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Sorgerechtsstreit verloren – Frist versäumt erklärt

Sorgerechtsstreit verloren – Frist versäumt

Sorgerechtsstreit verloren – Frist versäumt: Was ein verspäteter Rechtsmittelversuch für Eltern bedeutet

Einleitung: Wenn rechtliche Versäumnisse zur endgültigen Trennung führen

Wenn ein Sorgerechtsstreit verloren – Frist versäumt wird, sind die juristischen Konsequenzen drastisch. Für viele Eltern ist das schlimmste Szenario, die Obsorge für die eigenen Kinder zu verlieren. Noch schlimmer wird die Situation, wenn dieser Verlust dann auch noch unumkehrbar wird – nicht etwa, weil der Inhalt der Gerichtsentscheidung gerecht oder unumstößlich wäre, sondern weil einfache Fristen versäumt wurden. Fristen, die man leicht hätte einhalten können – mit dem richtigen rechtlichen Beistand.

Genau das ist einer Mutter passiert, die gegen den Entzug des Sorgerechts vorgehen wollte. Ihr Fall zeigt, wie schnell die Zeit in juristischen Verfahren zum Gegner wird – und warum rechtzeitige anwaltliche Hilfe so essenziell ist. In diesem Artikel analysieren wir den konkreten Fall, erklären die Rechtslage klar und zeigen, wie gravierend die Folgen sein können, wenn gesetzliche Fristen nicht ernst genommen werden.

Der Sachverhalt: Wenn Hilfe zu spät kommt

Eine Mutter aus Österreich hatte vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten: Sie verlor das Sorgerecht für ihre beiden minderjährigen Kinder. Die Entscheidung war für sie nicht akzeptabel. Also legte sie – zunächst noch mit Hilfe ihrer damaligen Anwältin – im Jänner 2025 ein Rechtsmittel ein. Kurz darauf beendete diese Anwältin jedoch das Mandat.

Die nächste gerichtliche Entscheidung, die den Entzug der Obsorge bestätigte, erhielt die Mutter im Oktober 2025 persönlich. Diese Entscheidung war für sie ein schwerer Schlag, aber sie reagierte nicht sofort. Erst 18 Tage später – also 4 Tage nach Ablauf der gesetzlichen Frist – stellte sie einen Antrag auf Verfahrenshilfe, um ein weiteres Rechtsmittel einbringen zu können: den sogenannten außerordentlichen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof.

Zudem beauftragte sie erst im Verlauf dieses Prozesses einen neuen Anwalt. Dieser brachte das neue Rechtsmittel schließlich am 9. Dezember 2025 ein – doch da war es bereits zu spät.

Rechtsanwalt Wien: Wie das Gesetz Fristen streng behandelt

Österreichisches Verfahrensrecht sieht für bestimmte Familienverfahren sehr kurze Fristen vor. In diesem Fall ging es um § 45 AußStrG (Außerstreitgesetz), der die Rechtsmittelfristen regelt. Diese Fristen dienen der Rechtssicherheit – und deren Einhaltung wird streng kontrolliert.

Im Fall der Mutter hätte der sogenannte außerordentliche Revisionsrekurs gegen die Entscheidung binnen 14 Tagen nach Zustellung eingebracht werden müssen (§ 62 AußStrG). Die Frist begann mit der persönlichen Zustellung der Entscheidung im Oktober 2025. Ab diesem Zeitpunkt hatten ihre rechtlichen Schritte zu laufen – und zwar unabhängig davon, ob sie bereits einen neuen Anwalt hatte oder nicht.

§ 64 AußStrG regelt zudem die Verfahrenshilfe. Diese ermöglicht es einkommensschwachen Personen, ein Rechtsmittel auch ohne eigene finanzielle Mittel einzulegen – etwa durch Zuweisung eines Verfahrenshilfeanwalts. Doch auch hier gilt: Der Antrag auf Verfahrenshilfe muss vor Fristablauf gestellt sein. Nur dann hemmt er die laufende Rechtsmittelfrist.

Was die Mutter versäumte, war juristisch gesehen eindeutig: Die Frist war abgelaufen, bevor der Antrag auf Verfahrenshilfe eingebracht wurde. Auch der spätere Revisionsrekurs konnte somit nicht mehr wirksam angenommen werden.

Die Entscheidung des Gerichts: Warum der OGH nicht mehr helfen konnte

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sah sich mit einem verspätet eingebrachten außerordentlichen Revisionsrekurs konfrontiert. Seine Entscheidung war daher eindeutig: Der Revisionsrekurs wurde zurückgewiesen.

Der Antrag ging außerhalb der gesetzlichen 14-Tages-Frist ein – und der nachgeschobene Verfahrenshilfeantrag war zu spät, um noch eine Fristhemmung zu bewirken. Die Mutter hatte ihre Verfahrensrechte damit endgültig verspielt – und zwar formal und unwiderruflich.

Auch die Argumentation, das Urteil sei ursprünglich der ersten Anwältin zugestellt worden, was die Frist später in Gang gesetzt hätte, hielt der OGH für unerheblich. Das Mandatsverhältnis zu dieser Anwältin war zu diesem Zeitpunkt längst beendet. Die Zustellung an die Mutter war damit wirksam – und der Fristenlauf hatte korrekt begonnen.

Zur Entscheidung

Praxis-Auswirkungen: Das müssen Betroffene jetzt wissen

Was lernen wir aus diesem Fall? In Obsorge- und Familienrechtsverfahren ist nicht nur der Inhalt, sondern auch das „Wann und Wie“ entscheidend. Eine ganze Reihe von Fehlern kann dazu führen, dass der Weg zu weiteren rechtlichen Schritten komplett versperrt ist – selbst wenn gute Argumente auf Ihrer Seite stehen.

1. Rechtsmittel-Fristen beginnen sofort zu laufen

Sobald Sie eine gerichtliche Entscheidung persönlich erhalten haben, beginnen Fristen zu laufen. Diese betragen in der Regel zwischen 14 und 28 Tagen – im Obsorgeverfahren oft nur 14 Tage. Eine verzögerte Reaktion wird Ihnen nicht nachgesehen.

2. Verfahrenshilfe muss rechtzeitig beantragt werden

Viele Betroffene glauben fälschlicherweise, dass ein Antrag auf Verfahrenshilfe „automatisch“ eine Frist verlängert. Das stimmt nicht. Der Antrag muss rechtzeitig – also während die Frist noch läuft – gestellt werden. Nur dann kann ein Verfahrenshilfeanwalt beigegeben werden und das Rechtsmittel wirksam eingebracht werden.

3. Ein Anwaltswechsel bedeutet Eigenverantwortung

Viele glauben, dass die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung „nur dann zählt“, wenn sie dem Anwalt zugeht. Auch das ist ein Irrtum. Wenn das Mandat beendet ist, wird rechtlich korrekt an die Partei selbst zugestellt – und die Frist läuft ab diesem Zeitpunkt. Wer in dieser Phase keinen neuen Anwalt kontaktiert, handelt auf eigenes Risiko.

FAQ: Die häufigsten Fragen zur Fristversäumnis im Familienrecht

Was ist ein außerordentlicher Revisionsrekurs?

Ein außerordentlicher Revisionsrekurs ist ein spezielles Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof (OGH), das bei familienrechtlichen Streitigkeiten eingesetzt werden kann – insbesondere dann, wenn grundsätzliche rechtliche Fragen betroffen sind. Wichtig dabei: Dieses Rechtsmittel ist nur in Ausnahmen zulässig und strengen Formvoraussetzungen unterworfen – einschließlich strenger Einbringungsfristen.

Kann ich selbst Verfahrenshilfe beantragen – oder brauche ich einen Anwalt?

Sie können den Antrag auf Verfahrenshilfe auch ohne Anwalt bei Gericht einreichen – formlos oder mit Hilfe eines Formulars. Wichtig ist aber der Zeitpunkt: Der Antrag muss innerhalb der laufenden Frist gestellt werden. Wird er nach Fristablauf eingebracht, kann das Gericht Ihre rechtlichen Schritte trotzdem als verfristet zurückweisen, da die Frist nicht mehr unterbrochen oder gehemmt werden kann.

Was passiert, wenn ich die Rechtsmittelfrist verpasse?

Wird ein Rechtsmittel nicht fristgerecht eingebracht, wird es vom Gericht aus formellen Gründen zurückgewiesen. Dabei wird der inhaltliche Standpunkt gar nicht geprüft. Das bedeutet: Selbst eine inhaltlich vollkommen schlüssige und rechtlich berechtigte Beschwerde hat keine Chance mehr, wenn sie zu spät eingebracht wird. In familienrechtlichen Verfahren sind solche Fristversäumnisse oft endgültig – die Entscheidung bleibt dann bestehen, selbst wenn sie fehlerhaft war.

Fazit: Rechtzeitige anwaltliche Hilfe sichert Ihre Chancen

In sensiblen familiären Angelegenheiten wie dem Obsorgerecht zählt jeder Tag. Die Gerichte sind in diesen Verfahren nicht nur inhaltlich, sondern auch formell extrem streng. Wer Fristen versäumt, verliert sein Recht auf Gehör – endgültig.

Wir von der Pichler Rechtsanwalt GmbH unterstützen Sie nicht nur in inhaltlich komplexen familienrechtlichen Angelegenheiten, sondern wachen auch streng über Ihre Fristen, Anträge und Formvoraussetzungen. Sobald Sie eine Entscheidung vom Gericht erhalten – warten Sie nicht! Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Gemeinsam prüfen wir Ihre Möglichkeiten und sorgen dafür, dass Ihr gutes Recht nicht an Formalitäten scheitert.

Pichler Rechtsanwalt GmbH – Ihre Kanzlei für Familienrecht in Wien

Telefon: 01/5130700

E-Mail: office@anwaltskanzlei-pichler.at


Rechtliche Hilfe bei Sorgerechtsstreit verloren – Frist versäumt?

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