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OGH erklärt Thermofenster 2026 für unzulässig

Thermofenster 2026

Thermofenster 2026: OGH erklärt Mercedes-Abschalteinrichtung für unzulässig – was das für Käufer bedeutet

Einleitung: Wenn Vertrauen in Technik und Gerechtigkeit erschüttert wird

Thermofenster 2026 ist das neue Schlagwort im österreichischen Dieselskandal. Millionen Menschen in Österreich und Europa haben sich in den letzten Jahren für ein Dieselfahrzeug entschieden – oft wegen der vermeintlichen Umweltfreundlichkeit, Langlebigkeit und Effizienz. Doch das Vertrauen vieler Autokäufer wurde zunehmend erschüttert: durch den Dieselskandal. Was oft als rein deutsche Affäre mit VW begann, zieht längst weite Kreise – auch zu anderen Herstellern wie Mercedes-Benz.

Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Österreich rückt nun das sogenannte „Thermofenster“ erneut ins Licht der Justiz. Bei dieser Technik handelt es sich um eine temperaturabhängige Steuerung der Abgasreinigung – also eine Vorrichtung, die bei bestimmten Witterungsbedingungen die Abgasbehandlung reduziert. Für viele Betroffene stellt sich nun die zentrale Frage: Handelt es sich bei ihrem Fahrzeug um ein rechtlich unzulässiges Fahrzeug? Und haben sie Anspruch auf Schadenersatz?

Der Sachverhalt: Ein Autokauf mit (technischem) Beigeschmack

Im Jahr 2021 erwarb ein österreichischer Konsument einen gebrauchten Mercedes V250 CDI, einen Diesel-Kleinbus der gehobenen Klasse. Der Kaufpreis betrug beachtliche 27.000 Euro. Schon vor dem Verkauf war das Fahrzeug mit einem von einer deutschen Zulassungsbehörde (KBA – Kraftfahrt-Bundesamt) genehmigten Software-Update versehen worden. Ziel dieses Updates: Die Abgaswerte zu verbessern und die gesetzeskonforme Nutzung sicherzustellen.

Doch bald hatte der Käufer Zweifel, ob die Technik im Fahrzeug wirklich den Umweltvorgaben entsprach. Der Grund: Es bestand der konkrete Verdacht, dass das Fahrzeug eine sog. Abschalteinrichtung enthält – konkret ein „Thermofenster“, das die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen reduziert. Der Käufer fühlte sich getäuscht und forderte Schadenersatz vom Hersteller – nicht vom Händler.

Die Forderung: 8.100 Euro wegen Wertminderung – ein sogenannter „merkantiler Minderwert“. Die ersten beiden Gerichtsinstanzen wiesen die Klage ab. Doch nun griff der OGH ein. Und die Entscheidung könnte wegweisend sein.

Die Rechtslage: Was ist ein Thermofenster – und warum ist es brisant?

Der Begriff „Thermofenster“ bezeichnet eine Softwarefunktion in Motorsteuerungen, die die Abgasrückführung (z. B. über AGR-Ventile) abhängig von der Außentemperatur verändert. Bei kühleren Temperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt oder deaktiviert – angeblich, um den Motor zu schonen.

Was sagt das EU-Recht?

Die maßgebliche Norm ist die Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Diese verbietet prinzipiell „Abschalteinrichtungen“, also technische Vorrichtungen, die die Wirksamkeit der Abgasreinigung verringern – insbesondere während des normalen Betriebs.

Nur eine einzige Ausnahme lässt die Verordnung zu (§ 5 Abs. 2): Eine Abschalteinrichtung darf nur dann verwendet werden, wenn dies

  • notwendig ist, um den Motor vor plötzlichem Schaden oder Unfall zu schützen, oder
  • um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Das Problem: Hersteller wie Mercedes berufen sich auf diese Ausnahme und behaupten, dass das Thermofenster den Motor vor Schäden bei kalter Witterung schütze. Doch europäische Gerichte – und nun auch der OGH – sehen das zunehmend kritisch.

Der Grundsatz der Herstellerhaftung

Wichtig ist in diesem Zusammenhang das sogenannte Schutzgesetz (§ 1311 ABGB iVm EU-Verordnungen). Wenn ein Hersteller gegen ein Schutzgesetz verstößt – also etwa gegen europäische Umweltvorgaben – kann dies zu Schadenersatzpflichten führen.

Und: Es ist nicht notwendig, dass ein Kaufvertrag mit dem Hersteller besteht. Selbst wenn der Konsument das Fahrzeug über einen Dritten – z. B. einen Gebrauchtwagenhändler – erworben hat, kann der Hersteller direkt haften.

Rechtsanwalt Wien: Die Entscheidung des Gerichts – OGH bringt Klarheit, aber der Prozess geht weiter

Im Jänner 2024 veröffentlichte der OGH seine Entscheidung im Verfahren 6Ob159/23y – mit brisanter Wirkung:

Der Mercedes V250 CDI enthält auch nach dem Software-Update eine verbotene Abschalteinrichtung. Das „Thermofenster“, das die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen abschaltet oder reduziert, ist laut OGH nicht gesetzeskonform.

Warum das Urteil ein Gamechanger ist

Die Vorinstanzen hatten die Klage des Käufers noch abgewiesen – sie fanden keine unzulässige Technik vor oder sahen keinen ausreichenden Schaden. Doch der OGH entschied anders:

  • Die Einordnung als unzulässige Abschalteinrichtung wurde bestätigt.
  • Dass die Software genehmigt war, spiele laut OGH keine Rolle – eine behördliche Genehmigung ersetzt keine gesetzliche Prüfung.
  • Ob und in welcher Höhe ein konkreter Schaden vorliegt, müsse nun das Erstgericht prüfen – dazu wurde der Fall zurückverwiesen.

Damit besteht erstmals auch in Österreich ein hochoffizielles Gerichtsurteil, das eine zivilrechtliche Haftung des Herstellers im Zusammenhang mit Thermofenstern bejaht – nicht nur für VW, sondern nun auch für Mercedes-Benz. Zur Entscheidung

Praxis-Auswirkung: Was bedeutet das konkret für Sie?

Dieses Urteil ist nicht nur ein juristisches Signal für einen einzigen Kläger. Es hat weitreichende Auswirkungen für zehntausende Fahrzeughalter in Österreich – sogenannte Streuwirkung. Drei typische Konstellationen:

1. Sie haben ein Diesel-Fahrzeug der Marke Mercedes gekauft (neu oder gebraucht)

Wenn Ihr Fahrzeugtyp vom Thermofenster betroffen ist, könnte Ihnen ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Hersteller zustehen – selbst wenn das Auto technisch fahrtüchtig und die Software „genehmigt“ ist. Wichtig: Lassen Sie objektiv prüfen, ob ein merkantiler Minderwert vorliegt.

2. Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen – aber Interessenten haben Bedenken wegen der Technik

Viele Käufer schrecken inzwischen vor betroffenen Diesel-Modellen zurück. Das senkt den Preis dramatisch – obwohl auf den ersten Blick kein Defekt vorliegt. Auch hier kann ein wirtschaftlicher Schaden vorliegen, der klagefähig ist.

3. Ihr Auto droht bei Umweltregulierungen durchzufallen

Die Typgenehmigung könnte entzogen oder eingeschränkt werden, wenn Behörden erkennen, dass ein Fahrzeug manipuliert wurde. Auch bei Umweltzonen im Ausland droht ein Fahrverbot. Diese Rechts- und Nutzungseinschränkungen haben wirtschaftliche Konsequenzen – und können einen Schaden im Sinne des Gesetzes darstellen.

FAQ – Häufige Fragen rund um das OGH-Urteil zum Thermofenster

1. Wie finde ich heraus, ob mein Mercedes ein Thermofenster verbaut hat?

Dazu ist meist eine technische Überprüfung nötig. Hinweise finden sich in Fahrzeugdatenbanken, technischen Gutachten oder Rückrufmitteilungen. Fachanwälte oder spezialisierte Sachverständige können helfen, die Softwaresteuerung des Modells zu analysieren. Alternativ hilft häufig ein Abgleich mit bekannten Listen betroffener Fahrzeugtypen.

2. Muss ich gegen den Händler klagen oder kann ich direkt gegen den Hersteller vorgehen?

In vielen Fällen (wie auch im aktuellen Urteil) richtet sich die Klage direkt gegen den Fahrzeughersteller. Selbst wenn zwischen Käufer und Hersteller kein direkter Vertrag besteht, kann eine deliktische Haftung bestehen – gestützt auf einen Verstoß gegen europarechtliche Schutzgesetze. Der Händler spielt also nicht zwingend eine Rolle.

3. Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich klagen möchte?

Das hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Schadenersatzansprüche nach § 1489 ABGB verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Für manche Deliktsansprüche kann auch eine 30-jährige Frist gelten – wie der EuGH angedeutet hat. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Prüfung – wer zu lange wartet, verliert unter Umständen alle Rechte.

Fazit: Jetzt reagieren statt abwarten

Das Urteil des OGH ist ein richtungsweisender Meilenstein im österreichischen Dieselskandal. Es zeigt, dass selbst nachträglich genehmigte Softwarelösungen nicht immun gegen rechtliche Überprüfung sind – und dass betroffene Käufer sehr wohl Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Wenn Sie ein betroffenes Fahrzeug besitzen oder kaufen möchten, lassen Sie dieses rechtlich prüfen. Eine professionelle Einschätzung kann klären, ob und in welcher Höhe ein Schaden vorliegt – und ob eine Klage gegen den Hersteller Aussicht auf Erfolg hat. Die Chancen dafür stehen nach dem OGH-Urteil so gut wie selten zuvor.


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