Mail senden

Jetzt anrufen!

Abgasskandal EA288: Neues OGH-Urteil bringt Klarheit

Abgasskandal EA288

⚖️ Abgasskandal EA288 reloaded: OGH-Urteil zum VW-Diesel EA288 eröffnet neue Chancen für betroffene Autokäufer

Einleitung: Wenn Vertrauen in Technik zum teuren Fehlkauf wird

Der Abgasskandal EA288 betrifft nicht mehr nur alte Autos – auch Dieselmodelle mit moderner Euro-6-Abgasnorm stehen im Verdacht, manipuliert zu sein. Stellen Sie sich vor, Sie investieren 18.000 € in ein Auto. Sie wählen bewusst einen Diesel – wegen der guten Reichweite, wegen den angeblich sauberen Euro-6-Normen. Sie verlassen sich auf Testergebnisse, Zulassungen und Versprechen eines Weltkonzerns. Doch Jahre später stellt sich heraus: Ihr Fahrzeug ist manipuliert. Die Abgaswerte stimmten nur auf dem Prüfstand – auf der Straße bläst das Auto deutlich mehr Schadstoffe in die Luft als erlaubt.

Für viele österreichische Dieselkäufer ist dieses Szenario traurige Realität geworden. Der Abgasskandal, der 2015 begann, wirft weiterhin lange Schatten – und betrifft längst nicht mehr nur alte Fahrzeuge. Nun steht auch die neuere Motorengeneration EA288 im Fokus. Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt Klarheit und Hoffnung für all jene, die sich bisher mit ihren Ansprüchen alleingelassen fühlten. Zur Entscheidung

Der Sachverhalt: Ein Passat, ein Diesel, und eine große Enttäuschung

Im Jahr 2021 kaufte ein Konsument in Österreich einen gebrauchten VW Passat mit EA288-Motor. Kaufpreis: 18.000 €. Der Käufer vertraute auf die Angaben des Herstellers – ein Euro-6-Diesel, der alle gesetzlichen Grenzwerte einhält und sauber fährt.

Doch Recherchen, Medienberichte und technische Prüfungen warfen Zweifel auf: Der EA288 könnte – wie der Vorgängermotor EA189 – ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung beinhalten. Konkret ging es um Software, die erkennt, wenn das Auto geprüft wird, und dann die Emissionen künstlich senkt. Wird das Fahrzeug normal gefahren, wirkt diese Software nicht – mit der Folge, dass die Stickoxid-Werte (NOx) deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten liegen.

Der Käufer fühlte sich betrogen. Er machte geltend, dass sein Fahrzeug weniger wert sei als angenommen – und klagte auf Schadenersatz in Höhe von 5.400 €. Der Fall ging durch die Instanzen. Zunächst wurde die Klage abgewiesen – mit der Begründung, die Manipulation sei nicht klar nachgewiesen. Doch der Konsument ließ sich nicht entmutigen – und brachte seinen Fall vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

Die Rechtslage: Welche Vorschriften verhindern technische Manipulation?

Der OGH stützte sich in diesem Fall auf mehrere zentrale Rechtsnormen – sowohl österreichisches Zivilrecht als auch europäisches Umweltrecht:

§ 1295 Abs. 2 ABGB – Schadenersatz wegen sittenwidrigem Verhalten

Diese Bestimmung ermöglicht Schadenersatz, wenn jemand einem anderen durch sittenwidriges Verhalten einen Schaden zufügt. Die vorsätzliche Manipulation von Software, durch die Testwerte gefälscht wurden, kann als sittenwidriges Verhalten gewertet werden – insbesondere, wenn dabei Arglist oder bewusste Täuschung im Spiel ist.

§ 874 ABGB – Irrtum über Eigenschaften beim Vertragsabschluss

Wenn ein Käufer beim Kauf über wesentliche Eigenschaften des Fahrzeugs – wie etwa die tatsächlichen Emissionen – im Irrtum war und dieser Irrtum vom Verkäufer (hier dem Hersteller bzw. Generalimporteur) verursacht wurde, kann der Vertrag angefochten oder Schadenersatz geltend gemacht werden.

EU-Verordnung 715/2007 (Abgasnormen für Kfz)

Diese Verordnung gibt klare Vorgaben über die maximal zulässigen Emissionen von Fahrzeugen. Außerdem verbietet sie ausdrücklich den Einsatz sogenannter „Abschalteinrichtungen“, also technischer Vorrichtungen oder Software, die auf dem Prüfstand andere Werte erzeugen als im normalen Fahrbetrieb (Art. 5 Abs. 2).

Ein Verstoß gegen diese EU-Vorschriften kann zivilrechtliche Ansprüche begründen – insbesondere, wenn Kaufentscheidungen auf falschen Angaben beruhten.

Die Entscheidung des Gerichts: VW lenkt in letzter Instanz ein

Nachdem der Fall bereits eine beachtliche juristische Reise hinter sich hatte, landete er schließlich beim Obersten Gerichtshof in Österreich. Der OGH prüfte, ob eine Entscheidung auf nationaler Ebene möglich war oder ob der Europäische Gerichtshof (EuGH) eingebunden werden musste, um klären zu lassen, ob es sich beim EA288 ebenfalls um eine illegale Abschalteinrichtung handelte.

Doch dazu kam es nicht: Der Konzern erkannte den Anspruch des Klägers in vollem Umfang an – eine Seltenheit in so weit fortgeschrittenen Verfahren. VW zahlte den geforderten Schadenersatz von 5.400 €, samt Zinsen und Verfahrenskosten. Das Verfahren wurde rechtskräftig abgeschlossen.

Diese Reaktion wird von Experten als strategisches Vorgehen interpretiert: VW wollte offenbar vermeiden, dass der EuGH eine Grundsatzentscheidung trifft, die Zehntausenden weiteren Käufern in ganz Europa die Tür zu Schadenersatz öffnet. Doch die Wirkung dieses stillen „Kompromisses“ ist dennoch enorm.

Rechtsanwalt Wien: Was bedeutet das für österreichische Konsumenten?

Der Fall hat weitreichende Auswirkungen, insbesondere für Besitzer von Fahrzeugen mit dem Diesel-Motor EA288 (auch bekannt unter der Abgasnorm Euro 6). Hier drei konkrete Praxisbeispiele:

1. Sie fahren ein Fahrzeug mit EA288-Motor? Lassen Sie es prüfen!

Viele Konsumenten wissen gar nicht, dass sie ein Fahrzeug mit dem betroffenen Motortyp besitzen. Besonders häufig betroffen sind Modelle der Marken VW, Audi, Seat und Skoda zwischen 2014 und 2020. Auch wenn kein Rückruf erfolgt ist, kann ein Anspruch bestehen – wenn eine Softwaremanipulation nachweisbar ist oder das Auto sich auf dem Prüfstand anders verhält als im realen Betrieb.

2. Auch nach vielen Jahren kann Schadenersatz durchsetzbar sein

Viele Gerichte haben bisher nur zögerlich Ersatzansprüche bei Euro-6-Fahrzeugen bejaht. Mit dem OGH-Fall ändert sich das Kräfteverhältnis: Selbst wenn frühere Instanzen negativ agiert haben, kann der Weg zum Höchstgericht ein Recht auf Wiedergutmachung eröffnen. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt oft erst, wenn der Konsument Kenntnis von der Manipulation erlangt – nicht unbedingt bereits beim Kauf.

3. Der Hersteller weicht gerichtlichen Entscheidungen oft durch Anerkennungen aus

VW hat in diesem Fall den Anspruch anerkannt, bevor eine EuGH-Entscheidung ergehen konnte. Auch das zeigt: Der Druck auf den Konzern wächst – und viele weitere Klagen könnten Erfolg haben, selbst wenn der juristische Weg lang ist. Ein anwaltlich begleiteter Prozess kann bessere Verhandlungsergebnisse erzielen und gerichtliche Vergleiche begünstigen.

FAQ – Häufige Fragen rund um den EA288-Dieselskandal

Ist mein Fahrzeug vom EA288-Dieselskandal betroffen?

Der EA288 ist in zahlreichen Modellen von VW, Audi, Skoda und Seat verbaut – darunter VW Passat, Golf, Tiguan, Audi A3 oder Skoda Octavia (Baujahre 2014–2020). Ob ein betroffenes Steuergerät oder eine manipulative Softwareintegrität vorliegt, kann durch Sachverständige oder Gutachter geprüft werden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der technischen und rechtlichen Beurteilung.

Muss mein Auto offiziell zurückgerufen worden sein, um klagen zu können?

Nein. Auch Fahrzeuge, die nicht vom Kraftfahrbundesamt zurückgerufen wurden, können betroffen sein. Anspruchsgrundlage ist nicht der Rückruf, sondern die manipulierte Software und der daraus entstehende Minderwert des Fahrzeugs. Selbst ohne Rückruf besteht die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen – insbesondere, wenn Beweise für eine Prüfstandserkennung oder eine andere unzulässige Abschalteinrichtung bestehen.

Welche Chancen habe ich auf Schadenersatz – und wie hoch kann dieser sein?

Die Höhe des Schadenersatzes hängt vom konkreten Fahrzeug, dem Wertverlust und der Bewertung der Manipulation ab. Im Fall des VW Passat wurden 5.400 € zugesprochen – das sind rund 30 % des Kaufpreises. In vergleichbaren Fällen liegen typische Schadenersatzsummen zwischen 10–30 % des Fahrzeugwertes. Ihre Erfolgsaussichten steigen erheblich, wenn Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen und professionell Beweise sichern.

Fazit: Jetzt handeln – rechtliche Klarheit schaffen und Ansprüche sichern

Das OGH-Anerkenntnis schickt ein unmissverständliches Signal: Auch Käufer von neueren Dieselmodellen haben berechtigte Chancen auf Schadenersatz, wenn die Fahrzeuge manipuliert wurden. Der Abgasskandal EA288 ist damit längst nicht abgeschlossen, sondern erreicht eine neue Stufe – mit darlehensoffener Strategie seitens der Hersteller und wachsender Rechtssicherheit für Konsumenten.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Konsumentenschutz und Schadensersatzrecht spezialisiert. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, prüfen technische Details Ihres Fahrzeugs und begleiten Sie durch den gesamten juristischen Prozess – vom Erstgespräch bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

🚗 Kostenlos prüfen lassen – haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Pichler Rechtsanwalt GmbH bietet eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Senden Sie uns Ihre Fahrzeugdaten sowie Kaufunterlagen per E-Mail oder rufen Sie uns direkt an – wir beraten Sie seriös, diskret und kompetent.

  • 📞 Telefon: 01/5130700
  • 📧 E-Mail: office@anwaltskanzlei-pichler.at

Handeln Sie jetzt – Verjährungsfristen können Ihre Ansprüche gefährden.

Pichler Rechtsanwalt GmbH – Ihre Experten in Wien für Diesel-Skandale, Konsumentenschutz und zivilrechtliche Durchsetzung


Rechtliche Hilfe bei Abgasskandal EA288?

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien: Beratungstermin vereinbaren.