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Strafurteil und Schmerzengeld – Wann besteht im Zivilprozess ein Anspruch?

Strafurteil und Schmerzengeld

Strafurteil und Schmerzengeld – Wann besteht im Zivilprozess ein Anspruch?

Einleitung – Der Schmerz endet nicht mit dem Urteil

Strafurteil und Schmerzengeld: Viele Betroffene gehen davon aus, dass eine strafrechtliche Verurteilung des Täters automatisch zu einem zivilrechtlichen Schmerzengeld führt. Doch das ist ein Irrtum.

Wer durch Gewalt verletzt wird, leidet meist weit über den körperlichen Schmerz hinaus. Die psychischen Folgen eines Angriffs begleiten Opfer oft ein Leben lang – ebenso wie die finanzielle Belastung durch Therapien, Arbeitsunfähigkeit oder Spätschäden. Viele vertrauen darauf, dass ein Strafurteil gegen den Täter ihnen automatisch auch im Zivilprozess Schadenersatz sichert. Doch genau hier erleben etliche Betroffene eine bittere Überraschung: Nicht alle im Strafurteil genannten Verletzungen führen auch im Zivilverfahren zur Zahlung von Schmerzengeld. Warum das so ist – und worauf Sie achten müssen – zeigt ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs eindrucksvoll.

Der Sachverhalt – Was genau ist passiert?

Im März 2021 eskalierte ein Beziehungsstreit in einer Wiener Wohnung. Ein Mann schlug seine damalige Lebensgefährtin wiederholt mit einem Metall-Schuhlöffel – ein unscheinbarer Alltagsgegenstand mit verheerender Wirkung. Die Frau wurde verletzt und stellte später Anzeige. Das Strafgericht verurteilte den Mann wegen schwerer Körperverletzung – in der Urteilsbegründung war u. a. von Knochenbrüchen an der Wirbelsäule und einem abgerissenen Schienbein die Rede.

Doch damit war der Fall nicht abgeschlossen. Die Frau wollte verständlicherweise mehr: ein zivilrechtliches Schmerzensgeld – insbesondere auch für die massiven Rückenverletzungen. Ihre Argumentation: Da die Wirbelsäulenbrüche im Strafurteil enthalten waren, müsse das Zivilgericht dies akzeptieren – sogenannte „Bindungswirkung“.

Doch im Zuge der zivilrechtlichen Verhandlung kam es zu einer neuerlichen medizinischen Begutachtung. Diese ergab: Die Wirbelsäulenverletzungen bestanden bereits vor dem Angriff. Nur das abgerissene Schienbein war zweifelsfrei auf die Gewalthandlungen zurückzuführen. Trotz der abweichenden Tatsachen bestätigte das Strafurteil seine Gültigkeit – eine strafrechtliche Verurteilung war gerechtfertigt, da bereits eine einzige schwere Verletzung ausreicht, um den Tatbestand zu erfüllen.

Jetzt stellte sich die entscheidende Frage: Muss der Mann nun im Zivilverfahren auch für Verletzungen zahlen, die er gar nicht verschuldet hat? Die Antwort liefert der Oberste Gerichtshof. Zur Entscheidung.

Die Rechtslage – Strafrecht und Zivilrecht im Zusammenspiel

Um die Komplexität des Falles zu verstehen, lohnt ein kurzer Blick auf das Zusammenspiel zweier grundlegender Rechtsbereiche: Strafrecht und Zivilrecht.

§ 1325 ABGB – Schadenersatz durch Körperverletzung

Nach § 1325 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ist jeder, der einen anderen verletzt, verpflichtet, dem Geschädigten alle daraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Dazu zählen:

  • Heilungskosten (Arzt, Spital, Medikamente etc.)
  • Verdienstentgang (z. B. bei Krankschreibung)
  • Schmerzengeld (eine einmalige oder laufende pauschale Entschädigung für erlittene Schmerzen)

Allerdings: Der Anspruch setzt voraus, dass der Schädiger die Verletzungen selbst verursacht hat – und das muss der/die Geschädigte nachweisen.

Bindungswirkung eines Strafurteils – zivilrechtliche Schranken

Grundsätzlich gilt: Strafurteile entfalten Bindungswirkung im Zivilprozess – allerdings nur im schuldaussagenden Teil (ob etwas passiert ist, nicht unbedingt wie schwer). Das bedeutet:

  • Wird jemand strafgerichtlich für eine Tat verurteilt, darf das Zivilgericht diese Tat nicht einfach „wegdiskutieren“.
  • Aber: Die Schadensfeststellung – also welche konkreten Verletzungen entstanden – darf sehr wohl eigenständig überprüft werden.

Dies dient der Rechtssicherheit wie auch der Fairness. Denn während das Strafgericht oft eine Gesamtschau zum Tatgeschehen anstellt, muss ein Zivilgericht ganz konkret und detailliert beurteilen, welcher Schaden durch welche Handlung entstanden ist.

Die Entscheidung des Gerichts – Klare Grenzen für Schadenersatz

Der Oberste Gerichtshof hat sich in dieser Causa eindeutig geäußert (OGH 7 Ob 94/22b):
Eine strafrechtliche Verurteilung stellt keine unantastbare Grundlage für zivilrechtliche Schadenersatzforderungen dar – zumindest nicht hinsichtlich des Umfangs der Verletzungen.

Die zentrale Aussage lautete:

„Nur für Schäden, die nachweislich vom Beklagten verursacht wurden, ist Schmerzengeld zu leisten.“

Weil eine ärztliche Nachuntersuchung bewies, dass die Brüche an der Wirbelsäule bereits vor dem Vorfall bestanden, durften sie bei der Schmerzengeldbemessung nicht berücksichtigt werden – obwohl sie im Strafurteil genannt worden waren.

Die Klägerin erhielt somit nicht – wie beantragt – über 20.000 Euro, sondern lediglich 14.000 Euro Schmerzengeld, berechnet auf Basis der tatsächlich kausal erlittenen Verletzungen (insbesondere dem abgerissenen Schienbein).

Praxis-Auswirkung – Was bedeutet das für Betroffene?

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat weitreichende Konsequenzen – sowohl für Opfer als auch für Beschuldigte oder deren Rechtsvertretung. Hier drei konkrete Beispiele für die Praxis:

1. Zivilprozesse setzen eigene Beweise voraus

Wer im Strafverfahren als Opfer Recht bekommen hat, sollte dennoch nicht darauf vertrauen, dass dies im Zivilprozess automatisch zum vollen Schadensersatz führt. Oft ist es notwendig, neue Gutachten oder medizinische Nachweise einzuholen, um die Kausalität der Verletzungen genau zu belegen. Ohne diese bleibt der Anspruch unter Umständen unvollständig.

2. Verurteilte können sich gegen überhöhte Forderungen wehren

Ein Strafurteil bedeutet nicht automatisch, dass alle dort genannten Verletzungen im Zivilprozess berücksichtigt werden müssen. Wer nachweislich belegen kann, bestimmte Gesundheitsschäden nicht verursacht zu haben, kann sich erfolgreich dagegen verteidigen, dafür entschädigungspflichtig gemacht zu werden. Hier gilt: Beweismittel sichern!

3. Psychische Schäden brauchen gesonderte Prüfung

Auch seelische Belastungen können ein Schmerzengeld begründen – aber nur, wenn sie medizinisch diagnostiziert und auf das konkrete Ereignis zurückgeführt werden können. Gerichtliche Pauschalangaben im Strafurteil reichen dazu meist nicht aus.

FAQ – Häufige Fragen zur Bindungswirkung von Strafurteilen

Gelten Strafurteile automatisch auch im Zivilprozess?

Nicht vollständig. Zwar entfaltet das Strafurteil eine sogenannte Bindungswirkung im Tatsachenkern – das Zivilgericht darf also nicht einfach behaupten, die Tat habe gar nicht stattgefunden. Jedoch ist das Gericht in zivilrechtlichen Belangen frei, Kausalität und Schaden neu zu bewerten. Es darf (und muss) Verletzungen, die nicht nachweislich vom Täter stammen, aus der Berechnung herauslassen.

Was kann ich tun, wenn ich glaube, dass Verletzungen falsch zugerechnet wurden?

Sowohl Geschädigte als auch Beschuldigte haben die Möglichkeit, ärztliche Gutachten oder Sachverständigenbeweise einzuholen. Diese sind für das Zivilverfahren häufig entscheidend – denn die Schadenshöhe orientiert sich an konkreten, belegbaren medizinischen Befunden. Bei Unklarheit sollte nicht gezögert werden, eine Anwältin oder einen Anwalt mit entsprechender Erfahrung einzubeziehen.

Was zählt beim Schmerzengeld wirklich – die Tat selbst oder ihre Folgen?

Im Zivilprozess geht es beim Schmerzengeld nicht direkt um das strafbare Verhalten, sondern um die erschütterten Lebensinteressen der Geschädigten – also: Wie sehr hat die Verletzung den Alltag beeinträchtigt? Wie lange dauerte der Schmerz? Welche Dauerfolgen bestehen? All diese Faktoren müssen beurkundet und ärztlich eingeschätzt werden. Nur Verletzungen, die auf das Verhalten des Schädigers zurückzuführen sind, dürfen einbezogen werden.

Fazit – Was Sie jetzt tun sollten

Wurde in Ihrem Umfeld ein Strafurteil gesprochen – sei es als Opfer oder als Angeklagter –, sollten Sie wissen: Das Zivilprozessrecht folgt eigenen Regeln. Für den Anspruch auf Schmerzengeld braucht es mehr als ein Strafurteil – es braucht medizinisch fundierte Beweise und eine strategische rechtliche Begleitung.

Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, dieses Zusammenspiel aus Straf- und Zivilrecht zu beurteilen – und Ihre Position klar und mit Nachdruck zu vertreten – damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Oder eben: nur das zahlen müssen, wofür Sie auch wirklich verantwortlich sind.

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch – kompetent, diskret und lösungsorientiert.


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