Neue Schulden im Abschöpfungsverfahren: Wann droht die vorzeitige Beendigung?
Das Abschöpfungsverfahren lässt viele Menschen mit der Sorge leben, jede neue finanzielle Verpflichtung könnte sofort das gesamte Verfahren gefährden. Ein Darlehen für ein notwendiges Auto, Kosten einer Strafverteidigung oder eine unerwartete Rechnung können jedoch nicht automatisch dazu führen, dass die Entschuldung vorzeitig beendet wird.
Entscheidend ist vielmehr, wann eine neue Schuld fällig wird, ob sie zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich bezahlt werden kann und ob dem Schuldner ein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist. Das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2023 besonders deutlich: OGH vom 19.10.2023, 8 Ob 83/23y.
Der konkrete Fall: Darlehen während des Abschöpfungsverfahrens
Über das Vermögen eines damals 82-jährigen Pensionisten lief bereits seit mehreren Jahren ein Insolvenzverfahren. Nachdem ein Zahlungsplan gescheitert war, begann im Jahr 2019 das Abschöpfungsverfahren. Dabei wird der pfändbare Teil des Einkommens über einen bestimmten Zeitraum an die Gläubiger verteilt.
Eine geschiedene Ehefrau des Schuldners hatte offene Unterhaltsforderungen und war daher Insolvenzgläubigerin. Sie beantragte, das Abschöpfungsverfahren vorzeitig zu beenden. Dabei erhob sie mehrere Vorwürfe:
- Der Schuldner habe während des Abschöpfungsverfahrens neue Schulden aufgenommen.
- Er habe sich Geld für den Kauf eines neuen Autos geliehen.
- Mit geliehenem Geld habe er Anwaltskosten in einem Strafverfahren bezahlt.
- Eine ältere Honorarschuld gegenüber einer Rechtsanwältin sei weiterhin offen gewesen.
- Bei der Arbeitnehmerveranlagung habe er nicht alle möglichen Steuerbegünstigungen ausgeschöpft.
- Auch der Erlös aus einem beschädigten früheren Fahrzeug sei möglicherweise nicht ordnungsgemäß berücksichtigt worden.
Der Schuldner bestritt, seine Pflichten verletzt zu haben. Er erklärte insbesondere, dass er wegen seiner körperlichen Beeinträchtigung auf ein Auto angewiesen sei. Die Darlehen habe ihm eine langjährige Freundin gewährt. Vereinbart worden sei, dass eine Rückzahlung erst nach dem Ende des Abschöpfungsverfahrens und außerdem nur nach seinen tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten beginnen müsse.
Das Erstgericht wies den Antrag auf vorzeitige Beendigung ab. Das Rekursgericht beurteilte die Aufnahme der Darlehen hingegen als Pflichtverletzung. Der Oberste Gerichtshof korrigierte diese Entscheidung.
Was der OGH zum Abschöpfungsverfahren klargestellt hat
Der OGH gab dem Rechtsmittel des Schuldners statt. Das Abschöpfungsverfahren durfte nicht vorzeitig beendet werden. Die Entscheidung des Erstgerichts wurde wiederhergestellt.
Nach § 210 Abs 1 Z 8 IO muss ein Schuldner während des Abschöpfungsverfahrens grundsätzlich vermeiden, neue Schulden einzugehen, die er bei ihrer Fälligkeit nicht bezahlen kann. Diese Regel soll verhindern, dass während der Entschuldung weitere unbezahlte Verbindlichkeiten entstehen und dadurch neue Gläubiger geschädigt werden.
Die Bestimmung bedeutet jedoch nicht, dass jede neue finanzielle Verpflichtung automatisch unzulässig ist. Maßgeblich ist nicht allein, dass ein Darlehen aufgenommen oder eine Zahlungspflicht begründet wurde. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Fälligkeit:
- Wann muss die Schuld tatsächlich bezahlt werden?
- War zu diesem Zeitpunkt mit einer ausreichenden Zahlungsfähigkeit zu rechnen?
- War die Rückzahlung verbindlich sofort geschuldet oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben?
- Hat der Schuldner die neue Verpflichtung schuldhaft eingegangen?
Im konkreten Fall war eine Rückzahlung während des Abschöpfungsverfahrens nicht vorgesehen. Auch unmittelbar danach sollte keine fixe Zahlungspflicht entstehen. Vielmehr sollte die Rückzahlung erst später und nur „nach Möglichkeit und Tunlichkeit“ erfolgen.
Nach der Beurteilung des OGH durfte die Schuld daher nicht einfach zu einem Zeitpunkt als fällig behandelt werden, zu dem der Schuldner sie nach seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen voraussichtlich nicht leisten konnte. Die Vereinbarung war gerade darauf ausgerichtet, die Rückzahlung an die tatsächliche Leistungsfähigkeit anzupassen.
Warum die persönlichen Umstände eine wichtige Rolle spielten
Der Fall zeigt außerdem, dass die Beurteilung nicht losgelöst von der Lebenssituation des Schuldners erfolgen darf. Der Mann war hochbetagt und körperlich erheblich beeinträchtigt. Öffentliche Verkehrsmittel waren für ihn nicht zumutbar. Das benötigte Fahrzeug war daher nicht bloß eine freiwillige Luxusausgabe.
Ein notwendiges Auto kann rechtlich anders zu bewerten sein als ein teures Fahrzeug, das ohne nachvollziehbaren Bedarf angeschafft wird. Ebenso können notwendige Kosten einer Strafverteidigung anders beurteilt werden als vermeidbare Konsumausgaben.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Ausgabe mit persönlichen Umständen gerechtfertigt werden kann. Die Notwendigkeit und Angemessenheit müssen im Einzelfall nachvollziehbar sein. Gerade während eines Abschöpfungsverfahrens ist es daher riskant, größere Anschaffungen oder Darlehen ohne vorherige Prüfung einzugehen.
Keine vorzeitige Beendigung ohne schuldhaftes Verhalten
Eine vorzeitige Beendigung des Abschöpfungsverfahrens setzt grundsätzlich ein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten voraus. Nicht jede ungünstige finanzielle Entwicklung reicht aus.
Das zeigte sich auch bei der Arbeitnehmerveranlagung. Der Vorwurf lautete, der Schuldner habe nicht alle möglichen Steuerbegünstigungen ausgeschöpft. Der OGH stellte jedoch klar, dass ein steuerrechtlicher Laie nicht jede theoretisch mögliche Optimierung erkennen und selbstständig umsetzen muss. Im konkreten Fall konnte daher kein ausreichendes Verschulden festgestellt werden.
Für Schuldner bedeutet das: Eine Arbeitnehmerveranlagung sollte sorgfältig und vollständig gemacht werden. Eine bloße Unkenntnis über eine komplizierte steuerliche Gestaltung führt aber nicht automatisch dazu, dass das Abschöpfungsverfahren beendet werden darf. Problematisch kann es hingegen werden, wenn Einkünfte absichtlich verschwiegen oder naheliegende und bekannte Ansprüche ohne nachvollziehbaren Grund nicht geltend gemacht werden.
Alte Vorwürfe dürfen nicht beliebig wiederholt werden
Der OGH befasste sich außerdem mit einer bereits früher geltend gemachten Honorarschuld. Über diesen Vorwurf war in einem früheren Verfahren bereits entschieden worden. Derselbe Sachverhalt durfte daher nicht nochmals als Grundlage für einen neuen Antrag auf vorzeitige Beendigung herangezogen werden.
Für Betroffene ist dieser Punkt besonders wichtig: Ein einmal rechtskräftig beurteilter Sachverhalt kann nicht ohne Weiteres in einem späteren Verfahren erneut gegen den Schuldner verwendet werden. Es muss geprüft werden, ob tatsächlich ein neuer Verstoß vorliegt oder lediglich ein bereits erledigter Vorwurf wiederholt wird.
Was bedeutet die Entscheidung für den Alltag?
1. Ein notwendiges Fahrzeug
Wer wegen einer Behinderung oder einer erheblichen gesundheitlichen Einschränkung auf ein Fahrzeug angewiesen ist, befindet sich in einer anderen Situation als jemand, der während des Abschöpfungsverfahrens freiwillig ein teures Auto anschafft. Trotzdem sollte die Finanzierung möglichst zurückhaltend erfolgen. Ein angemessenes Fahrzeug und eine nachvollziehbare Begründung sind von großer Bedeutung.
2. Kosten einer Strafverteidigung
Anwaltskosten können eine notwendige Ausgabe sein. Werden sie durch ein Darlehen finanziert, muss jedoch klar dokumentiert werden, wann die Rückzahlung fällig ist. Eine unklare mündliche Zusage kann später zu erheblichen Beweisproblemen führen.
3. Unterstützung durch Angehörige oder Freunde
Private Darlehen sind nicht automatisch verboten. Entscheidend ist die konkrete Vereinbarung. Wird ein Geldbetrag ohne klare Bedingungen übergeben, kann später unklar sein, ob sofort eine Rückzahlung verlangt werden konnte. Ein schriftlicher Vertrag schafft deutlich mehr Sicherheit.
4. Arbeitnehmerveranlagung und Steuerbegünstigungen
Die Steuererklärung sollte nicht nachlässig behandelt werden. Wer unsicher ist, welche Abzüge oder Begünstigungen in Betracht kommen, sollte rechtzeitig Unterstützung einholen. Zugleich zeigt die Entscheidung, dass nicht jede ungenutzte steuerliche Möglichkeit automatisch eine schuldhafte Pflichtverletzung darstellt.
Vor einer neuen Verpflichtung: Diese Punkte sollten Sie prüfen
- Fälligkeit klären: Wann muss der Betrag tatsächlich zurückgezahlt werden?
- Zahlungsfähigkeit einschätzen: Können Sie die Schuld bei Fälligkeit voraussichtlich begleichen?
- Schriftliche Vereinbarung erstellen: Halten Sie Betrag, Zweck, Fälligkeit und Rückzahlungsmodalitäten genau fest.
- Rückzahlung realistisch formulieren: Eine bloß unbestimmte Vereinbarung kann zu Auslegungsproblemen führen.
- Notwendigkeit dokumentieren: Bewahren Sie Belege und Erklärungen auf, wenn die Ausgabe gesundheitlich oder beruflich erforderlich ist.
- Keine neuen Verpflichtungen verschweigen: Offenheit gegenüber den zuständigen Stellen ist regelmäßig sicherer als eine spätere Erklärung unter Zeitdruck.
- Vorher rechtlich prüfen lassen: Besonders bei Krediten, größeren Anschaffungen oder privaten Darlehen sollte die Vereinbarung vorab beurteilt werden.
Häufige Fragen von Schuldnern
Kann ich während des Abschöpfungsverfahrens überhaupt noch einen Kredit aufnehmen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Kredit ist besonders riskant, wenn die Rückzahlung schon während des Abschöpfungsverfahrens fällig wird und voraussichtlich nicht bezahlt werden kann. Die konkrete Fälligkeit, der Zweck des Kredits und Ihre finanzielle Situation sind entscheidend.
Ist ein privates Darlehen von Freunden oder Verwandten erlaubt?
Ein privates Darlehen ist nicht automatisch unzulässig. Es sollte aber schriftlich vereinbart werden. Aus dem Vertrag sollte klar hervorgehen, wann die Rückzahlung beginnt und ob sie an die tatsächliche Leistungsfähigkeit angepasst ist.
Kann ein notwendiges Auto zur Beendigung des Verfahrens führen?
Nicht automatisch. Ein Fahrzeug, das wegen einer Behinderung oder anderer gewichtiger Umstände tatsächlich benötigt wird, kann anders bewertet werden als eine vermeidbare Luxusausgabe. Dennoch müssen Anschaffung und Finanzierung angemessen sein.
Was passiert, wenn ich eine Steuerbegünstigung nicht beantragt habe?
Eine nicht ausgeschöpfte Steuerbegünstigung führt nicht automatisch zu einer Pflichtverletzung. Entscheidend ist, ob Ihnen ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. Bei Unsicherheit sollten Sie steuerliche und rechtliche Beratung möglichst früh in Anspruch nehmen.
Rechtzeitig handeln, bevor ein Antrag gestellt wird
Die Entscheidung OGH vom 19.10.2023, 8 Ob 83/23y schützt Schuldner nicht vor jeder neuen finanziellen Verpflichtung. Sie stellt aber klar, dass ein Darlehen allein noch keine ausreichende Begründung für die vorzeitige Beendigung des Abschöpfungsverfahrens ist. Entscheidend sind die Fälligkeit, die Rückzahlungsvereinbarung, die persönlichen Umstände und ein nachweisbares Verschulden.
Die vollständige Entscheidung des OGH vom 19.10.2023, 8 Ob 83/23y können Sie online nachlesen.
Rechtsanwalt Wien: Beratung zum Abschöpfungsverfahren
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Autor dieses Beitrags
Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler, LL.M.
Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck (Promotion mit Auszeichnung), LL.M. für IT-Recht an der Universität Wien, Rechtsanwaltsprüfung 2007. Schwerpunkte: Zivil- und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Anlegerschutz sowie Telekommunikations- und IT-Recht. Vom Kurier zweimal in Folge zu den beliebtesten Rechtsanwälten Österreichs gewählt.
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