Kreditkündigung: Umschuldung nach Kreditkündigung – wann muss die Bank zusätzliche Kosten ersetzen?
Eine Kreditkündigung stellt den Kreditnehmer plötzlich vor die Frage, ob die Bank den Kredit vorzeitig fällig stellen durfte. Der Kreditnehmer soll plötzlich die gesamte offene Summe zurückzahlen, obwohl der Vertrag ursprünglich noch über Jahre gelaufen wäre. Oft bleibt dann nur eine Umschuldung, um eine Klage, weitere Verzugsfolgen oder negative Einträge zu vermeiden.
Doch was gilt, wenn die vorzeitige Fälligstellung der Bank gar nicht berechtigt war? Können die Kosten der neuen Finanzierung ersetzt verlangt werden? Und bedeutet eine schriftliche Zustimmung zu Rückzahlungen automatisch, dass auch die Rechtmäßigkeit der Kreditkündigung anerkannt wurde?
Mit diesen Fragen befasste sich der Oberste Gerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 2016: OGH vom 27.01.2016, 4 Ob 167/15k. Die Entscheidung zeigt, dass es bei Erklärungen gegenüber Banken besonders auf den genauen Inhalt und den Zusammenhang ankommt. Zur Entscheidung.
Wenn der Kredit plötzlich vollständig zurückgezahlt werden soll
Bei einem gewöhnlichen Ratenkredit wird die Schuld über einen längeren Zeitraum zurückgeführt. Der Kreditnehmer kalkuliert mit monatlichen Raten und den vereinbarten Zinsen. Wird der Kredit hingegen vorzeitig fällig gestellt, verlangt die Bank die Rückzahlung der gesamten offenen Kreditsumme zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt.
Für Betroffene kann das erhebliche finanzielle Folgen haben. Die notwendige Summe steht häufig nicht sofort zur Verfügung. Eine Umschuldung bei einer anderen Bank oder einem anderen Finanzierungsinstitut erscheint dann als einziger praktikabler Ausweg.
Damit können zusätzliche Kosten verbunden sein, etwa Bearbeitungsentgelte, Finanzierungskosten oder sonstige Nebengebühren. Ob diese Kosten von der ursprünglichen Bank ersetzt werden müssen, hängt allerdings nicht allein davon ab, dass eine Umschuldung stattgefunden hat. Entscheidend sind mehrere Fragen:
- Durfte die Bank den Kredit tatsächlich vorzeitig fällig stellen?
- Was genau hat der Kreditnehmer schriftlich erklärt?
- War die Umschuldung eine nachvollziehbare Reaktion auf die Vorgangsweise der Bank?
- Sind die geltend gemachten Kosten tatsächlich durch die vorzeitige Fälligstellung entstanden?
Was der OGH zur Anerkennung von Salden und Rückzahlungen gesagt hat
Im vom OGH beurteilten Fall hatte ein Kreditnehmer gegenüber der Bank schriftlich erklärt, dass er die von der Bank genannten offenen Salden beziehungsweise die vorgeschlagenen Rückzahlungen anerkenne. Außerdem stimmte er bis zur Klärung bestimmter Punkte dem Einzug der genannten Beträge zu.
In weiterer Folge musste der Kreditnehmer den Kredit offenbar umschulden. Dadurch entstanden zusätzliche Kosten. Diese verlangte er von der Bank ersetzt. Die Bank vertrat dagegen die Ansicht, der Kreditnehmer habe durch seine Erklärungen die vorzeitige Fälligstellung anerkannt. Er könne daher später nicht mehr behaupten, die Bank habe den Kredit unberechtigt vorzeitig fällig gestellt.
Der OGH wies die außerordentliche Revision der Bank zurück. Damit blieb die Entscheidung des Berufungsgerichts bestehen. Besonders wichtig war die Unterscheidung zwischen zwei verschiedenen Fragen:
- Wie hoch ist der offene Saldo?
- Durfte die Bank den gesamten Kredit zu diesem Zeitpunkt vorzeitig fällig stellen?
Nach der Beurteilung der Vorinstanzen und des OGH hatte der Kreditnehmer zwar die offenen Beträge beziehungsweise die vorgeschlagenen Rückzahlungen anerkannt. Daraus folgte aber nicht automatisch, dass er auch die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Fälligstellung des gesamten Kredits anerkannt hatte.
Ein Anerkenntnis ist daher immer genau auszulegen. Maßgeblich sind der Wortlaut, der Zusammenhang und der Zweck der Erklärung. Eine Zustimmung zu einem bestimmten Zahlungsbetrag muss nicht zugleich bedeuten, dass sämtliche rechtlichen Voraussetzungen der Bankmaßnahme unbestritten sind.
Warum eine Umschuldung nicht automatisch freiwillig und selbst verschuldet ist
Die Bank argumentierte außerdem, der Kreditnehmer hätte den ursprünglichen Vertrag fortsetzen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen müssen. Er hätte also die Rückzahlung nicht durch eine Umschuldung ermöglichen dürfen, sondern die Forderung bestreiten müssen.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Ein Geschädigter muss zwar grundsätzlich versuchen, den Schaden möglichst gering zu halten. Daraus folgt aber nicht, dass er jedes erhebliche Risiko eingehen muss, nur um später möglicherweise Recht zu bekommen.
Im konkreten Fall durfte berücksichtigt werden, dass der Kreditnehmer bei einer Fortsetzung der bisherigen Situation mit einer Klage der Bank und zusätzlich mit einer Eintragung in die Warnliste der österreichischen Kreditinstitute rechnen musste. Es war daher nicht ohne Weiteres zumutbar, die Situation unverändert fortzuführen.
Eine Umschuldung kann somit eine nachvollziehbare und wirtschaftlich notwendige Reaktion auf eine vorzeitige Fälligstellung sein. Dass der Kreditnehmer den neuen Vertrag selbst unterschreibt, schließt einen Ersatzanspruch nicht automatisch aus. Entscheidend bleibt, ob die Umschuldung durch das Verhalten der Bank veranlasst wurde und ob die daraus entstandenen Kosten konkret nachweisbar sind.
Was bedeutet das für Kreditnehmer in der Praxis?
1. Eine Zahlung ist nicht immer ein Anerkenntnis
Wer einen von der Bank geforderten Betrag bezahlt, erkennt damit nicht zwingend jede rechtliche Begründung der Forderung an. Das gilt insbesondere dann, wenn die Zahlung erfolgt, um weitere Nachteile zu vermeiden.
Trotzdem sollten Betroffene vorsichtig formulieren. Aus einer Erklärung wie „Ich anerkenne den offenen Betrag“ kann die Bank möglicherweise weitreichende Schlüsse ziehen. Besser ist eine klare Trennung zwischen unbestrittenen Zahlen und rechtlich strittigen Fragen.
2. Die Rechtmäßigkeit der Fälligstellung ist gesondert zu prüfen
Die Höhe des offenen Kredits und die Berechtigung der vorzeitigen Fälligstellung sind nicht dasselbe. Selbst wenn die offene Kreditsumme rechnerisch richtig angegeben wurde, kann fraglich sein, ob die Bank den Kredit zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig zurückfordern durfte.
Deshalb sollten Kreditvertrag, Kündigungsschreiben, Mahnungen, Zahlungsvereinbarungen und sämtliche Nachrichten der Bank gemeinsam geprüft werden. Eine isolierte Betrachtung einzelner Sätze führt leicht zu falschen Ergebnissen.
3. Umschuldungskosten müssen nachvollziehbar sein
Wer Ersatz verlangt, muss darlegen können, welche Kosten durch die Umschuldung entstanden sind. Dazu gehören insbesondere Unterlagen über die neue Finanzierung, Kostenaufstellungen und Zahlungsbelege.
Außerdem muss der Zusammenhang mit der vorzeitigen Fälligstellung erkennbar sein. Kosten, die auch bei einem regulären Ablauf des ursprünglichen Kreditvertrags angefallen wären, können anders zu beurteilen sein als Gebühren, die ausschließlich wegen der vorzeitigen Ablösung entstanden sind.
4. Nicht jede Umschuldung führt automatisch zu einem Anspruch
Die Entscheidung des OGH bedeutet nicht, dass Banken stets sämtliche Kosten einer neuen Finanzierung übernehmen müssen. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Zu prüfen bleibt insbesondere, ob die Fälligstellung tatsächlich unberechtigt war, ob die Umschuldung erforderlich oder zumindest nachvollziehbar war und welche Kosten konkret verursacht wurden.
Vier typische Situationen aus dem Alltag
- Die Bank fordert den gesamten Kredit: Der Kreditnehmer erhält ein Schreiben, wonach der komplette Restbetrag sofort fällig sei. Er nimmt deshalb einen neuen Kredit auf. In diesem Fall sollten die Kosten der neuen Finanzierung und die Gründe für die Umschuldung dokumentiert werden.
- Eine Zahlung erfolgt „ohne Anerkennung“: Um eine Eskalation zu vermeiden, wird ein Betrag überwiesen. Zugleich wird festgehalten, dass die Zahlung keine Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Fälligstellung darstellt. Eine solche Klarstellung kann helfen, die rechtlichen Positionen voneinander zu trennen.
- Die Bank verlangt eine unterschriebene Erklärung: Der Kreditnehmer soll bestätigen, dass der gesamte Betrag geschuldet und die vorzeitige Fälligkeit berechtigt sei. Eine solche Erklärung sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden.
- Die Umschuldung ist teurer als erwartet: Zusätzlich zur neuen Finanzierung entstehen Nebengebühren. Ob diese als ersatzfähiger Schaden in Betracht kommen, hängt davon ab, ob sie unmittelbar durch die vorzeitige Fälligstellung ausgelöst wurden.
Was Betroffene jetzt sichern und prüfen sollten
Wer mit einer möglicherweise unberechtigten Kreditkündigung oder Fälligstellung konfrontiert ist, sollte nicht nur die Forderungshöhe kontrollieren. Wichtig ist eine vollständige Dokumentation des Ablaufs.
- Sichern Sie den Kreditvertrag samt Nachträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Bewahren Sie Kündigungen, Mahnungen, E-Mails und Gesprächsnotizen der Bank auf.
- Trennen Sie unbestrittene Beträge von der Frage, ob die vorzeitige Fälligstellung zulässig war.
- Formulieren Sie bei Zahlungen oder Vereinbarungen ausdrücklich, welche Punkte offen oder bestritten bleiben.
- Dokumentieren Sie, warum eine Umschuldung notwendig erschien und welche Alternativen realistisch bestanden.
- Sammeln Sie sämtliche Unterlagen zu Gebühren, Zinsen und sonstigen Kosten der neuen Finanzierung.
- Lassen Sie prüfen, ob die geltend gemachten Kosten tatsächlich durch die Vorgangsweise der Bank verursacht wurden.
Besonders wichtig ist der zeitliche Ablauf. Wann wurde der Kredit fällig gestellt? Wann erfolgte die Umschuldung? Wann wurden welche Kosten verrechnet? Je genauer diese Ereignisse dokumentiert sind, desto besser lässt sich ein möglicher Zusammenhang beurteilen.
Häufige Fragen zur Kreditkündigung und Umschuldung
Habe ich mit meiner Unterschrift automatisch die Kreditkündigung akzeptiert?
Nicht unbedingt. Entscheidend ist, was in der Erklärung tatsächlich anerkannt wurde. Die Anerkennung eines offenen Saldos muss nicht automatisch die Anerkennung umfassen, dass die Bank den Kredit vorzeitig fällig stellen durfte. Eine pauschale oder unklare Erklärung kann dennoch rechtlich problematisch sein und sollte daher geprüft werden.
Kann ich Umschuldungskosten von der Bank zurückverlangen?
Das ist möglich, aber nicht automatisch. Voraussetzung ist insbesondere, dass die vorzeitige Fälligstellung unberechtigt war und die Umschuldungskosten dadurch verursacht wurden. Außerdem müssen die Kosten konkret nachgewiesen werden.
Musste ich wirklich auf eine Klage der Bank warten?
Nein, ein Kreditnehmer muss sich nicht jedem wirtschaftlich erheblichen Risiko aussetzen. Ob eine Umschuldung zur Schadensminderung vernünftig und zumutbar war, hängt jedoch von der konkreten Situation ab. Dabei können drohende gerichtliche Schritte oder mögliche negative Einträge eine Rolle spielen.
Was soll ich der Bank jetzt schreiben?
Das hängt vom Einzelfall ab. Allgemein sollte klar zwischen der Höhe eines Betrags und der Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Fälligstellung unterschieden werden. Unüberlegte Formulierungen können spätere Argumente erschweren. Vor einer umfassenden Erklärung ist daher eine rechtliche Prüfung sinnvoll.
Rechtsanwalt Wien: Rechtliche Unterstützung bei Kreditkündigung und Umschuldung
Eine vorzeitige Kreditfälligstellung kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Ob eine Bank dazu berechtigt war, lässt sich regelmäßig nur anhand des Kreditvertrags, der Kommunikation und des gesamten zeitlichen Ablaufs beurteilen.
Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Kreditnehmer bei der Prüfung von Kreditkündigungen, Anerkenntniserklärungen und möglichen Ansprüchen wegen zusätzlicher Umschuldungskosten. Lassen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig prüfen, bevor Sie eine weitreichende Erklärung abgeben oder auf Ansprüche verzichten.
Für eine erste Kontaktaufnahme erreichen Sie die Pichler Rechtsanwalt GmbH, Karlsplatz 3, 1010 Wien, telefonisch unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at.
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