Abgasmanipulation Österreich: Klage? [Rechtsanwalt Wien]

Abgasmanipulation Österreich: Kann in Österreich geklagt werden?

Abgasmanipulation Österreich beschäftigt viele Fahrzeugkäufer, die zunächst davon ausgehen: Wenn das Auto in Österreich gekauft, bezahlt und übernommen wurde, muss auch in Österreich geklagt werden können. Bei grenzüberschreitenden Schadenersatzforderungen ist die Rechtslage jedoch deutlich komplizierter. Das zeigte ein Verfahren, in dem 729 Verbraucher ihre möglichen Ansprüche an einen österreichischen Verbraucherschutzverein abgetreten hatten.

Im Mittelpunkt stand nicht einmal die abschließende Frage, ob tatsächlich eine unzulässige Manipulationssoftware eingebaut worden war. Zuerst musste geklärt werden, welches Land überhaupt für die Klage zuständig sein konnte.

Der Ausgangsfall: 729 Fahrzeugkäufer und ein Unternehmen in Deutschland

Ein österreichischer Verbraucherschutzverein klagte gegen ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Klage bezog sich auf Fahrzeuge verschiedener Marken, deren Motoren mit einer verbotenen Manipulationssoftware ausgestattet worden sein sollen.

Die betroffenen Verbraucher hatten ihre möglichen Schadenersatzansprüche an den Verein abgetreten. Dieser verlangte unter anderem Ersatz für den behaupteten Minderwert der Fahrzeuge. Nach dem Vorbringen des Vereins hätten die Käufer für Autos bezahlt, die wegen der Manipulation weniger wert gewesen seien als vergleichbare, nicht manipulierte Fahrzeuge. Der behauptete Minderwert betrug zumindest 30 Prozent.

Die Klage wurde in Österreich eingebracht. Der Verbraucherschutzverein begründete dies damit, dass die Fahrzeuge in Österreich gekauft, bezahlt und übergeben worden waren. Außerdem habe sich der finanzielle Nachteil der Käufer in Österreich ausgewirkt.

Das deutsche Unternehmen bestritt jedoch, dass österreichische Gerichte zuständig seien. Das schädigende Verhalten sei möglicherweise in Deutschland gesetzt worden. Zudem warf die Beklagte die Frage auf, ob die Ansprüche zahlreicher Verbraucher überhaupt in dieser Form gemeinsam geltend gemacht werden könnten.

Abgasmanipulation Österreich: Warum der Gerichtsstand bei Auslandsfällen entscheidend ist

Bei einer Klage gegen ein Unternehmen ist grundsätzlich zunächst der Sitz des Unternehmens von Bedeutung. Befindet sich dieser Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, kann das Verfahren daher grundsätzlich dort geführt werden.

Das europäische Recht sieht für Schadenersatzklagen allerdings besondere Zuständigkeitsregeln vor. Neben dem Sitz des beklagten Unternehmens kann auch der sogenannte Ort des schädigenden Ereignisses maßgeblich sein.

Damit sind typischerweise zwei unterschiedliche Orte gemeint:

  • der Ort, an dem das schädigende Verhalten gesetzt wurde;
  • der Ort, an dem der daraus entstandene Schaden eingetreten ist.

Bei einer behaupteten Abgasmanipulation kann das schädigende Verhalten beispielsweise dort erfolgt sein, wo die Manipulationssoftware entwickelt, eingebaut oder in den Verkehr gebracht wurde. Der Käufer kann den finanziellen Nachteil hingegen dort wahrnehmen, wo er das Fahrzeug erworben und bezahlt hat.

Damit ist aber noch nicht automatisch geklärt, dass jedes Gericht am Wohn- oder Kaufort des Geschädigten zuständig ist. Gerade bei einem reinen Vermögensschaden muss genauer geprüft werden, wo der Schaden rechtlich tatsächlich eingetreten ist.

Was der OGH in der Entscheidung aus dem Jahr 2019 festhielt

Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit dieser Frage in seiner Entscheidung OGH vom 11.09.2019, 3 Ob 156/19s. Die Entscheidung ist damit bereits mehrere Jahre alt. Sie ist für das Verständnis der Zuständigkeitsfrage weiterhin von Bedeutung.

Der OGH entschied die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte nicht endgültig. Stattdessen unterbrach er das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in einem vergleichbaren Verfahren des Landesgerichts Klagenfurt.

Weitere Informationen finden Sie in der Entscheidung des OGH vom 11.09.2019, 3 Ob 156/19s.

Der EuGH sollte insbesondere klären, ob Österreich als Ort des Schadenseintritts gelten kann, wenn folgende Umstände zusammentreffen:

  • Das behauptete rechtswidrige Verhalten wurde in einem anderen EU-Mitgliedstaat gesetzt.
  • Der Schaden soll in Österreich eingetreten sein.
  • Der Schaden besteht ausschließlich in einem finanziellen Verlust.

Der OGH sah keine bereits eindeutig geklärte Rechtslage. Die Gerichte hatten diese Frage unterschiedlich beurteilt. Auch in der juristischen Fachliteratur bestand keine einheitliche Auffassung. Deshalb konnte der OGH die europarechtliche Frage nicht einfach selbst vorwegnehmen.

Wichtig ist die Reichweite der Entscheidung: Der OGH stellte weder endgültig fest, dass österreichische Gerichte zuständig sind, noch sprach er den betroffenen Fahrzeugkäufern Schadenersatz zu. Ebenso wurde in diesem Verfahren nicht abschließend beurteilt, ob tatsächlich eine Manipulationssoftware verwendet wurde oder welcher konkrete Schaden einzelnen Käufern entstanden sein könnte.

Was bedeutet das für betroffene Fahrzeugkäufer?

Die Entscheidung zeigt, dass ein Verfahren wegen eines manipulierten oder mangelhaften Fahrzeugs aus mehreren rechtlichen Ebenen besteht. Vor der Frage nach dem Schadenersatz muss häufig geklärt werden, welches Gericht den Fall überhaupt verhandeln darf.

Das Auto wurde in Österreich gekauft

Der Kauf in Österreich kann ein wichtiges Argument für die Zuständigkeit österreichischer Gerichte sein. Er allein garantiert diese Zuständigkeit jedoch nicht. Entscheidend bleibt, ob der finanzielle Schaden rechtlich tatsächlich in Österreich eingetreten ist und ob ein ausreichender Bezug zum österreichischen Gericht besteht.

Der Hersteller oder Verkäufer sitzt im Ausland

Bei einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat muss geprüft werden, ob eine Klage am Unternehmenssitz oder an einem anderen zulässigen Gerichtsstand eingebracht werden kann. Eine falsche Einschätzung kann zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.

Mehrere Käufer wollen gemeinsam vorgehen

Die gemeinsame Geltendmachung zahlreicher Ansprüche kann organisatorische Vorteile haben. Sie wirft aber zusätzliche rechtliche Fragen auf. Dazu gehört insbesondere, ob die Ansprüche ausreichend zusammenpassen, wirksam abgetreten wurden und gemeinsam in einem Verfahren behandelt werden können.

Der Schaden besteht in einem niedrigeren Fahrzeugwert

Ein behaupteter Minderwert ist ein finanzieller Schaden. Bei solchen Schäden ist der Ort des Schadenseintritts nicht immer einfach festzustellen. Dass sich der Nachteil im Vermögen eines Käufers in Österreich zeigt, kann relevant sein, reicht aber nicht zwingend allein aus.

Rechtsanwalt Wien: Welche Unterlagen sollten Betroffene sichern?

Wer mögliche Ansprüche wegen eines manipulierten oder mangelhaften Fahrzeugs prüfen lassen möchte, sollte frühzeitig alle wichtigen Nachweise sammeln. Dazu zählen insbesondere:

  • Kaufvertrag und Bestellunterlagen;
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise;
  • Unterlagen zur Übergabe des Fahrzeugs;
  • Fahrzeugpapiere und Informationen zur Fahrzeughistorie;
  • Schriftverkehr mit Händler, Hersteller oder Werkstatt;
  • Nachweise über Software-Updates oder Rückrufaktionen;
  • Unterlagen zu Reparaturen, Wertverlust oder einem späteren Verkauf;
  • allfällige Abtretungsvereinbarungen oder Teilnahmeunterlagen an einer Sammelaktion.

Ebenso wichtig ist eine zeitnahe Prüfung möglicher Verjährungsfristen. Welche Frist gilt und wann sie zu laufen begonnen hat, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab. Eine pauschale Beurteilung ohne Einsicht in die Unterlagen kann daher riskant sein.

Häufige Fragen zur Klage in Österreich

Kann ich ein deutsches Unternehmen einfach in Österreich klagen?

Nicht automatisch. Der Sitz des Unternehmens liegt grundsätzlich nahe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch ein österreichisches Gericht zuständig sein, etwa wenn Österreich als Ort des schädigenden Ereignisses angesehen wird. Ob das im konkreten Fall zutrifft, muss gesondert geprüft werden.

Reicht es aus, dass ich das Fahrzeug in Österreich gekauft habe?

Der Kauf, die Bezahlung und die Übergabe in Österreich können für die Zuständigkeitsfrage eine wichtige Rolle spielen. Sie führen aber nicht zwingend zur Zuständigkeit österreichischer Gerichte. Besonders bei einem reinen finanziellen Schaden ist eine genauere rechtliche Prüfung erforderlich.

Hat der OGH den Fahrzeugkäufern Schadenersatz zugesprochen?

Nein. In der Entscheidung OGH vom 11.09.2019, 3 Ob 156/19s ging es vor allem um die internationale Zuständigkeit. Der OGH setzte das Verfahren aus, um eine Klärung durch den EuGH abzuwarten. Die Entscheidung stellte daher weder einen konkreten Schadenersatzanspruch fest noch bestätigte sie die behauptete Manipulation abschließend.

Was soll ich tun, wenn ich bereits an einer Sammelaktion teilgenommen habe?

Sie sollten prüfen lassen, welche Ansprüche Sie tatsächlich abgetreten haben, an wen die Abtretung erfolgt ist und welche Auswirkungen dies auf eigene Schritte hat. Außerdem sollten Sie sämtliche Unterlagen zur Teilnahme, zur Abtretung und zum Fahrzeug aufbewahren.

Vor einer Klage müssen mehrere Fragen geklärt werden

Ein Schadenersatzverfahren im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen beginnt nicht zwingend mit der technischen Frage, ob ein Fahrzeug betroffen war. Zunächst können Zuständigkeit, Anspruchsinhaber, Abtretungen, Verjährung und die konkrete Schadensberechnung entscheidend sein.

Durch jahrelange anwaltliche Praxis kann die Kanzlei Pichler die maßgeblichen Unterlagen und die rechtlichen Anknüpfungspunkte Ihres Falls strukturiert prüfen. Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler zu Fragen des Gerichtsstands, der Anspruchsdurchsetzung und der notwendigen Vorbereitung eines möglichen Verfahrens.

Wenn Sie von einem möglichen Minderwert oder einer Fahrzeugmanipulation betroffen sind, lassen Sie Ihre Situation rechtzeitig prüfen. Die Kanzlei Pichler Rechtsanwalt GmbH erreichen Sie unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Kanzleisitz: Karlsplatz 3, 1010 Wien.


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Autor dieses Beitrags

Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler, LL.M.

Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (Promotion mit Auszeichnung), LL.M. für IT-Recht an der Universität Wien, Rechtsanwaltsprüfung 2007. Schwerpunkte: Zivil- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Anlegerschutz sowie Telekommunikations- und IT-Recht. Vom Kurier zweimal in Folge zu den beliebtesten Rechtsanwälten Österreichs gewählt.

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