Thermofenster & Dieselskandal: OGH spricht Schadenersatz für Auto-Käufer zu – Was Sie jetzt wissen müssen
Einleitung: Wenn Vertrauen in saubere Technologien enttäuscht wird
Thermofenster im Dieselskandal sorgen noch immer für rechtliche Konsequenzen für Autohersteller und Chancen für betroffene Käufer. Viele Konsumenten in Österreich und Europa haben ihre Kaufentscheidung bewusst getroffen: Sie wollten ein umweltfreundliches Auto, das modernen Abgasnormen gerecht wird und einen Beitrag zur Reduktion der Schadstoffbelastung leistet. Dafür zahlten sie oft einen hohen Preis – nicht nur finanziell, sondern auch im Vertrauen. Was sie nicht wussten: Zahlreiche Dieselfahrzeuge, insbesondere aus den Jahren 2009 bis 2015, sind mit sogenannten „Thermofenstern“ ausgestattet – Abschalteinrichtungen, die dafür sorgen, dass das Abgasreinigungssystem unter realen Fahrbedingungen kaum effektiv arbeitet.
Das Ergebnis? Fahrzeuge, die auf dem Prüfstand sauber wirken, stoßen im Alltag ein Vielfaches an Stickoxiden aus und genügen damit nicht den Umweltversprechen, die Käufer zu Recht erwarten durften. Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) bringt nun Klarheit – und Hoffnung: Der Einbau solcher Einrichtungen ist unzulässig; Geschädigte können Schadenersatz verlangen. Zur Entscheidung.
Der Sachverhalt: Wie ein Käufer unwissentlich in eine Abgasfalle tappte
Im Jahr 2013 erwarb ein österreichischer Konsument einen neuen Opel Zafira mit Dieselmotor – zum stolzen Preis von rund 41.000 Euro. Grundlage seiner Kaufentscheidung war unter anderem die Werbebotschaft des Herstellers: Das Fahrzeug sei umweltschonend und erfülle die seinerzeit aktuelle Abgasnorm Euro 5. Tatsächlich entsprach das Auto auf den ersten Blick allen rechtlichen Parametern – es war ordnungsgemäß zugelassen, zugelassenen Tests unterzogen und soweit ohne sichtbare Mängel.
Doch Jahre später wurde öffentlich, was damals niemand ahnte: Der Wagen war mit einer Software-Komponente ausgestattet, die unter bestimmten Bedingungen – etwa bei Außentemperaturen unter 15 Grad Celsius oder bei Fahrten über 900 Meter Seehöhe – die Abgasrückführung drosselte oder gänzlich abschaltete. Diese sogenannte Abschalteinrichtung sorgt zwar für längere Lebensdauer einzelner Motorbestandteile, führt aber dazu, dass das Fahrzeug im Alltagsbetrieb massiv mehr Stickoxide ausstößt als unter Testbedingungen.
Der Käufer fühlte sich arglistig getäuscht. Zwar war sein Auto technisch funktionstüchtig, aber aus seiner Sicht hatte der Hersteller versprochen, ein umweltfreundliches, gesetzeskonformes Produkt zu liefern – was durch das „Thermofenster“ faktisch nicht der Fall war. Er klagte vor Gericht auf Schadenersatz wegen eines solchen „Minderwerts“ – konkret verlangte er 30 % des Kaufpreises zurück.
Die Rechtslage: Warum Thermofenster unzulässig sind
Rechtsgrundlage für die Bewertung solcher Fälle bildet insbesondere die EU-Verordnung Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen. Diese Verordnung verbietet grundsätzlich jede Vorrichtung oder Software, die das Emissionskontrollsystem des Fahrzeugs unter bestimmten Bedingungen deaktiviert oder beeinflusst. Nur sehr enge Ausnahmen sind erlaubt – etwa dann, wenn eine solche Abschaltung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung zu schützen. Diese Ausnahme nennt sich „Motorschutzklausel“.
Ein weiteres entscheidendes Prinzip ist das des sogenannten Mangelschadens: Wenn ein gekauftes Produkt nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist, gilt es als mangelhaft – unabhängig davon, ob es technisch funktioniert. Im konkreten Fall bedeutete das: Wenn ein Auto auf dem Prüfstand die EU-Abgaswerte erfüllt, im Normalbetrieb aber deutlich davon abweicht, liegt ein Rechtsmangel vor, der unter Umständen einen Schadenersatzanspruch begründet.
Ebenso stellte der OGH klar: Ein Hersteller kann sich nicht damit verteidigen, er habe irrtümlich geglaubt, sein Vorgehen sei gesetzeskonform („Rechtsirrtum“). Für die Einhaltung der Normen ist allein der Produzent verantwortlich, nicht etwa Prüfstellen oder Zulassungsbehörden. Es ist seine Pflicht, sich rechtlich korrekt zu verhalten – eine fahrlässige oder absichtlich fehlerhafte Auslegung der Vorgaben führt nicht zu Straffreiheit oder Haftungsausschluss.
Die Entscheidung des OGH: Rechtswidrige Abschalteinrichtung – Ersatzanspruch besteht
Der Oberste Gerichtshof sprach dem Käufer einen Schadenersatz von 10 % des Kaufpreises zu – das entspricht in diesem Fall etwa 4.100 Euro. Dieser Betrag stellt den vom Gericht anerkannten „Minderwert“ des Fahrzeugs dar, da es beim Kauf nicht die rechtlich geschuldete Beschaffenheit aufwies.
Besonders bemerkenswert: Der OGH betonte ausdrücklich, dass ein Schaden bereits dann eintritt, wenn ein Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verkauft wird – selbst wenn es noch zugelassen ist und technisch einwandfrei fährt. Es geht nicht um einen später auftretenden Defekt, sondern um die Tatsache, dass das Auto von Anfang an nicht dem EU-Recht entsprach.
Des Weiteren wurde die Berufung (Revision) des Herstellers abgewiesen. Das heißt: Die Entscheidung ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. Damit ist ein höchstinstanzlicher Präzedenzfall geschaffen, der für zahlreiche ähnliche Verfahren enorme Relevanz besitzt.
Rechtsanwalt Wien: Praxis-Auswirkungen – Was bedeutet das konkret für Sie?
1. Ihr Fahrzeug könnte betroffen sein
Wenn Sie zwischen 2009 und 2015 ein Dieselfahrzeug mit der Euro-5-Abgasnorm gekauft haben, besteht die Möglichkeit, dass dieses Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist – unabhängig von der Marke. Besonders häufig betroffen sind Fahrzeuge von:
- Opel
- Volkswagen (VW)
- Audi
- Mercedes-Benz
- Seat und Skoda
Die Geräte können unter anderem von sogenannten „Thermofenstern“ beeinflusst worden sein. Diese schränken die Abgasbehandlung bei bestimmten Temperaturen oder Höhenlagen ein – eine Praxis, die nach der OGH-Rechtsprechung unzulässig ist.
2. Sie haben möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz
Laut OGH-Rechtsprechung entsteht der Schaden spätestens bei Vertragsabschluss. Das bedeutet: Auch wenn Sie Ihr Auto derzeit noch nutzen und es nicht von einem Rückruf betroffen war, können Sie unter Umständen Schadenersatz verlangen. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab (Kaufpreis, Fahrzeugzustand, Beweislast etc.). In der Regel sprechen Gerichte Überzahlungen von 5 bis 15 % des Kaufpreises zu. Oft lohnt sich eine rechtliche Prüfung – insbesondere dann, wenn Ihr Fahrzeug mittlerweile einen stark verminderten Wiederverkaufswert hat.
3. Handeln Sie rechtzeitig – Verjährung beachten
Ein nicht zu unterschätzender Faktor: Die Verjährungsfrist. Je nach genauer Fallkonstellation kommen unterschiedliche Fristen zur Anwendung (z. B. 3 Jahre ab Kenntnis des Mangels, maximal jedoch 30 Jahre nach Vertragsabschluss). Das bedeutet: Wer zu lange zögert, riskiert den Verlust seiner Ansprüche. Lassen Sie daher so bald wie möglich prüfen, ob Ihre Forderungen noch durchsetzbar sind – unsere Kanzlei bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung an.
FAQ – Häufige Fragen rund um den Dieselskandal und Schadenersatz
Woran erkenne ich, ob mein Auto betroffen ist?
Allein aufgrund von Marke und Baujahr lässt sich keine abschließende Aussage treffen. Orientieren können Sie sich an folgenden Faktoren:
- Dieselmotor mit Euro-5-Abgasnorm
- Erstzulassung zwischen 2009 und 2015
- Fahrzeugmodell, das in Skandallisten oder Rückrufaktionen genannt wurde
Wir unterstützen Sie gerne bei der technischen und rechtlichen Prüfung. Wichtig: Auch ohne Rückruf kann Ihr Fahrzeug betroffen sein.
Ich habe das Fahrzeug als Gebrauchtauto gekauft – kann ich trotzdem klagen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug bei Weiterverkauf noch immer den Mangel aufwies (was meist der Fall ist) und ob Sie nicht ausreichend über vorhandene Abschalteinrichtungen informiert wurden. Die sekundären Schadenersatzansprüche können sich gegen den Händler oder – bei Arglist – sogar gegen den Hersteller richten. Auch hier lohnt sich eine individuelle rechtliche Einschätzung.
Was kostet mich eine rechtliche Prüfung meiner Ansprüche?
Die Pichler Rechtsanwalt GmbH bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dabei prüfen wir, ob bei Ihrem Fahrzeug ein hinreichender Verdacht auf eine unzulässige Abschalteinrichtung besteht, ob Sie Schadenersatz fordern können und wie die Chancen auf Erfolg stehen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie ein Mandat erteilen möchten. Transparenz und Fairness stehen für uns an erster Stelle.
Fazit: Klares Signal an Konsumenten – Machen Sie Ihre Rechte geltend!
Dieses richtungsweisende Urteil des OGH zeigt: Auch Jahre nach dem Kauf können Konsument:innen Ansprüche geltend machen, wenn sich ihr Dieselauto als umweltpolitischer Etikettenschwindel entpuppt. Die Rechtslage ist eindeutig – Thermofenster und andere unzulässige Abschalteinrichtungen verletzen geltendes EU-Recht, und betroffene Kunden haben Anspruch auf Entschädigung. Doch entscheidend ist, rechtzeitig zu handeln.
Nutzen Sie Ihre Chancen und lassen Sie jetzt prüfen, ob auch Sie betroffen sind. Unsere Kanzlei in Wien steht Ihnen mit rechtlichem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung im Verbraucherrecht zur Seite.
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