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Gericht stoppt unzulässige Probezeit-Verlängerung

unzulässige Probezeit-Verlängerung

Gericht stoppt unzulässige Probezeit-Verlängerung: Was junge Erwachsene und ihre Familien jetzt wissen müssen

Rechtsanwalt Wien: Ihr Partner bei unzulässiger Probezeit-Verlängerung

Einleitung: Wenn das Vertrauen ins Rechtssystem auf dem Spiel steht

Eine unzulässige Probezeit-Verlängerung kann für junge Menschen gravierende Folgen haben. Stellen Sie sich vor: Ihr Kind, gerade am Anfang des Erwachsenenlebens, begeht einen Fehler – ein Fehltritt, wie er in jungen Jahren leider vorkommen kann. Das Gericht entscheidet sich für Nachsicht: keine Strafe, dafür eine Bewährungszeit – eine zweite Chance. Doch plötzlich, nach einem erneuten Vorfall, verlängert das Gericht diese Probezeit einfach. Ohne klare Grundlage. Ohne Ihre Zustimmung. Ohne dass das Gesetz dies so vorsieht.

Genau dieser Fall beschäftigte den Obersten Gerichtshof (OGH) – und führte zu einem richtungsweisenden Urteil. Der Fall zeigt: Auch Richter:innen müssen sich an eindeutige Regeln halten – besonders wenn es um junge Erwachsene im Strafrecht geht.

In diesem Artikel erläutern wir nicht nur genau, was passiert ist, sondern auch, was das Urteil für Sie und Ihre Familie bedeutet. Wenn Sie unmittelbar betroffen sind oder nach Lösungen suchen – dieser Beitrag liefert präzise Antworten.

Der Sachverhalt: Zwischen zweiter Chance und erneuter Verurteilung

Im Jahr 2023 wurde eine junge Frau, 20 Jahre alt, vom Landesgericht St. Pölten zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei sprach das Gericht keine sofort zu verbüßende Strafe aus, sondern stellte die Strafvollstreckung unter eine dreijährige Probezeit. Das bedeutet: Solange sie sich in dieser Zeit straffrei verhielt, blieb ihr das Gefängnis erspart – ein klassischer Fall von Bewährung.

Knapp ein Jahr später, im Jänner 2025, kam es jedoch zu einem neuen strafbaren Verhalten: Die junge Frau wurde vom Bezirksgericht Haag wegen Urkundenunterdrückung neuerlich zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt – diesmal mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Neben dieser neuen Entscheidung verfügte das Bezirksgericht etwas Erstaunliches: Die ursprüngliche Probezeit aus 2023 sollte nicht wie geplant 2026 enden, sondern bis 2028 verlängert werden – insgesamt also fünf Jahre. Die junge Frau legte gegen diese Verlängerung Rechtsmittel ein – zurecht, wie sich zeigen sollte.

Die Rechtslage: Keine Strafe ohne klare gesetzliche Grundlage

Die zentrale Frage in diesem Fall: Darf ein Gericht die ursprüngliche Probezeit einfach verlängern? Um das zu beantworten, müssen zwei Gesetze ins Zentrum gestellt werden:

  • § 13 Jugendgerichtsgesetz (JGG): Regelt, wie mit jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren umzugehen ist.
  • § 43 Strafgesetzbuch (StGB): Regelt allgemeine Vorschriften zur bedingten Strafnachsicht („Bewährung“).

Laut Jugendgerichtsgesetz hat ein Gericht zwei Optionen, wenn gegen eine Person mit bedingter Strafnachsicht eine neue Straftat erfolgt:

  1. Die frühere Strafe wird nun doch noch vollstreckt (Verhängung der Strafe nachträglich).
  2. Das Gericht kann Auflagen ändern oder ergänzen (z. B. verpflichtende Beratung, Weisungen etc.).

Was das Gesetz aber eindeutig nicht erlaubt, ist eine bloße Verlängerung der Probezeit – ohne dass die ursprüngliche Strafe tatsächlich verhängt wird. Auch laut § 43 StGB oder der Strafprozessordnung (§ 494 StPO) lässt sich eine solche Maßnahme nicht begründen. Der Gesetzgeber hat hier bewusst enge Grenzen gesetzt, um Willkür zu vermeiden.

Mit anderen Worten: Eine automatische oder grundlose Verlängerung der Bewährungsdauer – nur aufgrund erneuter Straffälligkeit – ist gesetzlich nicht zulässig.

Die Entscheidung des Gerichts: Klare Worte vom Obersten Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner aktuellen Entscheidung eindeutig Stellung bezogen:

Die Verlängerung der ursprünglich dreijährigen Probezeit auf fünf Jahre war rechtswidrig. Das Gericht in Haag habe hier den Rahmen des rechtlich Zulässigen deutlich überschritten. Weder das Jugendgerichtsgesetz noch andere einschlägige Vorschriften böten eine ausreichende Grundlage für diese Maßnahme.

Die Konsequenz: Der OGH hob den gesamten Teil der Entscheidung über die verlängerte Probezeit auf. Das Urteil bleibt im Übrigen – also hinsichtlich der neuen Verurteilung mit zweijähriger Probezeit – allerdings bestehen.

Dieses Urteil ist damit nicht nur eine Korrektur des Fehlers in einem Einzelfall. Es markiert eine klare Grenze gegenüber einer Praxis, die immer wieder kritisiert wird: dass Gerichte frei Hand bei der Gestaltung von Sanktionen hätten. Die Entscheidung ist ein Signal für rechtliche Präzision und Gerechtigkeit – besonders im Jugend- und jungen Erwachsenenstrafrecht.

Zur Entscheidung

Praxis-Auswirkungen: Was bedeutet das Urteil konkret für Betroffene?

Das Urteil schafft Klarheit – und stellt sich konsequent hinter das Grundprinzip: Kein staatlicher Eingriff ohne gesetzliche Grundlage. Für Betroffene ergeben sich daraus wichtige, ganz konkrete Konsequenzen:

1. Kein Automatismus bei erneuter Straffälligkeit

Wer einmal auf Bewährung verurteilt wurde und erneut straffällig wird, muss nicht automatisch mit zusätzlichen Sanktionen rechnen. Besonders wichtig: Gerichte dürfen die alte Probezeit nicht ohne weiteres verlängern. Es braucht eine klare gesetzliche Begründung – etwa die tatsächliche Verhängung der früheren Strafe.

2. Rechtsmissbrauch durch Gerichte ist nicht hinzunehmen

Auch wenn viele Betroffene sich von Gerichten ohnmächtig ausgeliefert fühlen: Rechtswidrige Entscheidungen können angefochten werden. Wie in diesem Fall kann eine Nichtigkeitsbeschwerde zum Obersten Gerichtshof führen – der Rechtsschutz funktioniert, wenn er konsequent genutzt wird.

3. Bedeutung für Verteidigungstaktiken

Für Strafverteidiger:innen ergibt sich daraus eine strategische Chance: Wer junge Erwachsene vertritt, kann bei Mehrfachverurteilungen gezielt prüfen, ob gerichtliche Auflagen, Verlängerungen oder Maßnahmen gesetzlich gedeckt sind. Ist das nicht der Fall, kann eine Aufhebung erreicht werden – oft mit erheblichen Auswirkungen auf das weitere Leben der Betroffenen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Jugendstrafrecht und Bewährungsauflagen

Was ist der Unterschied zwischen einer bedingten Strafe und einer Probezeit?

Eine bedingte Strafe bedeutet, dass das Gericht zwar eine Strafe ausspricht – etwa eine Freiheitsstrafe –, diese aber nicht sofort vollzogen wird. Stattdessen spricht das Gericht dem Verurteilten eine Probezeit zu. In dieser Zeit darf keine weitere Straftat begangen werden. Die Probezeit ist also ein Zeitraum, in dem sich der oder die Verurteilte „bewähren“ muss.

Wird die Probezeit erfolgreich absolviert, muss die angedrohte Strafe nicht angetreten werden. Kommt es jedoch zu weiteren Straftaten, kann die Strafe nachträglich verhängt werden – oder es können Auflagen ergänzt oder geändert werden. Eine Verlängerung der Probezeit ist laut geltendem Recht jedoch nicht vorgesehen.

Kann jede Entscheidung vor dem OGH bekämpft werden?

Nein. Der Zugang zum OGH (Oberster Gerichtshof) ist auf bestimmte Rechtsmittel beschränkt – insbesondere auf die sogenannte Nichtigkeitsbeschwerde. Diese kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eingebracht werden, beispielsweise wenn die angefochtene Entscheidung gegen geltendes Recht oder Verfahrensvorschriften verstößt.

In Fällen wie diesem – also bei Verletzung des Legalitätsprinzips durch unzulässige Maßnahmen – ist eine Nichtigkeitsbeschwerde jedoch ein wirksames Werkzeug. Die Fristen sind jedoch eng, daher sollten Betroffene unverzüglich juristische Hilfe in Anspruch nehmen.

Ist das Urteil auch auf Minderjährige übertragbar?

Ja – sogar mit noch größerer Klarheit. Gerade im Jugendstrafrecht gelten besonders strenge gesetzliche Vorgaben, was Sanktionen und deren Gestaltung betrifft. Das Jugendgerichtsgesetz stellt den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt – nicht Bestrafung.

Deshalb sind auch bei erstmals verurteilten Jugendlichen gerichtliche Reaktionen auf erneute Straftaten klar geregelt. Eine Verlängerung der bisherigen Probezeit – wie sie hier beim jungen Erwachsenen erfolgt war – wäre bei Jugendlichen erst recht unzulässig.

Fazit: Vertrauen Sie auf durchsetzbaren Rechtsschutz – wir helfen Ihnen dabei

Das Urteil des OGH verdeutlicht: Auch Gerichte müssen sich an Gesetze halten – insbesondere dann, wenn es um die Rechte junger Menschen geht. Eine unrechtmäßige Verlängerung der Probezeit stellt nicht nur einen Rechtsfehler dar, sondern kann zu massiven Konsequenzen für die Betroffenen führen – beruflich, sozial und persönlich.

Unsere Kanzlei in Wien ist auf Strafrecht und Jugendstrafrecht spezialisiert. Wir kämpfen dafür, dass Ihre Rechte – oder die Ihrer Kinder – geschützt bleiben.

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Egal ob Erstberatung, Nichtigkeitsbeschwerde oder gerichtliche Vertretung – wir sind Ihre Partner vor Gericht.

Recht muss Recht bleiben – dafür setzen wir uns ein.


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