Thermofenster EA189 [Rechtsanwalt Wien]

Thermofenster EA189: Was bedeutet die OGH-Entscheidung zum Motor?

Thermofenster EA189: Ein Software-Update soll den Abgasskandal erledigen – doch was, wenn die Abgasreinigung danach weiterhin nur in einem engen Temperaturbereich vollständig arbeitet? Für viele Besitzer von Dieselfahrzeugen mit EA189-Motor ist genau das die entscheidende Frage.

Der Oberste Gerichtshof hat sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt. In seiner Entscheidung OGH vom 25.10.2023, 2 Ob 69/23w stellte er klar: Ein sogenanntes Thermofenster, bei dem die Abgasrückführung nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius vollständig funktioniert, kann als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen sein.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder betroffene Fahrzeughalter sofort Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises hat. Entscheidend sind weitere Fragen – insbesondere der konkrete Schaden, das Verhalten des Herstellers und die Verjährung.

Was ist ein Thermofenster beim EA189 überhaupt?

Ein Thermofenster bezeichnet eine technische Steuerung der Abgasreinigung. Die Abgasrückführung arbeitet dabei nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs mit voller Leistung. Außerhalb dieses Bereichs wird sie reduziert oder abgeschaltet.

Im vom OGH behandelten Fall lag dieses Temperaturfenster zwischen 15 und 33 Grad Celsius. Nur innerhalb dieses Bereichs war die Abgasrückführung vollständig aktiv. Bei niedrigeren oder höheren Außentemperaturen wurde die Abgasreinigung reduziert.

Das ist praktisch bedeutsam: In Österreich und anderen europäischen Ländern herrschen über einen erheblichen Teil des Jahres Temperaturen außerhalb dieses Bereichs. Nach den Feststellungen, von denen im weiteren Verfahren auszugehen ist, war die volle Abgasrückführung daher nur während eines begrenzten Zeitraums wirksam.

Der konkrete Fall vor dem OGH

Der Kläger hatte im Jahr 2016 ein Dieselfahrzeug um 18.500 Euro gekauft. Im Fahrzeug war ein Dieselmotor des Typs EA189 eingebaut, der mit dem sogenannten Abgasskandal in Verbindung steht.

Nach einem Software-Update blieb im Fahrzeug ein Thermofenster bestehen. Der Kläger war der Ansicht, dass das Fahrzeug deshalb weiterhin nicht den gesetzlichen Abgasvorgaben entsprach. Er verlangte von der Herstellerin rund 16.525 Euro und bot im Gegenzug die Rückgabe des Fahrzeugs an.

Für die bisherige Nutzung des Autos ließ sich der Kläger ein Benützungsentgelt von rund 1.975 Euro anrechnen. Die Herstellerin bestritt unter anderem, dass nach dem Update noch eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden war. Außerdem stellte sie einen Schaden, ein vorsätzliches oder sittenwidriges Verhalten sowie die Rechtzeitigkeit der Klage infrage.

Das Erstgericht wies die Klage zunächst ab. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf, weil noch wesentliche Feststellungen fehlten. Der OGH hatte daher nicht abschließend über die Zahlung an den Kläger zu entscheiden, sondern darüber, wie die rechtlichen Fragen im weiteren Verfahren zu beurteilen sind.

Was hat der OGH in der Entscheidung aus dem Jahr 2023 klargestellt?

Der OGH gab dem Rekurs des Klägers nicht Folge. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Klage endgültig abgewiesen wurde. Das Verfahren musste vielmehr weitergeführt werden, weil wichtige Tatsachen noch nicht ausreichend festgestellt waren.

Besonders wichtig ist die Aussage zum Thermofenster:

Ein Thermofenster, bei dem die vollständige Abgasrückführung nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius funktioniert, ist grundsätzlich als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen.

Im konkreten Verfahren hatte die Herstellerin die genannten Temperaturgrenzen sogar zugestanden. Daher war im weiteren Verfahren davon auszugehen, dass das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufwies.

Damit beantwortete der OGH aber nur einen Teil der rechtlichen Fragen. Offen blieben insbesondere:

  • Ob die Herstellerin oder ihre verantwortlichen Organe vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hatten.
  • Ob dem Kläger tatsächlich ein ersatzfähiger Schaden entstanden war.
  • Ob der Kläger das Fahrzeug trotz der Abweichung vom objektiven gesetzlichen Standard gekauft hätte.
  • Wie hoch ein möglicher Schaden konkret war.
  • Ob der Anspruch rechtzeitig geltend gemacht wurde oder bereits verjährt war.

Warum führt eine unzulässige Abschalteinrichtung nicht automatisch zur Rückzahlung?

Die Entscheidung unterscheidet klar zwischen dem Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung und dem Bestehen eines konkreten Schadenersatzanspruchs.

Die erste Frage lautet: Entspricht die technische Steuerung des Fahrzeugs den gesetzlichen Vorgaben? Bei dem im Verfahren behandelten Thermofenster sprach nach der Beurteilung des OGH vieles beziehungsweise aufgrund des zugestandenen Temperaturbereichs entscheidend dafür, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorlag.

Die zweite Frage lautet: Welcher konkrete Schaden ist dem Käufer daraus entstanden? Diese Frage lässt sich nicht allein mit dem Hinweis beantworten, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.

Zu prüfen ist beispielsweise, ob der Käufer das Fahrzeug bei vollständiger Kenntnis der technischen Problematik überhaupt gekauft hätte. Ebenso muss festgestellt werden, welchen finanziellen Nachteil der Käufer erlitten hat. Dabei können der Kaufpreis, die bisherige Nutzung, der Fahrzeugwert und weitere Umstände eine Rolle spielen.

Auch ein mögliches Verschulden des Herstellers ist relevant. Im Verfahren war insbesondere zu klären, ob verantwortliche Personen vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hatten. Ohne die dafür erforderlichen Feststellungen konnte der OGH den verlangten Betrag nicht unmittelbar zusprechen.

Verjährung: Wann hat der Fahrzeughalter von der konkreten Problematik erfahren?

Für viele Betroffene ist die Verjährung mindestens ebenso wichtig wie die technische Frage des Thermofensters.

Die Herstellerin hatte argumentiert, der Kläger habe bereits deutlich früher von der allgemeinen EA189-Thematik gewusst. Daraus könne sich ergeben, dass die dreijährige Verjährungsfrist bereits abgelaufen war.

Der OGH konnte diese Frage im konkreten Verfahren noch nicht abschließend beurteilen. Entscheidend kann sein, wann der Käufer von der konkreten Problematik erfahren hat – also nicht nur davon, dass sein Fahrzeug allgemein mit dem Abgasskandal in Verbindung steht, sondern auch davon, dass nach dem Software-Update ein Thermofenster bestehen blieb und daraus möglicherweise ein Schaden entstanden ist.

Für Fahrzeughalter bedeutet das: Der Zeitpunkt einer allgemeinen Medienberichterstattung ist nicht zwingend mit dem Zeitpunkt gleichzusetzen, an dem die konkrete technische und rechtliche Problematik bekannt war. Ob ein Anspruch verjährt ist, hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall und den vorhandenen Nachweisen ab.

Was bedeutet die Entscheidung für Besitzer eines EA189-Diesels?

Die Entscheidung aus dem Jahr 2023 ist für betroffene Fahrzeughalter grundsätzlich bedeutsam. Sie zeigt, dass ein Software-Update rechtliche Fragen nicht automatisch beseitigt. Bleibt ein Thermofenster bestehen, das die Abgasreinigung außerhalb eines engen Temperaturbereichs deutlich reduziert, kann weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegen.

Für die Praxis ergeben sich unter anderem folgende Situationen:

  • Das Fahrzeug wurde bereits einem Software-Update unterzogen: Das Update schließt mögliche Ansprüche nicht automatisch aus. Es kann weiterhin darauf ankommen, welche technische Steuerung danach im Fahrzeug verwendet wurde.
  • Der Käufer hat erst später von der konkreten Thermofenster-Problematik erfahren: Dieser Zeitpunkt kann für die Verjährung von Bedeutung sein und sollte möglichst dokumentiert werden.
  • Das Fahrzeug ist weiterhin zugelassen und verkehrssicher: Das schließt einen möglichen Schadenersatzanspruch nicht zwingend aus. Verkehrssicherheit und die Einhaltung objektiver Abgasvorgaben sind unterschiedliche Fragen.
  • Der Käufer möchte den gesamten Kaufpreis zurück: Eine vollständige Rückabwicklung ist nicht automatisch die Folge. Zunächst müssen Anspruchsgrundlage, Verschulden, Schaden, Nutzungsvorteil und Verjährung geprüft werden.

Diese Unterlagen sollten Betroffene jetzt sichern

Wer ein betroffenes Dieselfahrzeug besitzt oder besessen hat, sollte die relevanten Informationen möglichst vollständig zusammentragen. Dazu gehören insbesondere:

  • Kaufvertrag und Rechnung des Fahrzeugs
  • Fahrzeugdaten und Angaben zum Motortyp
  • Unterlagen über ein durchgeführtes Software-Update
  • Schriftverkehr mit Händler oder Hersteller
  • Informationen darüber, wann von der konkreten Thermofenster-Problematik Kenntnis erlangt wurde
  • Nachweise über die bisherige Nutzung des Fahrzeugs
  • Unterlagen zum aktuellen oder damaligen Fahrzeugwert

Auch scheinbar nebensächliche E-Mails, Werkstattunterlagen oder Schreiben des Händlers können später wichtig sein. Sie können dabei helfen, den zeitlichen Ablauf und die Kenntnis des Fahrzeughalters nachvollziehbar zu machen.

FAQ: Was Betroffene häufig wissen möchten

Bekomme ich automatisch den gesamten Kaufpreis zurück?

Nein. Das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Kaufpreis zurückzuzahlen ist. Zusätzlich müssen unter anderem ein konkreter Schaden, ein relevantes Verschulden und die Rechtzeitigkeit des Anspruchs geprüft werden. Auch die Nutzung des Fahrzeugs kann bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Ist ein Software-Update eine endgültige Lösung?

Nicht zwingend. Entscheidend ist, wie die Abgasreinigung nach dem Update tatsächlich gesteuert wird. Nach der Entscheidung des OGH kann ein Thermofenster, das die vollständige Abgasrückführung auf 15 bis 33 Grad Celsius begrenzt, weiterhin als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen sein.

Kann ich noch Ansprüche geltend machen, wenn ich schon lange vom Abgasskandal weiß?

Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Maßgeblich kann sein, wann Sie von der konkreten Problematik Ihres Fahrzeugs und einem möglichen Schaden erfahren haben. Da die Verjährung eine entscheidende Rolle spielt, sollte der zeitliche Ablauf rasch rechtlich geprüft werden.

Reicht es aus, dass mein Fahrzeug einen EA189-Motor hat?

Die allgemeine Betroffenheit vom Abgasskandal allein reicht nicht automatisch für einen erfolgreichen Anspruch. Erforderlich ist eine Prüfung des konkreten Fahrzeugs, des Software-Updates, der technischen Ausgestaltung, des entstandenen Schadens und der Verjährung.

Rechtsanwalt Wien: Lassen Sie die konkrete Situation prüfen

Die Entscheidung OGH vom 25.10.2023, 2 Ob 69/23w stärkt die Bedeutung der technischen Prüfung eines Thermofensters. Sie zeigt zugleich, dass zwischen einer unzulässigen Abschalteinrichtung und einem durchsetzbaren Zahlungsanspruch mehrere rechtliche Schritte liegen. Zur Entscheidung.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in der Prüfung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche berät die Kanzlei Pichler betroffene Fahrzeughalter zu den entscheidenden Fragen: Welche Unterlagen liegen vor? Wann wurde von der konkreten Problematik erfahren? Welche Rechtsfolge kommt realistisch in Betracht? Und könnte der Anspruch bereits verjährt sein?

Wenn Sie ein Dieselfahrzeug mit EA189-Motor besitzen oder besessen haben, lassen Sie Ihre individuelle Situation prüfen. Sie erreichen die Pichler Rechtsanwalt GmbH, Karlsplatz 3, 1010 Wien, unter +43 1 51 30 700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at.


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Autor dieses Beitrags

Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler, LL.M.

Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (Promotion mit Auszeichnung), LL.M. für IT-Recht an der Universität Wien, Rechtsanwaltsprüfung 2007. Schwerpunkte: Zivil- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Anlegerschutz sowie Telekommunikations- und IT-Recht. Vom Kurier zweimal in Folge zu den beliebtesten Rechtsanwälten Österreichs gewählt.

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