Nicht autorisierte Zahlung: Darf die Bank die Rückbuchung verweigern?
Eine Nicht autorisierte Zahlung, eine fremde Kartenzahlung oder ein Zugriff auf das Online-Banking kann innerhalb weniger Minuten erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Für Betroffene stellt sich dann eine entscheidende Frage: Muss die Bank den abgebuchten Betrag unverzüglich zurückerstatten – oder darf sie die Rückbuchung ablehnen, weil sie dem Kunden eine grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfaltspflichten vorwirft?
Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage in seiner Entscheidung OGH vom 03.06.2025, 5 Ob 54/24p nicht endgültig beantwortet. Das Verfahren wurde unterbrochen, weil zunächst eine Klärung durch den Gerichtshof der Europäischen Union erforderlich ist. Für Bankkunden bedeutet das: Die Rechtslage ist in einem zentralen Punkt weiterhin offen. Ansprüche sollten dennoch rasch und nachweisbar geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn eine Zahlung nicht vom Kontoinhaber stammt?
Banken wickeln für ihre Kunden Überweisungen, Kartenzahlungen, Lastschriften und sonstige Zahlungsvorgänge ab. Wird ein Zahlungsvorgang ohne Zustimmung des Kunden durchgeführt, spricht man von einer nicht autorisierten Zahlung.
Typische Fälle sind etwa:
- Ein Betrüger erlangt durch Phishing Zugangsdaten zum Online-Banking.
- Eine gestohlene oder missbrauchte Bankomat- oder Kreditkarte wird eingesetzt.
- Unbefugte veranlassen Überweisungen vom Konto.
- Eine Lastschrift wird durchgeführt, obwohl der Kunde sie nicht veranlasst oder genehmigt hat.
Grundsätzlich sieht das Zahlungsdiensterecht für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge eine unverzügliche Erstattung vor. In der Praxis kann die Bank jedoch prüfen, ob der Kunde den Zahlungsvorgang tatsächlich nicht autorisiert hat und ob er seine Pflichten im Umgang mit Zahlungsinstrumenten, Zugangsdaten oder Sicherheitsmerkmalen verletzt hat.
Besonders problematisch wird es, wenn die Bank dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Das kann beispielsweise behauptet werden, wenn Zugangsdaten weitergegeben, Sicherheitsvorkehrungen missachtet oder verdächtige Nachrichten nicht ausreichend beachtet wurden. Ob die Bank in einer solchen Situation die Rückbuchung sofort verweigern darf, ist genau die Rechtsfrage, die nun auf europäischer Ebene geklärt werden soll.
Welche Regeln gelten nach dem ZaDiG 2018?
Im Mittelpunkt stehen mehrere Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes 2018, kurz ZaDiG 2018:
- § 67 ZaDiG 2018 betrifft die Erstattung nicht autorisierter Zahlungsvorgänge.
- § 68 ZaDiG 2018 regelt mögliche Schadenersatzansprüche des Zahlungsdienstleisters.
- § 63 ZaDiG 2018 enthält Pflichten des Kunden im Umgang mit Zahlungsinstrumenten und Sicherheitsmerkmalen.
Das rechtliche Spannungsfeld lässt sich vereinfacht so erklären: Einerseits soll ein Kunde, der eine Zahlung nicht autorisiert hat, grundsätzlich rasch wieder über den abgebuchten Betrag verfügen können. Andererseits kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen der Ansicht sein, dass der Kunde durch eine grob fahrlässige Pflichtverletzung selbst zum Schaden beigetragen hat.
Damit stellt sich eine zentrale Frage: Muss die Bank zuerst erstatten und einen möglichen Schadenersatzanspruch anschließend gesondert geltend machen? Oder darf sie die Erstattung bereits ablehnen beziehungsweise mit einem eigenen Anspruch gegen den Kunden aufrechnen?
Die österreichische Rechtsprechung war zu diesem Verhältnis nicht vollständig einheitlich. Eine ältere Entscheidung ließ eine Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen der Bank zu. Eine spätere Entscheidung zur Rechtslage nach dem ZaDiG 2018 entfernte sich von dieser Sichtweise. Der Oberste Gerichtshof sah die unionsrechtliche Frage daher nicht als eindeutig geklärt an.
Was hat der OGH in 5 Ob 54/24p entschieden?
Der OGH hat mit seiner Entscheidung vom 03.06.2025, 5 Ob 54/24p, keine endgültige Aussage darüber getroffen, ob die konkrete Bank die Rückbuchung verweigern durfte.
Stattdessen hat der OGH das Verfahren unterbrochen. Er wartet auf eine Entscheidung des EuGH im Verfahren C-70/25. Dort soll geklärt werden, ob ein Zahlungsdienstleister die unverzügliche Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung verweigern darf, wenn der Kunde durch eine grob fahrlässige Verletzung seiner Pflichten selbst zum Schaden beigetragen haben soll.
Nach der Entscheidung des EuGH soll das Verfahren beim OGH von Amts wegen fortgesetzt werden. Die europäische Entscheidung wird voraussichtlich über den konkreten Einzelfall hinaus für vergleichbare Streitigkeiten zwischen Banken und Kunden von Bedeutung sein.
Wichtig ist die genaue Einordnung: Der OGH hat nicht festgestellt, dass die Bank jedenfalls rechtswidrig gehandelt hat. Ebenso wenig wurde entschieden, dass Banken eine Rückbuchung generell verweigern dürfen. Das Gericht hat lediglich die endgültige Beurteilung bis zur verbindlichen Klärung der unionsrechtlichen Frage ausgesetzt.
Was bedeutet das für Bankkunden im Alltag?
Für Betroffene ändert die offene Rechtsfrage nichts daran, dass sie sofort handeln sollten. Je länger ein unautorisierter Zahlungsvorgang unbeanstandet bleibt, desto schwieriger kann es werden, den Ablauf nachvollziehbar zu dokumentieren.
Nach einem Phishing-Angriff
Wer auf eine gefälschte Banknachricht hereingefallen ist und danach unübliche Kontobewegungen feststellt, sollte unverzüglich die Bank informieren. Das Online-Banking und betroffene Karten sollten gesperrt werden. Zusätzlich sollten Passwörter geändert und die verdächtige Nachricht gesichert werden.
Bei einer unbekannten Kartenzahlung
Eine fremde Kartenzahlung sollte der Bank möglichst konkret gemeldet werden. Hilfreich sind Angaben zu Betrag, Datum, Händler und Zeitpunkt der Feststellung. Eine pauschale Mitteilung ohne nähere Dokumentation kann die spätere Prüfung erschweren.
Bei einer nicht veranlassten Überweisung
Eine nicht bekannte Überweisung sollte sofort beanstandet und eine Rückbuchung verlangt werden. Betroffene sollten sich die Meldung an die Bank bestätigen lassen. Auch eine Anzeige bei der Polizei kann sinnvoll sein, insbesondere wenn der Verdacht eines Betrugs oder eines unbefugten Zugriffs besteht.
Wenn die Bank die Erstattung ablehnt
Eine Ablehnung sollte nicht einfach hingenommen werden. Entscheidend ist, mit welcher Begründung die Bank die Rückbuchung verweigert. Beruft sie sich auf eine angebliche grobe Fahrlässigkeit oder auf einen eigenen Schadenersatzanspruch, sollte die Argumentation sorgfältig geprüft werden. Gerade hier ist wegen des beim EuGH anhängigen Verfahrens nicht jede Frage abschließend geklärt.
Diese Schritte sollten Betroffene jetzt setzen
- Zahlung sofort beanstanden: Melden Sie der Bank unverzüglich, dass Sie den Zahlungsvorgang nicht autorisiert haben.
- Konto und Karten sichern: Lassen Sie betroffene Karten, Zugänge oder Zahlungsinstrumente sperren.
- Passwörter ändern: Ändern Sie Zugangsdaten insbesondere dann, wenn ein Phishing-Angriff oder ein unbefugter Zugriff möglich erscheint.
- Beweise sichern: Bewahren Sie E-Mails, SMS, Screenshots, Kontoauszüge und die gesamte Kommunikation mit der Bank auf.
- Vorfall dokumentieren: Notieren Sie, wann Sie die Zahlung entdeckt, die Bank kontaktiert und welche Maßnahmen Sie gesetzt haben.
- Anzeige erwägen: Bei einem Verdacht auf Betrug oder Datendiebstahl kann eine polizeiliche Anzeige zusätzliche Dokumentation schaffen.
- Ablehnung prüfen lassen: Lassen Sie ein Schreiben der Bank rechtlich beurteilen, bevor Sie eine endgültige Erklärung abgeben oder eine vorgeschlagene Vereinbarung unterschreiben.
Eine sorgfältige Dokumentation ist besonders wichtig, wenn die Bank behauptet, der Kunde habe seine Sorgfaltspflichten verletzt. Ob dieser Vorwurf tatsächlich berechtigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Nicht jede Unachtsamkeit ist automatisch grob fahrlässig. Umgekehrt kann ein schwerwiegender Verstoß gegen Sicherheitsvorgaben rechtliche Folgen haben.
Häufige Fragen zu nicht autorisierten Zahlungen
Bekomme ich mein Geld automatisch zurück, wenn ich die Zahlung nicht kenne?
Eine nicht autorisierte Zahlung ist der Bank unverzüglich zu melden und eine Erstattung ist grundsätzlich zu verlangen. Ob die Bank den Betrag tatsächlich sofort gutschreiben muss oder sich auf einen eigenen Schadenersatzanspruch berufen darf, ist im konkreten rechtlichen Spannungsfeld derzeit noch nicht abschließend geklärt.
Was soll ich tun, wenn die Bank mir grobe Fahrlässigkeit vorwirft?
Verlangen Sie eine nachvollziehbare schriftliche Begründung und sichern Sie alle Unterlagen. Der Vorwurf sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden. Entscheidend sind der genaue Ablauf, die verwendeten Sicherheitsmerkmale und Ihr Verhalten vor und nach der verdächtigen Zahlung.
Darf die Bank die Rückbuchung einfach mit einem Schadenersatzanspruch verrechnen?
Genau diese Frage ist Gegenstand der europäischen Klärung im Verfahren C-70/25. Der OGH hat in 5 Ob 54/24p keine abschließende Entscheidung getroffen. Ob eine Aufrechnung oder Verweigerung im Einzelfall zulässig ist, sollte daher rechtlich geprüft werden.
Ist die Entscheidung des OGH schon eine endgültige Entscheidung für alle Fälle?
Nein. Die Entscheidung vom 03.06.2025 ist ein verfahrensrechtlicher Zwischenschritt. Der OGH wartet die Auslegung des EuGH ab und wird das Verfahren danach fortsetzen. Eine allgemeine endgültige Antwort für sämtliche Fälle liegt daher noch nicht vor.
Rechtsanwalt Wien: Lassen Sie Ihre Ansprüche frühzeitig prüfen
Wenn eine Bank eine Rückbuchung ablehnt oder Ihnen eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorwirft, sollten Sie nicht unnötig abwarten. Durch jahrelange anwaltliche Praxis kennt die Kanzlei Pichler die praktischen Schwierigkeiten bei Streitigkeiten über Kontobewegungen, Zahlungsaufträge und behauptete Sorgfaltspflichtverletzungen.
Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Betroffene zur rechtlichen Einordnung ihres konkreten Falls und zur weiteren Kommunikation mit der Bank. Sie erreichen die Kanzlei unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at.
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