Oktober 5, 2026

Schadenersatz bei vereitelter Chance [Rechtsanwalt Wien]

Schadenersatz bei vereitelter Anspruchschance: Wann bewusstes Verschweigen teuer wird

Kann jemand Schadenersatz verlangen, wenn ihm ein möglicher Anspruch nicht unmittelbar weggenommen, sondern lediglich eine realistische Möglichkeit zur Antragstellung vereitelt wurde? Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu einer während der NS-Zeit „arisierten“ Liegenschaft und einer späteren Entschädigungsleistung.

Der OGH stellte klar: Wer eine anspruchsberechtigte Person bewusst verschweigt, um den eigenen oder den wirtschaftlichen Vorteil eines Angehörigen zu vergrößern, kann für den dadurch entstandenen Schaden haften. Das gilt auch dann, wenn die ursprünglich erwartete Leistung nicht automatisch geschuldet war, sondern von einer positiven Entscheidung einer zuständigen Stelle abhing.

Der Fall: Eine Tante wurde bewusst nicht informiert

Gegenstand des Verfahrens war eine Liegenschaft, die während der NS-Zeit „arisiert“ worden war. Später ging es um deren Rückgabe beziehungsweise um eine finanzielle Entschädigung.

Der Beklagte vertrat seine Mutter gegenüber der zuständigen Schiedsinstanz. Er wusste, dass auch seine Tante – die Schwester seiner Mutter – als Angehörige derselben Familienlinie Ansprüche auf die Liegenschaft geltend machen konnte. Trotzdem verschwieg er ihre Existenz bewusst.

Der Grund dafür lag auf der Hand: Die Tante sollte keinen eigenen Antrag stellen. Dadurch sollte verhindert werden, dass der Anteil der Mutter mit ihr geteilt werden musste.

Die Mutter erhielt in weiterer Folge einen Anteil von 1/12 an der Liegenschaft. Diesen Anteil verkaufte sie um 1,1 Millionen Euro. Die Gerichte stellten fest, dass die Tante bei korrekter Information spätestens im Jahr 2006 noch rechtzeitig einen Antrag hätte stellen können. Die Schiedsinstanz hätte sie voraussichtlich auf diese Möglichkeit hingewiesen und ihren Anspruch ebenfalls anerkannt.

Der Beklagte war wegen seines Verhaltens bereits rechtskräftig wegen schweren Betrugs strafrechtlich verurteilt worden. Die Tante verlangte von ihm deshalb 550.000 Euro Schadenersatz.

Was der OGH in einer Entscheidung aus dem Jahr 2016 festhielt

Der Oberste Gerichtshof wies die außerordentliche Revision des Beklagten zurück. Maßgeblich ist die Entscheidung OGH vom 27.01.2016, 4 Ob 173/15t. Zur Entscheidung. Damit blieb die Entscheidung der Vorinstanzen zugunsten der Klägerin aufrecht.

Der OGH bestätigte im Ergebnis, dass das bewusste Verschweigen der Tante eine sittenwidrige Schädigung darstellte. Der Beklagte haftete für den Schaden, der durch die Vereitelung ihrer Anspruchstellung entstanden war.

Besonders wichtig war dabei: Die Tante hatte keinen automatisch durchsetzbaren Anspruch auf eine bestimmte Entschädigungsleistung. Die Leistung nach dem Entschädigungsfondsgesetz war grundsätzlich freiwillig. Dennoch war ihre Chance auf eine positive Entscheidung nach den Feststellungen der Gerichte so konkret und realistisch, dass ihr Verlust als ersatzfähiger Schaden bewertet werden konnte.

Warum Schadenersatz für den Verlust einer Chance möglich sein kann

Nach § 1295 Abs 2 ABGB haftet, wer einen anderen vorsätzlich und sittenwidrig schädigt. Eine Haftung setzt nicht zwingend voraus, dass der Täter den Schaden als einziges Ziel verfolgt. Es genügt, wenn er den Eintritt des Schadens zumindest in Kauf nimmt und sein Verhalten sittenwidrig ist.

Im konkreten Fall wurde die Tante nicht bloß versehentlich übersehen. Der Beklagte wusste von ihrer möglichen Anspruchsberechtigung und verschwieg sie mehrfach, damit seine Mutter einen größeren wirtschaftlichen Vorteil behalten konnte. Dieses Vorgehen überschritt die Grenze zwischen einer bloßen Nachlässigkeit und einer gezielten, sittenwidrigen Schädigung.

Auch bei der Schadenshöhe war nicht entscheidend, ob die Tante die Entschädigung mit absoluter Sicherheit erhalten hätte. Das Gericht stellte vielmehr darauf ab, wie wahrscheinlich eine erfolgreiche Antragstellung gewesen wäre. Für die Ersatzfähigkeit kann eine nahezu sichere wirtschaftliche Chance ausreichen.

Im Fall der Tante sprachen mehrere Umstände dafür:

  • Sie gehörte zur gleichen anspruchsberechtigten Familienlinie wie ihre Schwester.
  • Die Schwester erhielt tatsächlich einen Anteil an der Liegenschaft.
  • Die Tante hätte bei rechtzeitiger Information noch einen Antrag stellen können.
  • Die zuständige Schiedsinstanz hätte sie voraussichtlich auf ihre Möglichkeit hingewiesen.
  • Die Gerichte bewerteten ihre Chance auf eine positive Entscheidung als sehr hoch.

Damit war der wirtschaftliche Verlust nicht bloß eine entfernte Hoffnung. Es handelte sich um eine konkrete Erwerbschance, deren Verwirklichung durch das Verhalten des Beklagten verhindert wurde.

Strafurteil und Zivilverfahren: Warum die Vorentscheidung wichtig war

Der Beklagte war wegen schweren Betrugs bereits rechtskräftig strafrechtlich verurteilt worden. Das hatte auch für das spätere Zivilverfahren erhebliche Bedeutung. Ein rechtskräftig Verurteilter kann sich in einem nachfolgenden Zivilverfahren grundsätzlich nicht erfolgreich darauf berufen, die festgestellte Straftat überhaupt nicht begangen zu haben.

Das Strafurteil war allerdings nicht der einzige Grund für die Schadenersatzpflicht. Die Zivilgerichte prüften zusätzlich selbst, ob das Verhalten gegenüber der Tante rechtswidrig und sittenwidrig war und welcher Schaden dadurch entstanden ist.

Der Fall zeigt damit auch die unterschiedliche Funktion von Straf- und Zivilverfahren:

  • Im Strafverfahren steht die strafrechtliche Verantwortlichkeit für das konkrete Verhalten im Mittelpunkt.
  • Im Zivilverfahren geht es insbesondere um die Rechtswidrigkeit, die Kausalität und die Höhe des entstandenen Schadens.
  • Ein Strafurteil kann die zivilrechtliche Beurteilung wesentlich beeinflussen, ersetzt aber nicht automatisch jede Prüfung des Schadenersatzanspruchs.

Was bedeutet das im Alltag?

Erbschaften und Vermögensaufteilungen

Mehrere Angehörige sind möglicherweise gleichberechtigt am Nachlass beteiligt. Eine Person hält jedoch bewusst Informationen über Konten, Liegenschaften oder frühere Vereinbarungen zurück, damit ein anderer Angehöriger einen größeren Anteil erhält. Wird dadurch eine konkrete Anspruchsmöglichkeit vereitelt, kann eine Schadenersatzpflicht entstehen.

Vertretung gegenüber Behörden oder Schiedsstellen

Wer für eine andere Person ein Verfahren führt, muss mögliche Interessenkonflikte ernst nehmen. Kennt der Vertreter weitere Personen, deren Rechte durch das Verfahren berührt werden könnten, darf er diese nicht bewusst verschweigen, um den Vorteil der vertretenen Person zu vergrößern.

Rückstellungs- und Entschädigungsverfahren

Gerade bei historischen Vermögensverlusten können Familienunterlagen, frühere Entscheidungen und bestehende Entschädigungszahlungen entscheidend sein. Wer eine mögliche anspruchsberechtigte Person absichtlich von einem Verfahren fernhält, riskiert nicht nur den Verlust des Vertrauens, sondern auch erhebliche finanzielle Forderungen.

Vereitelte wirtschaftliche Möglichkeiten

Nicht jede enttäuschte Erwartung ist ein ersatzfähiger Schaden. Eine bloße Hoffnung genügt in der Regel nicht. Anders kann es sein, wenn anhand konkreter Umstände nachvollziehbar ist, dass die wirtschaftliche Chance mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verwirklicht worden wäre und nur durch das Verhalten einer anderen Person verloren ging.

Was Betroffene jetzt prüfen und sichern sollten

  • Unterlagen zusammentragen: Sichern Sie Schriftverkehr, Anträge, Bescheide, frühere Entscheidungen, Familienunterlagen und Hinweise auf bereits erfolgte Leistungen.
  • Fristen klären: Prüfen Sie, ob ein Antrag noch möglich gewesen wäre oder ob eine Frist durch das Verhalten einer anderen Person versäumt wurde.
  • Informationsstand dokumentieren: Wichtig kann sein, wann welche Person von einem möglichen Anspruch wusste und ob Informationen bewusst nicht weitergegeben wurden.
  • Wirtschaftlichen Schaden berechnen: Der Schaden muss sich nachvollziehbar aus der vereitelten Chance ergeben. Dabei können erhaltene Leistungen, mögliche Anteile und die konkrete Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung eine Rolle spielen.
  • Strafrechtliche Entscheidungen beiziehen: Falls bereits ein rechtskräftiges Strafurteil vorliegt, sollte geprüft werden, welche Feststellungen für das Zivilverfahren relevant sind.
  • Rechtzeitig beraten lassen: Bei historischen Entschädigungsfällen, Erbschaften und komplexen Vermögensfragen ist eine frühe rechtliche Prüfung besonders wichtig.

Häufige Fragen zur Schadenersatzpflicht

Kann ich Schadenersatz verlangen, obwohl ich die Leistung nicht sicher bekommen hätte?

Das kann möglich sein. Entscheidend ist, ob es sich um eine konkrete und sehr realistische Chance gehandelt hat. Eine bloß vage Hoffnung reicht nicht. Je besser sich nachweisen lässt, dass eine positive Entscheidung bei rechtzeitiger Antragstellung nahezu sicher gewesen wäre, desto eher kommt Schadenersatz in Betracht.

Was gilt, wenn ein Angehöriger wichtige Informationen absichtlich verschwiegen hat?

Bewusstes Verschweigen kann eine sittenwidrige Schädigung darstellen. Das gilt besonders dann, wenn der Zweck darin lag, den eigenen Vorteil oder den Vorteil einer nahestehenden Person zu erhöhen und dadurch einen anderen von der Geltendmachung möglicher Rechte abzuhalten.

Reicht ein Verdacht aus?

Ein bloßer Verdacht wird regelmäßig nicht genügen. Für einen Anspruch sind konkrete Anhaltspunkte wichtig, etwa Nachrichten, Briefe, Aussagen, Verfahrensunterlagen oder andere Dokumente, aus denen sich der Informationsstand und das bewusste Zurückhalten ableiten lassen.

Ist ein Entschädigungsanspruch dasselbe wie ein Schadenersatzanspruch?

Nein. Im behandelten Fall wurde der Schadenersatzanspruch nicht unmittelbar aus dem Entschädigungsfondsgesetz abgeleitet. Maßgeblich war vielmehr § 1295 Abs 2 ABGB. Die Frage, ob nach dem Entschädigungsrecht eine realistische Chance auf eine Leistung bestanden hätte, war eine Vorfrage für die Beurteilung des entstandenen Schadens.

Verlorene Chancen sollten nicht vorschnell abgeschrieben werden

Die Entscheidung des OGH aus dem Jahr 2016 macht deutlich: Wer eine andere Person gezielt von einer möglichen Anspruchstellung ausschließt, kann für die daraus entstehenden wirtschaftlichen Folgen haften. Das gilt auch dann, wenn der vereitelte Vorteil nicht automatisch garantiert war.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in der Prüfung komplexer Schadenersatz- und Vermögensfragen berät die Kanzlei Pichler Betroffene zur rechtlichen Einordnung, zur Beweissicherung und zur weiteren Vorgangsweise. Lassen Sie eine möglicherweise vereitelte Anspruchschance rechtzeitig prüfen.

Die Kanzlei Pichler Rechtsanwalt GmbH erreichen Sie unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Kanzleisitz: Karlsplatz 3, 1010 Wien.


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Schadenersatz

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