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VW zahlt 8.730 Euro Schadenersatz wegen EA288-Motor

VW zahlt Schadenersatz wegen EA288-Motor

VW zahlt Schadenersatz wegen EA288-Motor: Diesel-Skandal erreicht neue Stufe

Einleitung: Der Diesel-Skandal hört nicht auf – und betrifft immer mehr Autofahrer

VW zahlt Schadenersatz wegen EA288-Motor – ein neues Kapitel im Diesel-Skandal beginnt. Der Abgasskandal betrifft schon lange nicht mehr nur Modelle mit dem alten EA189-Motor. Immer häufiger geraten auch neuere Motortypen wie der EA288 ins Visier der Gerichte – und das mit Erfolg für Konsumenten. Viele Fahrzeughalter fühlen sich getäuscht, verunsichert und fragen sich: Habe ich zu viel bezahlt für ein Fahrzeug, das manipulierte Abgaswerte hat?

Diese Frage ist berechtigt. Denn obwohl VW den Nachfolgemotor als sauber und regelkonform beworben hat, gibt es Hinweise darauf, dass auch hier illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Für Verbraucher kann das eine schlechte Nachricht – oder, wie im aktuellen Fall, auch eine Chance auf Schadenersatz sein. Lesen Sie, wie einem österreichischen Kläger nun 8.730 Euro zugesprochen wurden und was das für Sie bedeuten kann.

Der Sachverhalt: Wie ein VW-Kunde zu seinem Schadenersatz kam

Der Kläger, ein österreichischer Autokäufer, hatte im Jahr 2016 ein Fahrzeug der Marke Volkswagen erworben – ausgestattet mit einem angeblich modernen, umweltfreundlichen Dieselmotor vom Typ EA288 (Euro-6-Norm). Jahrelang nutzte er das Fahrzeug in gutem Glauben. Doch als Berichte aufkamen, dass auch bei diesem Motortyp eine Software zur Manipulation der Emissionswerte zum Einsatz kommt, fühlte sich der Käufer massiv betrogen.

Er verklagte daraufhin Volkswagen auf Rückzahlung eines anteiligen Kaufpreises, konkret 8.730 Euro, weil er sich bei Vertragsschluss arglistig in die Irre geführt sah. Er argumentierte: Wäre mir bekannt gewesen, dass mein Fahrzeug manipuliert ist, hätte ich es nicht (zu diesem Preis) gekauft.

Doch der Weg zur Entschädigung war steinig. In erster Instanz und im Berufungsverfahren unterlag der Kläger. Die Gerichte sahen keine ausreichende Täuschung, zumal VW behauptete, der EA288 sei nicht manipuliert im rechtlichen Sinn. Erst vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien wendete sich das Blatt.

Dieser wollte sogar eine Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einholen, um klären zu lassen, ob im EA288-Motor tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind – ein aufwändiger und langwieriger Prozess.

Doch bevor es dazu kam, machte Volkswagen überraschend einen Rückzieher: Der Konzern erkannte die Forderung des Klägers vollständig an. Das Verfahren war damit praktisch sofort beendet – mit Erfolg für den Käufer. Zur Entscheidung

Rechtsanwalt Wien: Was sagt das Gesetz zu illegalen Abschalteinrichtungen?

Die Grundlage für Schadenersatzansprüche im Dieselskandal findet sich im österreichischen und europäischen Zivilrecht – insbesondere im Bereich des Deliktsrechts, also der Schadenersatzpflicht wegen unerlaubter Handlung. Zentral sind folgende Bestimmungen:

§ 1295 ABGB – Grundsatz der Schadenersatzpflicht

Dieser Paragraph besagt, dass jeder, der einem anderen durch eine rechtswidrige Handlung Schaden zufügt, diesen zu ersetzen hat. Wurde der Kläger durch eine arglistige Täuschung zum Kauf bewegt, liegt ein ersatzfähiger Schaden vor.

§ 870 ABGB – Irrtum und List beim Vertragsabschluss

Wenn eine Partei beim Abschluss eines Vertrages bewusst in die Irre geführt wurde, kann sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Alternativ kann sie auch Schadenersatz in Form einer sogenannten „Differenzhypothese“ verlangen: Das gezahlte Geld im Vergleich zum tatsächlichen Wert des manipulierten Fahrzeugs.

Europäisches Typengenehmigungsrecht (EU-Richtlinie 715/2007)

Diese regelt, dass Fahrzeuge ohne unzulässige Abschalteinrichtungen ausgeliefert werden müssen. Eine Software, die die Abgasreinigung außerhalb von Prüfsituationen deaktiviert oder reduziert, ist illegal. Hersteller, die diese Vorschrift verletzen, ermöglichen betroffenen Käufern auch zivilrechtliche Ansprüche.

Die Entscheidung des Gerichts: Warum der Kläger doch noch recht bekam

Wie bereits angeführt, wollte der Oberste Gerichtshof ursprünglich den Europäischen Gerichtshof mit grundlegenden Fragen zur Zulässigkeit der verbauten Software befassen. Doch genau diesen Schritt wollte Volkswagen wohl unbedingt vermeiden.

Daher kam es nicht zu einem Urteil im eigentlichen Sinn, sondern zu einem sogenannten „Anerkenntnisurteil“. Das heißt: Wenn die beklagte Partei – in diesem Fall VW – gegenüber dem Gericht offiziell erklärt, dass die Klageforderung berechtigt ist, muss das Gericht dem Kläger sofort recht geben.

Das bedeutet: Keine weiteren Beweise, keine Sachverständigen, keine jahrelangen Instanzen mehr. Der Kläger erhielt die geforderten 8.730 Euro Schadenersatz plus Zinsen. Zudem wurden ihm die kompletten Verfahrenskosten ersetzt – im konkreten Fall rund 1.180 Euro zusätzlich.

Praxis-Auswirkung: Was bedeutet dieses Urteil für Dieselbesitzer?

Dieses Verfahren hat weitreichende Bedeutung – auch wenn am Ende kein klassisches Urteil mehr notwendig war. Drei konkrete Erkenntnisse für betroffene Kunden:

1. Auch neuere Motoren sind betroffen – EA288 ist kein Freibrief

VW hatte lange behauptet, der EA288-Motor sei nicht betroffen. Dieses Anerkenntnis zeigt jedoch: Auch Fahrzeuge mit diesem Motortyp können manipulative Software enthalten und damit rechtlich relevante Mängel aufweisen.

2. Anerkenntnisse sind ein starkes Signal

Wenn ein Konzern wie VW im letzten Moment klein beigibt und die Klageforderung bezahlt, bedeutet das einen vollständigen juristischen Erfolg. Für Kläger ist das oftmals der beste Ausgang – schneller, risikofreier und mit Kostenersatz.

3. Jetzt handeln – Verjährung droht

Viele Ansprüche im Dieselskandal unterliegen der Verjährung. Diese beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer von der Manipulation erfährt – und kann nach drei Jahren erlöschen. Wer 2016 oder früher gekauft hat, sollte jetzt dringend rechtlichen Rat einholen.

FAQ: Häufige Fragen zum EA288 und dem Abgasskandal

1. Wie erkenne ich, ob mein Auto vom Motor EA288 betroffen ist?

Der EA288 ist in zahlreichen Modellen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat verbaut – etwa im Golf, Passat, A3, Octavia oder Leon. Wenn Ihr Diesel-Fahrzeug die Euro-6-Abgasnorm erfüllt und zwischen ca. 2014 und 2020 produziert wurde, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein EA288-Motor verwendet wurde. Ein Blick in die Typengenehmigung oder eine Rückfrage beim Hersteller oder Händler gibt Aufschluss. Gerne überprüfen wir das für Sie kostenlos.

2. Muss ich als Käufer beweisen, dass mein EA288 manipuliert wurde?

Das Gericht verlangt natürlich Belege für behauptete Mängel. Allerdings liegt die Beweisführung bei technischen Details meist beim Hersteller – insbesondere dann, wenn dieser keine Einsicht in Software oder Motorsteuerung gewährt. Der jüngste Fall zeigt: Ein juristischer Druck kann dazu führen, dass VW ein Anerkenntnis abgibt, bevor detaillierte Gutachten notwendig werden.

3. Lohnt sich eine Klage auch bei älteren Fahrzeugen?

Ja – sofern die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. Selbst wenn Sie das Fahrzeug nicht mehr besitzen, können bei arglistiger Täuschung oder Manipulation noch Ansprüche bestehen. Oft sind auch Restwerte oder Finanzierungskosten relevant. Auch hier prüfen wir gerne Ihre individuelle Situation und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Klage lohnt.

Fazit: Ihre Chance auf Gerechtigkeit – wir unterstützen Sie

Der Fall zeigt deutlich: Selbst wenn Hersteller sich lange Zeit gegen Ansprüche wehren – mit dem richtigen juristischen Druck ist ein Erfolg möglich. Vor allem das Wirkungspotenzial des EA288-Motors steht derzeit im Zentrum neuer rechtlicher Entwicklungen.

Unser Team der Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien ist auf Fälle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal spezialisiert. Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung, prüfen Ihr Fahrzeug auf mögliche Ansprüche und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – kompetent, engagiert und fair.

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*Bitte beachten Sie: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.


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