Unfaire Klauseln in der Unfallversicherung: Was Versicherungsnehmer wissen sollten
Unfaire Klauseln in der Unfallversicherung können dazu führen, dass die Versicherung nach einem Berufswechsel plötzlich die Prämie erhöht, die Versicherungssumme reduziert oder bei einer vorzeitigen Kündigung hohe Nachzahlungen verlangt. Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass solche Regelungen automatisch wirksam sind, sobald sie in den Versicherungsbedingungen stehen. Das ist jedoch nicht immer der Fall.
Bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 hat der Oberste Gerichtshof klargestellt, dass Allgemeine Versicherungsbedingungen gesetzliche Schutzvorschriften nicht umgehen dürfen. In der Entscheidung OGH vom 18.02.2015, 7 Ob 53/14s ging es um mehrere Klauseln einer Unfallversicherung. Der OGH bestätigte, dass die beanstandeten Regelungen in dieser Form nicht verwendet werden dürfen. Zur Entscheidung.
Der Anlassfall: Vier Klauseln standen auf dem Prüfstand
Ein nach dem Konsumentenschutzgesetz klageberechtigter Verein beanstandete mehrere Bestimmungen in Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen. Die Versicherung sollte diese Klauseln künftig nicht mehr verwenden und sich auch nicht mehr darauf berufen dürfen.
Im Mittelpunkt standen Regelungen zu vier unterschiedlichen Themen:
- der Änderung des Berufs oder der Beschäftigung,
- der Durchführung einer Obduktion nach einem tödlichen Unfall,
- der Nachzahlung von Verwaltungskosten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und
- der Frage, ob die Versicherung eine beanstandete Klausel nur teilweise aufgeben darf.
Die Vorinstanzen gaben dem klageberechtigten Verein weitgehend beziehungsweise vollständig Recht. Die Versicherung erhob dagegen Revision. Der Oberste Gerichtshof wies diese zurück. Zusätzlich musste die Versicherung die Kosten des Revisionsverfahrens in Höhe von 1.959,48 Euro ersetzen.
Berufswechsel: Darf die Versicherung automatisch die Leistung kürzen?
Eine der beanstandeten Klauseln betraf die Änderung des Berufs oder der Beschäftigung. Nach den Versicherungsbedingungen durfte die Versicherung in einem solchen Fall automatisch die Versicherungssumme reduzieren oder die Prämie erhöhen.
Der Versicherungsnehmer konnte zwar verlangen, den Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen fortzusetzen. Dann musste er allerdings eine höhere Prämie akzeptieren. Damit wurde die Entscheidung faktisch auf den Kunden verlagert: Entweder er nahm eine Verschlechterung des Versicherungsschutzes hin oder er bezahlte mehr.
Der OGH sah diese Regelung als unzulässig an. Das Versicherungsvertragsgesetz enthält Schutzvorschriften für Situationen, in denen sich das versicherte Risiko verändert, etwa durch einen gefährlicheren Beruf. Eine Versicherung darf diese gesetzlichen Regeln nicht durch eine automatisch wirkende Vertragsklausel umgehen.
Der mögliche Vorteil einer solchen automatischen Anpassung reichte nach der Entscheidung nicht aus. Zwar kann eine Anpassung verhindern, dass der Versicherungsschutz durch eine Kündigung vorübergehend wegfällt. Die Versicherung hätte den Kunden aber zusätzlich schützen können, indem sie ihm ein eigenes Kündigungsrecht einräumt. Dann hätte der Versicherungsnehmer entscheiden können, ob er die neuen Bedingungen akzeptiert oder den Vertrag beendet.
Für die Praxis bedeutet das: Ein Berufswechsel sollte der Versicherung trotzdem unverzüglich gemeldet werden. Eine automatische Prämienerhöhung oder Kürzung der Versicherungssumme muss aber nicht ungeprüft akzeptiert werden. Entscheidend sind der konkrete Vertrag, die anwendbaren Bedingungen und die Art der beruflichen Veränderung.
Obduktion nach einem tödlichen Unfall: Warum klare Regeln erforderlich sind
Besonders sensibel war die Klausel, nach der Anspruchsberechtigte der Versicherung das Recht verschaffen mussten, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von der Versicherung beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
Eine solche Regelung betrifft nicht nur finanzielle Interessen. Sie berührt auch die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen und die Interessen der Angehörigen. Deshalb muss für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte klar erkennbar sein, unter welchen Voraussetzungen eine Obduktion verlangt werden darf und welche Folgen eine verweigerte Mitwirkung hat.
Nach Ansicht des OGH war die Klausel nicht ausreichend transparent. Sie ließ unter anderem offen:
- Wer die notwendige Zustimmung zur Obduktion erteilen oder beschaffen muss,
- in welcher Form diese Zustimmung erfolgen soll,
- wann die Versicherung eine Obduktion überhaupt verlangen darf,
- was bei einer Weigerung von Angehörigen gilt und
- ob der Versicherungsschutz verloren gehen kann, wenn die Obduktion nicht durchgeführt wird.
Gerade der letzte Punkt ist für Betroffene entscheidend. Eine Klausel darf nicht den Eindruck erwecken, dass ein Anspruchsberechtigter für die fehlende Zustimmung anderer Personen verantwortlich ist, obwohl er diese Zustimmung möglicherweise gar nicht rechtlich erlangen kann.
Der OGH stellte außerdem klar, dass eine Obduktion nicht ohne sachlichen Grund verlangt werden darf. Die Versicherung benötigt nachvollziehbare Gründe für einen solchen Eingriff. Eine pauschale oder unklare Verpflichtung genügt diesen Anforderungen nicht.
Vorzeitige Kündigung und Verwaltungskosten: Vorsicht bei Nachforderungen
Die dritte zentrale Regelung betraf Verwaltungskosten, die bei Vertragsbeginn auf eine angenommene Vertragsdauer von zehn Jahren verteilt wurden. Endete der Vertrag früher, sollte der Versicherungsnehmer einen Teil dieser Kosten nachzahlen. Die Klausel bezog sich auch auf bei Vertragsbeginn übernommene Kosten und Prämien.
Solche Bestimmungen können für Kunden überraschend teuer werden. Wer eine Unfallversicherung kündigt, rechnet häufig mit dem Ende der laufenden Prämienzahlung. Eine zusätzliche Nachforderung kann daher erheblich ins Gewicht fallen – vor allem, wenn nicht klar ersichtlich ist, wie sich der Betrag zusammensetzt.
Der OGH bestätigte, dass auch diese Klausel nicht verwendet werden darf. Ausschlaggebend war zunächst die mangelnde Klarheit des zweiten Satzes. Die Regelung war als untrennbare Einheit zu beurteilen. Der zweite Satz hatte keinen eigenständigen Sinn, sondern ergänzte den ersten Satz.
Die Versicherung konnte die Klausel daher nicht dadurch retten, dass sie lediglich auf einen Teil der Formulierung verzichtete. Bei einer Verbandsklage ist es nicht ausreichend, eine problematische Klausel nachträglich teilweise zu ändern, wenn dadurch keine eindeutig zulässige Regelung entsteht.
Ob der erste Satz zusätzlich wegen einer gröblichen Benachteiligung oder wegen eines Verstoßes gegen Gebührenvorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes unzulässig war, musste der OGH nicht abschließend entscheiden. Die Unklarheit und der untrennbare Zusammenhang der Regelung waren bereits ausreichend.
Was das Urteil im Alltag bedeutet
Die Entscheidung stärkt Versicherungsnehmer gegenüber unklaren und einseitig belastenden Vertragsbedingungen. Sie bedeutet aber nicht, dass jede Prämienerhöhung, jede Nachforderung oder jede Ablehnung einer Versicherungsleistung automatisch rechtswidrig ist. Es kommt stets auf die konkrete Vertragsklausel und die jeweiligen Umstände an.
Beispiel 1: Wechsel in einen risikoreicheren Beruf
Eine versicherte Person wechselt von einer Tätigkeit im Büro in einen körperlich gefährlicheren Beruf. Die Versicherung teilt daraufhin mit, dass die Versicherungssumme automatisch sinkt, sofern nicht eine deutlich höhere Prämie bezahlt wird.
In einer solchen Situation sollten die neuen Bedingungen nicht vorschnell unterschrieben werden. Zunächst ist zu prüfen, ob die Versicherung die gesetzlichen Schutzvorschriften einhält und welche Rechte dem Versicherungsnehmer tatsächlich zustehen.
Beispiel 2: Forderung nach einer vorzeitigen Kündigung
Nach der Kündigung einer Unfallversicherung verlangt die Versicherung eine zusätzliche Zahlung für Verwaltungskosten oder bereits übernommene Prämien. Der Betrag ergibt sich aus einer komplizierten Berechnung, die in den Versicherungsbedingungen nur schwer nachvollziehbar ist.
Eine solche Forderung sollte rechtlich geprüft werden. Besonders wichtig sind die bei Vertragsabschluss geltenden Bedingungen, die Kündigungserklärung und die genaue Berechnung der Versicherung.
Beispiel 3: Tödlicher Unfall und verlangte Obduktion
Nach einem tödlichen Unfall verlangt die Versicherung eine Erklärung zur Durchführung einer Obduktion und stellt zugleich die Auszahlung der Versicherungsleistung in Aussicht oder Frage.
Angehörige sollten in dieser belastenden Situation keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Die Klausel im Vertrag, der konkrete Zweck der Untersuchung und die rechtliche Stellung der betroffenen Personen müssen zunächst geklärt werden.
Diese Schritte sind jetzt sinnvoll
- Berufsänderungen melden: Informieren Sie die Versicherung über einen Wechsel des Berufs oder eine wesentliche Änderung Ihrer Tätigkeit, auch wenn Sie unsicher sind, ob diese relevant ist.
- Neue Bedingungen prüfen: Akzeptieren Sie eine Prämienerhöhung oder Kürzung der Versicherungssumme nicht ungeprüft.
- Nachforderungen hinterfragen: Lassen Sie sich bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung eine nachvollziehbare und vollständige Berechnung übermitteln.
- Keine vorschnellen Erklärungen abgeben: Bei einem tödlichen Unfall sollten Angehörige die rechtlichen Folgen einer Zustimmung oder Ablehnung einer Obduktion klären.
- Unterlagen sichern: Bewahren Sie die Polizze, die Versicherungsbedingungen, Nachträge, Schreiben der Versicherung und sämtliche Zahlungsbelege auf.
- Ansprüche individuell prüfen lassen: Eine Verbandsentscheidung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Versicherungsnehmer bereits bezahlte Beträge zurückfordern kann. Dafür müssen Vertrag, Abschlusszeitpunkt, Bedingungsversion und Schadenfall gesondert geprüft werden.
Häufige Fragen zu unzulässigen Versicherungsklauseln
Kann ich eine Prämienerhöhung nach einem Berufswechsel einfach ablehnen?
Das hängt von den konkreten Vertragsbedingungen und der gesetzlichen Risikoregelung ab. Eine automatische Erhöhung oder Kürzung darf jedenfalls nicht ohne Weiteres gesetzliche Schutzvorschriften umgehen. Vor einer Ablehnung sollte die Rechtslage geprüft werden, damit der Versicherungsschutz nicht ungewollt gefährdet wird.
Muss ich einer Obduktion immer zustimmen, wenn die Versicherung das verlangt?
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Die Versicherung darf eine Obduktion nicht ohne sachlichen Grund verlangen. Außerdem muss die Klausel verständlich regeln, wer zustimmen muss und welche Folgen eine Weigerung hat. In einem konkreten Todesfall sollten Angehörige daher rechtlichen Rat einholen, bevor sie eine Erklärung abgeben.
Kann ich bereits bezahlte Verwaltungskosten zurückfordern?
Nicht automatisch. Das Urteil betrifft die Verwendung bestimmter Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ob ein Rückforderungsanspruch besteht, hängt unter anderem vom konkreten Vertrag, dem Abschlussdatum, der verwendeten Bedingungsversion und der konkreten Abrechnung ab.
Was soll ich tun, wenn die Versicherung meine Leistung kürzt?
Fordern Sie eine schriftliche Begründung an und übermitteln Sie die vollständigen Vertragsunterlagen zur Prüfung. Unterschreiben Sie keine Abfindungs- oder Verzichtserklärung, bevor deren Folgen geklärt sind. Für die rechtliche Beurteilung sind insbesondere die Polizze, die Versicherungsbedingungen und die gesamte Korrespondenz wichtig.
Unfaire Klauseln in der Unfallversicherung nicht ungeprüft hinnehmen
Die Entscheidung OGH vom 18.02.2015, 7 Ob 53/14s zeigt deutlich: Was in Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht, ist nicht automatisch wirksam. Klauseln müssen gesetzeskonform, verständlich und in ihrer praktischen Wirkung nachvollziehbar sein. Das gilt besonders dann, wenn sie den Versicherungsschutz kürzen, zusätzliche Zahlungen auslösen oder Angehörige zu weitreichenden Handlungen verpflichten.
Rechtsanwalt Wien für Versicherungsrecht
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht prüft die Kanzlei Pichler Vertragsbedingungen, Prämienerhöhungen, Leistungskürzungen und Nachforderungen im Einzelfall. Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen, bevor Sie gegenüber der Versicherung verbindliche Erklärungen abgeben oder Fristen verstreichen lassen.
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