September 28, 2026

OGH zur Abschalteinrichtung [Rechtsanwalt Wien]

Abgasmanipulation und Abschalteinrichtung: Was bedeutet die OGH-Entscheidung für Fahrzeughalter?

Abschalteinrichtung: Was gilt, wenn ein Fahrzeug seine Abgasreinigung beim offiziellen Test anders steuert als im normalen Straßenverkehr? Diese Frage ist für viele Fahrzeughalter von erheblicher Bedeutung. Denn eine unterschiedliche Steuerung kann entscheidend dafür sein, ob eine technische Vorrichtung als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen ist.

Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage jedoch noch nicht endgültig beantwortet. In seiner Entscheidung OGH vom 05.10.2023, 3 Ob 172/23z, wurde das Verfahren vorläufig unterbrochen. Der Grund: Zentrale Fragen müssen zunächst vom Gerichtshof der Europäischen Union geklärt werden. Zur Entscheidung.

Für Betroffene bedeutet das zweierlei: Die Rechtslage ist in einem wichtigen Punkt noch offen. Gleichzeitig sollten mögliche Ansprüche nicht einfach abgewartet werden, weil Fristen weiterlaufen können.

Worum geht es bei der technischen Steuerung?

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Fahrzeug, dessen Motorsteuerung die Abgasreinigung je nach Betriebszustand unterschiedlich beeinflussen kann. Konkret geht es um ein Programm zur Regeneration beziehungsweise Reinigung eines Speicherkatalysators.

Eine solche Reinigung kann Auswirkungen auf die ausgestoßenen Schadstoffe haben. Entscheidend ist daher die Frage, wie das Fahrzeug während des offiziellen Abgastests arbeitet und wie es sich unter normalen Bedingungen auf der Straße verhält.

Vereinfacht gesagt geht es um folgende Konstellation:

  • Während der Vorbereitung auf den Abgastest wird die Abgasreinigung in besonderer Weise aktiviert oder beeinflusst.
  • Während des Tests können dadurch bestimmte Emissionswerte erreicht werden.
  • Im normalen Straßenbetrieb kann die Wirkung der Abgasreinigung anders ausfallen.

Ob eine solche Steuerung bereits eine verbotene Abschalteinrichtung darstellt, hängt von ihrer konkreten technischen Funktionsweise und vom anwendbaren EU-Recht ab. Die Bezeichnung eines Programms allein entscheidet die Rechtsfrage nicht.

Was ist eine Abschalteinrichtung?

Nach den unionsrechtlichen Vorgaben sind Vorrichtungen grundsätzlich unzulässig, die die Wirksamkeit der Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen verringern. Dabei kann es sich um technische Bauteile, Software oder eine Kombination aus beidem handeln.

Problematisch wird eine Steuerung insbesondere dann, wenn das Fahrzeug die Abgasreinigung im Prüfstandbetrieb besonders wirksam einsetzt, im normalen Fahrbetrieb aber deutlich zurücknimmt. Genau diese Abweichung zwischen Test und tatsächlicher Nutzung war bereits bei früheren Abgasfällen von zentraler Bedeutung.

Das EU-Recht kennt allerdings Ausnahmen. Eine Abschaltung oder Verringerung der Abgasreinigung kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, etwa wenn sie notwendig ist, um den Motor vor Schäden zu schützen. Ob eine solche Ausnahme tatsächlich greift, muss aber im Einzelfall geprüft werden. Sie kann nicht allein mit dem Hinweis auf einen allgemeinen Motorschutz begründet werden.

Warum hat der OGH zur Abschalteinrichtung noch nicht endgültig entschieden?

Der OGH hatte in einem sehr ähnlichen Verfahren bereits Fragen an den EuGH gerichtet. Diese Fragen können auch für das Verfahren zu 3 Ob 172/23z entscheidend sein. Deshalb wurde das österreichische Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH im Parallelverfahren zu 3 Ob 33/23h unterbrochen.

Der OGH hat damit ausdrücklich offengelassen, ob die konkrete Abgassteuerung zulässig oder unzulässig ist. Es handelt sich daher nicht um eine abschließende Entscheidung zugunsten oder zulasten der Fahrzeughalter.

Der EuGH soll unter anderem klären:

  • Unter welchen Voraussetzungen eine technische Steuerung als unzulässige Abschalteinrichtung gilt.
  • Ob eine besondere Steuerung während der Vorbereitung oder Durchführung des amtlichen Abgastests rechtlich zulässig sein kann.
  • Welche Bedeutung der Vergleich zwischen dem Prüfstandbetrieb und dem normalen Straßenbetrieb hat.
  • Ob es ausreicht, wenn die emissionsmindernde Wirkung im realen Betrieb in einem bestimmten Ausmaß erhalten bleibt. Im Vorlagebeschluss wird in diesem Zusammenhang ein Wert von 80 Prozent genannt.
  • Welche technischen Prüfregeln für periodisch regenerierende und kontinuierlich arbeitende Systeme gelten.

Erst wenn diese unionsrechtlichen Fragen beantwortet sind, kann der OGH die österreichischen Fälle verlässlich beurteilen.

Was bedeutet die Entscheidung für Fahrzeughalter?

Die Entscheidung aus dem Jahr 2023 bedeutet nicht, dass jedes betroffene Fahrzeug automatisch rechtswidrig ist. Ebenso wenig bedeutet sie, dass Ansprüche von Fahrzeughaltern ausgeschlossen sind.

Vielmehr bleibt zunächst offen, wie die konkrete Technik rechtlich einzuordnen ist. Für die Beurteilung kommt es insbesondere auf folgende Punkte an:

  • Verfügt das Fahrzeug tatsächlich über eine relevante Abschalteinrichtung?
  • Wie genau funktioniert die Motor- und Abgassteuerung?
  • Wird die Abgasreinigung im normalen Fahrbetrieb reduziert?
  • Kann sich der Hersteller auf eine rechtlich anerkannte Ausnahme berufen?
  • Welche Ansprüche kommen im konkreten Fall überhaupt in Betracht?
  • Sind mögliche Ansprüche noch nicht verjährt?

Die spätere Entscheidung des EuGH kann für zahlreiche vergleichbare Verfahren Leitlinien schaffen. Sie ersetzt aber keine individuelle Prüfung. Ein Fahrzeughalter sollte sich daher nicht darauf verlassen, dass ein Parallelverfahren automatisch sämtliche eigenen Ansprüche sichert oder Fristen hemmt.

Diese Unterlagen sollten Betroffene jetzt sichern

Wer den Verdacht hat, dass das eigene Fahrzeug mit einer unzulässigen Abgassteuerung ausgestattet sein könnte, sollte die vorhandenen Unterlagen vollständig sammeln. Dazu gehören insbesondere:

  • Kaufvertrag und Rechnungen
  • Zulassungs- und Fahrzeugunterlagen
  • Unterlagen zu Rückrufen oder Software-Updates
  • Werkstattberichte und Reparaturrechnungen
  • Technische Gutachten oder Prüfergebnisse
  • Schriftverkehr mit Händler, Hersteller oder Werkstatt
  • Informationen zu einem allfälligen Wertverlust oder Weiterverkauf

Auch scheinbar nebensächliche Dokumente können später wichtig sein. Dazu zählen etwa Schreiben über ein Software-Update, Hinweise auf einen Rückruf oder Angaben dazu, wann ein Fahrzeug gekauft und wann ein Mangel erstmals bekannt wurde.

Daneben sollten Betroffene mögliche Fristen im Auge behalten. Gewährleistung, Schadenersatz und andere rechtliche Ansprüche unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen und Fristen. Ob ein Anspruch noch durchsetzbar ist, lässt sich nur anhand des konkreten Kauf- und Fahrzeugverlaufs beurteilen.

Typische Fragen aus der Praxis

Ist mein Fahrzeug nach der OGH-Entscheidung automatisch betroffen?

Nein. Die Entscheidung 3 Ob 172/23z betrifft eine konkrete technische Fragestellung und beantwortet nicht pauschal die Rechtslage für alle Fahrzeuge. Ob ein bestimmtes Modell oder Fahrzeug betroffen ist, hängt von dessen Ausstattung, Software und Funktionsweise ab.

Kann ich trotz des unterbrochenen Verfahrens Ansprüche geltend machen?

Das kann grundsätzlich möglich sein. Die Unterbrechung eines einzelnen Verfahrens bedeutet nicht automatisch, dass jede Anspruchsprüfung warten muss. Wichtig ist, die eigene rechtliche Situation und insbesondere mögliche Fristen frühzeitig beurteilen zu lassen.

Reicht ein Software-Update aus, um alle Ansprüche zu erledigen?

Nicht zwingend. Ob ein Update die technische Problematik beseitigt und welche rechtlichen Folgen damit verbunden sind, hängt vom Einzelfall ab. Auch die Auswirkungen auf Fahrzeugwert, Nutzung und mögliche Schäden können eine Rolle spielen.

Was passiert, wenn der EuGH später eine klare Linie vorgibt?

Die Entscheidung des EuGH kann die Beurteilung ähnlicher österreichischer Verfahren wesentlich beeinflussen. Das österreichische Verfahren soll nach der Entscheidung im Parallelverfahren von Amts wegen fortgesetzt werden. Dennoch müssen die konkreten Tatsachen des jeweiligen Falls weiterhin berücksichtigt werden.

Rechtsanwalt Wien: Lassen Sie mögliche Ansprüche rechtzeitig prüfen

Die Entscheidung des OGH bringt noch keine endgültige Antwort, macht aber deutlich, wie komplex die rechtliche und technische Beurteilung von Abgassteuerungen und einer möglichen Abschalteinrichtung ist. Durch jahrelange anwaltliche Praxis unterstützt die Kanzlei Pichler Betroffene dabei, vorhandene Unterlagen einzuordnen, mögliche Ansprüche zu prüfen und Fristen im Blick zu behalten.

Sind Sie Eigentümer eines möglicherweise betroffenen Fahrzeugs oder bereits mit einem Händler beziehungsweise Hersteller in Kontakt? Vereinbaren Sie eine rechtliche Prüfung bei der Pichler Rechtsanwalt GmbH, Karlsplatz 3, 1010 Wien.

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Abschalteinrichtung

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