September 4, 2026

Scheidung in Österreich: Wann spricht das Gericht überwiegendes Verschulden aus? [Rechtsanwalt Wien]

Scheidung in Österreich: Wann spricht das Gericht überwiegendes Verschulden aus? [Rechtsanwalt Wien]

Viele Ehepaare gehen mit der Erwartung in ein Scheidungsverfahren, dass das Gericht „klare Schuld“ zuspricht – etwa: „Er ist schuld an der Scheidung“ oder „Sie hat alles zerstört“. Rechtsanwalt Wien Die Realität ist oft komplizierter. Selbst wenn das Verhalten eines Partners als sehr belastend empfunden wird, reicht es rechtlich häufig nicht für ein überwiegendes Verschulden.

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt eindrücklich, wie streng die Anforderungen sind und warum Gerichte in vielen Fällen beide Seiten in die Verantwortung nehmen. Zur Entscheidung.

Der Fall vor dem OGH: Ehekrise mit vielen Baustellen

Rechtsanwalt Wien

In einer Entscheidung aus dem Jahr 2024 (OGH vom 19.11.2024, 1 Ob 142/24z) ging es um eine Ehe, die bereits seit den 1990er-Jahren bestand. Der Mann hatte schon frühere Ehen hinter sich, die Frau war deutlich jünger. Zwei gemeinsame Kinder wurden geboren.

Über die Jahre entwickelte sich eine typische, aber rechtlich komplexe Konstellation:

  • Der Mann war beruflich extrem eingespannt, arbeitete sehr viel und trug die hauptsächliche finanzielle Verantwortung. Das führte dazu, dass er kaum zu Hause war und sich emotional mehr und mehr zurückzog.
  • Die Frau war zeitweise zuhause, machte ein Studium fertig und reagierte im Verlauf der Ehe immer wieder mit heftigen Temperamentsausbrüchen: lautstarke Auseinandersetzungen, Zerstören von Gegenständen, gelegentliches Aussperren des Mannes aus der Wohnung.
  • Über die Jahre nahmen Zärtlichkeit, Nähe und gemeinsame Aktivitäten deutlich ab. Die Entfremdung schritt voran.
  • 2015 zog der Mann schließlich aus der Ehewohnung aus. Später begann die Frau eine neue Beziehung.

Im Scheidungsverfahren verlangte der Mann nicht nur die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung, sondern wollte auch festgestellt wissen, dass die Frau zumindest mitverschuldet sei. Die Frau beantragte umgekehrt, dem Mann ein überwiegendes Verschulden zuzuerkennen.

Das Erstgericht stellte fest, dass kein überwiegendes Verschulden eines Ehegatten vorliegt. Das Berufungsgericht drehte diese Beurteilung und sprach dem Mann ein überwiegendes Verschulden zu. Der OGH hob diese Entscheidung jedoch auf und stellte die ursprüngliche Beurteilung wieder her: Kein Ehegatte trägt ein deutlich überwiegendes Verschulden.

Was versteht das Gesetz unter „überwiegendem Verschulden“?

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 61 Abs. 3 Ehegesetz (EheG). Danach kann das Gericht im Scheidungsurteil aussprechen, dass

  • ein Ehegatte die Zerrüttung allein verschuldet hat oder
  • ein Ehegatte die Zerrüttung überwiegend verschuldet hat.

Aber: Das ist nur zulässig, wenn das Verhalten des einen Ehegatten im Gesamtbild deutlich schwerer wiegt als das Verhalten des anderen. Es genügt nicht, dass einer „etwas mehr“ falsch gemacht hat. Es braucht ein klar überragendes Fehlverhalten.

Der OGH betont immer wieder zwei Grundsätze:

  • Gesamtbetrachtung der Ehe: Es wird nicht nur ein einzelner Vorfall isoliert betrachtet, sondern das Verhalten beider Ehepartner über die gesamte Ehezeit. Wer hat wie zur Entfremdung beigetragen? Gab es wechselseitige Eskalationen?
  • Wechselwirkungen: Häufig verstärken sich Verhaltensweisen gegenseitig – zum Beispiel: beruflicher Rückzug des einen Partners führt zu Frust und Wutausbrüchen des anderen, was wiederum zu noch mehr Rückzug führt. In solchen Fällen ist das Verschulden meist geteilt.

Warum der OGH im konkreten Fall kein überwiegendes Verschulden sah

Im entschiedenen Fall stellte der OGH fest, dass sowohl das Verhalten des Mannes als auch das Verhalten der Frau maßgeblich zur Zerrüttung beigetragen hatten:

  • Die enorme berufliche Fokussierung des Mannes, seine starke Abwesenheit und der emotionale Rückzug schwächten die Beziehung nachhaltig.
  • Die wiederholten heftigen Temperamentsausbrüche der Frau – mit Schreien, Zerstörung von Gegenständen und Aussperren – belasteten die Ehe massiv und schufen ein konfliktreiches Klima.

Beide Verhaltensmuster wirkten gegenseitig verstärkend. Der OGH betonte, dass sich daraus kein „krasses Übergewicht“ an Fehlern auf einer Seite ableiten lässt. Das reichte nicht, um zu sagen: Einer ist überwiegend schuld, der andere nur in geringem Ausmaß.

Interessant ist auch ein weiterer Punkt der Entscheidung: Das bloße Ausziehen des Mannes aus der Ehewohnung wurde vom OGH nicht automatisch als gravierende Eheverfehlung bewertet. Entscheidend war, dass die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits stark angespannt war und die Frau zuvor signalisiert hatte, ihr Verhalten nicht ändern zu wollen. In solchen Konstellationen kann ein Auszug sogar als nachvollziehbare Konsequenz eines bereits tiefen Ehekonflikts gesehen werden – und nicht als einseitige „Flucht“ aus einer intakten Ehe.

Ergebnis: Die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung blieb aufrecht, aber ein Ausspruch, dass einer der Ehegatten die Zerrüttung überwiegend verschuldet hat, war nicht zulässig.

Was bedeutet das für Betroffene in der Praxis?

Die Entscheidung zeigt deutlich: Ein Verschuldensausspruch ist rechtlich mehr als ein „moralisches Urteil“. Er hat konkrete Folgen, aber die Hürde ist hoch. Ein Rechtsanwalt Wien kann Betroffene hier gezielt beraten.

1. Einseitige Vorwürfe reichen meist nicht

Auch wenn Sie subjektiv das Gefühl haben, Ihr Ehepartner habe „alles kaputt gemacht“, prüft das Gericht nüchtern, wie beide Seiten zur Entwicklung beigetragen haben. Oft ergibt sich, dass beide Ehegatten in unterschiedlicher Weise mitverantwortlich sind – und dann bleibt es beim Ausspruch der Scheidung wegen Zerrüttung ohne klaren „Hauptschuldigen“.

2. Wechselwirkungen sprechen gegen überwiegendes Verschulden

Typische Beispiele:

  • Ein Partner arbeitet extrem viel → der andere fühlt sich vernachlässigt, reagiert mit Vorwürfen und Wutausbrüchen → der erste Partner zieht sich noch weiter zurück.
  • Länger andauernde Respektlosigkeiten im Alltag von beiden Seiten (Abwertungen, Ignorieren, Streit vor den Kindern) → beide tragen zum Klima der Zerrüttung bei.

In solchen Fällen ist ein Ausspruch „überwiegendes Verschulden“ schwer durchsetzbar.

3. Bedeutung für Unterhalt und Kosten

Ob ein Ehegatte allein oder überwiegend schuld an der Scheidung ist, kann Auswirkungen haben, etwa:

  • auf bestimmte Unterhaltsfragen (insbesondere, wenn ein Ehegatte Unterhalt vom anderen verlangt),
  • auf die Aufteilung von Kosten im Verfahren – wie auch im besprochenen Fall, in dem die Frau die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens ersetzen musste, weil sie mit ihrem Begehren auf überwiegendes Verschulden nicht durchdrang.

Wer Berufung oder Revision nur deshalb führt, um ein „besseres Verschuldensurteil“ zu bekommen, geht also ein nicht unerhebliches Kostenrisiko ein.

Wie können Sie sich vorbereiten? Konkrete Schritte

1. Wenn Sie meinen, der andere sei überwiegend schuld

  • Frühzeitig dokumentieren: Notieren Sie Vorfälle mit Datum, Uhrzeit, Beteiligten und Ablauf. Heben Sie relevante Nachrichten, E-Mails, Briefe auf.
  • Zeugen sichern: Gibt es Personen, die wiederholt Streitigkeiten, Gewalt, Demütigungen oder massive Pflichtverletzungen miterlebt haben? Sprechen Sie diese Personen frühzeitig an.
  • Gesundheitliche Folgen dokumentieren: Wenn Sie aufgrund des Verhaltens Ihres Ehepartners psychische oder körperliche Beschwerden entwickelt haben, können ärztliche Befunde wichtig sein.
  • Rechtliche Einschätzung einholen: Lassen Sie prüfen, ob die von Ihnen geschilderten Vorgänge nach der Rechtsprechung tatsächlich geeignet sind, ein überwiegendes Verschulden zu begründen – oder ob eher von einem „geteilten Verschulden“ auszugehen ist. Ein Rechtsanwalt Wien kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.

2. Wenn Sie befürchten, selbst als „Hauptschuldiger“ dazustehen

  • Konflikte deeskalieren: Meiden Sie eskalierende Situationen. Gewalt – auch psychische – wirkt sich in Verschuldensfragen sehr stark zu Ihrem Nachteil aus.
  • Bemühungen dokumentieren: Halten Sie fest, wenn Sie Gespräche, Therapie, Mediation oder andere Lösungsversuche initiieren. Das zeigt, dass Sie nicht gleichgültig waren.
  • Keine vorschnellen Schritte: Ein unüberlegter Auszug oder eine neue Beziehung mitten in der Krise kann rechtlich relevant werden. Bevor Sie große Schritte setzen, ist eine Beratung sinnvoll.

3. Vor dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

  • Rechtslage klären: Ein Auszug ist nicht automatisch schuldhaft, kann aber je nach Situation anders bewertet werden. Lassen Sie sich vorab rechtlich beraten.
  • Kindeswohl im Blick behalten: Sprechen Sie – wenn möglich – klare Regelungen über Kontakt, Betreuung und finanzielle Beiträge ab, um zusätzlichen Streit zu vermeiden.

FAQ: Häufige Fragen zur Scheidung mit Verschuldensausspruch

Ist es überhaupt wichtig, wer „schuld“ an der Scheidung ist?

Für das persönliche Empfinden oft ja, rechtlich nur in bestimmten Konstellationen. Ein Verschuldensausspruch kann bei Ehegattenunterhalt und im Kostenersatz eine Rolle spielen. Für die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist die Verschuldensfrage in Österreich hingegen grundsätzlich weniger zentral als viele glauben. In vielen Fällen ist eine einvernehmliche Lösung ohne Schuldzuweisung sinnvoller – emotional und wirtschaftlich. Ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt Wien kann klären, ob ein Verschuldensausspruch für Sie relevant ist.

Reicht eine außereheliche Beziehung aus, um überwiegendes Verschulden festzustellen?

Eine außereheliche Beziehung kann ein schwerwiegender Eheverstoß sein. Ob sie zu einem überwiegenden Verschulden führt, hängt aber vom Gesamtbild ab: War die Ehe davor schon schwer zerrüttet? Gab es auf beiden Seiten gravierende Pflichtverletzungen? Der OGH schaut immer auf die gesamte Entwicklung der Ehe, nicht nur auf einen einzelnen Fehler.

Ich möchte, dass im Urteil steht, dass mein Partner schuld ist. Bringt mir das wirklich etwas?

Emotional kann ein solcher Ausspruch für manche wichtig sein. Rechtlich bringt er vor allem dann Vorteile, wenn es um Unterhaltsansprüche geht oder um die Frage, wer Verfahrenskosten zu tragen hat. Man sollte aber immer abwägen: Der Versuch, ein Verschuldensurteil „zu erzwingen“, kann langwierige Verfahren, hohe Kosten und zusätzliche Belastung mit sich bringen – ohne Garantie auf Erfolg.

Kann ich im Berufungsverfahren noch „mehr Schuld“ auf den anderen schieben?

Neue Vorwürfe oder Beweismittel sind im Rechtsmittelverfahren nur eingeschränkt möglich. Zudem steigt das Kostenrisiko, wie das OGH-Verfahren vom 19.11.2024, 1 Ob 142/24z, zeigt: Dort musste die Ehefrau die Kosten der weiteren Instanzen ersetzen, weil sie mit ihrem Begehren auf überwiegendes Verschulden nicht durchdrang. Ob ein Rechtsmittel sinnvoll ist, sollte daher immer vorab mit einem Rechtsanwalt sorgfältig geprüft werden.

Rechtzeitig beraten lassen – statt im Nachhinein teuer zu streiten

Scheidungen sind emotional belastend und rechtlich komplex. Wer ohne fundierte Beratung in ein Verfahren geht, läuft Gefahr, sich auf aussichtslose oder kostspielige Streitpunkte – wie einen schwer erreichbaren Ausspruch über „überwiegendes Verschulden“ – zu versteifen.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt im Familienrecht berät die Kanzlei Pichler Eheleute und getrennt lebende Partner umfassend zu Scheidung, Verschuldensfragen, Unterhalt und Vermögensaufteilung. Die Gesamtstrategie ist dabei entscheidend: Muss wirklich um „Schuld“ gestritten werden, oder gibt es wirtschaftlich und persönlich sinnvollere Wege? Unsere Erfahrung als Rechtsanwalt Wien hilft, die richtige Strategie zu finden.

Wenn Sie vor einer Trennung stehen, bereits ein Scheidungsverfahren läuft oder Sie überlegen, ob Sie ein Urteil anfechten sollen, lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen. Sie erreichen die Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien unter 01/5130700 oder per E‑Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at.


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