann entscheidend sein
Die Entscheidung OGH vom 23.03.2022, 1 Ob 49/22w stärkt die Position von Spielern, die bei Online-Glücksspielanbietern ohne österreichische Konzession Geld verloren haben. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung des individuellen Falls. Gerade bei langjährigen Spielverläufen, mehreren Anbietern oder unvollständigen Unterlagen können die rechtliche Einordnung und die Berechnung anspruchsvoll sein.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt bei der Prüfung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche berät die Kanzlei Pichler Betroffene zu den nächsten sinnvollen Schritten. Lassen Sie Ihre Unterlagen und mögliche Rückforderungsansprüche prüfen, bevor wichtige Nachweise verloren gehen oder Fristen ablaufen.
Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie die Pichler Rechtsanwalt GmbH unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Die Kanzlei befindet sich am Karlsplatz 3, 1010 Wien.
Rechtliche Hilfe benötigt?
Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien: Beratungstermin vereinbaren.