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Online-Glücksspiel ohne österreichische Lizenz: Wann Sie verlorenes Geld zurückfordern können [Rechtsanwalt Wien]

Online-Glücksspiel ohne österreichische Lizenz

Online-Glücksspiel ohne österreichische Lizenz: Wann Sie verlorenes Geld zurückfordern können

Online-Glücksspiel ohne österreichische Lizenz

Direktes Problem: Geld verloren – und jetzt erfahren Sie, dass der Anbieter gar keine österreichische Lizenz hatte?

Viele Spieler merken erst im Nachhinein, dass ihr Online-Casino oder Sportwetten-Anbieter in Österreich gar nicht legal tätig war — Online-Glücksspiel ohne österreichische Lizenz.

Die Einsätze sind weg, das schlechte Gefühl bleibt: War das überhaupt erlaubt? Und habe ich eine Chance, mein Geld zurückzubekommen?

Genau zu dieser Frage hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2025 (OGH vom 25.02.2025, 4 Ob 112/24k) wichtige Klarstellungen getroffen – mit erheblichen Folgen für Spieler, aber auch für Betreiber von Online-Glücksspielangeboten.

Zur Entscheidung.

Typischer Fall: Ausländischer Anbieter, österreichische Spieler, hohe Verluste

Im entschiedenen Fall bot eine Glücksspielanbieterin mit Sitz in Malta Online-Spiele an. Sie verfügte lediglich über eine maltesische Lizenz, bediente aber gezielt auch Kunden in Österreich.

Ein österreichischer Spieler nahm zwischen Oktober 2016 und November 2021 an diesen Online-Spielen teil und verlor in diesem Zeitraum beträchtliche Geldbeträge. Er trat seine vermeintlichen Rückforderungsansprüche an eine Schweizer Gesellschaft ab. Diese Gesellschaft klagte dann in Österreich auf Rückerstattung der Verluste (genauer: der Differenz aus Einzahlungen und Auszahlungen).

Die Beklagte – die maltesische Glücksspielanbieterin – argumentierte unter anderem:

  • Die österreichischen Gerichte seien gar nicht zuständig.
  • Es sei ohnehin österreichisches und unionsrechtliches Glücksspielrecht eingehalten worden.
  • Ansprüche seien zum Teil verjährt.
  • Selbst wenn etwas rechtswidrig gewesen wäre, hätte der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eintreten können (Stichwort „rechtmäßiges Alternativverhalten“).

Während das Erstgericht die Klage zunächst abwies, gab das Berufungsgericht der Klägerin Recht. Die maltesische Anbieterin legte Revision an den OGH ein – ohne Erfolg.

Was hat der OGH entschieden – und warum ist das so bedeutsam?

Der OGH wies die Revision der Beklagten zurück. Damit blieb das Urteil zugunsten der klagenden Gesellschaft (und damit letztlich zugunsten des Spielers) aufrecht. Juristisch besonders bedeutsam sind folgende Punkte:

1. Österreichisches Recht kann durch „konkludente Rechtswahl“ anwendbar werden

In grenzüberschreitenden Konstellationen stellt sich immer die Frage: Welches Recht gilt überhaupt – das des Anbieterstaats (hier: Malta) oder das des Spielers (Österreich) oder ein anderes?

Normalerweise richtet sich das nach EU-Verordnungen (wie Rom I / Rom II), die zwischen vertraglicher Haftung (z.B. Spielvertrag) und außervertraglicher Haftung (z.B. Schadenersatzanspruch wegen Rechtswidrigkeit) unterscheiden.

Im vorliegenden Fall machten aber beide Seiten im Verfahren österreichisches Recht zur Grundlage ihres Vorbringens: Die Klägerin berief sich ausdrücklich auf österreichisches Recht, und auch die Beklagte argumentierte ausführlich mit österreichischem und unionsrechtlichem Glücksspielrecht.

Der OGH sah das als sogenannte konkludente Rechtswahl: Wenn beide Parteien erkennbar vom selben nationalen Recht ausgehen und damit ihre Argumentation aufbauen, kann dieses Recht auch tatsächlich angewendet werden – ohne dass es einer formellen Rechtswahlklausel im Vertrag bedarf.

Für Spieler bedeutet das: Auch bei ausländischen Anbietern kann oft österreichisches Recht maßgeblich sein, wenn der Rechtsstreit in Österreich geführt wird und sich die Parteien im Verfahren auf dieses Recht stützen.

2. „Rechtmäßiges Alternativverhalten“: Bloße Behauptungen reichen nicht

Die Beklagte behauptete sinngemäß: Selbst wenn sie keine gültige österreichische Lizenz hatte und daher rechtswidrig gehandelt hätte, wäre dem Spieler derselbe Schaden entstanden, weil sie auch mit Lizenz dieselben Spiele hätte anbieten können. Juristisch spricht man hier vom Einwand des „rechtmäßigen Alternativverhaltens“: Der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten entstanden.

Der OGH machte klar: Wer sich auf ein solches rechtmäßiges Alternativverhalten beruft, muss es konkret darlegen und beweisen. Im entschiedenen Fall hätte die Beklagte also unter anderem plausibel machen müssen,

  • dass sie überhaupt eine österreichische Lizenz hätte erhalten können,
  • unter welchen Voraussetzungen diese Lizenz erteilt worden wäre,
  • und dass sie ihr Angebot in rechtmäßiger Form im Wesentlichen gleich hätte gestalten können.

Weil die Beklagte dazu nichts Substantielles vorbringen konnte, blieb dieser Einwand erfolglos.

3. Verjährungseinwand: Wer sich auf Verjährung beruft, trägt die Beweislast

Ansprüche verjähren nach einer gewissen Zeit. Gerade im Glücksspielbereich, wo über Jahre hinweg gespielt wird, spielt die Verjährung eine zentrale Rolle.

Der OGH stellte dazu klar:

  • Ob einzelne Verluste (z.B. Einsätze aus bestimmten Jahren) verjährt sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
  • Derjenige, der sich auf Verjährung beruft – hier also die Beklagte – muss konkret vortragen und beweisen, wann welche Einsätze geleistet wurden.

Im entschiedenen Verfahren fehlten der Beklagten aber genaue Angaben dazu, zu welchen Zeitpunkten welche Verluste entstanden waren. Ohne solche konkreten Tatsachen bleibt der Verjährungseinwand wirkungslos.

Für Betroffene bedeutet das: Die Gegenseite kann nicht einfach pauschal behaupten, „alles sei verjährt“. Sie muss es anhand konkreter Daten untermauern.

Rechtsanwalt Wien

Was heißt das in der Praxis für Spieler und Anbieter?

Für Spieler: Reale Chance auf Rückforderung von Verlusten

Wenn Sie bei einem Online-Anbieter gespielt haben, der in Österreich keine zulässige Lizenz hatte, kann sich diese Entscheidung positiv für Sie auswirken. Denn:

  • Ansprüche auf Rückzahlung von Spieleinsätzen bzw. Verlusten (z.B. aus ungültigen Spielverträgen oder wegen rechtswidrigen Angebots) können in Österreich grundsätzlich durchgesetzt werden.
  • Es kommt nicht darauf an, dass der Anbieter im Ausland sitzt, solange ein ausreichender Österreich-Bezug besteht (z.B. Werbung in Österreich, Angebot in deutscher Sprache, Spielerkonto mit österreichischer Adresse).
  • Spieler können ihre Ansprüche auch an Dritte abtreten (wie im entschiedenen Fall an eine Schweizer Gesellschaft). Ob das sinnvoll ist, hängt von den Konditionen (Provisionen, Erfolgsbeteiligung, Risiken) ab.

Für Anbieter: Erhöhtes Haftungsrisiko bei österreichischem Markt

Online-Glücksspielanbieter, die ohne gültige österreichische Lizenz gezielt österreichische Kunden bedienen, gehen ein erhebliches Risiko ein. Mögliche Folgen:

  • Rückforderungsansprüche von Spielern wegen rechtswidriger Glücksspielangebote,
  • Schadenersatzforderungen,
  • zusätzliche aufsichts- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen durch österreichische Behörden (je nach Konstellation).

Betreiber sollten daher entweder

  • eine rechtmäßige österreichische Lizenz anstreben und alle regulatorischen Vorgaben einhalten, oder
  • den österreichischen Markt bewusst ausschließen (z.B. durch Geoblocking, ausdrückliche AGB-Regelungen, gesperrte Registrierung mit österreichischer Adresse etc.).

Was sollten betroffene Spieler jetzt konkret tun?

Checkliste: So bereiten Sie Ihre Rückforderung vor

Wer meint, bei einem unzulässig tätigen Online-Glücksspielanbieter Geld verloren zu haben, sollte strukturiert vorgehen:

  • 1. Anbieter prüfen:
    • Handelt es sich um ein Online-Casino, Sportwetten- oder Pokerportal mit Sitz im Ausland (z.B. Malta, Gibraltar, Curacao)?
    • Gab oder gibt es eine österreichische Lizenz? (Hinweise finden sich oft in den AGB, im Impressum oder in behördlichen Registern.)
  • 2. Unterlagen sichern:
    • Kontoauszüge und Zahlungsnachweise (z.B. Kreditkarte, PayPal, Banküberweisung).
    • Spielhistorie / Einsatzübersicht im Nutzerkonto (wenn noch abrufbar).
    • Bestätigungsmails des Anbieters, Screenshots aus dem Benutzerkonto.
    • AGB des Anbieters und Informationen zur Lizenz zum Zeitpunkt der Registrierung.
  • 3. Zeiträume und Beträge erfassen:
    • Ab wann bis wann wurde gespielt?
    • Wie hoch sind Einzahlungen und Auszahlungen insgesamt?
    • Wenn möglich: Aufstellung nach Jahren oder sogar Monaten.
  • 4. Verjährung im Blick behalten:
    • Je länger die Spiele zurückliegen, desto relevanter kann Verjährung werden.
    • Gerade bei Spielen über viele Jahre hinweg ist eine zeitnahe Prüfung wichtig.
  • 5. Keine unüberlegte Abtretung:
    • Prüfen Sie Angebote von „Inkasso-Gesellschaften“ oder Prozessfinanzierern sorgfältig.
    • Achten Sie auf Erfolgsbeteiligungen, Mindestkosten, und was passiert, wenn der Prozess verloren wird.
  • 6. Rechtliche Einschätzung einholen:
    • Eine individuelle Prüfung klärt, ob in Ihrem konkreten Fall überhaupt Rückforderungsansprüche bestehen.
    • Hier spielen u.a. der Sitz des Anbieters, die Art des Spiels, der Zeitraum und die Beweislage eine Rolle.

Häufige Fragen von Spielern zu Online-Glücksspiel und Rückforderung

Kann ich mein ganzes verlorenes Geld vom Online-Casino zurückverlangen?

Das hängt vom Einzelfall ab. In vielen Konstellationen geht es um die Rückforderung der Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen, also um den „Nettoverlust“. Ob tatsächlich alles oder nur ein Teilbetrag zurückgefordert werden kann, ist eine rechtliche Frage, die u.a. von der Rechtsgrundlage (z.B. ungültiger Vertrag, Bereicherungsrecht, Schadenersatz) abhängt. Entscheidend ist auch, ob und welche Einsätze verjährt sind.

Ist es egal, dass der Anbieter eine EU-Lizenz (z.B. Malta) hat?

Nein. Eine maltesische oder andere ausländische Lizenz berechtigt nicht automatisch dazu, in Österreich Glücksspiel anzubieten. In vielen Bereichen gilt in Österreich ein stark reguliertes Glücksspielmonopol mit strengen Lizenzvoraussetzungen. Ob der Anbieter trotz Auslands-Lizenz in Österreich rechtswidrig gehandelt hat, muss im Detail geprüft werden.

Wie lange kann ich noch klagen, bevor es verjährt ist?

Verjährungsfristen sind komplex und hängen von der Anspruchsgrundlage ab. Teilweise gelten kurze Fristen von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen, in anderen Konstellationen kommen längere Fristen in Betracht. Da bei jahrelangem Spielverhalten einzelne Einsätze zeitlich weit zurückliegen können, ist schnelle rechtliche Beratung wichtig, um keine Ansprüche zu verlieren.

Muss ich Angst haben, selbst etwas „Illegales“ gemacht zu haben?

In zivilrechtlichen Rückforderungsverfahren geht es in erster Linie darum, ob der Anbieter rechtswidrig gehandelt und deshalb Ihre Einsätze zu Unrecht vereinnahmt hat. Die Tatsache, dass Sie als Spieler an einem möglicherweise unzulässigen Angebot teilgenommen haben, steht einer Rückforderung nicht automatisch entgegen. Ob in Ausnahmefällen andere rechtliche Risiken bestehen, ist gesondert zu prüfen; im Regelfall steht für private Spieler die Rückforderung im Vordergrund.

Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?

Online-Glücksspiel mit Auslandsbezug ist rechtlich und tatsächlich komplex: unterschiedliche Lizenzen, internationale Zuständigkeiten, Verjährungsfragen, Beweisprobleme. Durch jahrelange anwaltliche Praxis zeigt sich, dass gerade die sorgfältige Aufarbeitung von Zahlungsverläufen und Spielhistorien entscheidend für den Erfolg ist.

Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Spieler und auch Anbieter bei Fragen rund um Online-Glücksspiel, Rückforderungsansprüche und Haftungsrisiken. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum bei einem ausländischen Anbieter gespielt und Geld verloren haben, sollten Sie prüfen lassen, ob eine Rückforderung möglich ist – bevor Verjährungsfristen Ihre Chancen schmälern.

Sind Sie betroffen oder unsicher, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt? Die Pichler Rechtsanwalt GmbH unterstützt Sie dabei, Ihre Unterlagen zu sichten und die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen. Sie erreichen die Kanzlei unter 01/5130700 oder per E‑Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Ein frühzeitiges Gespräch kann klären, ob und wie Sie Ihr verlorenes Geld zurückfordern können.


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Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.