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Abgasskandal: OGH-Urteil bringt Dieselkäufern Hoffnung

Abgasskandal

Abgasskandal: Wie ein OGH-Urteil neue Hoffnung für betroffene Dieselkäufer bringt

Einleitung: Betrogen, enttäuscht – und doch gibt es Gerechtigkeit

Der Abgasskandal betrifft weiterhin Tausende – und jetzt gibt es neues Recht für Betroffene. Viele Dieselautobesitzer erinnern sich noch gut: Der Kauf war durchdacht, das Fahrzeug teuer, die Versprechen eindeutig – umweltfreundlich, sparsam, modern. Doch Jahre später die schockierende Nachricht: Ihr Auto könnte eine illegale Abschalteinrichtung enthalten. Die Folge? Enttäuschung, Wertverlust, Vertrauensbruch. Viele fühlten sich machtlos. Doch nun gibt es grundlegenden Wandel: Ein richtungsweisender Fall vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich zeigt, dass auch Käufer von vermeintlich unkritischen EA288-Motoren Schadenersatz einklagen können – mit Erfolg. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen ausführlich, was genau passiert ist, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie jetzt aktiv werden können.

Der Sachverhalt: Vom Neuwagenkauf zur gerichtlichen Auseinandersetzung

Im Jahr 2016 kaufte ein österreichischer Konsument ein Fahrzeug des Volkswagen-Konzerns, ausgestattet mit einem EA288-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6. Zu diesem Zeitpunkt galt dieser Motortyp offiziell als nicht vom Abgasskandal betroffen. VW hatte zu jenem Zeitpunkt bereits eingeräumt, dass ältere Motoren der Typenreihe EA189 mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet waren – beim EA288 hingegen wurden sämtliche Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Doch Jahre später verdichteten sich Hinweise: Auch im EA288 kamen sogenannte Abschalteinrichtungen zum Einsatz – technische Mechanismen, die dazu führen, dass die Emissionswerte auf dem Prüfstand deutlich günstiger ausfallen als im normalen Straßenbetrieb. Der betroffene Käufer empfand dies als arglistige Täuschung und erhob Klage auf Schadenersatz in Höhe von 8.730 Euro. Die ersten beiden Gerichte wiesen seine Klage ab, unter anderem mit dem Hinweis, dass der verwendete Motor nicht als illegal eingestuft worden sei. Doch der Kläger gab nicht auf – und erhob Revision zum Obersten Gerichtshof.

Die Rechtslage: Was sagt das Gesetz zum Thema Abschalteinrichtungen?

Für Verbraucher:innen ist es oft schwierig nachzuvollziehen, welche rechtlichen Vorgaben bei solchen Fällen greifen. Der Schlüssel liegt im Zusammenspiel von EU-Recht und österreichischem Zivilrecht.

1. Unzulässige Abschalteinrichtungen nach EU-Recht

Gemäß EU-Verordnung 715/2007 dürfen Fahrzeuge keine sogenannten Thermofenster oder anderen Abschalteinrichtungen enthalten, es sei denn, sie sind ausnahmsweise notwendig, um den Motor vor Schäden zu schützen. Geräte, die den Emissionsausstoß nur unter Testbedingungen reduzieren, sind also grundsätzlich illegal.

2. Schadenersatz gemäß § 1295 ABGB

Wer durch das rechtswidrige Verhalten eines anderen einen Schaden erleidet, hat gemäß dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) § 1295 Anspruch auf Ersatz des erlittenen Schadens. Voraussetzung: Der Schaden muss durch rechtswidriges und schuldhaftes Handeln verursacht worden sein – wie etwa eine arglistige Täuschung beim Fahrzeugverkauf.

3. Vorsatz und Sittenwidrigkeit (§ 879 ABGB)

Zudem kann bei vorsätzlicher Irreführung der Vertrag als sittenwidrig angesehen werden. Laut § 879 ABGB ist ein Vertrag oder eine Vertragsbestimmung unwirksam, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt – was auf den Verkauf eines „geschönten“ Fahrzeugs unter falschen technischen Angaben durchaus zutreffen kann.

Die Entscheidung des Gerichts: VW erkennt Schadenersatz an

Der OGH stellte dem Europäischen Gerichtshof zunächst mehrere Fragen zur rechtlichen Bewertung der Abschalteinrichtung im EA288. Noch bevor der EuGH antwortete, zog Volkswagen überraschend die Notbremse: Der Konzern erkannte die Schadenersatzforderung des Klägers vollständig an – ein juristisch bedeutsames Verhalten.

In einem sogenannten Anerkenntnisurteil wurde Volkswagen gerichtlich verurteilt, dem Kläger die geforderte Summe von 8.730 Euro Schadensersatz plus Zinsen zu zahlen und alle Verfahrenskosten zu übernehmen. Das ursprünglich beantragte Vorabentscheidungsverfahren wurde daraufhin eingestellt, da es keine Bedeutung für den Einzelfall mehr hatte. Damit wurde präzedenzlos klargestellt: Auch ohne finale Entscheidung des EuGH kann ein Kläger – mit Ausdauer und guter rechtlicher Vertretung – zu seinem Recht kommen. Zur Entscheidung

Praxis-Auswirkung: Was bedeutet das konkret für Sie?

1. Neue Chancen für EA288-Fahrer:innen

Der Motor EA288 galt viele Jahre lang als nicht vom Skandal betroffen. Dieses Urteil zeigt: Auch Käufer dieser Fahrzeuge können sich betrogen fühlen und berechtigterweise Schadenersatz fordern. Die rechtskräftige Anerkennung durch VW ist ein deutlicher Wendepunkt. Selbst wenn Sie selbst bereits Klage eingereicht haben und Ihre Ansprüche abgelehnt wurden, lohnt sich eine erneute Prüfung unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen.

2. Kein Warten auf langwierige EuGH-Verfahren

Bisher schien eine endgültige Entscheidung von den höchsten europäischen Gerichten abhängig zu sein. Dieses Verfahren zeigt: Hersteller können auch freiwillig ein Anerkenntnis abgeben, womit ein Verfahren zugunsten des Geschädigten rasch abgeschlossen werden kann. Das bedeutet für Sie: Schnellere Entscheidungen – ohne jahrelanges Verfahren.

3. Rückendeckung durch Präzedenzfall

Auch wenn jedes Verfahren individuell behandelt wird, dient dieses Urteil als starkes Signal an andere Gerichtshöfe und Betroffene. Es zeigt, dass sich Volkswagen der Verantwortung nicht pauschal entziehen kann. Geschädigte gehen nun mit messbar höherer Durchsetzungskraft in einen Prozess.

Rechtsanwalt Wien: Ihr Partner im Abgasskandal

Wenn Sie ein Fahrzeug mit dem EA288-Motor besitzen, sind Sie nicht allein. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien prüft Ihren Fall individuell und kostenlos vorab. Wir haben bereits dutzende Klagen erfolgreich begleitet und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen.

FAQ – Häufige Fragen zur Thematik

Welche Fahrzeuge sind von der EA288-Problematik betroffen?

Der EA288-Motor wurde in zahlreichen VW-, Audi-, Skoda- und Seat-Modellen zwischen den Jahren 2015 und 2020 eingesetzt. Betroffen sind vor allem Dieselautos mit Euro-6-Abgasnorm. Wenn Sie in diesem Zeitraum ein solches Fahrzeug gekauft haben, lohnt sich in jedem Fall eine rechtliche Prüfung – auch wenn Sie bislang keine Hinweise auf Software-Manipulation hatten.

Ich habe bereits eine Ablehnung erhalten – kann ich es nochmals versuchen?

Ja. Gerade dieses neue Urteil zeigt: Auch nach ablehnenden Entscheidungen in erster Instanz können Kläger mit stichhaltiger rechtlicher Argumentation und professioneller Unterstützung Erfolg haben. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens oder ein neuer Versuch auf anderer rechtlicher Basis ist möglich – besonders jetzt, da VW sich in einem vergleichbaren Fall zur Zahlung verpflichtet hat.

Muss ich mit hohen Kosten rechnen, wenn ich klage?

In vielen Fällen kann ein Verfahren durch Rechtsschutzversicherung gedeckt werden. Außerdem bieten spezialisierte Kanzleien – wie wir – eine kostenlose Erstberatung an, in der wir prüfen, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen und Sie verlieren, übernehmen wir alle rechtlich planbaren Risiken mit Ihnen gemeinsam. Wir lassen Sie nicht allein.

Fazit: Jetzt handeln – bevor Ihre Ansprüche verjähren

Der aktuelle Fall zeigt: Mit dem richtigen rechtlichen Beistand ist Gerechtigkeit möglich – selbst gegen Großkonzerne wie VW. Der wichtigste Schritt: Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich und kostenfrei prüfen. Unsere Kanzlei ist auf komplexe Verbraucherschutz- und Schadenersatzklagen spezialisiert – insbesondere im Bereich des Dieselskandals.

Haben Sie ein betroffenes Auto gekauft? Dann handeln Sie jetzt:

  • Sichern Sie Ihre Ansprüche, bevor sie verjähren.
  • Vertrauen Sie auf erfahrene Experten im Abgasskandal.
  • Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung.

📞 Telefon: 01/5130700
📧 E-Mail: office@anwaltskanzlei-pichler.at

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jede rechtliche Situation ist einzigartig. Holen Sie sich daher rechtzeitig juristischen Beistand.


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