Dieselskandal: Warum viele Klagen gegen VW & Co derzeit ruhen – und was das für betroffene Käufer bedeutet
Einleitung: Wenn Vertrauen in Technik zum Albtraum wird
Der Dieselskandal betrifft weiterhin tausende Fahrzeughalter europaweit – und viele Klagen ruhen derzeit.
Stellen Sie sich vor: Sie investieren mehrere zehntausend Euro in ein fabrikneues Auto – und entdecken später, dass in dem Fahrzeug eine illegale Manipulationssoftware steckt. Eine Software, die dafür sorgt, dass Ihr Auto auf dem Prüfstand „sauber“ erscheint, im Alltag jedoch weit mehr Stickoxide ausstößt als gesetzlich erlaubt. Genau das mussten hunderttausende Fahrzeugkäufer quer durch Europa erleben – im Rahmen des sogenannten „Dieselskandals“. Jahre später kämpfen viele Betroffene noch immer um Gerechtigkeit – und plötzlich ruhen ihre Verfahren erneut.
Warum? Einige zentrale Rechtsfragen zur Herstellerhaftung müssen erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären. Erst danach können nationale Gerichte die Verfahren weiterführen. Doch was bedeutet das konkret für betroffene Autobesitzer – und was können Sie jetzt tun?
Der Sachverhalt: Abgas-Trickserei in Serie – und die Frage nach der Verantwortung im Dieselskandal
In einem aktuellen Fall klagte ein österreichischer Autokäufer, weil er ein Fahrzeug mit einem illegal manipulierten Motor erwarb. Die Software des Dieselmotors war so programmiert, dass sie erkennt, wenn ein Abgastest durchgeführt wird – beispielsweise bei der Zulassung oder Typisierung. Genau dann schaltet der Motor in einen „sauberen“ Modus und reduziert die Emissionen. Im normalen Fahrbetrieb allerdings deaktiviert sich diese Funktion automatisch – der Wagen stößt dann weitaus mehr gesundheitsschädliche Stickoxide aus als erlaubt. Leider kein Einzelfall: Man spricht von einer sogenannten unzulässigen Abschalteinrichtung.
Im Fokus steht dabei nicht nur der Fahrzeughersteller selbst – sondern oft auch der Motorenhersteller, häufig eine Tochter- oder Schwestergesellschaft des Konzerns. Im konkreten Fall klagt der Käufer nicht den Autoverkäufer, sondern zielt direkt auf den Hersteller des manipulierten Aggregats ab.
Die spannende Rechtsfrage lautet daher: Darf ein Käufer den Hersteller des Motors auf Schadenersatz verklagen, obwohl er den Motor gar nicht unmittelbar von ihm gekauft hat? Genau das beschäftigt aktuell mehrere österreichische Gerichte – unter anderem in Eisenstadt, Deutschlandsberg und Steyr. Alle diese Verfahren wurden dem EuGH vorgelegt, um dort ein Grundsatzurteil zu erwirken.
Die Rechtslage: Wer haftet bei illegaler Manipulation im Dieselskandal?
Grundsätzlich gilt im österreichischen Zivilrecht: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, hat diesen zu ersetzen (§ 1295 ABGB). Bei einem manipulierten Fahrzeug liegt ein solcher Schaden typischerweise in einer mangelnden Verkehrssicherheit bzw. einer Wertminderung, da das Fahrzeug nicht den technischen Standards entspricht, die der Käufer erwarten durfte.
Allerdings ist eine Schadensersatzpflicht nicht automatisch gegeben. Der Geschädigte muss konkret nachweisen:
- Wer den Schaden verursacht hat
- Wie die Kausalität zwischen Handlung und Schaden verläuft
- Ob ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten bestand
Im Dieselskandal ist gerade dieser Punkt entscheidend: Wenn der Käufer sein Auto bei einem Händler erwirbt, der Motor aber von einem anderen Unternehmen stammt – wie z. B. einer Konzern-Tochterfirma – stellt sich die Frage, ob dieser Motorenhersteller zivilrechtlich haftet.
Diese Frage hat eine zunehmend europarechtliche Komponente. Denn: Mehrere Verfahren zu identischen Fallkonstellationen wurden bereits beim EuGH anhängig gemacht. Nach Artikel 267 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) dürfen, bei entscheidungserheblichen Unklarheiten über die Auslegung von Unionsrecht, Gerichte Fragen an den EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen.
Die Entscheidung des Gerichts: OGH setzt Klage aus – EuGH soll Grundsatz entscheiden
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im konkreten Fall entschieden, das Verfahren wieder zu unterbrechen. Begründung: Die zentrale Frage – ob ein Käufer den Motorenhersteller direkt auf Schadenersatz klagen darf – hängt maßgeblich von einer Entscheidung des EuGH ab.
Die Kuriosität: Das Verfahren war bereits einmal unterbrochen worden, da ein gleichgelagerter Fall beim EuGH anhängig war. Nach Rücknahme dieser ursprünglichen EuGH-Klage wurde das österreichische Verfahren wiederaufgenommen – nun erfolgt aber erneut eine Unterbrechung, da neue relevante Verfahren auf europäischer Ebene laufen.
Der OGH will, verständlicherweise, auf eine einheitliche europarechtliche Auslegung warten, bevor er selbst ein Urteil spricht. Diese Vorgehensweise schafft wichtige Rechtssicherheit – sowohl für Gerichte als auch für Betroffene. Zur Entscheidung
Praxis-Auswirkungen: Was bedeutet das für betroffene Autokäufer?
Wer vom Dieselskandal betroffen ist, stellt sich nun völlig zurecht die Frage: Was tun, wenn meine Klage betroffen ist? Oder lohnt sich eine Klage überhaupt noch? Hier drei konkrete Szenarien aus der Praxis:
1. Ihr Verfahren wurde unterbrochen – und jetzt?
Zahlreiche Diesel-Klagen sind aktuell ausgesetzt, weil noch keine abschließende Entscheidung des EuGH vorliegt. Das ist kein Grund zur Sorge, sondern eher eine taktische Atempause: Das Gericht will eine europarechtlich verbindliche Klärung abwarten. Danach wird das nationale Verfahren fortgesetzt – mit klarer rechtlicher Grundlage.
2. Sie haben noch keine Klage eingebracht?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Ihren Fall zu analysieren. Gerade bei VW, Audi, Skoda, Seat oder Mercedes liegen viele Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen vor. Wer klagen möchte, darf jedoch eines nicht vergessen: Verjährungsfristen beobachten! In der Regel verjähren Schadenersatzansprüche binnen 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB). Lassen Sie daher keine Zeit verstreichen.
3. Ihr Auto wurde zwischenzeitlich weiterverkauft – ist die Klage dann tot?
Nein – auch bei einem Weiterverkauf kann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen bleiben. Die Gerichte prüfen in diesen Fällen, ob dem ursprünglichen Käufer durch Täuschung und illegaler Software ein Vermögensnachteil entstanden ist. Wichtig ist: Der Schaden liegt oft im Kaufzeitpunkt – nicht erst beim Weiterverkauf.
FAQ: Häufige Fragen zum „Dieselskandal“ und laufenden Klagen
Wie kann ich wissen, ob mein Auto betroffen ist?
Mehrere unabhängige Listen (u. a. vom Kraftfahrtbundesamt in Deutschland oder via Fahrgestellnummer-Abfrage bei Herstellern) liefern Hinweise darauf, ob Ihr Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Insbesondere betroffen sind viele Modelle von VW, Audi, Skoda, Seat (EA189, EA288 Motoren) sowie Fahrzeuge von Mercedes-Benz mit bestimmten OM-Motoren.
Was bedeutet eine Verfahrensunterbrechung für mich als Kläger konkret?
Wenn das Gericht Ihr Verfahren aussetzt, ruht der Prozess vorübergehend – es passiert also nichts, bis der EuGH eine Entscheidung trifft. Sie verlieren dadurch keine Rechte. Wichtig ist aber: Falls Ihr Fall noch nicht verjährt ist, sichern Sie diese Fristen durch rechtzeitige Klageeinbringung oder Hemmung. Unsere Kanzlei kann hier individuell beraten.
Lohnt sich eine Klage gegen VW oder andere Hersteller überhaupt noch?
Gerade wenn Ihr Fahrzeug konkret betroffen ist, bestehen nach aktueller Judikatur gute Erfolgschancen. Der EuGH hat bereits in mehreren Fällen eine strenge Herstellerhaftung bei illegaler Software bejaht. Auch in Österreich sprachen Gerichte Käufern wiederholt Schadenersatz, Rücktrittsrechte oder Minderbeträge zu. Gerade durch das aktuelle EuGH-Verfahren könnte eine baldige, einheitliche Linie entstehen – die dazu führt, dass Klagen künftig rascher und erfolgreicher verlaufen.
Fazit: Jetzt handeln – aber mit Strategie
Der Dieselskandal ist längst nicht vorbei. Für betroffene Fahrzeughalter ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Schadensansprüche professionell prüfen zu lassen. Auch wenn einige Verfahren vorübergehend ruhen – langfristig können sich gut vorbereitete Klagen auszahlen.
Unser erfahrenes Team unterstützt Sie gerne: Wir prüfen unverbindlich, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und wie Ihre Chancen in einem möglichen Verfahren stehen.
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