Berichtigungsantrag beim Gericht: Wann ein Beschluss tatsächlich korrigiert werden kann
Berichtigungsantrag: Ein Name ist falsch geschrieben, eine Zahl stimmt nicht oder eine Partei scheint irrtümlich in einer Kostenentscheidung auf: Nicht jeder Fehler in einem gerichtlichen Beschluss kann nachträglich berichtigt werden. Für Betroffene ist das besonders wichtig, wenn mit der Entscheidung eine Zahlungspflicht verbunden ist.
Ein Berichtigungsantrag ist nämlich kein allgemeines Instrument, um eine möglicherweise unfaire oder unrichtige Entscheidung nachträglich zu verändern. Er kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. Das zeigt auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2017.
Der konkrete Fall: Wer muss die Kosten der Revision bezahlen?
In dem Verfahren hatten mehrere Kläger gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Revision erhoben. Der OGH wies diese Revisionen bereits mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 zurück. Gleichzeitig verpflichtete er die Kläger, der beklagten Partei die Kosten ihrer Revisionsbeantwortung zu ersetzen. Die Kosten wurden den Klägern anteilig auferlegt.
Danach beantragten die Kläger eine Berichtigung dieses Beschlusses. Die Erstklägerin sollte nach ihrem Vorbringen nicht zur Zahlung verpflichtet sein. Sie argumentierte, ihre Aufnahme in die Kostenentscheidung beruhe offenbar auf einem Schreib-, Diktier-, Rechen- oder Übertragungsfehler.
Der Oberste Gerichtshof folgte dieser Argumentation jedoch nicht. In seiner Entscheidung OGH vom 31.01.2017, 4 Ob 256/16z wies er den Berichtigungsantrag ab. Die Kostenersatzpflicht der Erstklägerin blieb damit aufrecht.
Was darf ein Gericht berichtigen?
Die maßgeblichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung erlauben eine Berichtigung nur dann, wenn dem Gericht beim Ausdruck seiner Entscheidung ein offensichtlicher Fehler unterlaufen ist. Gemeint sind insbesondere klare Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehler.
Entscheidend ist nicht allein, ob eine Partei die Entscheidung für falsch hält. Maßgeblich ist vielmehr, ob eindeutig erkennbar ist, dass der schriftlich ausgefertigte Beschluss nicht dem tatsächlichen Entscheidungswillen des Gerichts entspricht.
Ein Berichtigungsantrag kann daher beispielsweise in Betracht kommen, wenn:
- der Name einer Partei offensichtlich falsch geschrieben wurde,
- eine Zahl in der Kostenberechnung klar erkennbar unrichtig übernommen wurde,
- ein Betrag durch einen eindeutigen Rechenfehler falsch ausgewiesen ist,
- eine Passage versehentlich aus einem anderen Text übernommen wurde oder
- der schriftliche Beschluss wegen eines klaren Übertragungsfehlers vom tatsächlich gefassten Beschluss abweicht.
Die Grenze liegt dort, wo nicht mehr ein bloßes Versehen korrigiert werden soll, sondern eine inhaltliche Neubewertung verlangt wird. Ein Berichtigungsantrag darf nicht dazu dienen, den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung nachträglich zu verändern.
Warum der OGH die Berichtigung im Fall 4 Ob 256/16z ablehnte
Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs war nicht mit ausreichender Sicherheit erkennbar, dass die Erstklägerin nur versehentlich in die Kostenentscheidung aufgenommen worden war. Weder aus der Begründung des Beschlusses noch aus dem sonstigen Zusammenhang ergab sich eindeutig, dass ausschließlich der Zweitkläger die Kosten hätte tragen sollen.
Damit lag aus Sicht des Gerichts kein offenbarer Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehler vor. Vielmehr war die Kostenentscheidung inhaltlich gewollt. Dass die betroffene Partei diese Entscheidung für unrichtig oder nicht sachgerecht hielt, reichte für eine Berichtigung nicht aus.
Der Antrag wurde deshalb abgewiesen. Die Erstklägerin musste die ihr auferlegten anteiligen Kosten der Revisionsbeantwortung weiterhin ersetzen.
Berichtigung oder Rechtsmittel? Der entscheidende Unterschied
In der Praxis werden ein Berichtigungsantrag und ein Rechtsmittel manchmal miteinander verwechselt. Beide verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele.
Ein Berichtigungsantrag richtet sich gegen einen offenbaren Fehler in der schriftlichen Ausfertigung. Er soll sicherstellen, dass das Dokument das wiedergibt, was das Gericht tatsächlich entscheiden wollte. Eine inhaltliche Neubeurteilung findet dadurch grundsätzlich nicht statt.
Ein Rechtsmittel setzt hingegen bei der behaupteten inhaltlichen oder rechtlichen Unrichtigkeit der Entscheidung an. Ob ein Rechtsmittel zulässig ist, welche Frist gilt und welche Anforderungen erfüllt werden müssen, hängt von der jeweiligen Entscheidung und dem konkreten Verfahrensstadium ab.
Wer der Ansicht ist, das Gericht habe eine Partei zu Unrecht zur Zahlung verpflichtet, kann diese Frage daher nicht automatisch mit einem Berichtigungsantrag klären lassen. Es muss zunächst geprüft werden, ob tatsächlich ein offensichtliches Versehen vorliegt oder ob die Entscheidung inhaltlich bekämpft werden soll.
Was bedeutet das für Betroffene im Alltag?
Ein falsch geschriebener Name
Wird der Name einer Partei im Beschluss offensichtlich falsch geschrieben, kann eine Berichtigung naheliegen. Voraussetzung bleibt, dass eindeutig feststeht, welche Person gemeint ist und dass es sich tatsächlich nur um einen Schreibfehler handelt.
Ein auffälliger Rechenfehler
Wurde etwa ein Betrag erkennbar falsch addiert oder eine Zahl bei der Übertragung verändert, kann dies einen berichtigungsfähigen Fehler darstellen. Die Rechnung muss sich allerdings klar nachvollziehen lassen. Eine bloße Diskussion darüber, welche Kostenposition rechtlich zu berücksichtigen gewesen wäre, geht darüber hinaus.
Eine unerwartete Kostenpflicht
Eine Kostenentscheidung kann für eine Partei überraschend oder finanziell belastend sein. Das allein beweist jedoch nicht, dass das Gericht einen Fehler gemacht hat. Wenn die Kostenpflicht aus dem Inhalt der Entscheidung nachvollziehbar hervorgeht, ist eine Berichtigung regelmäßig nicht das richtige Mittel.
Eine vermeintlich falsche Zuordnung
Wird eine Partei zur Zahlung verpflichtet, obwohl sie sich selbst nicht als verantwortlich sieht, muss genau geprüft werden, ob die Zuordnung im Beschluss tatsächlich versehentlich erfolgte. Ist dies aus der Entscheidung nicht eindeutig ableitbar, bestehen für einen Berichtigungsantrag erhebliche Grenzen.
So sollten Sie nach der Zustellung vorgehen
- Entscheidung vollständig lesen: Prüfen Sie nicht nur den Spruch, sondern auch die Begründung und die Kostenentscheidung.
- Konkreten Fehler festhalten: Beschreiben Sie genau, welche Textstelle, Zahl oder Namensangabe unrichtig sein soll.
- Offensichtlichkeit hinterfragen: Fragen Sie sich, ob ein außenstehender Leser den Fehler ohne umfangreiche Auslegung erkennen könnte.
- Fristen beachten: Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung kann für weitere rechtliche Schritte entscheidend sein. Eine Prüfung sollte deshalb nicht aufgeschoben werden.
- Berichtigung und Rechtsmittel auseinanderhalten: Geht es um einen bloßen Schreib- oder Rechenfehler oder um die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung?
- Rechtzeitig beraten lassen: Bestehen Zweifel, sollte vor dem Einbringen eines Antrags geklärt werden, welches Vorgehen zulässig und sinnvoll ist.
Besonders wichtig ist eine rasche Prüfung, wenn eine Kostenersatzpflicht ausgesprochen wurde. Ein erfolgloser Berichtigungsantrag ersetzt kein möglicherweise erforderliches Rechtsmittel und kann die maßgeblichen Fristen nicht beliebig offenhalten.
Häufige Fragen zum Berichtigungsantrag
Kann ich einen Gerichtsbeschluss ändern lassen, wenn ich ihn für falsch halte?
Nicht mit einem Berichtigungsantrag allein. Dieser dient nur der Korrektur eines offensichtlichen Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehlers. Für eine inhaltlich falsche Entscheidung kann je nach Verfahrensart ein Rechtsmittel vorgesehen sein.
Was gilt, wenn mein Name oder der Betrag im Beschluss falsch ist?
Ein eindeutig falscher Name oder ein klarer Rechenfehler kann grundsätzlich berichtigungsfähig sein. Es muss aber zweifelsfrei feststehen, dass es sich um ein Versehen handelt und nicht um eine bewusst getroffene Entscheidung.
Kann ich mit einem Berichtigungsantrag eine Kostenpflicht verhindern?
Nur wenn die Kostenpflicht auf einem offensichtlichen Fehler in der schriftlichen Entscheidung beruht. Dass die Kostenentscheidung belastend, überraschend oder aus Sicht der betroffenen Partei ungerecht ist, genügt nicht.
Was soll ich tun, wenn ich die Entscheidung gerade erst erhalten habe?
Bewahren Sie den Beschluss samt Zustellnachweis auf und lassen Sie insbesondere Spruch, Begründung, Kostenentscheidung und mögliche Fristen rasch prüfen. Ob ein Berichtigungsantrag oder ein anderes rechtliches Vorgehen sinnvoll ist, hängt vom genauen Inhalt der Entscheidung ab.
Berichtigungsantrag: Rechtsanwalt Wien hilft bei der Prüfung
Rechtliche Prüfung kann entscheidend sein
Der Beschluss des OGH vom 31.01.2017, 4 Ob 256/16z macht deutlich: Ein Berichtigungsantrag ist kein nachträgliches Korrektiv für jede unliebsame Entscheidung. Er setzt einen klar erkennbaren Fehler voraus. Ist dagegen unklar, was das Gericht tatsächlich entscheiden wollte, wird eine Berichtigung in der Regel nicht bewilligt.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt prüft die Kanzlei Pichler gerichtliche Entscheidungen, Kostenfragen und die möglichen nächsten Schritte. Wenn Sie einen Beschluss erhalten haben und unsicher sind, ob ein offensichtlicher Fehler, ein Berichtigungsantrag oder ein Rechtsmittel vorliegt, lassen Sie Ihre Situation rechtzeitig beurteilen.
Die Kanzlei Pichler Rechtsanwalt GmbH erreichen Sie unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Kanzleisitz: Karlsplatz 3, 1010 Wien.
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