Kreditfälligstellung durch die Bank: Wann ist das zulässig?
Kreditfälligstellung: Wenn eine Bank einen Kredit vorzeitig fällig stellt, kann das für Betroffene existenzbedrohend werden. Statt die vereinbarten monatlichen Raten weiterzuzahlen, soll plötzlich die gesamte offene Kreditsumme beglichen werden. Reicht dafür bereits ein kleiner Zahlungsrückstand oder ein allgemeiner Vertrauensverlust der Bank?
Nein. Eine vorzeitige Fälligstellung eines langfristigen Kredits braucht grundsätzlich einen konkreten wichtigen Grund. Maßgeblich ist dabei nicht, ob sich die Situation später verschlechtert. Entscheidend ist vielmehr, ob die Rückzahlung gerade im Zeitpunkt der Fälligstellung konkret gefährdet war.
Der typische Konflikt: Die Bank verlangt sofort die gesamte Kreditsumme
Verbraucherkredite werden meist über viele Jahre zurückgezahlt. Die Bank erhält dafür regelmäßig Raten und verfügt häufig zusätzlich über Sicherheiten – etwa ein Wertpapierdepot, eine Liegenschaft oder andere Vermögenswerte.
Kommt es zu Unstimmigkeiten, kann die Bank versuchen, den Kredit vorzeitig fällig zu stellen. Sie verlangt dann nicht mehr nur die nächste Rate, sondern den gesamten noch offenen Betrag. Als Begründung werden in der Praxis oft mehrere Umstände genannt:
- ein Zahlungsrückstand,
- eine angebliche Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse,
- eine Verringerung oder Veränderung von Sicherheiten,
- fehlende Unterlagen oder Auskünfte,
- Probleme bei einem verbundenen Unternehmen oder einer mit dem Kreditnehmer verbundenen Person.
Für Kreditnehmer ist in dieser Situation besonders wichtig, die Begründung genau zu prüfen. Nicht jeder Rückstand und nicht jede Vermögensveränderung rechtfertigt automatisch die sofortige Fälligstellung des gesamten Kredits.
Was der OGH in einer Entscheidung aus dem Jahr 2017 klargestellt hat
Mit der Frage der vorzeitigen Fälligstellung befasste sich der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung OGH vom 29.03.2017, 3 Ob 220/16y. Die Entscheidung ist damit bereits mehrere Jahre alt, ihre wesentlichen Aussagen zur Bedeutung eines konkreten wichtigen Grundes bleiben für vergleichbare Fälle von praktischer Bedeutung. Zur Entscheidung des OGH.
In diesem Verfahren hatte eine Bank einer Kundin im Jahr 2007 zwei Verbraucherkredite gewährt. Die Kredite waren unter anderem durch Wertpapiere und eine Liegenschaft besichert. Im Jahr 2014 stellte die Bank beide Kredite vorzeitig fällig und verlangte damit die sofortige Rückzahlung der gesamten offenen Kreditsumme.
Zur Begründung verwies die Bank unter anderem auf einen offenen Betrag von rund 3.300 Euro, eine behauptete Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, Veränderungen bei den verpfändeten Wertpapieren und den Wegfall von Zahlungen einer mit der Kundin verbundenen Gesellschaft.
Die Kundin bekämpfte die Fälligstellung. Zusätzlich machte sie Gegenforderungen geltend, insbesondere wegen der Verwertung von Wertpapieren und behaupteter Kursverluste. Das Berufungsgericht kam zum Ergebnis, dass die Bank die Kredite nicht ausreichend begründet vorzeitig fällig gestellt hatte. Sowohl die Bank als auch die Kundin bekämpften diese Entscheidung beim OGH.
Der OGH wies beide außerordentlichen Revisionen zurück. Damit blieb die Entscheidung des Berufungsgerichts bestehen: Die vorzeitige Fälligstellung war nicht ausreichend gerechtfertigt. Die von der Kundin geltend gemachten Gegenforderungen wurden allerdings ebenfalls nicht zugesprochen.
Ein allgemeines Misstrauen genügt nicht
Ein Kreditvertrag ist auf eine längere Laufzeit angelegt. Die Bank kann sich daher nicht allein darauf berufen, dass sie das Vertrauen in den Kreditnehmer verloren habe. Erforderlich ist vielmehr ein konkreter wichtiger Grund, der eine sofortige Beendigung beziehungsweise Fälligstellung des Kreditverhältnisses rechtfertigt.
Ein solcher Grund kann insbesondere in erheblichen Zahlungsrückständen, einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse oder einer konkreten Gefährdung der Rückzahlung liegen. Auch schwere Vertragsverletzungen können eine Rolle spielen.
Entscheidend ist jedoch immer die konkrete Gesamtsituation. Ein einzelner, vergleichsweise geringer Rückstand muss nicht ausreichen. Ebenso genügt eine bloß abstrakte Sorge, dass sich die finanzielle Lage künftig verschlechtern könnte, nicht ohne Weiteres.
Im vom OGH behandelten Fall war der offene Betrag von rund 3.300 Euro im Verhältnis zur gesamten Kreditsituation und zu den vorhandenen Sicherheiten von Bedeutung. Weitere Rückstände zum maßgeblichen Zeitpunkt waren nicht festgestellt worden. Außerdem bestand neben dem Wertpapierdepot noch eine Liegenschaft mit einem Wert von rund einer Million Euro als weitere Sicherheit. Es war nicht ausreichend dargelegt worden, dass die Bank tatsächlich unterbesichert gewesen sei.
Der maßgebliche Zeitpunkt ist die Fälligstellung
Ob ein wichtiger Grund vorlag, wird grundsätzlich anhand der Situation zum Zeitpunkt der vorzeitigen Fälligstellung beurteilt. Später eintretende Ereignisse können eine damals nicht ausreichend begründete Entscheidung nicht ohne Weiteres nachträglich rechtfertigen.
Im konkreten Verfahren war daher die Situation am 19. Mai 2014 maßgeblich. Die spätere Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen einer verbundenen Gesellschaft im August 2014 konnte die bereits ausgesprochene Fälligstellung nicht nachträglich rechtfertigen.
Das hat eine wichtige praktische Konsequenz: Eine Bank muss bereits bei Ausspruch der Fälligstellung nachvollziehbar darlegen können, warum die Rückzahlung konkret gefährdet ist. Eine erst später eingetretene Insolvenz, ein nachträglicher Wertverlust oder eine spätere Verschlechterung der Einkommenssituation kann nicht automatisch als Begründung nachgeschoben werden.
Die Bank muss ihre Gründe konkret darlegen und beweisen
Wer einen langfristigen Vertrag vorzeitig beendet oder einen Kredit sofort fällig stellt, muss die dafür maßgeblichen Umstände behaupten und beweisen. Pauschale Hinweise reichen nicht zwingend aus.
Im behandelten Fall war unter anderem nicht ausreichend konkretisiert, welche Unterlagen die Kundin wann und in welchem Umfang nicht vorgelegt haben soll. Auch die Verringerung des Wertpapierdepots war von der Bank bei der Fälligstellung nicht als entscheidende Begründung angeführt worden.
Für Kreditnehmer bedeutet das: Ein Fälligstellungsschreiben sollte nicht isoliert betrachtet werden. Zu prüfen ist, ob die darin genannten Gründe tatsächlich vorlagen, ob sie ausreichend konkret beschrieben wurden und ob sie die sofortige Rückzahlung des gesamten Kredits rechtfertigen können.
Auch bestehende Sicherheiten sind relevant. Verfügt die Bank weiterhin über werthaltige Sicherheiten, kann das gegen eine konkrete Gefährdung ihrer Rückzahlungsansprüche sprechen. Ob dies im Einzelfall ausreicht, hängt allerdings von den konkreten Vertragsbedingungen, der Höhe der offenen Forderung und dem tatsächlichen Wert sowie der Verwertbarkeit der Sicherheiten ab.
Was bedeutet das für die Verwertung von Wertpapieren?
Wird ein Kredit ohne ausreichenden Grund vorzeitig fällig gestellt, kann auch eine anschließende Verwertung von Sicherheiten rechtlich problematisch sein. Eine Pfandverwertung setzt grundsätzlich voraus, dass die gesicherte Forderung bereits fällig und das Pfand verwertungsreif ist.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder dadurch behauptete Schaden ersetzt wird. Betroffene müssen einen Schaden konkret darlegen und beweisen. Außerdem müssen die Ansprüche rechtzeitig und in der richtigen rechtlichen Form geltend gemacht werden.
Ein möglicher Kursverlust ist nicht ohne Weiteres mit dem gesamten Wert der verwerteten Wertpapiere gleichzusetzen. Auch entgangene künftige Erträge bilden nicht automatisch denselben Schaden wie der Wert der veräußerten Vermögenswerte. Diese Unterscheidungen können im Verfahren entscheidend sein.
Diese Schritte sollten Kreditnehmer jetzt setzen
- Fälligstellungsschreiben sichern: Bewahren Sie das Schreiben der Bank, Mahnungen, Kontoauszüge und sämtliche Beilagen vollständig auf.
- Begründung prüfen: Notieren Sie, welche konkreten Gründe die Bank nennt und auf welchen Zeitpunkt sie sich bezieht.
- Rückstände feststellen: Klären Sie, ob tatsächlich offene Beträge bestanden haben, wie hoch sie waren und ob sie bereits beglichen wurden.
- Sicherheiten dokumentieren: Sammeln Sie Unterlagen zu Liegenschaften, Wertpapieren und sonstigen Sicherheiten einschließlich aktueller Bewertungen.
- Keine vorschnellen Erklärungen abgeben: Anerkenntnisse oder umfassende Zahlungszusagen sollten nicht ohne Prüfung der Rechtslage abgegeben werden.
- Schäden konkret erfassen: Bei einer Sicherheitenverwertung sind Verkaufsabrechnungen, Kursdaten, Gebühren und sonstige finanzielle Auswirkungen zu dokumentieren.
- Rasch rechtlichen Rat einholen: Fristen, Beweissicherung und die richtige Reaktion auf die Bankforderung können den weiteren Verlauf wesentlich beeinflussen.
Häufige Fragen zur vorzeitigen Kreditfälligstellung
Kann die Bank wegen einer einzigen verspäteten Rate den gesamten Kredit verlangen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein einzelner oder geringer Rückstand reicht nicht automatisch aus. Entscheidend sind unter anderem die Höhe und Dauer des Rückstands, die Vertragsbedingungen und die Frage, ob dadurch die Rückzahlung des gesamten Kredits konkret gefährdet ist.
Was ist, wenn sich meine finanzielle Lage erst später verschlechtert?
Für die Beurteilung der ursprünglichen Fälligstellung ist grundsätzlich die Situation im Zeitpunkt dieser Erklärung maßgeblich. Eine spätere Verschlechterung kann eine damals nicht ausreichend begründete Fälligstellung nicht ohne Weiteres nachträglich rechtfertigen. Sie kann allerdings für neue, später gesetzte Schritte der Bank relevant sein.
Darf die Bank meine Wertpapiere sofort verkaufen?
Eine Verwertung von Sicherheiten setzt grundsätzlich voraus, dass die gesicherte Forderung fällig und das Pfand verwertungsreif ist. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Kreditvertrag, vom konkreten Sicherheitenvertrag und den Umständen des Einzelfalls ab. Eine angekündigte oder bereits erfolgte Verwertung sollte daher rasch geprüft werden.
Bekomme ich automatisch Schadenersatz, wenn die Fälligstellung unzulässig war?
Nein. Die Unzulässigkeit der vorzeitigen Fälligstellung bedeutet nicht automatisch, dass jeder behauptete Schaden ersetzt wird. Der Schaden muss konkret nachgewiesen, rechtlich richtig begründet und rechtzeitig geltend gemacht werden. Das kann etwa bei Kursverlusten, entgangenen Erträgen oder zusätzlichen Kosten schwierig sein.
Vorzeitige Fälligkeit ist kein freies Ermessen der Bank
Eine Bank darf einen langfristigen Kredit nicht allein aufgrund eines allgemeinen Vertrauensverlusts oder einer unklaren Vermutung vorzeitig fällig stellen. Erforderlich ist ein konkreter wichtiger Grund, der im maßgeblichen Zeitpunkt bereits bestanden hat und die sofortige Rückzahlung nachvollziehbar rechtfertigt.
Rechtsanwalt Wien bei einer Kreditfälligstellung
Erhalten Sie ein Fälligstellungsschreiben, droht die Verwertung von Sicherheiten oder wurden Wertpapiere bereits verkauft, sollten Sie nicht abwarten. Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Kreditnehmer zur rechtlichen Einordnung der Bankforderung, zur Sicherung von Beweisen und zur weiteren Vorgehensweise bei einer Kreditfälligstellung.
Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen. Die Kanzlei Pichler Rechtsanwalt GmbH erreichen Sie unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Die Kanzlei befindet sich am Karlsplatz 3, 1010 Wien.
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Autor dieses Beitrags
Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler, LL.M.
Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (Promotion mit Auszeichnung), LL.M. für IT-Recht an der Universität Wien, Rechtsanwaltsprüfung 2007. Schwerpunkte: Zivil- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Anlegerschutz sowie Telekommunikations- und IT-Recht. Vom Kurier zweimal in Folge zu den beliebtesten Rechtsanwälten Österreichs gewählt.
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