Dashcam beim Verkehrsunfall: Wann muss die Aufnahme vorgelegt werden?
Dashcam beim Verkehrsunfall kann entscheidende Klarheit schaffen. Sie kann zeigen, wer bei Rot in die Kreuzung eingefahren ist, wie schnell ein Fahrzeug unterwegs war oder wann ein Bremsmanöver begonnen wurde. Doch eine Videoaufnahme ist nicht automatisch nur für jene Seite hilfreich, die sie besitzt. Sie kann ebenso Umstände dokumentieren, die für ein eigenes Mitverschulden sprechen.
Das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 besonders deutlich: OGH vom 24.06.2021, 2 Ob 51/21w. Der OGH entschied dabei nicht abschließend über die allgemeine Zulässigkeit oder Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen. Er stellte aber klar, dass ein rechtskräftiger gerichtlicher Auftrag zur Vorlage eines konkreten Videos beachtet werden muss. Zur Entscheidung.
Ein Unfall an der Ampel und eine nicht vorgelegte Dashcam-Aufnahme
An einer ampelgeregelten Kreuzung in Salzburg kollidierten ein Range Rover und ein Audi A5. Nach den bisherigen Feststellungen war die Audi-Lenkerin bei Rot in die Kreuzung eingefahren. Der Range Rover näherte sich mit etwa 47 bis 52 km/h. Währenddessen wechselte die Ampel von grün blinkend auf Gelb.
Der Lenker des Range Rover fuhr bei Gelb in die Kreuzung ein. Als er den Audi bemerkte, leitete er sofort eine Vollbremsung ein. Gleichzeitig war umstritten, ob er im Bereich vor der Kreuzung zu schnell gefahren war. Dort hatte zunächst eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gegolten; später waren 50 km/h erlaubt.
Der Range-Rover-Lenker verlangte Schadenersatz von rund 6.087 Euro. Die beklagte Versicherung und die Audi-Lenkerin machten dagegen eine Gegenforderung von mehr als 18.000 Euro geltend. Sie argumentierten, der Range Rover sei entweder bei Rot oder jedenfalls zu spät bei Gelb in die Kreuzung eingefahren. Außerdem sei er zu schnell unterwegs gewesen.
Besondere Bedeutung hatte eine im Range Rover installierte Dashcam. Sie hatte den Unfall möglicherweise aufgezeichnet. Das Erstgericht forderte den Kläger auf, die Aufnahme vorzulegen. Er kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach und berief sich unter anderem auf Datenschutz sowie auf ein gegen ihn laufendes Strafverfahren.
Was der OGH tatsächlich entschieden hat
Der OGH wies den Rekurs des Klägers zurück. Damit blieb die Entscheidung des Berufungsgerichts bestehen, das eine weitere Prüfung des Falles angeordnet hatte. Das Verfahren musste daher beim Erstgericht fortgesetzt werden.
Wichtig ist die genaue Reichweite dieser Entscheidung: Der OGH sprach nicht endgültig aus, wie die Schuld am Unfall zu verteilen ist. Ebenso entschied er nicht allgemein, dass Dashcam-Aufnahmen immer vorgelegt oder immer verwertet werden müssen. Auch die Fragen des Datenschutzes und einer möglichen Selbstbelastung in einem Strafverfahren wurden nicht abschließend beantwortet.
Der zentrale Punkt lag an anderer Stelle. Das Erstgericht hatte dem Kläger bereits aufgetragen, das konkrete Dashcam-Video vorzulegen. Gegen diesen Vorlageauftrag hatte der Kläger kein Rechtsmittel erhoben. Der Auftrag war dadurch rechtskräftig geworden.
Ein solcher rechtskräftiger Beschluss kann im weiteren Verfahren nicht ohne Weiteres erneut grundsätzlich bekämpft werden. Wer einen gerichtlichen Vorlageauftrag für unzulässig hält, muss daher grundsätzlich rechtzeitig gegen diese Entscheidung vorgehen. Wird das verabsäumt, können spätere Einwände gegen die Vorlage ausgeschlossen sein.
Der Kläger musste den beklagten Parteien außerdem 688,92 Euro für das Rekursverfahren ersetzen.
Warum ein Rotlichtverstoß des Unfallgegners nicht alles entscheidet
Dass die Audi-Lenkerin bei Rot in die Kreuzung gefahren war, sprach nach den Feststellungen zumindest überwiegend für ihre Verantwortung. Damit war die Prüfung aber nicht automatisch beendet.
Auch das Verhalten des Range-Rover-Lenkers konnte für die Schadenersatzfrage eine Rolle spielen. Zu klären war insbesondere:
- Wo befand sich der Range Rover, als die Ampel erstmals grün blinkte?
- Hätte der Lenker bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit noch sicher vor der Kreuzung anhalten können?
- Welche Geschwindigkeit war im jeweiligen Abschnitt tatsächlich erlaubt?
- War die gefahrene Geschwindigkeit an die Ampelsituation und die Verkehrslage angepasst?
- Reagierte der Lenker rechtzeitig, als er den Audi wahrnahm?
Ein Mitverschulden kommt daher auch dann in Betracht, wenn der andere Verkehrsteilnehmer einen gravierenden Fehler gemacht hat. Das Einfahren bei Rot durch den Unfallgegner schließt nicht automatisch aus, dass die eigene Geschwindigkeit, die Reaktion oder das Verhalten bei Gelb zusätzlich beurteilt werden.
Die Ampelphase bei Grün blinkend und Gelb richtig einordnen
Grün blinkendes Licht kündigt den bevorstehenden Wechsel auf Gelb an. Es bedeutet nicht, dass ein Fahrzeug ohne Rücksicht auf die konkrete Verkehrssituation weiterfahren darf. Wer sich einer Kreuzung nähert, muss die Geschwindigkeit und das Fahrverhalten so wählen, dass eine sichere Reaktion möglich bleibt.
Das Einfahren bei Gelb ist nicht automatisch rechtswidrig. Entscheidend können jedoch die konkreten Umstände sein. Dazu gehören der Abstand zur Haltelinie, die gefahrene Geschwindigkeit, die Möglichkeit eines sicheren Anhaltens und die Frage, ob der Lenker die Ampelphase rechtzeitig wahrgenommen hat.
Gerade deshalb kann eine Videoaufnahme von erheblicher Bedeutung sein. Sie dokumentiert möglicherweise nicht nur den Rotlichtverstoß des anderen Fahrzeugs, sondern auch die eigene Annäherung an die Kreuzung. Ein Gericht kann dadurch erkennen, ob eine Vollbremsung tatsächlich unverzüglich eingeleitet wurde oder ob zuvor eine vermeidbare Weiterfahrt stattgefunden hat.
Dashcam beim Verkehrsunfall: Aufnahmen können nützen – und gleichzeitig schaden
Wer eine Dashcam-Aufnahme besitzt, sollte sie nicht nur aus dem Blickwinkel der eigenen Entlastung beurteilen. Das Video kann mehrere rechtlich relevante Informationen enthalten.
Beispiel 1: Der Gegner fährt bei Rot
Die Aufnahme zeigt eindeutig, dass das andere Fahrzeug bei Rot in die Kreuzung einfährt. Das kann die eigene Darstellung des Unfallhergangs stützen und für die Haftungsverteilung wesentlich sein.
Beispiel 2: Die eigene Geschwindigkeit ist erkennbar
Auf dem Video oder anhand eingeblendeter Daten kann sich ergeben, dass das eigene Fahrzeug schneller unterwegs war als behauptet. Das kann trotz eines Rotlichtverstoßes des Unfallgegners zu einer Prüfung des eigenen Mitverschuldens führen.
Beispiel 3: Der Bremsbeginn ist nachvollziehbar
Die Aufnahme kann zeigen, wann ein Hindernis erstmals sichtbar war und wie schnell darauf reagiert wurde. Das kann für die Frage entscheidend sein, ob die Kollision noch vermeidbar gewesen wäre.
Beispiel 4: Das Video widerspricht der eigenen Schilderung
Eine Aufnahme kann auch offenlegen, dass die eigene Erinnerung nach dem Unfall nicht vollständig oder nicht zutreffend war. Deshalb sollte niemand vorschnell davon ausgehen, ein Video werde ausschließlich die Gegenseite belasten.
Was Betroffene nach einem Unfall jetzt tun sollten
- Aufnahmen unverändert sichern: Das Originalvideo sollte möglichst sofort gespeichert werden. Es sollte weder geschnitten noch mit Filtern, Kommentaren oder neuen Dateien überschrieben werden.
- Speicherfristen beachten: Viele Geräte überschreiben ältere Aufnahmen automatisch. Die relevante Datei sollte daher rasch gesichert werden.
- Keine vorschnellen Erklärungen abgeben: Aussagen zur eigenen Geschwindigkeit, zur Ampelphase oder zur Reaktionsmöglichkeit sollten nicht unüberlegt gegenüber der Versicherung oder anderen Beteiligten gemacht werden.
- Gerichtliche Schreiben sofort prüfen lassen: Ein gerichtlicher Auftrag zur Vorlage eines Videos kann fristgebunden sein. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert, dass der Beschluss rechtskräftig wird.
- Straf- und Zivilverfahren gemeinsam betrachten: Läuft parallel ein Strafverfahren, sollte frühzeitig geprüft werden, welche Auswirkungen eine Erklärung oder Vorlage im Zivilverfahren haben kann.
- Das gesamte Unfallgeschehen dokumentieren: Fotos, Zeugenkontakte, Unfallskizzen, Polizeiberichte und Fahrzeugdaten können zusammen mit der Videoaufnahme wichtig sein.
Besonders problematisch ist es, nur einzelne Ausschnitte einer Aufnahme herauszugreifen. Wenn ein Gericht die Vorlage des relevanten Videos anordnet, kann die Frage entstehen, ob auch der übrige Zusammenhang offengelegt werden muss. Eine isolierte Szene kann den Unfallhergang nämlich in einem anderen Licht erscheinen lassen als die vollständige Sequenz.
Häufige Fragen zur Dashcam nach einem Unfall
Muss ich ein Dashcam-Video immer herausgeben?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Im konkreten Verfahren kann ein Gericht jedoch die Vorlage einer Aufnahme anordnen. Wird dieser Auftrag rechtskräftig und nicht rechtzeitig bekämpft, muss er grundsätzlich beachtet werden. Die Entscheidung des OGH vom 24.06.2021, 2 Ob 51/21w, betraf genau diese Situation.
Kann ich mich auf Datenschutz berufen?
Datenschutzfragen können bei Dashcam-Aufnahmen eine wichtige Rolle spielen. Im genannten Verfahren ließ der OGH aber offen, wie die allgemeinen Fragen zur Zulässigkeit und Verwertbarkeit solcher Aufnahmen zu beantworten sind. Entscheidend war, dass der konkrete Vorlageauftrag bereits rechtskräftig geworden war.
Wenn der andere bei Rot gefahren ist, bin ich dann automatisch unschuldig?
Nein. Ein Rotlichtverstoß des anderen Verkehrsteilnehmers kann zwar stark für dessen Verantwortung sprechen. Trotzdem kann geprüft werden, ob die eigene Geschwindigkeit, das Verhalten bei Gelb oder eine verspätete Reaktion zur Entstehung oder Vergrößerung des Schadens beigetragen haben.
Was soll ich tun, wenn gegen mich auch ein Strafverfahren läuft?
In diesem Fall sollten Sie nicht unüberlegt zur Unfallaufnahme oder zum eigenen Fahrverhalten Stellung nehmen. Lassen Sie gerichtliche und behördliche Schreiben rasch rechtlich prüfen. Zivilrechtliche Schadenersatzfragen und strafrechtliche Vorwürfe können miteinander verbunden sein, müssen aber getrennt und sorgfältig bewertet werden.
Rechtsanwalt Wien: Rechtliche Unterstützung nach einem Unfall mit Dashcam-Aufnahme
Die Entscheidung zeigt: Eine Dashcam kann ein wertvolles Beweismittel sein, bringt aber auch rechtliche Risiken mit sich. Entscheidend sind nicht nur die Bilder selbst, sondern auch der Zeitpunkt eines gerichtlichen Vorlageauftrags, die eigene Reaktion auf gerichtliche Fristen und die mögliche Bedeutung der Aufnahme für beide Seiten.
Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Betroffene nach Verkehrsunfällen bei der Einschätzung von Dashcam-Aufnahmen, Schadenersatzforderungen und gerichtlichen Aufforderungen. Wenn Sie eine Aufnahme besitzen, eine solche herausgeben sollen oder mit einer Gegenforderung konfrontiert sind, lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen.
Die Kanzlei Pichler Rechtsanwalt GmbH erreichen Sie unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Kanzleisitz: Karlsplatz 3, 1010 Wien.
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