Dieselskandal vor dem Europäischen Gerichtshof: Warten auf Gerechtigkeit – warum Dieselkäufer jetzt besonders wachsam sein müssen
Einleitung
Der Dieselskandal betrifft tausende Verbraucher in ganz Europa – und die Verfahren vor dem EuGH könnten endlich für Gerechtigkeit sorgen.
Der Kauf eines Autos ist für viele Menschen die zweitteuerste Investition ihres Lebens – nach dem Eigenheim. Umso schwerer wiegt das Gefühl, betrogen worden zu sein. Spätestens seit dem Bekanntwerden der VW-Dieselaffäre herrschen bei Autokäufern Wut, Frust und große Verunsicherung. Zahlreiche Betroffene stehen mit ihren Rechten buchstäblich im Regen: Sie haben Fahrzeuge gekauft, bei denen illegale Abschalteinrichtungen zum Einsatz kamen – ohne davon gewusst zu haben. Der Schaden? Teils gravierend. Der Weg zur Entschädigung? Lang und steinig.
Nun keimt Hoffnung: Mehrere Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnten endlich Klarheit schaffen. Doch bis Entscheidungen fallen, herrscht juristischer Stillstand – wieder einmal. Warum das so ist, worum es konkret geht und was Betroffene jetzt tun müssen, analysieren wir in diesem Artikel ausführlich.
Der Sachverhalt rund um den Dieselskandal
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Dieselfahrzeug – beispielsweise einen VW Golf oder einen Audi A3 – in dem Glauben, ein modernes, umweltfreundliches Auto zu erwerben. Erst Jahre später erfahren Sie: In Ihrem Wagen verrichtet ein Motor seinen Dienst, der dank einer illegalen Software die Abgasprüfung täuscht. Im Alltag stößt der Wagen deutlich mehr Schadstoffe aus, als beim Test unter Laborbedingungen vermerkt. Ein klarer Betrug, möchten viele meinen – doch juristisch ist der Fall alles andere als eindeutig.
Genau das widerfährt derzeit tausenden Österreichern. In einem konkreten Fall läuft seit geraumer Zeit ein Zivilprozess gegen Volkswagen: Ein Käufer klagt auf Schadenersatz, weil in seinem Auto eine sogenannte „Abschalteinrichtung“ verbaut war. Doch das zuständige österreichische Gericht hatte das Verfahren unterbrochen – weil eine Entscheidung des EuGH abgewartet werden sollte, die den Fall maßgeblich beeinflussen könnte.
Dieses erste Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH – ein Verfahren mit dem Namen „Gebrüder Weiss“ – wurde jedoch abgebrochen, weil die dortige Klage zurückgezogen wurde. Konsequenz: Das österreichische Verfahren wurde zunächst weitergeführt.
Doch kaum war es fortgesetzt, kam es abermals zum Stillstand: Inzwischen haben drei weitere österreichische Gerichte dem EuGH Fragen vorgelegt, die – ebenfalls – entscheidend für ähnliche Dieselverfahren sein können. Die Sachverhaltslage ist vergleichbar, die rechtliche Einordnung jedoch noch offen. Deshalb hat der Oberste Gerichtshof (OGH) verfügt: Das Verfahren wird erneut unterbrochen – diesmal bis zu den Entscheidungen in diesen neuen EuGH-Verfahren.
Die Rechtslage im Dieselskandal
Laien fragen sich zurecht: Warum wird ein nationales Zivilverfahren einfach „gestoppt“, nur weil ein europäisches Gericht eine Vorabentscheidung trifft? Die Antwort darauf liegt im europäischen Zivilverfahrensrecht – konkret im sogenannten Vorabentscheidungsverfahren, geregelt in Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Was ist ein Vorabentscheidungsverfahren?
Wenn ein nationales Gericht im Rahmen eines Verfahrens auf eine zweifelhafte oder neue Auslegungsfrage zum EU-Recht stößt, kann (oder in bestimmten Fällen: muss) es den EuGH befragen. Dieser beantwortet die konkrete Rechtsfrage verbindlich – und gibt damit die Richtung für alle weiteren Verfahren in der EU vor. In der Praxis bedeutet das: Solange der EuGH nicht geantwortet hat, „parken“ viele nationale Verfahren gewissermaßen. Ein legitimes Mittel zur Vermeidung widersprüchlicher Urteile, aber für Betroffene oft zermürbend langwierig.
Worum geht es konkret in den Diesel-Verfahren?
Im Kern geht es um die Frage, ob Fahrzeugkäufer direkte Schadenersatzansprüche gegen Autohersteller haben – auch dann, wenn der Motor nicht vom Autohersteller selbst stammt (z. B. Jaguar nutzt Dieselmotoren von anderen Zulieferern) oder wenn bestimmte Täuschungsabsichten schwer nachweisbar sind. Es steht also eine neue Haftungsebene zur Diskussion: Muss der gesamte Konzern für die illegale Software einstehen, oder nur der Motorenhersteller?
Für Konsumenten geht es um viel: Je nachdem, wie der EuGH entscheidet, könnten neue Anspruchsgruppen entstehen – oder bereits existierende fallen unter den Tisch.
Die Entscheidung des Gerichts
Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) entschied kürzlich Folgendes:
- Die ursprüngliche Unterbrechung des Verfahrens war mit dem Abbruch des EuGH-Verfahrens „Gebrüder Weiss“ hinfällig. Daher wurde der nationale Zivilprozess zunächst wieder aufgenommen.
- Doch kurz darauf verfügte derselbe OGH eine erneute Unterbrechung – diesmal wegen der nunmehr laufenden EuGH-Vorabentscheidungsverfahren, die von drei österreichischen Gerichten eingebracht wurden.
- Das Verfahren wird nach Entscheidung des EuGH nur auf ausdrücklichen Antrag einer der Parteien (also z. B. des klagenden Fahrzeugkäufers) weitergeführt.
Mit dieser Entscheidung folgt das Gericht einer etablierten Praxis: In Angelegenheiten mit unionsrechtlicher Unsicherheit wird das nationale Verfahren so lange unterbrochen, bis Rechtssicherheit durch den EuGH geschaffen wurde. So wird verhindert, dass unterschiedliche Instanzen gegensätzliche Entscheidungen treffen – was wiederum das Vertrauen in die Justiz unterminieren könnte. Zur Entscheidung.
Praxis-Auswirkung: Was bedeutet das für Bürger?
Dass die Verfahren erneut stillstehen, ist für Betroffene zwar frustrierend, hat aber auch positive Aspekte. Drei konkrete Auswirkungen für die Praxis:
1. Rechtsklarheit für viele – bald
Die anstehenden EuGH-Urteile könnten für tausende Dieselkunden bundesweit den Weg frei machen für Schadenersatzklagen. Wenn etwa festgestellt wird, dass auch Marken außerhalb des Volkswagen-Konzerns (wie etwa Mercedes, BMW, Fiat etc.) grundsätzlich haftbar gemacht werden können, wären das neue Erfolgschancen vor Gericht.
2. Verfahren ruhen – aber Fristen laufen weiter
Wichtig für alle Kläger: Die Verjährung läuft trotz Stillstand weiter. Das bedeutet: Wer jetzt untätig bleibt, könnte am Ende leer ausgehen – selbst, wenn der EuGH positiv entscheidet. Deshalb ist aktive Rechtsberatung unerlässlich.
3. Die Verantwortung liegt beim Verbraucher
Ist der EuGH fertig, geht nichts automatisch weiter: Das Verfahren vor dem österreichischen Gericht wird nur fortgeführt, wenn der Kläger dies ausdrücklich beantragt. Wer diesen Schritt verabsäumt, riskiert, dass das Verfahren einstellt oder übersehen wird.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Dieselverfahren vor dem EuGH
1. Muss ich jetzt selbst tätig werden oder kann ich abwarten?
Sie sollten keinesfalls einfach „abwarten“. Zwar ist derzeit – rechtlich gesehen – Stillstand. Doch die Verjährung Ihrer Ansprüche läuft weiter. Zusätzlich ist es entscheidend, später rechtzeitig den Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zu stellen. Lassen Sie sich daher frühzeitig von einer spezialisierten Kanzlei beraten und vertreten.
2. Was ist überhaupt eine „illegale Abschalteinrichtung“?
Als illegale Abschalteinrichtung bezeichnet man Software im Fahrzeug, die erkennt, wann ein Abgastest läuft – etwa auf dem Prüfstand – und in diesem Moment die Abgasreinigung aktiv schaltet. Im normalen Fahrbetrieb ist diese Funktion jedoch deaktiviert, sodass deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen werden. Das verstößt gegen EU-Recht und wird regelmäßig als arglistige Täuschung gewertet.
3. Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Ein Großteil der manipulierten Fahrzeuge stammt aus dem Volkswagen-Konzern (VW, Audi, Seat, Skoda), doch auch Modelle anderer Hersteller – Mercedes-Benz, BMW, Opel, Fiat-Chrysler und andere – stehen im Verdacht, vergleichbare Systeme verwendet zu haben. Besonders betroffen sind Dieselfahrzeuge der Baujahre 2008 bis 2018.
Fazit
Das juristische Ringen um Entschädigung im Dieselskandal geht in eine neue Phase – vorerst allerdings in die Warteschleife. Für Betroffene ist Geduld gefragt, aber auch Initiative: Wer seine Ansprüche sichern will, darf sich nicht von der aktuellen Untätigkeit täuschen lassen. Die Entscheidungen des EuGH könnten das Blatt endgültig wenden – ob zu Gunsten der Verbraucher oder der Konzerne, steht in den Sternen.
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