September 28, 2026

Krankengeschichte kostenlos erhalten [Rechtsanwalt Wien]

Krankengeschichte kostenlos erhalten: Was Patienten nach dem OGH-Verfahren wissen müssen

Krankengeschichte kostenlos erhalten: Wer nach einem Krankenhausaufenthalt seine vollständige Krankengeschichte anfordern möchte, erwartet meist eine einfache Antwort: Die eigenen Unterlagen müssen doch zugänglich sein. In der Praxis kann es jedoch komplizierter werden – insbesondere dann, wenn ein Krankenhaus für die erste Kopie einen Kostenbeitrag verlangt.

Für Patienten ist diese Frage nicht bloß verwaltungstechnischer Natur. Medizinische Unterlagen können entscheidend sein, wenn es um eine weitere Behandlung, eine unabhängige ärztliche Einschätzung oder die Prüfung von Schadenersatzansprüchen geht. Genau mit dieser Konstellation befasste sich der Oberste Gerichtshof bereits im Jahr 2023.

Der konkrete Fall: Krankengeschichte nach einem Arbeitsunfall

Der Kläger war nach einem Arbeitsunfall im Mai 2019 mehrere Tage in einem Krankenhaus behandelt worden. Zwar erhielt er einen Patientenbrief. Er wollte jedoch darüber hinaus die vollständige Krankengeschichte zu seinem Aufenthalt sowie zu möglichen Nachbehandlungen und Kontrollen erhalten.

Sein Rechtsvertreter forderte vom Krankenhaus eine kostenlose Kopie der Unterlagen. Dabei berief er sich auf die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, und ersuchte konkret um eine Übermittlung per E-Mail.

Das Krankenhaus teilte mit, dass zunächst ein Kostenbeitrag zu bezahlen sei. Der Kläger leistete diese Zahlung nicht. Daraufhin wurden ihm die medizinischen Unterlagen zunächst nicht übermittelt. Er klagte in weiterer Folge auf kostenlose Herausgabe.

Besonders wichtig war der Zweck seines Begehrens: Die Krankengeschichte sollte unter anderem dazu dienen, mögliche Schadenersatzansprüche zu prüfen und Beweismittel für deren spätere Geltendmachung zu sichern.

Was hat der OGH entschieden?

In der Entscheidung OGH vom 30.08.2023, 6 Ob 201/22k traf der Oberste Gerichtshof noch keine endgültige Entscheidung darüber, ob das Krankenhaus die Krankengeschichte in diesem konkreten Fall kostenlos herausgeben musste.

Das Verfahren wurde vielmehr bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Verfahren C-307/22 unterbrochen. Danach sollte das österreichische Verfahren von Amts wegen fortgesetzt werden.

Der OGH wartete damit die Klärung einer unionsrechtlich wichtigen Frage ab: Muss ein Patient die erste Kopie seiner personenbezogenen Gesundheitsdaten auch dann kostenlos erhalten, wenn er die Unterlagen nicht in erster Linie deshalb verlangt, um die Datenverarbeitung aus datenschutzrechtlicher Sicht zu kontrollieren, sondern etwa zur Vorbereitung oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen?

Diese Frage war für den konkreten Fall entscheidend. Denn der Kläger wollte die Unterlagen nicht nur dazu verwenden, sich einen Überblick über die gespeicherten Gesundheitsdaten zu verschaffen. Er benötigte sie insbesondere als mögliche Beweismittel.

Zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gelangen Sie hier.

Warum die kostenlose erste Kopie rechtlich umstritten war

Die DSGVO gewährt betroffenen Personen grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten. Nach Art. 15 DSGVO umfasst dieses Auskunftsrecht grundsätzlich auch das Recht, eine Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten.

Nach der damaligen Einschätzung des OGH konnte die erste Kopie grundsätzlich kostenlos sein. Für Patienten ist das von großer Bedeutung: Eine Person soll nicht schon durch die Kosten der erstmaligen Auskunft daran gehindert werden, zu erfahren, welche Daten über sie verarbeitet werden.

Bei einer vollständigen Krankengeschichte geht es allerdings häufig nicht nur um wenige einzelne Daten. Die Unterlagen können beispielsweise ärztliche Befunde, Laborergebnisse, Dokumentationen über Behandlungen, Verordnungen und Informationen über Nachkontrollen enthalten. Für Krankenanstalten kann die Zusammenstellung und Übermittlung solcher Unterlagen daher mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden sein.

Zusätzlich stellte sich die Frage, ob nationale Regelungen den kostenlosen Zugang unter bestimmten Voraussetzungen einschränken dürfen. Im österreichischen Verfahren spielte dabei insbesondere das Wiener Krankenanstaltengesetz eine Rolle.

Der entscheidende Unsicherheitsfaktor war somit nicht nur der Umfang der Unterlagen. Es ging auch um den Zweck, für den ein Patient die Krankengeschichte anfordert:

  • Verlangt der Patient die Unterlagen, um die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu kontrollieren?
  • Oder gilt der Anspruch ebenso, wenn die Unterlagen für eine medizinische Zweitmeinung benötigt werden?
  • Was gilt, wenn die Krankengeschichte vor allem zur Prüfung eines Behandlungsfehlers oder eines Schadenersatzanspruchs dienen soll?

Eine Beschränkung des kostenlosen Anspruchs auf reine Datenschutzkontrolle hätte für Patienten erhebliche praktische Folgen. Gerade bei möglichen Arzthaftungsfällen sind die medizinischen Unterlagen oft die Grundlage dafür, überhaupt beurteilen zu können, ob ein rechtlich relevanter Fehler vorliegen könnte.

Was bedeutet das für Patienten im Alltag?

Die eigene Krankengeschichte darf nicht leichtfertig verloren gehen

Wer seine medizinischen Unterlagen benötigt, sollte sich nicht mit einer mündlichen Auskunft zufriedengeben. Ein Patientenbrief enthält nicht zwingend sämtliche Informationen, die für eine weitere Behandlung oder eine rechtliche Prüfung relevant sein können.

Beispiel: Nach einem Unfall bestehen weiterhin Beschwerden. Der Patientenbrief beschreibt zwar die stationäre Behandlung, enthält aber möglicherweise nicht sämtliche Befunde, Bildgebungen oder Verlaufsdokumentationen. Für eine weitere ärztliche Beurteilung können gerade diese Details wichtig sein.

Unterlagen können für Schadenersatzansprüche entscheidend sein

Bei einem möglichen Behandlungsfehler müssen zunächst die medizinischen Abläufe nachvollzogen werden. Ohne vollständige Unterlagen ist eine rechtliche Einschätzung oft nur eingeschränkt möglich.

Das gilt auch dann, wenn sich erst nach längerer Zeit herausstellt, dass eine Behandlung möglicherweise nicht dem medizinischen Standard entsprochen hat. Die Krankengeschichte kann helfen, den Ablauf zeitlich zu ordnen und offene Fragen gezielt mit einem unabhängigen Arzt zu klären.

Ein Kostenverlangen sollte geprüft werden

Verlangt ein Krankenhaus einen Kostenbeitrag, bedeutet das nicht automatisch, dass diese Forderung jedenfalls berechtigt oder jedenfalls unzulässig ist. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Rechtsgrundlage, der Umfang der verlangten Unterlagen und der Zweck des Auskunftsbegehrens.

Die Entscheidung des OGH aus dem Jahr 2023 bedeutet daher keine pauschale Garantie, dass jede Krankengeschichte in jedem Fall kostenlos herausgegeben werden muss. Sie zeigt aber deutlich, dass die Frage rechtlich nicht vorschnell beantwortet werden kann.

So sollten Sie jetzt vorgehen

  1. Stellen Sie das Begehren schriftlich. Ein Schreiben oder eine E-Mail schafft Klarheit und ermöglicht es, den Inhalt und das Datum des Antrags später nachzuweisen.
  2. Bezeichnen Sie die gewünschten Unterlagen möglichst genau. Nennen Sie den Krankenhausaufenthalt, den Zeitraum und – soweit bekannt – konkrete Befunde, Nachbehandlungen oder Kontrollen.
  3. Berufen Sie sich ausdrücklich auf Art. 15 DSGVO. Sie können klar festhalten, dass Sie Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Gesundheitsdaten und eine Kopie der betreffenden Daten verlangen.
  4. Dokumentieren Sie jede Antwort des Krankenhauses. Bewahren Sie insbesondere Ablehnungen, Kostenforderungen und Hinweise auf alternative Bezugsmöglichkeiten auf.
  5. Prüfen Sie andere rechtliche Grundlagen. Auch wenn die kostenlose Herausgabe nach der DSGVO im Einzelfall unklar ist, können sich weitere Ansprüche auf Zugang zu medizinischen Unterlagen aus anderen Vorschriften ergeben.
  6. Beachten Sie mögliche Fristen. Wenn ein Behandlungsfehler oder ein Schadenersatzanspruch im Raum steht, sollte die rechtliche Prüfung nicht unnötig aufgeschoben werden. Der Ausgang eines einzelnen Verfahrens darf nicht dazu führen, dass wichtige Ansprüche verjähren.

Wichtig ist außerdem, das Begehren nicht unnötig weit oder unbestimmt zu formulieren. Je genauer feststeht, welche Unterlagen benötigt werden, desto leichter kann das Krankenhaus den Antrag bearbeiten und desto besser lässt sich eine spätere Auseinandersetzung beurteilen.

Häufige Fragen von Patienten

Kann ich meine komplette Krankengeschichte vom Krankenhaus verlangen?

Patienten haben grundsätzlich gute rechtliche Argumente, Zugang zu ihren eigenen medizinischen Unterlagen zu verlangen. Welche Unterlagen konkret herauszugeben sind und ob dafür Kosten verlangt werden dürfen, hängt jedoch vom Einzelfall, vom Umfang des Begehrens und von der herangezogenen Rechtsgrundlage ab.

Muss die erste Kopie immer gratis sein?

Nach der damaligen Einschätzung des OGH konnte die erste Kopie personenbezogener Daten grundsätzlich kostenlos sein. Im Verfahren 6 Ob 201/22k war jedoch gerade offen, ob dies auch dann gilt, wenn die Unterlagen vor allem für die Prüfung oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen benötigt werden. Eine pauschale Aussage für jeden Fall ist daher nicht möglich.

Was kann ich tun, wenn das Krankenhaus Geld verlangt?

Verlangen Sie zunächst eine schriftliche Begründung der Kostenforderung und bewahren Sie sämtliche Korrespondenz auf. Danach sollte geprüft werden, auf welche Vorschrift sich das Krankenhaus stützt und ob die verlangten Kosten dem konkreten Umfang des Begehrens entsprechen.

Kann ich mit der Anforderung warten, bis die Rechtslage endgültig geklärt ist?

Das ist meist nicht sinnvoll. Medizinische Unterlagen werden häufig für eine zeitnahe Behandlung, eine Zweitmeinung oder die Prüfung möglicher Ansprüche benötigt. Da rechtliche Fristen laufen können, sollte die Anforderung möglichst bald schriftlich erfolgen.

Rechtsanwalt Wien: Rechtliche Unsicherheit nicht auf eigene Kosten tragen

Die Entscheidung OGH vom 30.08.2023, 6 Ob 201/22k hat die zentrale Frage der kostenlosen Herausgabe medizinischer Unterlagen nicht endgültig beantwortet. Sie macht jedoch deutlich, dass zwischen dem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch, nationalen Regelungen und dem Zweck der Unterlagenanforderung unterschieden werden muss.

Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Patienten bei der Durchsetzung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen sowie bei der ersten rechtlichen Einordnung möglicher Schadenersatz– oder Arzthaftungsansprüche. Lassen Sie ein Kostenverlangen oder eine Ablehnung nicht ungeprüft stehen.

Für eine persönliche Abklärung erreichen Sie die Pichler Rechtsanwalt GmbH, Karlsplatz 3, 1010 Wien, telefonisch unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at.


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