Mail senden

Jetzt anrufen!

Dieselgate vor dem EuGH: Rechte für Autokäufer

Dieselgate

Dieselgate vor dem EuGH: Welche Rechte betroffene Autokäufer jetzt kennen müssen

Einleitung: Der Vertrauensbruch unter der Motorhaube

Dieselgate hat das Vertrauen vieler Autokäufer tief erschüttert. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Fahrzeug in gutem Glauben – technisch einwandfrei, umweltfreundlich und preislich im Rahmen. Doch Monate oder Jahre später wird klar: Der Motor Ihres Autos enthält eine Abschalteinrichtung, die manipuliert, wie sauber der Wagen wirklich ist. Statt Schadstoffe wie versprochen zu reduzieren, stößt er im Alltagsgebrauch deutlich mehr Abgase aus als gesetzlich erlaubt. Als Konsument fühlen Sie sich betrogen – von Herstellern, die scheinbar mit ausgeklügelter Technik Tests austricksen, und von Verfahren, die ewig dauern.

Genau in so einem Fall befindet sich derzeit ein österreichischer Autokäufer – und mit ihm tausende andere. Die große Frage lautet: Haben betroffene Käufer Anspruch auf Entschädigung? Und: Was sagt das höchste europäische Gericht dazu?

Der Sachverhalt: Ein gebrauchter Audi und ein teurer Verdacht

Im Jahr 2019 erwirbt ein Österreicher einen gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor. Erst später erfährt er, dass in seinem Wagen möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert ist – ein technisches Bauteil, das erkennt, wann ein Emissionstest durchgeführt wird, und in dieser Situation die Abgase künstlich absenkt. Im gewöhnlichen Fahrbetrieb jedoch stößt das Fahrzeug deutlich mehr Stickoxide aus, als es unter Testbedingungen erscheinen lässt.

Der betroffene Käufer sieht sich massiv getäuscht und klagt nicht den Verkäufer des Fahrzeugs, sondern direkt den Hersteller des Motors auf Schadenersatz. Zwei Optionen bringt er vor Gericht ein:

  • Rückgabe des Fahrzeugs gegen eine Rückzahlung von rund 19.957 Euro
  • Behalten des Fahrzeugs, aber Schadenersatz von mindestens 8.220 Euro

Das Erstgericht gibt ihm zum Teil recht, doch die Berufungsinstanz zeigt sich skeptisch: Ist die Abschalteinrichtung tatsächlich rechtswidrig? Um Klarheit zu gewinnen, wird der Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Zur Entscheidung.

Die Rechtslage: Was besagt das EU-Recht zur Abschalteinrichtung?

Im Zentrum steht insbesondere die EU-Verordnung 715/2007/EG über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf Emissionen. Sie regelt, welche Grenzwerte beim Ausstoß von Schadstoffen eingehalten werden müssen – und unter welchen Bedingungen Manipulationen am Abgassystem verboten sind.

Laut Artikel 5 der Verordnung gilt:

„Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist grundsätzlich unzulässig.“

Jedoch sieht dieselbe Regelung Ausnahmen vor, etwa wenn die Abschaltung „notwendig ist, um den Motor vor Schäden zu schützen“ oder für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs unerlässlich ist. Diese Ausnahmen führen zu Interpretationsspielräumen – genau hier entsteht die rechtliche Grauzone, in der sich viele Diesel-Fälle bewegen.

Zusätzlich stellt sich die Frage nach der Beweislast: Muss der Konsument beweisen, dass die Einrichtung unrechtmäßig war? Oder muss der Autobauer seine Systeme rechtfertigen?

Eine Klärung dieser Fragen hat enorme Tragweite für zehntausende Verfahren europaweit. Deshalb stoppt der Oberste Gerichtshof (OGH) das Verfahren und bittet den EuGH um eine grundlegende rechtliche Einschätzung.

Die Entscheidung des Gerichts: Warten auf den EuGH

Im Jänner 2024 hat der Oberste Gerichtshof in Österreich entschieden, das laufende Verfahren vorläufig zu unterbrechen. Der Grund: Wichtige und ungeklärte Rechtsfragen müssen zunächst vom EuGH beurteilt werden.

Dabei geht es nicht nur um technische Nuancen, sondern um Grundsatzurteile mit Signalwirkung. Erst wenn der EuGH eine Entscheidung getroffen hat – was voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 passieren wird – dürfen nationale Gerichte die unterbrochenen Verfahren auf Antrag wieder aufnehmen.

Für Betroffene heißt das: Eine endgültige Entscheidung rückt zwar in die Ferne, doch der Ausgang vor dem EuGH könnte maßgeblich über Erfolg oder Misserfolg einer Klage entscheiden.

Rechtsanwalt Wien: Was bedeutet das für Dieselkäufer?

Das laufende Verfahren betrifft nicht nur einen Einzelfall, sondern könnte weitreichende Folgen für Bürger in ganz Österreich und Europa haben. Drei konkrete Anwendungsbeispiele zeigen, warum die Entscheidung für Sie relevant sein könnte:

1. Rückgabe des Fahrzeugs bei unzulässiger Manipulation

Sollte der EuGH feststellen, dass bestimmte Abschalteinrichtungen unzulässig sind, könnten Käufer ihr Fahrzeug zurückgeben und den damaligen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungspauschale einfordern. In vielen Fällen geht es um mehrere tausend Euro.

2. Schadenersatz trotz Fahrzeugbehalt

Auch wer sein Auto weiter nutzen möchte, könnte Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Das wäre insbesondere dann relevant, wenn der Wagen einen geringeren Marktwert hat, weil er „Dieselgate-verseucht“ ist. So könnten Ansprüche zwischen 10% und 40% des Kaufpreises geltend gemacht werden.

3. Klage auch gegen den Hersteller – nicht nur gegen Verkäufer

Ein besonders bürgerfreundlicher Aspekt: Selbst, wenn Sie Ihr Fahrzeug von einer Privatperson oder einem Händler gekauft haben, könnten Sie direkt gegen den Fahrzeughersteller vorgehen – sofern dieser für die Manipulation verantwortlich ist. Das bietet breitere Klagemöglichkeiten für Käufer.

FAQ zum Dieselgate und Ihren Rechten

1. Was ist eine Abschalteinrichtung – und warum ist sie problematisch?

Eine Abschalteinrichtung ist ein technisches System im Fahrzeug, das erkennt, wann ein Abgastest durchgeführt wird (z. B. auf einem Prüfstand im Labor). In diesem Modus wird die Abgasreinigung maximal aktiviert, damit das Fahrzeug die gesetzlichen Grenzwerte erfüllt. Im realen Fahrbetrieb hingegen wird die Reinigung gedrosselt oder deaktiviert – dadurch werden deutlich höhere Mengen an Schadstoffen ausgestoßen, als erlaubt wären.

Solche Vorrichtungen gelten laut EU-Recht als grundsätzlich unzulässig, da sie die Umweltstandards unterlaufen und den Verbraucher über die tatsächliche Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs täuschen.

2. Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind in der Regel Dieselfahrzeuge mit bestimmten Motortypen – allen voran der EA189 und EA288 von VW, Audi, Seat und Skoda. Wenn Sie ein Fahrzeug dieser Marken zwischen 2008 und 2019 gekauft haben (auch gebraucht), könnte Ihr Fahrzeug eine betroffene Software enthalten. Sie können:

  • Ihre Fahrgestellnummer (FIN) beim Hersteller oder in einer Fachwerkstatt prüfen lassen
  • Online-Datenbanken verwenden, die auf betroffene Fahrzeuge spezialisiert sind
  • Oder sich direkt an unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien wenden – wir prüfen kostenlos, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist

3. Muss ich jetzt klagen – oder soll ich abwarten?

Auch wenn das Verfahren vor österreichischen Gerichten derzeit ruht, ist es wichtig, nicht tatenlos zu bleiben. Die Verjährung droht – meist nach drei Jahren ab Kenntnis des Mangels. Wer zu lange zuwartet, verliert möglicherweise sein Recht auf Schadenersatz.

Unser Rat: Kontaktieren Sie rechtzeitig eine Kanzlei, um Ihre Ansprüche zu sichern. Wir unterstützen Sie dabei, noch innerhalb der Fristen rechtliche Schritte einzuleiten – auch wenn das Verfahren dann bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt wird.

Fazit: Jetzt handeln – nicht erst nach dem Urteil

Das Dieselgate ist kein abgeschlossenes Kapitel, sondern ein juristischer Dauerbrenner mit tiefgreifenden Folgen. Der Ausgang des EuGH-Verfahrens wird maßgeblich darüber entscheiden, ob tausende Konsumenten in Österreich Entschädigungen erhalten – oder leer ausgehen. Genau deshalb lohnt es sich, schon jetzt das eigene Fahrzeug kostenlos prüfen zu lassen und rechtlich beraten zu werden.

Bei der Pichler Rechtsanwalt GmbH unterstützen wir Sie mit fundierter Beratung, jahrzehntelanger Erfahrung und Spezialisierung im Konsumenten- und Gewährleistungsrecht.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – telefonisch unter 01 / 513 07 00 oder per E-Mail an office@anwaltskanzlei-pichler.at.

Unsere Einschätzung ist unverbindlich – aber Ihr Recht darf nicht verjähren.


Rechtliche Hilfe bei Dieselgate?

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien: Beratungstermin vereinbaren.