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Pflegevermächtnis in Österreich: EuGH/OGH klären Gerichtsstand

Pflegevermächtnis in Österreich

Pflegevermächtnis in Österreich ist Erbsache: EuGH und OGH schaffen Klarheit – Anspruch kann in Österreich geltend gemacht werden

Wer entscheidet über das Pflegevermächtnis in Österreich – und wo?

Darf ein in Österreich lebender Mensch über Jahre gepflegt werden – und der Pflegende muss dann hinterher quer durch Europa prozessieren? Nein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Oberste Gerichtshof (OGH) haben klargestellt: Das gesetzliche Pflegevermächtnis in Österreich gehört zum Erbrecht. Damit sind für solche Ansprüche grundsätzlich die Gerichte des Staates zuständig, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für viele Betroffene in Österreich ist das eine gute Nachricht – und sorgt für Rechtsfrieden in grenzüberschreitenden Familien.

Der konkrete Fall: Pflege durch Lebensgefährten, Erben in Deutschland

Eine Frau mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich verstarb im Jahr 2021. Ihre Verlassenschaft wurde an Angehörige in Deutschland eingeantwortet. Ihr langjähriger Lebensgefährte machte daraufhin gegenüber den Erben ein sogenanntes Pflegevermächtnis von 57.200 EUR geltend. Dieser gesetzliche Anspruch steht nahestehenden Personen zu, die die Verstorbene vor ihrem Tod über einen längeren Zeitraum betreut haben – vorausgesetzt, die Pflege wurde nicht bereits angemessen bezahlt oder durch Zuwendungen abgegolten.

Die Erben argumentierten, es gehe um eine reine Zahlungsforderung für Leistungen zu Lebzeiten – also keine „Erbfall-Sache“. Deshalb, so ihre Sicht, seien österreichische Gerichte international unzuständig. Das Erstgericht folgte dieser Auffassung und wies die Klage zurück. Das Rekursgericht ließ die Klage hingegen zu. Der OGH rief schließlich den EuGH an und traf – nach dessen Urteil – nun die entscheidende Weichenstellung.

Rechtslage kompakt: Ein Erbfall bleibt ein Erbfall

Der EuGH stellte in der Rechtssache C‑618/24 („Isergartler“) klar: Das gesetzliche Pflegevermächtnis ist Teil der „Rechtsnachfolge von Todes wegen“. Es kann neben dem Pflichtteil bestehen, hängt nicht von einem Testament ab und kann nur bei Enterbungsgründen entzogen werden. Damit ist es erbrechtlich verankert – und keine bloße Entgeltforderung.

Konsequenz aus der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO): Zuständig sind die Gerichte des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art 4 EuErbVO). Im vorliegenden Fall also Österreich. Der Revisionsrekurs der Erben blieb erfolglos; das Verfahren in Österreich wird fortgesetzt. Welches konkrete österreichische Gericht zuständig ist, klärt das Erstgericht nach den innerstaatlichen Regeln.

Warum die Einstufung als „Erbsache“ so viel ausmacht

Die Entscheidung verhindert, dass Pflegevermächtnis-Ansprüche als „normaler Lohnersatz“ in unterschiedlichen Ländern geführt werden müssen. Statt verstreuter Verfahren gibt es einen einheitlichen Gerichtsstand: den Staat des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen. Für alle Betroffenen bedeutet das:

  • Planbarkeit: Ein „One-Stop“-Forum für Erbsachen – inklusive Pflegevermächtnis in Österreich.
  • Weniger Zuständigkeitsstreitigkeiten und damit geringere Kostenrisiken.
  • Durchsetzbarkeit: Wer in Österreich gepflegt hat, kann seinen Anspruch hier geltend machen – auch wenn die Erben im Ausland wohnen.

Praxis: Was heißt das für Pflegende, Erben und Familien?

  • Pflegende Lebensgefährten und Angehörige: Haben Sie eine nahestehende Person, die in Österreich lebte, über einen längeren Zeitraum betreut, steht Ihnen grundsätzlich ein Pflegevermächtnis in Österreich zu – zusätzlich zu möglichen anderen erbrechtlichen Ansprüchen. Wurde Ihre Pflege jedoch bereits angemessen bezahlt oder durch Zuwendungen abgegolten, kann sich der Anspruch verringern oder ganz entfallen.
  • Erben mit Auslandsbezug: Rechnen Sie mit Pflegevermächtnis-Forderungen – und zwar in Österreich, wenn der Verstorbene hier lebte. Ein „Ausweichen“ auf ausländische Gerichte funktioniert nicht.
  • Grenzüberschreitende Konstellationen: Testamentarische Gestaltungen oder eine zulässige Rechtswahl nach der EuErbVO können die anwendbare Sachrechtsordnung beeinflussen, ändern aber in der Regel nichts am Gerichtsstand am letzten Wohnsitz.
  • Kostennote im Blick: Zuständigkeitsstreitigkeiten kosten Geld. In dem entschiedenen Fall mussten die Erben die Kosten der Revisionsrekursbeantwortung ersetzen. Frühe rechtliche Klärung spart Zeit und Geld.

Woran Gerichte anknüpfen: Typische Streitpunkte im Pflegevermächtnis

Wie hoch das Pflegevermächtnis ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Regelmäßig relevant sind insbesondere:

  • Dauer und Intensität der Betreuung (Stunden, Nächte, Bereitschaftszeiten).
  • Art der Leistungen (körperliche Pflege, Haushaltsführung, Organisation von Terminen, Fahrten, Begleitung).
  • Bereits erfolgte Leistungen oder Zuwendungen (laufende Zahlungen, Geschenke, Kostenübernahmen).
  • Nachweisbarkeit durch Aufzeichnungen, Zeugen, Schriftverkehr und Unterlagen.

Die jetzt entschiedene Frage betrifft die internationale Zuständigkeit. Die konkrete Höhe des Pflegevermächtnisses und welches österreichische Gericht im Detail zuständig ist, wird im weiteren Verfahren geklärt.

Handeln statt warten: So sichern Sie Ihre Position

Für Pflegende

  • Melden Sie Ihren Anspruch frühzeitig im Verlassenschaftsverfahren an. Versäumen Sie das nicht.
  • Sammeln Sie Nachweise: Kalender, Pflegetagebuch, Nachrichten, E-Mails, Reise- oder Tankbelege, ärztliche Termine, Zeugenaussagen.
  • Prüfen Sie, ob es bereits Zahlungen oder Geschenke als Abgeltung gab – diese können den Anspruch mindern.
  • Suchen Sie frühzeitig qualifizierte rechtliche Beratung, um Fristen und Vorgehensweise korrekt einzuhalten.

Für Erben

  • Stellen Sie Unterlagen zusammen: Kontobewegungen, Schriftverkehr, Schenkungen, Pflegevereinbarungen – alles, was eine etwaige Abgeltung belegt.
  • Bewerten Sie die Forderung sachlich: Was wurde tatsächlich geleistet? Gibt es Gegenbeweise?
  • Führen Sie früh Gespräche über eine einvernehmliche Lösung, um Kosten und Zeit zu sparen.
  • Beachten Sie: Der Gerichtsstand richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen – nicht nach Ihrem Wohnsitz.

Beispiele aus dem Alltag

  • Lebensgefährte pflegt in Wien, Erben wohnen in München: Anspruch wird in Österreich geltend gemacht, weil die Verstorbene in Österreich lebte.
  • Tochter pendelt wöchentlich aus der Slowakei zur Pflege nach Niederösterreich: Auch hier entscheidet ein österreichisches Gericht über das Pflegevermächtnis in Österreich.
  • Pflege bereits teilweise bezahlt: Wurden regelmäßige Zahlungen für die Betreuung geleistet, kann sich das Pflegevermächtnis entsprechend reduzieren.

FAQ: Die häufigsten Fragen zum Pflegevermächtnis

Bekomme ich ein Pflegevermächtnis auch ohne Testament?

Ja. Der Anspruch ist gesetzlich angeordnet und entsteht unabhängig davon, ob es ein Testament gibt. Er kann neben dem Pflichtteil bestehen und wird nur bei Enterbungsgründen ausgeschlossen.

Wie hoch kann das Pflegevermächtnis sein?

Das hängt vom Einzelfall ab: Dauer, Intensität und Art der Pflege spielen eine Rolle. Wurde die Pflege bereits angemessen bezahlt oder durch Zuwendungen abgegolten, reduziert sich der Anspruch oder entfällt. Eine genaue Bewertung erfolgt im Verfahren.

Die Erben leben im Ausland – muss ich dort klagen?

In der Regel nein. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen. Lag dieser in Österreich, sind nach der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich österreichische Gerichte zuständig – auch für das Pflegevermächtnis in Österreich.

Gibt es Fristen?

Ja, Ansprüche sollten frühzeitig im Verlassenschaftsverfahren geltend gemacht werden. Die konkreten Fristen und Schritte hängen vom Verfahren ab. Lassen Sie sich daher zeitnah rechtlich beraten, um keine Rechte zu verlieren.

Fazit: Klarer Gerichtsstand schafft Sicherheit – jetzt richtig vorgehen

Die Einstufung des Pflegevermächtnisses als Erbsache durch EuGH und OGH bringt Ordnung in grenzüberschreitende Fälle. Wer gepflegt hat, kann in Österreich klagen, wenn der Verstorbene hier gelebt hat. Wer erbt, sollte sich auf entsprechende Forderungen einstellen und die eigenen Unterlagen bereithalten. Damit werden teure Zuständigkeitsstreitigkeiten vermieden und die eigentliche Frage – ob und in welcher Höhe ein Pflegevermächtnis zusteht – kann zügig geklärt werden. Zur Entscheidung.

Rechtsanwalt Wien: Unterstützung beim Pflegevermächtnis in Österreich

Gerade beim Pflegevermächtnis in Österreich kommt es in der Praxis auf saubere Anspruchsanmeldung, vollständige Nachweise und eine realistische Bewertung von bereits erhaltenen Zuwendungen an. In grenzüberschreitenden Fällen ist außerdem entscheidend, dass der Gerichtsstand korrekt gewählt wird. Wer frühzeitig strukturiert vorgeht, vermeidet unnötige Kosten und erhöht die Chancen auf eine zügige Klärung.

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Durch jahrelange anwaltliche Praxis begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH sowohl Pflegende als auch Erben bei Pflegevermächtnis- und Verlassenschaftsfragen – strukturiert, effizient und mit Blick auf pragmatische Lösungen. Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler zu Durchsetzung, Abwehr und Vergleichsmöglichkeiten, damit Sie zügig Klarheit gewinnen.

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