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Neuberechnung des Besoldungsdienstalters Stadt Wien und Wiener Stadtwerken

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Neuberechnung des Besoldungsdienstalters bei der Stadt Wien und den Wiener Stadtwerken – Was Bedienstete jetzt wissen müssen

Neuberechnung des Besoldungsdienstalters bei Stadt Wien und Wiener Stadtwerken: Wir erklären die rechtlichen Grundlagen, aktuelle Entscheidungen des VwGH und was Betroffene jetzt tun können.

Was ist die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters?

Die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters betrifft tausende Bedienstete der Stadt Wien sowie der Wiener Stadtwerke – einschließlich Wien Energie. Der Dienstgeber setzt das Besoldungsdienstalter von Amts wegen neu fest. Grundlage sind mehrere gesetzliche Änderungen der letzten Jahre.

Das Besoldungsdienstalter bestimmt, in welche Gehaltsstufe ein Bediensteter eingereiht wird. Je höher das Besoldungsdienstalter, desto höher das Gehalt. Facheinschlägige Vordienstzeiten – also Zeiten einer berufsrelevanten Tätigkeit vor dem aktuellen Dienstverhältnis – erhöhen das Besoldungsdienstalter. Genau hier liegt das Problem: Frühere Regelungen haben diese Zeiten zu wenig oder gar nicht berücksichtigt.

Warum wird jetzt neu berechnet? Die rechtlichen Hintergründe

Europarecht verlangt Gleichbehandlung

Den Anstoß für die Reformen gab der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hatte die Nichtanrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag als altersdiskriminierend verurteilt. Österreich musste daraufhin sein Besoldungsrecht mehrfach anpassen – mit mäßigem Erfolg. Der EuGH hat mittlerweile viermal österreichische Regelungen zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Bundesdienst für EU-rechtswidrig erklärt.

Das Kernproblem: Das alte System schloss Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr von der Anrechnung aus. Wer früh mit einer Berufsausbildung begonnen hatte, wurde dadurch systematisch benachteiligt.

Die 4. Dienstrechts-Novelle 2019 (DO 1994) für Wien

Für die Bediensteten der Stadt Wien schuf die 4. Dienstrechts-Novelle 2019 den § 15c der Dienstordnung 1994 (DO 1994). Diese Bestimmung verpflichtet den Magistrat, das Besoldungsdienstalter aller aktiven und bestimmter ehemaliger Beamter von Amts wegen neu festzusetzen. Die Berufseinschlägigkeit der Vordienstzeiten ist anhand jener Tätigkeiten zu beurteilen, die mit dem konkreten Dienstposten verbunden sind, den der Beamte am Tag der Aufnahme in den Dienst der Stadt Wien innehatte.

Das Budgetbegleitgesetz 2025

Auf Bundesebene folgte eine weitere Korrektur. Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025) eingeführte Änderung dient vor allem dem Zweck, potenzielle Ungleichbehandlungen bei der Berechnung des Besoldungsdienstalters zu vermeiden, sodass im Ergebnis idente Lebensläufe keine Abweichung hinsichtlich der Einstufung erfahren.

Damit will die Regierung eine Altersdiskriminierung bei identen Lebensläufen gänzlich ausschließen, wobei die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters in Einzelfällen auch zu Gehaltseinbußen führen kann. Für die große Mehrheit der Betroffenen bedeutet die Neuregelung jedoch eine bessere Einstufung und damit ein höheres Gehalt.

Aktuelle Rechtsprechung: Was sagen VwGH und Verwaltungsgericht Wien?

EuGH-Urteil C-650/21 als Wendepunkt

Ein zentrales Urteil erging am 20. April 2023. Der EuGH stellte fest, dass eine nationale Regelung gegen das Unionsrecht verstößt, nach der die Einstufung eines Beamten auf der Grundlage seines Besoldungsdienstalters in einem alten Besoldungssystem erfolgt, das für diskriminierend befunden wurde, weil dieses System nur die Berücksichtigung der anrechenbaren Vordienstzeiten erlaubte, die nach Vollendung des 18. Lebensjahrs zurückgelegt wurden. Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs

Der VwGH zog daraus weitreichende Konsequenzen. Weil das Bundesverwaltungsgericht im Ausgangsverfahren auf Grundlage der nationalen Bestimmungen das Vorliegen einer Altersdiskriminierung verneinte, hob der VwGH die angefochtene Entscheidung auf.

Verwaltungsgericht Wien: Säumnisbeschwerden und Nachzahlungen

Das Verwaltungsgericht Wien hat in einer Reihe von Verfahren konkret über die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters bei der Stadt Wien entschieden. In einem Verfahren beantragte ein Bediensteter, dass seine Vordienstzeiten, die er vor Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht hatte, vollständig angerechnet werden und seine besoldungsrechtliche Stellung neu festgesetzt sowie sein Gehalt neu bemessen und nachgezahlt werden.

Das Gericht stellte in diesem Fall fest, dass sich das bisherige Besoldungsdienstalter durch die vollständige Anrechnung der früher nicht berücksichtigten Zeiten erhöht. Der Bescheid enthielt den Hinweis, dass eine aus der Neuberechnung der Vordienstzeiten resultierende Nachzahlung nur für den Zeitraum ab dem 1. Mai 2016 erfolgen kann, weil besoldungsrechtliche Ansprüche, die sich auf Zeiten vor dem 1. Mai 2016 beziehen, verjährt sind.

Dieses Urteil ist für alle Betroffenen wichtig: Wer zu lange wartet, verliert möglicherweise Ansprüche auf rückwirkende Nachzahlungen.

Wer ist konkret betroffen?

Die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters betrifft:

  • Beamte und Vertragsbedienstete der Stadt Wien nach der Dienstordnung 1994 (DO 1994) und der Besoldungsordnung 1994 (BO 1994)
  • Bedienstete nach dem Wiener Bedienstetengesetz (W-BedG)
  • Beschäftigte der Wiener Stadtwerke – einschließlich Wien Energie – soweit sie unter vergleichbare Regelwerke fallen
  • Pensionisten, deren Dienstverhältnis nach dem 30. April 2016 endete

Die Neuberechnung erfolgt grundsätzlich von Amts wegen. Das bedeutet: Der Dienstgeber muss tätig werden, ohne dass der Bedienstete einen Antrag stellt. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Verzögerungen. Wer keinen Bescheid erhalten hat, sollte aktiv werden.

Was bedeutet die Neuberechnung in der Praxis?

Höheres Besoldungsdienstalter – höheres Gehalt

In den meisten Fällen führt die Neuberechnung zu einem höheren Besoldungsdienstalter. Das bedeutet eine bessere Einstufung in der Gehaltstabelle. Daraus resultieren:

  • Laufend höhere Bezüge ab dem Zeitpunkt der Neufestsetzung
  • Rückwirkende Nachzahlungen für den Zeitraum ab 1. Mai 2016
  • Frühere Vorrückungen in die nächste Gehaltsstufe

Facheinschlägigkeit entscheidet

Nicht jede frühere Berufstätigkeit erhöht das Besoldungsdienstalter. Entscheidend ist die Berufseinschlägigkeit. Die Tätigkeit muss mit dem Dienstposten fachlich zusammenhängen, den der Bedienstete bei seiner Aufnahme in den Dienst der Stadt Wien innehatte. Hier besteht regelmäßig Diskussionsbedarf mit dem Dienstgeber.

Verjährung beachten

Die Verjährungsregeln sind komplex. Ansprüche für Zeiträume vor dem 1. Mai 2016 sind voraussichtlich verjährt. Für Nachzahlungen, die sich aus einer Neuberechnung ergeben, wird der Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. Das schützt Bedienstete, deren Verfahren lange dauert.

Typische Probleme und Fehlerquellen

In der Praxis treten immer wieder folgende Probleme auf:

Zu niedrige Einstufung der Vordienstzeiten: Der Magistrat erkennt bestimmte Tätigkeiten nicht als facheinschlägig an. Hier lohnt sich eine rechtliche Überprüfung.

Verzögerungen beim Verfahren: Viele Bedienstete haben trotz der gesetzlichen Verpflichtung noch keinen Neuberechnungsbescheid erhalten. In solchen Fällen ermöglicht eine Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgericht Wien die Durchsetzung des Anspruchs.

Falsche Berechnung der Nachzahlung: Selbst wenn der Magistrat tätig wird, enthält der Bescheid mitunter Rechenfehler oder berücksichtigt nicht alle anrechenbaren Zeiten.

Fehlende Information über Rechtsmittel: Der Bescheid wird oft hingenommen, obwohl eine Beschwerde aussichtsreich wäre.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Bedienstete der Stadt Wien und der Wiener Stadtwerke sollten folgende Schritte prüfen:

  1. Prüfen, ob bereits ein Neuberechnungsbescheid ergangen ist. Falls nicht, besteht Handlungsbedarf.
  2. Den Bescheid auf Richtigkeit überprüfen lassen. Stimmt die Einstufung der Vordienstzeiten? Sind alle relevanten Tätigkeiten berücksichtigt?
  3. Fristen im Blick behalten. Gegen einen Bescheid der Stadt Wien kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien erhoben werden.
  4. Bei Säumnis des Dienstgebers eine Säumnisbeschwerde einbringen. Das Verwaltungsgericht Wien kann den Magistrat zur Entscheidung verpflichten.

Rechtliche Beratung kann sich lohnen

Die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters bei der Stadt Wien und den Wiener Stadtwerken ist rechtlich komplex. Die Materie umfasst Europarecht, Verfassungsrecht und Wiener Landesrecht. Gleichzeitig stehen für viele Bedienstete erhebliche Geldbeträge auf dem Spiel – sowohl durch laufend höhere Bezüge als auch durch rückwirkende Nachzahlungen.

Eine anwaltliche Überprüfung des Bescheids kostet verhältnismäßig wenig im Vergleich zu den potenziellen Ansprüchen. Unsere Kanzlei in Wien berät und vertritt Bedienstete der Stadt Wien sowie der Wiener Stadtwerke in allen Fragen rund um die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters, Vordienstzeitenanrechnung und damit verbundene Nachzahlungsansprüche.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir prüfen Ihren Fall und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten. Bringen Sie zum Erstgespräch ihre Gehaltsunterlagen sowie eine allfällige Rechtsschutzpolizze mit.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern. Stand: März 2026.


Rechtliche Hilfe bei der Festsetzung des Besoldungsalters

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