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Schadenersatz im Dieselskandal: Urteil gegen VW

Schadenersatz im Dieselskandal

Schadenersatz im Dieselskandal: Wie ein mutiger VW-Fahrer vor dem OGH erfolgreich war

Einleitung: Der Abgasskandal – Wenn Vertrauen in Technik zur Enttäuschung wird

Schadenersatz im Dieselskandal ist für viele Betroffene greifbare Gerechtigkeit. Stellen Sie sich vor: Sie kaufen ein Fahrzeug voller Vorfreude – nicht irgendein Auto, sondern ein Markenmodell wie einen VW Passat Kombi. Sie verlassen sich auf technologische Genauigkeit, auf Umweltfreundlichkeit und auf die Zusicherung, ein zuverlässiges Auto zu fahren. Jahre später erfahren Sie aus Medien und Foren: Ihr Dieselmotor könnte manipuliert sein. Plötzlich wird Ihnen klar – Ihr Vertrauen wurde missbraucht, Ihr Fahrzeug ist Teil eines Betrugsskandals. Und mit diesem Wissen stellt sich die alles entscheidende Frage: Können Sie etwas dagegen unternehmen?

Genau mit diesem Dilemma sah sich ein österreichischer Konsument konfrontiert – und er entschied sich, zu handeln. Der nachfolgend geschilderte Fall, der bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ging, zeigt, wie sich Rechtsstaatlichkeit und Zivilcourage verbinden können. Und warum sich der Kampf für Gerechtigkeit lohnen kann – auch unter scheinbar aussichtslosen Umständen.

Der Sachverhalt: Ein betrogener Autokäufer gibt nicht auf

Im Jahr 2021 erwarb ein österreichischer Bürger einen gebrauchten VW Passat Kombi mit einem EA288 Dieselmotor. Er bezahlte einen marktüblichen Preis und ging davon aus, ein umweltfreundliches Fahrzeug mit moderner AdBlue-Technologie zu besitzen – schließlich sollten ab den Nachrüstungen nach dem „Dieselskandal“ der ersten Generation alle Systeme sauber arbeiten. Doch bald entdeckte er beunruhigende Informationen: Auch der EA288-Motor soll manipuliert sein – mit einer sogenannten unzulässigen Abschalteinrichtung.

Diese Technik erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet – etwa bei Zulassungstests. Ist dies der Fall, senkt die Software gezielt die Stickoxid-Emissionen und verbessert so die Umweltwerte. Im normalen Fahrbetrieb jedoch schalten sich diese Funktionen ab, sodass deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen werden – entgegen der Angaben in Verkaufsbroschüren und Typenzulassungen. Dies verletzt nicht nur tief das Vertrauen der Käufer, sondern stellt auch eine rechtliche Manipulation dar.

Der betroffene VW-Fahrer zog deshalb vor Gericht und forderte 5.400 Euro Schadenersatz. Er begründete dies mit der Arglist der Herstellerin und dem Umstand, dass er das Auto so nicht erworben hätte, wenn ihm diese Manipulation bekannt gewesen wäre. Doch zunächst erlitt er zwei Niederlagen – in erster und zweiter Instanz. Erst der Weg zum Obersten Gerichtshof (OGH) brachte die Wende.

Trotz der schwierigen Prozesslage entschied sich der Kläger zur nächsten Eskalationsstufe: Die Klärung rechtlicher Grundsatzfragen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde beantragt. Doch noch bevor Brüssel sprach, lenkte Volkswagen ein – das Unternehmen erkannte nach jahrelangem Prozess die Forderung des Klägers vollständig an. Es zahlte nicht nur die geforderten 5.400 Euro, sondern auch sämtliche Prozess- und Zinskosten. Damit stand fest: Der Kläger hatte inhaltlich und rechtlich Recht behalten – und VW wollte einen höchstrichterlichen Spruch aus Europa offenkundig vermeiden. Zur Entscheidung.

Die Rechtslage: Warum eine Abschalteinrichtung illegal ist

Die zentrale rechtliche Frage betrifft die Vorschriften der EU-Typengenehmigung und deren Umsetzung im österreichischen Zivilrecht. Konkret geht es um die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments, die vorschreibt, dass Hersteller keine Strategien oder Mechanismen einsetzen dürfen, die die Emissionskontrollsysteme im normalen Betrieb deaktivieren. Solche Techniken – wie die im EA288 gefundenen – sind unzulässige Abschalteinrichtungen.

Ein Betroffener, dessen Fahrzeug mit einer solchen Manipulation verkauft wurde, kann sich auf folgende zivilrechtliche Grundlagen stützen:

  • § 1295 ABGB (Allgemeines Schadensrecht): Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist verpflichtet, diesen zu ersetzen.
  • § 870 ABGB (List und Arglist beim Vertragsschluss): Wenn ein Vertragspartner durch arglistige Täuschung zur Vertragsschließung verleitet wurde, kann der Vertrag angefochten werden.
  • § 933a ABGB (Gewährleistung und Schadenersatz): Bei mangelhaften Sachen kann der Käufer als Alternative zur Gewährleistung auch Schadenersatz wegen Vertragsverletzung fordern.

Im aktuellen Fall war die entscheidende Komponente, dass der Kläger nachweisen konnte, dass VW vorsätzlich eine illegale Software eingesetzt hat – mit dem Ziel, Behörden und Verbraucher zu täuschen. Der OGH deutete deutlich darauf hin: Ist dieser Vorsatz einmal glaubhaft gemacht, bestehen klare Schadenersatzansprüche für Betroffene – selbst wenn der tatsächliche Wertverlust schwer zu beziffern ist.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: Ein späte, aber klare Anerkennung

In seinem Urteil vom 21.01.2026 zu 7 Ob 163/24g hielt der OGH fest, dass Volkswagen dem Kläger den vollen Schadenersatz plus Nebenkosten schuldet. Zwar kam keine inhaltliche Hauptverhandlung mehr zustande, weil VW das Anerkenntnis erklärte. Doch der Oberste Gerichtshof beurteilte dieses Anerkenntnis als rechtlich wirksam – auch wenn das Verfahren zuvor ausgesetzt war, um auf eine Entscheidung des EuGH zu warten.

Wichtig ist: Das Anerkenntnis kommt einem rechtskräftigen Urteil gleich. Es zeigt, dass sich der Konzern in der Sache nicht weiter verteidigen konnte oder wollte. Für Geschädigte bedeutet dies ein wichtiges Signal: Selbst wenn VW Wunsch hat, Klärungen auf europäischer Ebene zu vermeiden, ergibt sich daraus keine rechtliche Benachteiligung für Kläger – im Gegenteil.

Rechtsanwalt Wien: Wie Sie zu Ihrem Recht im Dieselskandal kommen

Gemeinsam mit einem erfahrenen Rechtsanwalt Wien können Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen. Unsere Kanzlei bietet professionelle Unterstützung im Bereich Schadenersatz im Dieselskandal.

Die Praxis-Auswirkung: Drei Beispiele, warum dieses Urteil Bürger schützt

Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für zahlreiche Konsumenten in Österreich. Die wichtigsten praktischen Konsequenzen:

1. Auch EA288-Motoren sind betroffen

Viele Autofahrer gingen bisher davon aus, dass nur ältere EA189-Dieselmotoren rechtswidrig manipuliert wurden. Das Urteil zeigt: Auch neuere Motorversionen – etwa der EA288 – können illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Betroffene können daher nicht nur mit moralischem, sondern auch juristischem Rückenwind klagen.

2. Der Weg zur Klage lohnt sich – auch bei Niederlagen in unteren Instanzen

Der Kläger musste bis vor den OGH gehen, erhielt aber schlussendlich Recht. Dies unterstreicht, dass Beharrlichkeit oft belohnt wird – vor allem bei professioneller anwaltlicher Vertretung. Nur so können komplexe Fragen wie die des Verbraucherschutzrechtes vor dem EuGH erfolgreich verhandelt werden.

3. Anerkenntnis auch während eines ausgesetzten Verfahrens möglich

Selbst wenn ein Verfahren – wie in diesem Fall – vorübergehend ausgesetzt wird (etwa wegen einer EuGH-Vorabentscheidung), kann die Gegenseite zu jedem Zeitpunkt die Ansprüche anerkennen. Dies schützt Kläger vor weiteren Verzögerungen und stärkt ihre juristische Position.

FAQ: Häufige Fragen zum Diesel-Skandal und Ihre Rechte

1. Wie finde ich heraus, ob mein VW-Fahrzeug betroffen ist?

Viele Fahrzeuge mit VW-Dieselmotoren der Baureihen EA189 und EA288 wurden manipuliert. Wenn Sie ein Auto des VW-Konzerns (inkl. Audi, Seat, Skoda) zwischen 2013 und 2020 gekauft haben, besteht die Möglichkeit, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Eine genaue Prüfung des Motortyps sowie eine rechtsanwaltliche Analyse Ihrer Fahrzeugdaten schaffen Klarheit. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

2. Muss ich den Schaden konkret nachweisen oder reicht der Verdacht?

In Fällen vorsätzlicher Täuschung – wie bei illegalen Abschalteinrichtungen – folgt die Rechtsprechung zunehmend einer „abstrakten Schadensbetrachtung“. Das bedeutet: Sie müssen nicht den exakten Wertverlust beweisen. Es reicht, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie das Fahrzeug unter den gegebenen Umständen nicht zu diesem Preis gekauft hätten. Die Beweisführung übernehmen wir als Ihre rechtliche Vertretung.

3. Wie lange habe ich Zeit, um meine Ansprüche geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Manipulation erfahren haben oder erfahren hätten müssen. Nach spätestens zehn Jahren ist die Geltendmachung dauerhaft ausgeschlossen (absolute Frist). Daher unser dringender Rat: Zögern Sie nicht – prüfen Sie zeitnah Ihre Rechtsansprüche!

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Sind Sie Besitzer eines VW-Dieselfahrzeugs – oder eines anderen Fahrzeugs aus dem VW-Konzern? Vermuten Sie, dass Ihr Motor manipuliert wurde? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz. Lassen Sie sich jetzt von einer spezialisierten Kanzlei unterstützen – professionell, seriös und auf Augenhöhe.

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Hinweis: Diese Darstellung stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine fundierte Einschätzung Ihrer konkreten Rechtslage wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.


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