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Schadenersatz Diesel-Skandal: Wie viel Schadenersatz ist realistisch? [Rechtsanwalt Wien]

Schadenersatz Diesel-Skandal

Schadenersatz Diesel-Skandal: Diesel-Skandal in Österreich: Wie viel Schadenersatz ist bei unzulässiger Abschalteinrichtung realistisch?

Schadenersatz Diesel-Skandal Viele Fahrzeugkäufer gehen davon aus, dass sie im „Dieselgate“-Komplex automatisch hohe Summen zugesprochen bekommen. Die Realität vor Gericht sieht oft anders aus: Statt der erhofften 30 % des Kaufpreises bleiben am Ende manchmal nur rund 5 % – oder sogar noch weniger. Wer hier mit falschen Erwartungen in ein Verfahren geht, riskiert am Ende nicht nur Enttäuschung, sondern auch erhebliche Prozesskosten.

Was war passiert? Typischer Fall eines Diesel-Skandal-Verfahrens

In der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH vom 21.05.2025, 7 Ob 55/25a) ging es um einen Käufer, der im Jahr 2017 einen gebrauchten Pkw um 20.300 EUR gekauft hatte. In diesem Fahrzeug war – ähnlich wie im großen Diesel-Skandal – eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Das bedeutet: Das Fahrzeug erfüllte die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Fahrbetrieb.

Wesentliche Punkte des Falls:

  • Der Käufer verlangte 30 % des Kaufpreises als pauschalen Schadenersatz, also rund 6.000 EUR.
  • Unbestritten war, dass die Abschalteinrichtung unzulässig war und die Herstellerin grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist.
  • Der Streit drehte sich nur mehr um die Höhe des ersatzfähigen Schadens (Minderwert des Fahrzeugs).
  • Der Käufer behielt das Auto – es wurde nicht zurückgegeben, sondern weitergenutzt.

Die Vorinstanzen kamen zu deutlich geringeren Beträgen als der Kläger verlangt hatte. Das Bezirksgericht erachtete – auf Basis einer Schätzung – einen Betrag im Bereich von 5–15 % des Kaufpreises als angemessen, tendierte aber wegen der weiteren Nutzung des Fahrzeugs zum unteren Ende der Spanne (rund 1.000 EUR). Das Berufungsgericht sprach schließlich etwa 1.015 EUR zu (ca. 5 % des Kaufpreises).

Der Käufer wollte sich damit nicht zufriedengeben und legte Revision zum OGH ein – mit einem teuren Ausgang.

Wie bemisst das Gericht den Schaden bei unzulässiger Abschalteinrichtung? Schadenersatz Diesel-Skandal

Juristisch geht es in solchen Fällen um den Minderwert des Fahrzeugs: Wie viel war das Auto zum Zeitpunkt des Kaufs weniger wert, weil eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war? Genau hier beginnt die Schwierigkeit: Den „exakten“ Minderwert kann meist niemand punktgenau belegen, weil es

  • keine eindeutigen Marktpreise „mit“ und „ohne“ Abschalteinrichtung gibt und
  • der Markt teilweise erst im Nachhinein auf den Skandal reagiert.

Hier kommt § 273 ZPO ins Spiel: Diese Bestimmung erlaubt dem Gericht, den Schaden zu schätzen, wenn eine genaue Berechnung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand machbar ist. Das Gericht muss dann nach freier Überzeugung und auf Basis der vorhandenen Anhaltspunkte einen vernünftigen Wert festlegen.

Der OGH hat in der genannten Entscheidung aus dem Jahr 2025 nochmals bekräftigt:

  • Bei Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung ist es zulässig, den Minderwert innerhalb einer Bandbreite von 5–15 % des Kaufpreises zu schätzen.
  • Wo genau innerhalb dieser Spanne der konkrete Fall liegt, hängt von den Umständen ab, etwa:
    • ob das Fahrzeug zurückgegeben werden soll oder behalten wird,
    • ob bereits ein Software-Update erfolgt ist,
    • wie stark der Markt tatsächlich reagiert hat,
    • und welches konkrete Fahrzeug (Modell, Alter, Laufleistung) betroffen ist.

Wichtig: Die Gerichte sind nicht an einen fixen Prozentsatz gebunden. Sie müssen aber sachlich nachvollziehbar begründen, warum sie z.B. 5 %, 10 % oder 15 % ansetzen.

Zur Entscheidung.

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Warum konnte der Käufer seine 30 % nicht durchsetzen?

Der Käufer verlangte pauschal 30 % des Kaufpreises. Das Problem: Er belegte diesen hohen Minderwert nicht konkret. Er stützte sich also im Wesentlichen auf eine eigene Einschätzung, ohne diese mit Gutachten, Marktwertanalysen oder ähnlichem zu untermauern.

Die Vorinstanzen gingen daher den Weg über die Schätzung nach § 273 ZPO und nahmen – im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung – die Bandbreite von 5–15 % als Grundlage. Weil der Käufer das Fahrzeug weiter nutzte und kein massiver Marktverfall nachweisbar war, bewegten sich die Gerichte im unteren Bereich und kamen auf rund 5 %.

Der OGH betonte in der Entscheidung:

  • Wer mehr als die übliche Schätzspanne oder einen konkret höheren Schaden geltend macht, muss diesen auch beweisen.
  • Dazu können z.B. herangezogen werden:
    • sachverständige Bewertungen (Kfz-Sachverständige, Marktwertgutachten),
    • Vergleichswerte (Inserate, Verkaufspreise) aus dem maßgeblichen Zeitraum,
    • Dokumentierte Schwierigkeiten beim Wiederverkauf, Wertverluste im Vergleich zu ähnlichen Fahrzeugen ohne Abschalteinrichtung.

Solche konkreten Nachweise fehlten hier. Deshalb blieben Gerichte und OGH bei der Schätzung auf Basis von 5 % des Kaufpreises.

Revision zum OGH: Wann lohnt sich der Schritt nach oben – und wann nicht?

Die Revision an den Obersten Gerichtshof ist kein „drittes Erkenntnis“ zur Gänze, sondern ein Rechtsmittel mit engen Voraussetzungen. Der OGH prüft Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung (§ 502 Abs 1 ZPO). Er ist kein „Super-Sachverständiger“ und korrigiert in der Regel keine bloße Beweiswürdigung oder reine Einzelfall-Schätzungen.

Im entschiedenen Fall passierte genau das, was in der Praxis sehr häufig vorkommt:

  • Der Kläger war mit der Höhe der zugesprochenen Summe unzufrieden und versuchte, über die Revision eine höhere Entschädigung zu erreichen.
  • Er konnte aber nicht aufzeigen, dass dabei eine grundlegende Rechtsfrage verkannt wurde. Es ging vielmehr um die Anwendung bereits gefestigter Grundsätze auf den Einzelfall.
  • Der OGH wies die Revision daher als unzulässig zurück.

Finanzielle Folge für den Kläger: Er musste die Kosten des Revisionsverfahrens tragen – hier 597,52 EUR. Diese Summe kommt zu den bereits entstandenen Kosten der Vorinstanzen hinzu und kann das Verhältnis zwischen zugesprochenem Betrag und Gesamtkosten deutlich verschieben.

Was bedeutet das für Betroffene in der Praxis?

Die Entscheidung zeigt sehr deutlich, worauf es in der Praxis ankommt. Einige typische Konstellationen:

1. Sie haben ein betroffenes Fahrzeug und wollen es behalten

In diesem Fall geht es in erster Linie um den Minderwert. Ohne konkreten Nachweis sollten Sie realistisch damit rechnen, dass Gerichte sich an der vom OGH gebilligten Spanne von 5–15 % orientieren und bei weiterer Nutzung eher in Richtung unteres Ende tendieren. Im Schadenersatz Diesel-Skandal bedeutet das häufig nur einen niedrigen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Betrag.

2. Sie möchten das Fahrzeug zurückgeben (Wandlung / Rückabwicklung)

Hier stehen andere Rechtsfragen im Vordergrund (z.B. Gewährleistung, Rücktritt, Anrechnung der Nutzungsvorteile). Die besprochene Entscheidung betrifft zwar vorrangig die Schätzung des Minderwerts, zeigt aber auch: Ohne sorgfältige Vorbereitung und klare Beweislage ist der Ausgang einer Klage schwer planbar.

3. Sie überlegen, ob sich ein aufwendiges Verfahren überhaupt lohnt

Gerade bei Fahrzeugen im mittleren Preissegment und älteren Kaufverträgen kann der potenzielle finanzielle Vorteil begrenzt sein (z.B. 1.000–2.000 EUR). Dem gegenüber stehen:

  • Gerichts- und Anwaltskosten,
  • Risiken bei Niederlage oder teilweisem Unterliegen,
  • lange Verfahrensdauer.

Hier kann es sinnvoll sein, Vergleichslösungen ins Auge zu fassen oder genau zu prüfen, ob der Aufwand in vernünftigem Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen steht.

4. Sie denken über ein Rechtsmittel (Berufung oder Revision) nach

Die Entscheidung zeigt deutlich:

  • Rechtsmittel allein aus Unzufriedenheit mit der Höhe des Zuspruchs sind riskant.
  • Vor einer Revision zum OGH muss sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich eine erhebliche Rechtsfrage vorliegt.
  • Andernfalls kann – wie im entschiedenen Fall – die Zurückweisung der Revision und eine zusätzliche Kostenbelastung folgen.

Was sollten Betroffene konkret tun? – Praktische Handlungsempfehlungen

1. Beweise für den Minderwert frühzeitig sichern

  • Sammeln Sie Unterlagen zum Fahrzeugkauf (Kaufvertrag, Rechnung, Inserat, Fahrzeugbeschreibung).
  • Bewahren Sie Rückrufschreiben, Werkstattrechnungen und Software-Update-Bestätigungen auf.
  • Erwägen Sie ein unabhängiges Sachverständigengutachten zur Wertentwicklung und zum konkreten Minderwert.
  • Dokumentieren Sie, falls vorhanden, Probleme beim Wiederverkauf (z.B. gescheiterte Verkäufe, geringere erzielte Preise).

2. Erwartung an die Höhe des Schadenersatzes realistisch einschätzen

  • Ohne besondere Umstände und ohne detaillierten Nachweis wird das Gericht sich häufig in der vom OGH gebilligten 5–15 %-Spanne bewegen.
  • Wer deutlich mehr fordert, braucht sehr solide Beweismittel.
  • Bedenken Sie: Wenn Sie das Fahrzeug über Jahre genutzt haben, wird dies bei der Beurteilung der Schadenhöhe mitberücksichtigt.

3. Prozess- und Kostenrisiken abwägen

  • Lassen Sie vor Klageeinbringung und vor jedem Rechtsmittel eine ehrliche Risikoanalyse erstellen.
  • Fragen Sie konkret:
    • Wie hoch ist der realistisch durchsetzbare Betrag?
    • Welche Kosten können im schlechtesten Fall auf mich zukommen?
    • Besteht eine Rechtsschutzversicherung, und wenn ja, was deckt sie ab?

4. Vor Revision zum OGH unbedingt Rechtslage prüfen lassen

  • Ohne erhebliche Rechtsfrage ist eine Revision meist zum Scheitern verurteilt.
  • Die Frage „gefällt mir das Urteil?“ ist nicht entscheidend; es kommt darauf an, ob ein rechtlicher Klärungsbedarf über den Einzelfall hinaus besteht.
  • Lassen Sie sich erklären, worin genau die behauptete Rechtsfrage liegen soll und ob bereits Rechtsprechung dazu existiert.

FAQ: Häufige Fragen rund um Diesel-Skandal und Schadenersatz

Wie viel Geld bekomme ich im Diesel-Skandal wirklich?

Das hängt stark vom Einzelfall ab. Wenn Sie das Fahrzeug behalten und kein detaillierter Minderwert nachgewiesen wird, bewegen sich österreichische Gerichte – gestützt auf Entscheidungen wie OGH vom 21.05.2025, 7 Ob 55/25a – häufig im Bereich von rund 5–15 % des Kaufpreises. Der konkrete Prozentsatz hängt von Faktoren wie Fahrzeugalter, Nutzung, Art des Updates und Marktsituation ab. Im Schadenersatz Diesel-Skandal sollte man realistisch bleiben.

Brauche ich unbedingt ein Sachverständigengutachten?

Zwingend ist es nicht, aber ein Gutachten kann Ihre Beweislage erheblich stärken, wenn Sie einen höheren Minderwert geltend machen möchten. Ohne Gutachten oder andere belastbare Nachweise wird das Gericht den Schaden in der Regel auf Basis der allgemeinen Spanne schätzen. Ob sich die Kosten eines Gutachtens lohnen, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Kann ich mein Auto einfach zurückgeben und den ganzen Kaufpreis verlangen?

Das ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich (insbesondere Gewährleistungsrecht, Rücktritt, Anfechtung). Bei älteren Kaufverträgen sind Gewährleistungsfristen oft bereits abgelaufen. Zudem wird bei einer Rückabwicklung regelmäßig ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Ob dieser Weg sinnvoll ist, hängt von Alter, Laufleistung und Vertragssituation ab und sollte rechtlich geprüft werden.

Lohnt sich eine Revision zum OGH überhaupt?

Eine Revision lohnt sich nur dann, wenn tatsächlich eine erhebliche Rechtsfrage vorliegt – etwa weil es zu einem bestimmten rechtlichen Aspekt noch keine oder widersprüchliche Rechtsprechung gibt. Geht es lediglich darum, ob im Einzelfall 1.000 EUR oder 2.000 EUR angemessen sind, ist die Erfolgschance einer Revision meist gering. Zudem tragen Sie im Fall der Zurückweisung die Kosten des Revisionsverfahrens.

Rechtliche Unterstützung im Diesel-Komplex: Lassen Sie Ihren Fall konkret einschätzen

Fälle rund um unzulässige Abschalteinrichtungen sind rechtlich und wirtschaftlich komplex. Es geht nicht nur um die Frage, ob ein Anspruch besteht, sondern auch darum, wie hoch dieser realistisch ist und welches Prozessrisiko damit verbunden ist. Durch jahrelange anwaltliche Praxis im Zivil- und Schadenersatzrecht kennt die Pichler Rechtsanwalt GmbH die typischen Fallstricke solcher Verfahren – von der Beweissicherung bis zur Einschätzung von Rechtsmittelchancen.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Fahrzeug vom Diesel-Skandal betroffen ist, oder wenn Sie bereits ein Urteil haben und über weitere Schritte nachdenken: Lassen Sie Ihre Ansprüche und Risiken frühzeitig prüfen, bevor Sie kostspielige Verfahren starten.

Sie erreichen die Pichler Rechtsanwalt GmbH unter 01/5130700 oder per E‑Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Die Kanzlei nimmt sich Zeit, Ihre Situation zu analysieren und mit Ihnen eine sinnvolle Strategie zu entwickeln.


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