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Schadenersatz bei fehlerhaftem Gerichtsgutachten

Schadenersatz bei fehlerhaftem Gerichtsgutachten

Schadenersatz bei fehlerhaftem Gerichtsgutachten – Was Sie als Patient jetzt wissen müssen

Rechtsanwalt Wien – Wenn aus Vertrauen Enttäuschung wird

Ein fehlerhaftes Gerichtsgutachten kann Ihre Chancen auf Gerechtigkeit massiv beeinträchtigen – wir zeigen, was rechtlich möglich ist.

Es ist eine Situation, die viele Menschen emotional wie existenziell trifft: Nach einer medizinischen Behandlung bleibt nicht nur der körperliche Schaden, sondern der Verdacht, dass etwas falsch gelaufen ist – ein Behandlungsfehler. Der Rechtsweg erscheint als letzter Ausweg, um Gerechtigkeit zu erlangen. Doch was, wenn selbst dort keine Hilfe kommt? Was, wenn das Gericht sich auf ein Sachverständigengutachten stützt, das sich später als falsch herausstellt? Wenn also nicht nur der Arzt, sondern womöglich auch der gerichtliche Gutachter versagt hat?

Genau das ist einem Patienten passiert, der infolge eines ärztlichen Versäumnisses seine Schmerzen zu lange ertragen musste. Und der dann auch im Prozess um Schadenersatz scheiterte – wegen vermeintlich mangelhafter Gutachten. In einem aufsehenerregenden Verfahren versuchte er, gerichtlich bestellte Sachverständige auf Schadenersatz zu klagen. Der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) und wirft ein grundlegend wichtiges Licht auf ein Thema, das viele betrifft:

Wann kann man ein gerichtliches Gutachten erfolgreich anfechten – und wer haftet bei Fehlern wirklich?

Der Sachverhalt: Als das Gutachten mehr schadete als half

Ein Patient hatte sich nach einer Operation in einem Krankenhaus im Stich gelassen gefühlt. Eine dringend notwendige Nachkontrolle blieb aus – die Folge: Schmerzen, Komplikationen und eine verzögerte Folgebehandlung. Der Betroffene sah darin einen groben Behandlungsfehler und zog vor Gericht. Sein Ziel: Schadenersatz, insbesondere Schmerzengeld für die verzögerte Genesung durch die ärztliche Nachlässigkeit.

Doch die Hoffnung auf juristische Wiedergutmachung wurde enttäuscht: Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung auf zwei Sachverständigengutachten, die einwandfreie medizinische Vorgehensweise bescheinigten. In der Fachsprache: „lege artis“ – nach den Regeln der ärztlichen Kunst.
Der Patient verlor den Prozess.

Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste: Später stellte sich heraus, dass beide Gutachten gravierende Fehler aufwiesen und wesentliche Punkte – wie die ausbleibende Nachkontrolle – nicht ausreichend bewerteten. Der Verdacht wuchs, dass bei korrekter fachlicher Begutachtung ein zumindest teilweiser Erfolg im früheren Prozess möglich gewesen wäre.

Deshalb verklagte der Patient die beiden gerichtlichen Gutachter auf Schadenersatz in Höhe von 162.000 Euro – inklusive Schmerzengeld und Verfahrenskosten. Eine ungewöhnliche Klage, denn gerichtlich bestellte Sachverständige genießen grundsätzlich ein hohes Maß an Vertrauen. Doch kann dieses Vertrauen gerichtlich hinterfragt werden?

Die Rechtslage: Können gerichtlich bestellte Gutachter haften?

Grundsätzlich gilt im österreichischen Recht: Auch Sachverständige tragen Verantwortung für ihre Arbeit – selbst, wenn sie vom Gericht beauftragt wurden. Wer durch ein nachweislich unrichtiges oder unvollständiges Gerichtsgutachten geschädigt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.

Rechtliche Grundlagen

  • § 1295 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch): Regelt den allgemeinen Schadenersatzanspruch und setzt ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten sowie einen kausalen Schaden voraus.
  • § 839 ABGB: Gutachter haften nur bei Verschulden, insbesondere wenn die fehlerhafte Expertise grob fahrlässig oder vorsätzlich erstellt wurde.
  • Aktivlegitimation: Nur wer selbst geschädigt wurde oder wem der Schaden rechtsgültig abgetreten wurde, darf klagen.

Doch zentral bleibt in solchen Fällen die sogenannte hypothetische Kausalität: Hätte das Verfahren anders geendet, wenn das Gutachten korrekt erstellt worden wäre?

Diese hypothetische Frage ist eine klassische Tatsachenfrage. Und genau diese kann vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) nicht mehr erfolgreich bekämpft werden – denn der OGH überprüft regelmäßig nur mehr Rechtsfragen, nicht Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen.

Eine zusätzliche Hürde besteht dann, wenn etwa eine Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten bereits übernommen hat. Denn ohne ausdrückliche Abtretung (Inkassozession) kann nicht der Versicherte, sondern nur die Versicherung selbst Schadenersatz für Prozesskosten fordern.

Die Entscheidung des Gerichts: Kein voller Erfolg – kleiner Teilerfolg

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit Entscheidung vom 17. Februar 2026 (ECLI:AT:OGH0002:2026:0030OB00178.25K.0127.000) die außerordentliche Revision des Klägers abgewiesen. Damit bleibt das Urteil der Vorinstanzen aufrecht:

  • Der Kläger erhält 7.000 Euro Schmerzengeld, weil die verspätete Operation als Folge der unzureichenden Gutachten anerkannt wurde.
  • Die restlichen Forderungen – etwa weitere 155.000 Euro an Schadenersatz und Prozesskosten – wurden abgewiesen.

Der Grund: Das Gericht sieht keine hinreichend bewiesene Kausalität zwischen dem fehlerhaften Gutachten und einem anderen möglichen Verfahrensausgang. Außerdem fehlte dem Kläger die Berechtigung (Aktivlegitimation), Kosten geltend zu machen, welche die Versicherung übernommen hatte.

Zur Entscheidung: OGH-Entscheidung im RIS

Praxis-Auswirkung: Was bedeutet das für betroffene Bürger?

Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein – nicht nur für Juristen, sondern für tausende potenziell betroffene Patienten und Prozessparteien. Es zeigt: Sachverständige können haftbar gemacht werden – aber nur unter klaren Voraussetzungen. Drei typische Beispiele verdeutlichen die Auswirkungen:

1. Fall: Falsches Gutachten führt zur Prozessniederlage

Ein Patient verliert in einem Arzthaftungsprozess, obwohl klar ist, dass eine fehlerhafte Behandlung stattgefunden hat. Später stellt sich heraus: Das Gutachten war unvollständig. Schadenersatz ist grundsätzlich möglich – aber nur, wenn exakt belegt werden kann, dass das Verfahren mit einem richtigen Gutachten anders ausgegangen wäre.

2. Fall: Die Rechtsschutzversicherung zahlt – kann man trotzdem Geld fordern?

Wenn die Versicherung die Prozesskosten getragen hat, darf der Patient diese nicht selbst einklagen, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Abtretung der Ansprüche. Diese sollte frühzeitig vertraglich geregelt sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

3. Fall: Zweites Gutachten entlarvt Fehler – was nun?

Wird im Nachhinein durch ein unabhängiges ergänzendes Gutachten ein klarer Fehler im Gerichtsgutachten festgestellt, besteht die Chance auf neuerliche rechtliche Schritte. Diese Möglichkeit sollte jedoch fachanwaltlich im Detail geprüft werden, bevor Haftungsklagen angestrebt werden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wann haften gerichtlich bestellte Gutachter überhaupt?

Gerichtssachverständige haften nur dann, wenn sie klar nachweisbare Fehler gemacht haben und diese Fehler für den Verfahrensausgang kausal waren. Das bedeutet konkret: Der Fehler muss entscheidend dafür gewesen sein, dass der Betroffene das Verfahren verlor oder einen geringeren Anspruch zugesprochen bekam.
Ein einfacher „Irrtum“ reicht nicht – nur grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz führen zu einer Haftung.

Wie weise ich einen Gutachterfehler nach?

Dies gelingt in der Praxis oft nur mit einem Gegengutachten, das durch einen anderen unabhängigen Experten erstellt wird. Je komplexer der medizinische oder technische Sachverhalt, desto schwerer der Beweis. Oft sind auch detaillierte ärztliche Stellungnahmen oder ergänzende fachliche Analysen notwendig. Der Aufwand ist hoch – aber mit erfahrenen medizinrechtlichen Beratern realistisch machbar.

Ich will klagen – was kostet das und wer zahlt es?

Die Kosten eines solchen Verfahrens hängen vom Streitwert und dem Umfang der Auseinandersetzung ab. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese oft abdecken. Vorsicht: Ohne Inkassozession dürfen Sie Kosten nicht selbst fordern, sondern nur die Versicherung.
Wir prüfen für Sie, wie Ihr konkreter Fall versichert ist – und ob es unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist, zu klagen.

Fazit: Gutachterhaftung ist möglich – aber juristisch anspruchsvoll

Fehlerhafte Gutachten können für Betroffene tatsächliche Folgen haben – körperliche, finanzielle und emotionale. Dieses OGH-Urteil zeigt, dass Schadenersatz gegen Sachverständige möglich ist, aber ein steiniger juristischer Weg. Ohne profunde Beweise zum hypothetischen Verfahrensausgang und ohne Klarstellung der Versicherungslage bleiben viele Klagen erfolglos.

Wenn Sie den Verdacht haben, durch ein medizinisches Gutachten im Stich gelassen worden zu sein, sollten Sie rasch anwaltlichen Rat einholen. Unsere Kanzlei ist auf Arzthaftung, Prozessschäden und Versicherungsrecht spezialisiert – und prüft Ihren Fall im Detail.

Kontaktieren Sie uns jetzt für qualifizierte Beratung

Pichler Rechtsanwalt GmbH – Ihre Experten für Arzthaftung und Gutachterhaftung
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