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VW-Dieselskandal: OGH stärkt Rechte von Käufern

VW-Dieselskandal

VW-Dieselskandal erreicht neue Wendung: OGH-Urteil stärkt Rechte von Autokäufern

Rechtsanwalt Wien informiert: Vertrauen verspielt – Wenn der Traum vom Volkswagen zum Rechtsstreit wird

VW-Dieselskandal sorgt erneut für Aufsehen: Stellen Sie sich vor: Sie kaufen ein Auto eines renommierten Herstellers, verlassen sich auf umweltfreundliche Technologien und gesetzeskonforme Technik – doch wenig später wird Ihnen eröffnet: Ihr Fahrzeug ist manipuliert. Die Abgaswerte stimmen nur unter Laborbedingungen, auf der Straße jedoch bläst es weit mehr Schadstoffe hinaus. Sie fühlen sich betrogen. Der Konzern? Weicht aus. Die Sache? Komplex. Doch ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs macht Betroffenen jetzt Mut. Denn selbst Konzerne wie Volkswagen müssen Verantwortung übernehmen, wie ein Fall vom Jänner 2026 eindrücklich zeigt.

Der Sachverhalt: Ein Käufer, ein VW Passat, ein System voller Tricks

Ein österreichischer Autokäufer erwarb im Jahr 2021 einen VW Passat Kombi mit einem Dieselmotor des Typs EA288. Dieser Motor gehört zur Schadstoffklasse Euro 6 – also jener Norm, die besonders niedrige Emissionen verspricht. Was der Käufer zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht wusste: In diesem Motor war eine sogenannte Abschalteinrichtung installiert. Diese Software erkennt, ob das Fahrzeug sich auf einem Prüfstand befindet, und stellt nur dann auf einen schadstoffarmen Modus um. Im normalen Straßenbetrieb jedoch erhöht sich der Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide erheblich.

Nach Bekanntwerden dieser Technik fühlte sich der Kläger über den Tisch gezogen. Er brachte eine Klage gegen den Hersteller Volkswagen ein – mit der Forderung auf Schadenersatz in Höhe von 5.400 Euro. Sein Vorwurf war schwerwiegend: Ein vorsätzlicher Verstoß gegen europäisches Umweltrecht, speziell gegen die geltenden Abgasvorschriften. Seine Klage wurde in den ersten Instanzen abgewiesen – doch der Kläger gab sich nicht geschlagen. Er ging bis zum Obersten Gerichtshof. Dort wollte man sogar eine wegweisende Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof einholen.

Doch kurz bevor dieser rechtliche Weg eingeschlagen wurde, überraschte Volkswagen mit einem vollständigen Anerkenntnis: Der Konzern zahlte die geforderte Summe, zuzüglich Zinsen und Prozesskosten (insgesamt rund 638 Euro). Der Fall wurde so ohne Urteil in der Hauptsache beendet – und dennoch mit erheblichen Folgen für künftige Verfahren. Zur Entscheidung

Die Rechtslage: Was sagt das Gesetz zur Abschalteinrichtung und zum Anerkenntnis?

Für juristische Laien ist ein solcher Streit oft schwer nachvollziehbar. Deshalb erklären wir die entscheidenden Aspekte einfach und verständlich:

1. Was ist eine unzulässige Abschalteinrichtung?

Gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (EU-Abgasgesetzgebung) sind Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten, wenn sie außerhalb des Prüfstandbetriebs die Wirkung von Emissionsminderungssystemen verringern. Mit Ausnahme von sehr engen technischen Notfällen – etwa dem Schutz des Motors – dürfen Fahrzeughersteller solche Systeme nicht einbauen.

Das bedeutet: Wenn ein Fahrzeug auf der Straße mehr Schadstoffe ausstößt als auf dem Prüfstand, weil die Motorsteuerung „weiß“, dass es sich in einem Test befindet, dann liegt mutmaßlich eine unzulässige Abschalteinrichtung vor. Diese Manipulation stellt einen Verstoß gegen EU-Recht dar – und kann Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

2. Was ist ein Anerkenntnisurteil?

Im Zivilprozess gibt es die Möglichkeit, dass eine beklagte Partei ihre Verantwortung eingesteht. Dies geschieht durch ein sogenanntes Anerkenntnis, geregelt im § 364 ZPO (Zivilprozessordnung). Hierbei erklärt der Beklagte – in diesem Fall Volkswagen – ausdrücklich, dass er die Klageforderung akzeptiert und den Betrag zahlen wird.

Ein solches Anerkenntnis führt in der Regel zu einem Anerkenntnisurteil (§ 397 ZPO). Das bedeutet: Das Gericht spricht dem Kläger die geforderte Summe zu, ohne dass es noch zu einer eigentlichen inhaltlichen Hauptverhandlung kommt. Das spart Zeit – aber hindert auch daran, dass wichtige generelle Rechtsfragen (z. B. durch den EuGH) geklärt werden.

3. Darf ein Anerkenntnis während eines ausgesetzten Verfahrens erfolgen?

Ja. Ein Anerkenntnis ist auch in Verfahren zulässig, die derzeit unterbrochen oder ausgesetzt sind – etwa für ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof. Der OGH hat klargestellt: Solange das Anerkenntnis eindeutig ist und der Prozess dadurch beendet wird, ist es wirksam. Das Ziel der Aussetzung (Rechtsfortbildung durch den EuGH) kann dadurch zwar nicht erreicht werden, aber das individuelle Verfahren ist abgeschlossen.

Die Entscheidung des Gerichts: Ein kleiner Betrag, ein großes Signal

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied im Jänner 2026, dass das Verfahren durch das Anerkenntnis von Volkswagen erledigt sei. Der Kläger erhielt die geforderten 5.400 Euro Schadenersatz, die gesetzlichen Zinsen sowie rund 638 Euro an Verfahrenskosten zugesprochen.

Der Clou: Der ursprünglich geplante Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde obsolet, da die beklagte Partei den gesamten Anspruch vorab erfüllte. Ein politisches Zeichen? Vielleicht. Jedenfalls zeigt das Verhalten von Volkswagen, dass der Konzern bemüht ist, öffentliche Prozesse zu vermeiden – und dass gut vorbereitete Kläger auch in Österreich reale Chancen auf Kompensation haben.

Praxis-Auswirkung: Was das Urteil für Sie als Diesel-Käufer bedeutet

Auch wenn dieses Anerkenntnis kein inhaltliches Urteil zur Frage der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung ist, hat es große Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere für jene, die in den vergangenen Jahren Fahrzeuge mit dem EA288-Motor gekauft haben.

Beispielhafte Auswirkungen:

  • 1. Erfolg trotz erster Ablehnung: Auch wenn ein Gericht in erster oder zweiter Instanz Ihre Klage abweist, lohnt sich der Gang zum OGH. Gerichte können Fehleinschätzungen treffen – oder das Verhalten eines Konzerns ändert sich während des Prozesses.
  • 2. Bereits geringe Schadenshöhe einklagbar: Auch Beträge im Bereich von 5.000 bis 6.000 Euro können erfolgreich eingefordert werden. Viele Verbraucher scheuen den Aufwand – dabei zeigen Fälle wie dieser, dass sich Beharrlichkeit bezahlt machen kann.
  • 3. Öffentlichkeitswirkung als Druckmittel: Große Hersteller erkennen vermehrt Ansprüche an, um mediale Aufmerksamkeit und juristische Grundsatzentscheidungen zu vermeiden. Wer gut dokumentiert und konsequent bleibt, erhöht seinen Verhandlungsspielraum erheblich.

FAQ: Häufige Fragen zu Abgasskandal, Abschalteinrichtungen und Ihren Rechten

1. Wie kann ich herausfinden, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Am besten prüfen Sie Ihre Fahrzeugunterlagen oder kontaktieren Ihre Werkstatt. Der besonders kritische Motor EA288 wurde in zahlreichen Modellen verbaut – etwa VW Golf, Passat, Tiguan, Audi A3, Seat Leon oder Skoda Octavia. Ob eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, hängt jedoch nicht nur vom Motortyp ab, sondern auch von der Softwareversion. Ein technisches Gutachten oder eine anwaltliche Einschätzung kann Klarheit schaffen.

2. Habe ich Chancen auf Schadenersatz auch ohne Rückrufschreiben?

Ja. Ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist ein starkes Indiz, aber keine Voraussetzung für Schadenersatz. Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Ihr Fahrzeug technisch manipuliert wurde und Sie davon beim Kauf nichts wussten, bestehen grundsätzlich Chancen. Die Gerichte setzen unter anderem voraus, dass ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist – etwa durch Wertverlust. Lassen Sie prüfen, ob Ihr Fall vergleichbar ist.

3. Wie lange habe ich Zeit, rechtlich vorzugehen?

Die Verjährungsfrist für Schadenersatzklagen beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Manipulation und vom Schaden erfahren haben oder hätten erfahren müssen. Die genaue Berechnung dieser Frist ist oft komplex – juristische Beratung ist hier entscheidend. Warten Sie nicht zu lange, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

Fazit: Jetzt aktiv werden – Ihre Rechte sind schützenswert

Der Fall zeigt: Auch gegen große Konzerne können Verbraucher erfolgreich sein – wenn sie informiert, vorbereitet und juristisch begleitet sind. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie Ihr Fahrzeug, sichern Sie Beweise und lassen Sie sich beraten.

Die Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung in Verbraucherschutz- und Produkthaftungsfragen zur Seite. Wir begleiten Sie von der Erstberatung bis zur Klage – engagiert, transparent und kompetent.

Kontaktieren Sie uns noch heute unter:
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E-Mail: office@anwaltskanzlei-pichler.at

Nutzen Sie Ihre Rechte – wir helfen Ihnen dabei.


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