Online-Poker ohne österreichische Konzession: Können Spieler ihre Verluste zurückfordern?
Online-Poker: Wer über Jahre bei einem Online-Pokeranbieter spielt, verliert oft nicht nur den Überblick über einzelne Einsätze. Mit der Zeit können erhebliche Summen zusammenkommen. Besonders problematisch wird die Situation, wenn der Anbieter zwar über eine ausländische Glücksspiellizenz verfügt, aber keine österreichische Konzession besitzt.
Bereits im Jahr 2022 hat der Oberste Gerichtshof eine wichtige Entscheidung zu dieser Frage getroffen. Im Verfahren OGH vom 29.03.2022, 4 Ob 49/22t ging es um einen österreichischen Spieler, der bei einem Anbieter mit Sitz in Malta insgesamt 84.090,99 Euro verloren hatte. Der OGH bestätigte im Ergebnis, dass der Anbieter sich nicht erfolgreich gegen den Rückforderungsanspruch wehren konnte. Zur Entscheidung.
Der Ausgangsfall: 84.090,99 Euro Verluste bei einem Online-Pokeranbieter
Der betroffene Spieler nahm zwischen dem 29. August 2007 und dem 28. August 2019 an Online-Pokerspielen teil. Der Anbieter betrieb eine deutschsprachige Website und verfügte über eine Glücksspiellizenz aus Malta. Eine österreichische Konzession hatte er jedoch nicht.
Nach seinen Angaben verlor der Spieler während dieses Zeitraums insgesamt 84.090,99 Euro. Er verlangte die geleisteten Spieleinsätze zurück. Seine Argumentation: Das Online-Glücksspiel sei in Österreich ohne die erforderliche österreichische Konzession nicht zulässig gewesen. Der Anbieter habe die Zahlungen daher ohne ausreichenden Rechtsgrund erhalten.
Zusätzlich machte der Spieler Schadenersatz geltend. Der Anbieter wies die Forderungen zurück und brachte mehrere Einwände vor. Unter anderem behauptete er, das österreichische Glücksspielmonopol sei unionsrechtswidrig. Außerdem stellte er infrage, ob beim Online-Poker überhaupt ein Vertragsverhältnis zwischen Spieler und Anbieter bestehe. Nach dieser Argumentation könnten die eigentlichen Spielverträge ausschließlich zwischen den einzelnen Spielern zustande kommen.
Der Anbieter vertrat außerdem die Auffassung, allenfalls der sogenannte „Rake“ könne eine Rolle spielen. Dabei handelt es sich um den Hausanteil, den der Anbieter vom Spiel einbehält. Die Gerichte erster und zweiter Instanz folgten diesen Einwänden nicht.
Was der OGH in der Entscheidung aus 2022 klargestellt hat
Der Oberste Gerichtshof wies die außerordentliche Revision des Anbieters zurück. Damit blieb die Entscheidung der Vorinstanzen bestehen: Der Spieler erhielt im Grundsatz Recht, während die vom Anbieter geltend gemachten Gegenforderungen zurückgewiesen wurden.
Besonders bedeutsam sind dabei mehrere Aussagen:
- Das österreichische Konzessions- und Monopolsystem für Glücksspiele war nicht insgesamt unionsrechtswidrig.
- Unionsrechtswidrig war nach der damaligen Rechtslage lediglich das Erfordernis, dass ein Konzessionswerber seinen Sitz in Österreich haben musste.
- Der Anbieter hatte jedoch nicht einmal behauptet, jemals um eine österreichische Konzession angesucht zu haben.
- Ebenso hatte er nicht dargelegt, die sonstigen Voraussetzungen für eine österreichische Konzession erfüllt zu haben.
- Auf den Einwand, beim Online-Poker bestünden möglicherweise nur Vertragsbeziehungen zwischen den Spielern, konnte sich der Anbieter im Revisionsverfahren nicht mehr erfolgreich berufen.
Der letzte Punkt ist verfahrensrechtlich wichtig. Der OGH hat diese Frage nicht umfassend für sämtliche Online-Pokerfälle beantwortet. Der betreffende Einwand war in der Berufung nicht ausreichend geltend gemacht worden. Die Entscheidung ist daher vor allem eine Bestätigung der Entscheidungen der Vorinstanzen und keine pauschale Aussage, dass jeder Fall von Online-Poker rechtlich gleich zu beurteilen ist.
Eine maltesische Lizenz bedeutet nicht automatisch eine Zulässigkeit in Österreich
Für Spieler ist die Frage der Lizenz besonders wichtig. Ein Anbieter kann in einem anderen EU-Mitgliedstaat über eine gültige Glücksspiellizenz verfügen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er Online-Glücksspiele auch in Österreich anbieten darf.
Entscheidend ist vielmehr, ob der Anbieter die österreichischen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört insbesondere die erforderliche österreichische Konzession, soweit eine solche für das konkrete Glücksspielangebot notwendig ist.
Der Anbieter aus dem Verfahren 4 Ob 49/22t konnte sich daher nicht allein darauf berufen, in Malta lizenziert zu sein. Ebenso wenig reichte der Hinweis aus, dass eine einzelne Voraussetzung des österreichischen Konzessionssystems unionsrechtswidrig gewesen sein soll. Nach der Argumentation des OGH macht die Unwirksamkeit einer einzelnen Voraussetzung nicht automatisch das gesamte Konzessionssystem unbrauchbar.
Für die Praxis heißt das: Die ausländische Lizenz eines Anbieters sollte immer genau geprüft werden. Sie ist kein sicherer Beleg dafür, dass das Angebot gegenüber österreichischen Kunden rechtmäßig war.
Welche Bedeutung hat Online-Poker für verlorene Spieleinsätze?
Die Entscheidung zeigt, dass Rückforderungsansprüche gegen einen Online-Glücksspielanbieter grundsätzlich in Betracht kommen können. Das gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter keine österreichische Konzession hatte und der Spieler seine Einsätze nachweisbar an diesen Anbieter geleistet hat.
Der Anbieter kann sich nicht ohne Weiteres darauf zurückziehen, dass die Spieleinsätze in einem Online-Pokerspiel letztlich zwischen den Spielern bewegt wurden. Im konkreten Verfahren gingen die Vorinstanzen davon aus, dass der Anbieter für die Rückzahlung der an ihn geleisteten Spieleinsätze verantwortlich ist.
Damit ist allerdings nicht gesagt, dass jede Klage automatisch erfolgreich ist. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Wesentlich können unter anderem folgende Punkte sein:
- Welcher Anbieter war beteiligt?
- Verfügte dieser Anbieter über eine österreichische Konzession?
- Welche Spielart wurde angeboten?
- In welchem Zeitraum fanden die Spiele statt?
- Welche Zahlungen wurden tatsächlich geleistet?
- Sind die Verluste durch Unterlagen ausreichend belegbar?
- Ist ein Teil der Ansprüche möglicherweise bereits verjährt?
Typische Situationen aus dem Alltag
Viele Jahre gespielt, aber keine vollständige Übersicht
Ein Spieler hat über mehrere Jahre Einzahlungen vorgenommen. Einzelne Auszahlungen und zahlreiche Spielvorgänge machen es schwierig, den tatsächlichen Verlust zu berechnen. In diesem Fall müssen zunächst Bankunterlagen, Kontoauszüge und die Kontodaten beim Anbieter zusammengeführt werden.
Der Anbieter verweist auf seine EU-Lizenz
Ein Anbieter erklärt, er sei in Malta oder einem anderen EU-Staat zugelassen und habe deshalb rechtmäßig gehandelt. Dieser Hinweis beantwortet allein jedoch nicht die Frage, ob eine österreichische Konzession erforderlich gewesen wäre. Die Lizenz sollte daher nicht isoliert betrachtet werden.
Der Anbieter rechnet eigene Gegenforderungen entgegen
Manche Anbieter versuchen, Rückzahlungsansprüche mit angeblichen Gegenforderungen zu reduzieren. Ob solche Forderungen bestehen, hängt vom konkreten Sachverhalt und den rechtlichen Grundlagen ab. Im vom OGH bestätigten Verfahren konnten die Gegenforderungen des Anbieters nicht durchgesetzt werden.
Der Anbieter ist schwer erreichbar oder sitzt im Ausland
Ein Sitz im Ausland kann die Durchsetzung von Ansprüchen erschweren. Er beseitigt den möglichen Anspruch aber nicht automatisch. Umso wichtiger sind eine frühzeitige Prüfung der Zuständigkeit, der Beweislage und der tatsächlichen Einbringlichkeit.
Was betroffene Spieler jetzt sichern sollten
Wer Verluste bei einem Online-Glücksspielanbieter vermutet, sollte nicht vorschnell einzelne Zahlen nennen oder eine abschließende rechtliche Bewertung abgeben. Zunächst kommt es auf eine möglichst vollständige Dokumentation an.
- Ein- und Auszahlungsübersichten des Spielerkontos sichern.
- Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen zusammentragen.
- Spielverläufe, Jahresübersichten und Kontostände herunterladen.
- E-Mails, Chatverläufe und sonstige Kommunikation mit dem Anbieter aufbewahren.
- Die Website, die Geschäftsbedingungen und die Angaben zur Lizenz dokumentieren.
- Festhalten, von Österreich aus auf das Angebot zugegriffen wurde.
- Keine Unterlagen löschen, auch wenn der Anbieter das Spielerkonto geschlossen hat.
Danach sollte geprüft werden, welcher Betrag tatsächlich als Verlust verblieben ist. Einzahlungen allein entsprechen nicht immer dem endgültigen Verlust, wenn zwischendurch Auszahlungen erfolgt sind. Außerdem muss geklärt werden, ob Ansprüche für den gesamten Zeitraum durchsetzbar sind oder ob Verjährungsfragen eine Rolle spielen.
Häufige Fragen zu Online-Poker und Rückforderungen
Kann ich mein verlorenes Geld einfach zurückverlangen?
Ein Rückforderungsanspruch kann grundsätzlich bestehen, wenn ein Online-Glücksspiel ohne erforderliche österreichische Konzession angeboten wurde. Ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung verlangt werden kann, hängt jedoch vom konkreten Anbieter, dem Spielzeitraum, den Zahlungen und der Beweislage ab. Eine automatische Rückzahlung gibt es nicht.
Reicht es, wenn der Anbieter eine Lizenz aus Malta hat?
Nein. Eine ausländische Lizenz berechtigt nicht automatisch zum Angebot von Online-Glücksspielen in Österreich. Maßgeblich ist, ob die österreichischen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren, insbesondere ob die erforderliche österreichische Konzession vorlag.
Was ist, wenn ich keine vollständigen Unterlagen mehr habe?
Auch dann sollte eine Prüfung nicht vorschnell aufgegeben werden. Bankauszüge, Kreditkartenabrechnungen, E-Mails und Daten aus dem Spielerkonto können zusammen ein aussagekräftiges Bild ergeben. Je besser die Unterlagen geordnet sind, desto leichter lässt sich der mögliche Verlust nachvollziehen.
Kann der Anbieter behaupten, nur die Spieler seien Vertragspartner?
Dieser Einwand kann im Einzelfall eine Rolle spielen. Im Verfahren, das der Entscheidung OGH vom 29.03.2022, 4 Ob 49/22t, zugrunde lag, konnte der Anbieter damit letztlich nicht erfolgreich durchdringen. Der OGH entschied darüber allerdings nicht als allgemeine Grundsatzfrage für alle Online-Pokerfälle, sondern wies die Revision aus verfahrensrechtlichen Gründen zurück.
Rechtsanwalt Wien: Rechtliche Prüfung kann entscheidend sein
Die Entscheidung aus dem Jahr 2022 bietet wichtige Ansatzpunkte für Spieler, die bei einem Online-Anbieter ohne österreichische Konzession Geld verloren haben. Sie ersetzt jedoch keine Prüfung des Einzelfalls. Gerade bei langen Spielzeiträumen, ausländischen Anbietern und zahlreichen Zahlungsbewegungen müssen Anspruchshöhe, Beweise und Verjährung sorgfältig beurteilt werden.
Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Betroffene bei der rechtlichen Einordnung ihrer Unterlagen und bei der Frage, welche Ansprüche gegenüber einem Online-Glücksspielanbieter in Betracht kommen. Haben Sie bei einem Anbieter mit ausländischer Lizenz gespielt und erhebliche Verluste erlitten, lassen Sie Ihre Situation prüfen.
Für ein Erstgespräch erreichen Sie die Pichler Rechtsanwalt GmbH, Karlsplatz 3, 1010 Wien, telefonisch unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at.
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