Revision zum OGH: Warum mehrere Ansprüche nicht automatisch zusammengerechnet werden
Revision zum OGH: Mehrere Angehörige klagen nach demselben Unfall. Jede Person verlangt Schadenersatz. Darf für den Zugang zum Obersten Gerichtshof einfach die Gesamtsumme aller Forderungen herangezogen werden? Nein, wie eine Entscheidung des OGH zeigt.
Gerade bei Schadenersatzforderungen von Angehörigen kann die Frage entscheidend sein, welches Rechtsmittel überhaupt zulässig ist. Wer hier den falschen Weg wählt, riskiert Verzögerungen und möglicherweise den Verlust einer wichtigen Frist. Der Oberste Gerichtshof hat diese formale Frage in seiner Entscheidung OGH vom 30.01.2018, 1 Ob 237/17k besonders deutlich gemacht. Zur Entscheidung.
Der Ausgangsfall: Zwei Kinder fordern Trauerschmerzengeld
Nach einem Verkehrsunfall war der Vater der Zweitklägerin und des Drittklägers verstorben. Die beiden Kinder verlangten von den Beklagten jeweils 18.000 Euro Schadenersatz samt Zinsen. Es ging um sogenanntes Trauerschmerzengeld.
Das Erstgericht wies beide Klagen ab. Die Kläger bekämpften diese Entscheidung mit Berufung. Das Berufungsgericht bestätigte jedoch die Abweisung und erklärte eine ordentliche Revision an den OGH für nicht zulässig.
Daraufhin brachten die Kläger eine außerordentliche Revision direkt beim Obersten Gerichtshof ein. Der OGH prüfte aber nicht, ob die Kinder tatsächlich Anspruch auf Schadenersatz hatten. Er befasste sich ausschließlich mit der vorgelagerten Frage, ob die gewählte Revision überhaupt zulässig war.
Revision zum OGH: Jeder Anspruch wurde einzeln betrachtet
Der OGH erklärte die außerordentliche Revision in dieser Form für nicht zulässig und stellte den Akt an das Erstgericht zurück.
Der entscheidende Punkt: Die beiden Kläger hatten jeweils einen eigenen Anspruch über 18.000 Euro. Diese Ansprüche durften für die Beurteilung der Revisionszulässigkeit nicht einfach zusammengerechnet werden.
- Anspruch der Zweitklägerin: 18.000 Euro
- Anspruch des Drittklägers: 18.000 Euro
- Gemeinsame Summe: 36.000 Euro
Die Summe von 36.000 Euro war für die Frage des Zugangs zum OGH jedoch nicht maßgeblich. Jeder Anspruch wurde getrennt beurteilt. Damit lag jeder einzelne Anspruch zwar über 5.000 Euro, aber unter 30.000 Euro.
Nach den damals maßgeblichen Verfahrensregeln war in dieser Konstellation grundsätzlich erforderlich, dass das Berufungsgericht die ordentliche Revision zulässt. Da das Berufungsgericht genau das nicht getan hatte, konnte nicht unmittelbar eine außerordentliche Revision an den OGH erhoben werden.
Warum zwei Forderungen nicht automatisch einen höheren Streitwert ergeben
Dass mehrere Personen gemeinsam klagen, bedeutet nicht automatisch, dass ihre Ansprüche rechtlich als ein einziger Anspruch behandelt werden. Entscheidend ist vielmehr, ob die Ansprüche rechtlich derart miteinander verbunden sind, dass sie für die Revisionsgrenzen zusammenzurechnen sind.
Im Verfahren 1 Ob 237/17k waren die Ansprüche der beiden Kinder zwar ähnlich gelagert und beruhten auf demselben Unfall. Dennoch musste jedes Kind seinen eigenen Schaden und seine eigene Anspruchsberechtigung geltend machen. Nach der Beurteilung des OGH handelte es sich nicht um sogenannte materielle Streitgenossen, deren Ansprüche für diese Frage gemeinsam zu bewerten gewesen wären.
Das Ergebnis wirkt auf den ersten Blick überraschend: Zwei Forderungen von jeweils 18.000 Euro ergeben wirtschaftlich zwar 36.000 Euro. Für den Zugang zu einem bestimmten Rechtsmittel können sie aber trotzdem getrennt behandelt werden.
Welcher nächste Schritt blieb den Klägern?
Den Klägern blieb die Möglichkeit, beim Berufungsgericht einen Antrag nach § 508 Abs 1 ZPO zu stellen. Sie mussten beantragen, dass das Berufungsgericht seine Entscheidung ändert und die ordentliche Revision doch zulässt.
Der OGH ließ damit nicht erkennen, ob die Ansprüche auf Trauerschmerzengeld inhaltlich berechtigt waren. Die Entscheidung sagt daher nichts darüber aus, ob und unter welchen Voraussetzungen Angehörigen ein solcher Anspruch zusteht. Es ging ausschließlich um den richtigen verfahrensrechtlichen Zugang.
Außerdem war zu prüfen, ob die bereits eingebrachte Eingabe als Antrag nach § 508 Abs 1 ZPO behandelt werden konnte oder zunächst verbessert werden musste. Auch daran zeigt sich, wie wichtig die genaue Form eines Rechtsmittels ist.
Rechtsanwalt Wien: Was bedeutet das für Betroffene im Alltag?
Mehrere Angehörige klagen nach einem Unfall
Wenn etwa mehrere Kinder oder andere Angehörige nach einem tödlichen Unfall eigene Ansprüche geltend machen, darf die Gesamtsumme nicht ohne Weiteres als gemeinsamer Streitwert verwendet werden. Für jede Person ist grundsätzlich gesondert zu prüfen, wie hoch der eigene Anspruch ist und welche Rechtsmittelgrenzen gelten.
Eine Familie tritt gemeinsam auf
Auch wenn mehrere Kläger von derselben Rechtsanwältin oder demselben Rechtsanwalt vertreten werden und gemeinsam auftreten, ändert das nicht automatisch die rechtliche Eigenständigkeit ihrer Ansprüche. Gemeinsames Auftreten und gemeinsamer Ursprung des Schadens reichen allein nicht aus.
Das Berufungsgericht lässt die ordentliche Revision nicht zu
In diesem Fall ist eine direkte außerordentliche Revision an den OGH nicht automatisch möglich. Bei einem einzelnen Anspruch zwischen den maßgeblichen Wertgrenzen kann zunächst ein Antrag erforderlich sein, mit dem die Zulassung der ordentlichen Revision erreicht werden soll.
Eine Rechtsmittelfrist läuft bereits
Hier ist besondere Vorsicht geboten. Die Wahl des falschen Rechtsmittels kann Zeit kosten. Unter Umständen muss eine Eingabe verbessert oder durch den korrekten Antrag ersetzt werden. Ob das noch möglich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere von den laufenden Fristen ab.
Checkliste: Was sollte vor einer Revision geprüft werden?
- Jeden Anspruch einzeln feststellen: Wie hoch ist die Forderung jeder einzelnen klagenden Person?
- Rechtliche Verbindung prüfen: Sind die Ansprüche tatsächlich zusammenzurechnen oder beruhen sie nur auf demselben Ereignis?
- Entscheidung des Berufungsgerichts lesen: Wurde die ordentliche Revision zugelassen oder ausdrücklich ausgeschlossen?
- Richtiges Rechtsmittel bestimmen: Ist eine ordentliche Revision, eine außerordentliche Revision oder zunächst ein Antrag nach § 508 Abs 1 ZPO erforderlich?
- Fristen kontrollieren: Wann wurde die Entscheidung zugestellt und welche Frist läuft bereits?
- Form der Eingabe prüfen: Enthält der Schriftsatz tatsächlich das richtige Begehren und die erforderliche Begründung?
Diese Prüfung sollte nicht erst am letzten Tag erfolgen. Verfahrensrechtliche Fehler lassen sich nicht immer nachträglich korrigieren.
Häufige Fragen zur Revision bei mehreren Klägern
Werden mehrere Schadenersatzforderungen aus demselben Unfall zusammengerechnet?
Nicht automatisch. Nach der Entscheidung des OGH vom 30.01.2018, 1 Ob 237/17k wurden die einzelnen Ansprüche der beiden Kläger getrennt betrachtet. Entscheidend ist die rechtliche Verbindung der Ansprüche, nicht allein der gemeinsame Unfall oder das gemeinsame Gerichtsverfahren.
Kann ich direkt zum OGH gehen, wenn mein Anspruch über 5.000 Euro liegt?
Das hängt von der Höhe des einzelnen Anspruchs und von der Entscheidung des Berufungsgerichts ab. Bei einem Anspruch über 5.000 Euro, aber unter 30.000 Euro kann es erforderlich sein, dass das Berufungsgericht die ordentliche Revision zulässt. Hat es diese Zulassung verweigert, ist eine direkte außerordentliche Revision nicht ohne Weiteres zulässig.
Was kann ich tun, wenn ich bereits eine außerordentliche Revision eingebracht habe?
Es sollte umgehend geprüft werden, ob die Eingabe als ein anderer zulässiger Antrag behandelt werden kann oder verbessert werden muss. Im Fall der OGH-Entscheidung blieb zu prüfen, ob die Eingabe als Antrag nach § 508 Abs 1 ZPO gewertet werden konnte. Eine pauschale Antwort ist jedoch nicht möglich.
Hat der OGH in diesem Fall entschieden, dass kein Trauerschmerzengeld zusteht?
Nein. Der OGH befasste sich ausschließlich mit der Zulässigkeit des Rechtsmittels. Die inhaltliche Frage, ob die Kläger Anspruch auf Schadenersatz hatten, wurde in dieser Entscheidung nicht beurteilt.
Rechtzeitig prüfen lassen, welches Rechtsmittel offensteht
Die Entscheidung aus dem Jahr 2018 zeigt, dass ein Verfahren vor dem OGH nicht allein von der inhaltlichen Stärke eines Anspruchs abhängt. Auch Streitwert, Anspruchszuordnung, Zulassung der Revision und die richtige Form des Rechtsmittels können entscheidend sein.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in der Prozessführung berät die Kanzlei Pichler dazu, welche verfahrensrechtlichen Schritte im konkreten Fall zu prüfen sind. Wenn mehrere Personen gemeinsam klagen oder eine Entscheidung des Berufungsgerichts bekämpfen möchten, sollte die Rechtsmittelfrist nicht abgewartet werden.
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Autor dieses Beitrags
Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler, LL.M.
Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (Promotion mit Auszeichnung), LL.M. für IT-Recht an der Universität Wien, Rechtsanwaltsprüfung 2007. Schwerpunkte: Zivil- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Anlegerschutz sowie Telekommunikations- und IT-Recht. Vom Kurier zweimal in Folge zu den beliebtesten Rechtsanwälten Österreichs gewählt.
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