Dieselskandal Österreich: Warum aktuelle Gerichtsurteile Halter von Dieselautos in ganz Österreich wachrütteln sollten
Einleitung: Eine tickende Zeitbombe auf vier Rädern
Der Dieselskandal Österreich – viele Autohalter dachten, mit dem Kauf ihres Dieselautos ein zuverlässiges, umweltfreundliches Fahrzeug erworben zu haben – doch hinter dem Motor summt eine Software, die im Verborgenen das Gegenteil bewirkt. Viele Autohalter in Österreich fühlen sich zunehmend betrogen: Ihr Fahrzeug hält zwar im Prüfstand die Emissionswerte ein, stößt im Alltag aber deutlich mehr Schadstoffe aus. Die Ursache? Möglicherweise eine sogenannte Abschalteinrichtung – ein Mechanismus, der bei realen Fahrbedingungen die Abgasreinigung deaktiviert. Und das ist möglicherweise illegal.
Doch wer ist verantwortlich? Der Hersteller, der Importeur – oder bleibt der Käufer auf dem Schaden sitzen? Diese Fragen sind nicht nur rechtlich komplex, sondern betreffen mittlerweile tausende österreichische Autofahrer. Ein aktuelles Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof bringt nun Bewegung in die Sache – mit weitreichenden Folgen für alle, die zwischen 2010 und 2020 ein Dieselmodell gekauft haben.
Der Sachverhalt: Was genau im Dieselverfahren passiert ist
Mehrere österreichische Autokäufer zogen vor Gericht, denn sie vermuteten: In ihren Fahrzeugen wurden illegale Abschalteinrichtungen verbaut. Diese Technik erkennt, wann ein Fahrzeug auf dem Prüfstand steht, und aktiviert nur dann die umfassende Abgasreinigung. Im realen Straßenbetrieb – etwa bei kalten Temperaturen oder in höher gelegenen Regionen – reduziert sich die Wirkung drastisch. Die Folge: Schadstoffe wie Stickoxide steigen auf das Bis-Zehnfache des zulässigen Grenzwerts.
Ein Beispiel aus dem Verfahren: Ein Kläger hatte 2015 einen Mittelklasse-Diesel gekauft, beworben mit niedrigen Emissionen und „umweltfreundlicher Euro-6-Norm“. Jahre später kam ans Licht: Das Fahrzeug verfügte über ein sogenanntes Thermofenster, das die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 15 °C abschaltete – genau bei den Bedingungen, die in Österreich monatelang herrschen.
Der Käufer fühlte sich getäuscht und verlangte Schadenersatz, alternativ die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Hersteller wies die Vorwürfe zurück – mit dem Hinweis, dass alle Systeme zulässig seien. Doch die Gerichte waren damit nicht einverstanden. Das Verfahren landete schließlich beim Obersten Gerichtshof (OGH), der es als richtungsweisend einstufte und deshalb den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltete. Zur Entscheidung.
Die Rechtslage: Was genau sagt das Gesetz?
Der Streit dreht sich im Kern um europäisches Recht – genauer gesagt um die EU-Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Diese schreibt vor, dass Fahrzeuge bestimmte Emissionsgrenzwerte sowohl auf dem Teststand als auch auf der Straße einhalten müssen. Außerdem verbietet sie explizit den Einsatz sogenannter Abschalteinrichtungen, die die Wirkung der Emissionskontrolle unter normalen Betriebsbedingungen verringern oder neutralisieren.
Was ist eine unzulässige Abschalteinrichtung?
Unter Artikel 5 Absatz 2 dieser Verordnung ist klar geregelt: Abschalteinrichtungen sind nur dann zulässig, wenn sie notwendig sind, um den Motor vor Beschädigung zu schützen oder um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten – alles andere gilt als unzulässig.
Wer muss was beweisen?
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die sogenannte Beweislast: Muss der Kläger nachweisen, dass ein unzulässiges System verbaut wurde – oder muss der Hersteller das Gegenteil beweisen? Diese Frage ist entscheidend, denn die technischen Abläufe im Motor sind hochkomplex und für Laien kaum einsehbar. Sollte die Beweislast künftig auf Seiten des Herstellers liegen, könnten sich die Chancen der Verbraucher deutlich verbessern.
Verstößt ein Thermofenster gegen EU-Recht?
Genau hier liegt der Kern des aktuellen Verfahrens: Das sogenannte Thermofenster schaltet die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen ab. Der EuGH hatte bereits in mehreren Vorverfahren angedeutet, dass ein solches System nicht ohne Weiteres mit EU-Recht vereinbar ist. Doch endgültig geklärt ist die Frage bislang nicht – deswegen hat der OGH nun konkrete Fragen zur Auslegung der EU-Verordnung an den EuGH weitergeleitet.
Entscheidung des Gerichts: Ein Verfahren wird ausgesetzt – mit Signalwirkung
In seinem aktuellen Beschluss hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, das betreffende Verfahren vorläufig auszusetzen. Statt sofort ein Urteil zu fällen, stellte das Gericht sogenannte Vorabentscheidungsfragen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Grund: Die Auslegung der relevanten EU-Verordnung ist nicht abschließend geklärt.
Diese Fragen betreffen insbesondere:
- Ab wann eine Abschalteinrichtung als „unzulässig“ im Sinne von Artikel 5 Abs. 2 gilt;
- Ob ein „Thermofenster“ als technische Notwendigkeit eingestuft werden kann;
- Wer die Beweislast trägt: Verbraucher oder Hersteller?
Ein endgültiges Urteil wird erst dann möglich sein, wenn der EuGH seine Auslegung veröffentlicht hat – was in etwa 9 bis 15 Monaten zu erwarten ist. Danach wird das Verfahren in Österreich wieder aufgenommen und unter Berücksichtigung der EuGH-Vorgaben neu bewertet.
Rechtsanwalt Wien: Praxis-Auswirkungen für Fahrzeughalter
Auch wenn es sich um ein Einzelfallverfahren handelt, sind die Auswirkungen flächendeckend. Tausende Menschen in Österreich könnten betroffen sein – häufig, ohne es zu wissen.
Drei konkrete Beispiele aus der Praxis:
- Versteckte Wertminderung: Ein Autokäufer erfährt Jahre später, dass sein Fahrzeug ein Thermofenster verbaut hat. Die Folge: sein Wagen verliert am Gebrauchtwagenmarkt massiv an Wert, da dieser als „Diesel mit potenzieller Illegalität“ gilt. Folge: Schadenersatzforderung wegen Irreführung.
- Unfreiwillige Rückruf-Aktion: Ein Fahrer erhält Post vom Hersteller – sein Fahrzeug muss zur Werkstatt, um ein Software-Update zu erhalten. Der Grund bleibt schwammig formuliert, doch der Betroffene will wissen: Muss ich dem zustimmen? Rechtlich können fragwürdige Updates sogar zu einem Leistungsverlust führen – hier besteht Klärungsbedarf.
- Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung: Ein Leasingnehmer klagt, weil er das Auto unter der Prämisse gekauft hat, dass es sauber und effizient ist. Jahre später stellt sich heraus: entscheidende Angaben waren falsch oder irreführend. Er fordert nun die Rückabwicklung des Leasings – mit steigender Erfolgschance nach dem EuGH-Urteil.
FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten
1. Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung hat?
Ob ein Fahrzeug betroffen ist, lässt sich nicht ohne Weiteres in den Standardunterlagen erkennen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Fahrgestellnummer (FIN) zu prüfen, etwa über offizielle Rückrufdatenbanken oder durch Anfrage beim Hersteller. Unsere Kanzlei bietet eine kostenlose Vorprüfung an, bei der wir Ihr Modell und Herstellungsjahr einordnen und erste rechtliche Chancen abschätzen können.
2. Welche Ansprüche habe ich als Käufer eines betroffenen Dieselfahrzeugs?
Wenn sich herausstellt, dass in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, stehen Ihnen mehrere rechtliche Optionen offen:
- Schadenersatz: Ersatz des Minderwerts Ihres Fahrzeugs;
- Vertragsrückabwicklung (Wandel): Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises, abzüglich der Nutzung;
- Minderung: Reduzierung des Kaufpreises aufgrund eines versteckten Mangels.
Welche Variante für Sie am günstigsten ist, hängt vom Einzelfall ab – hierbei beraten wir Sie individuell.
3. Was soll ich jetzt tun, der Prozess ist ja noch nicht abgeschlossen?
Auch wenn das Verfahren derzeit ausgesetzt ist, sollten Sie nicht untätig bleiben. Denn: Ihre Ansprüche können verjähren, vor allem wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits 2015 oder früher erworben haben. Wir empfehlen daher:
- Alle Unterlagen zum Autokauf sammeln (Kaufvertrag, Werbung, Prospekte, Wartungshistorie).
- Unsere kostenlose rechtliche Ersteinschätzung einholen.
- Gegebenenfalls bereits verjährungshemmende Maßnahmen setzen.
So sind Sie optimal vorbereitet, wenn das Verfahren in Österreich wieder aufgenommen wird.
Fazit: Ihre Rechte schützen – jetzt handeln!
Der aktuelle Fall zeigt: Der Dieselskandal Österreich ist noch lange nicht abgeschlossen. Der OGH macht deutlich, dass Verbraucherschutz oberste Priorität hat – und möglicherweise schon bald in ganz Europa neue Standards gelten. Wer ein Dieselauto besitzt, sollte dieses Gerichtsurteil als Signal verstehen: Sie haben Rechte. Und wir helfen Ihnen, diese durchzusetzen.
Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien steht Ihnen als erfahrene Kanzlei im Bereich Konsumentenrecht, Schadenersatz und Gewährleistung zur Seite. Unsere Erstberatung ist kostenlos – und unser Ziel klar: Ihr gutes Recht sichern.
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E-Mail: office@anwaltskanzlei-pichler.at
*Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte direkt an uns.*
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