September 19, 2026

Gemeinsame Obsorge trotz Streit [Rechtsanwalt Wien]

Gemeinsame Obsorge trotz Streit: Wann ist sie noch möglich?

Gemeinsame Obsorge: Wie viel Streit zwischen getrennt lebenden Eltern ist zu viel für eine gemeinsame Obsorge? Diese Frage beschäftigt viele Mütter und Väter, wenn Gespräche immer wieder in Vorwürfen enden, wichtige Entscheidungen schwierig werden oder der Kontakt zwischen den Eltern fast ausschließlich schriftlich stattfindet.

Die Antwort lautet nicht automatisch: Jeder Konflikt schließt die gemeinsame Obsorge aus. Entscheidend ist vielmehr, ob trotz der Spannungen noch eine ausreichende Grundlage für gemeinsame Entscheidungen zum Wohl des Kindes besteht. Der Oberste Gerichtshof hat diese Linie in einer Entscheidung aus dem Jahr 2018 bestätigt.

Wenn die Kommunikation schwierig, aber nicht unmöglich ist

Typisch ist folgende Situation: Die Eltern leben getrennt. Persönliche Gespräche funktionieren kaum noch. Nachrichten werden knapp formuliert, manches wird missverstanden, und bei Fragen rund um Schule, Gesundheit oder Besuchszeiten kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen.

Dennoch tauschen die Eltern Informationen über das Kind aus. Sie schreiben einander E-Mails, telefonieren in dringenden Fällen oder verständigen sich per SMS. Die Kontakte zum Kind werden vielleicht nicht reibungslos, aber letztlich ohne ständige gerichtliche Vermittlung geregelt.

In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob die Konflikte bereits so schwer wiegen, dass eine gemeinsame Obsorge nicht mehr vertretbar ist. Eine angespannte Beziehung allein muss dafür nicht ausreichen. Das Gericht betrachtet vielmehr, wie die Eltern im Alltag tatsächlich miteinander umgehen.

Was verlangt die gemeinsame Obsorge rechtlich?

Seit dem KindNamRÄG 2013 steht die gemeinsame Obsorge stärker im Mittelpunkt. Die gemeinsame Verantwortung soll nicht schon deshalb ausgeschlossen werden, weil Eltern getrennt leben oder sich nicht gut verstehen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Konfliktsituation hingenommen werden muss. Gemeinsame Obsorge setzt eine gewisse Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit voraus. Die Eltern müssen in der Lage sein, wesentliche Informationen auszutauschen und wichtige Angelegenheiten des Kindes zumindest in einer sachlichen Weise gemeinsam zu behandeln.

Eine perfekte Harmonie ist nicht erforderlich. Auch regelmäßige Spannungen oder gelegentliche Missverständnisse führen nicht automatisch zur alleinigen Obsorge eines Elternteils. Maßgeblich ist, ob noch eine funktionierende Mindestbasis vorhanden ist.

Bei der Beurteilung können insbesondere folgende Fragen eine Rolle spielen:

  • Werden Informationen über Gesundheit, Schule und Alltag des Kindes weitergegeben?
  • Können die Eltern wichtige Entscheidungen zumindest grundsätzlich gemeinsam vorbereiten?
  • Werden Vereinbarungen über Kontakte und Betreuung eingehalten?
  • Ist eine Verbesserung der Kommunikation in absehbarer Zeit zu erwarten?
  • Wird das Kind aus den Konflikten der Eltern herausgehalten?
  • Stehen schwerwiegende Umstände dem Kindeswohl entgegen?

Das Gericht prüft dabei nicht nur einzelne Nachrichten oder einen isolierten Streit. Entscheidend ist das Gesamtbild: Wie verlässlich funktioniert die gemeinsame Regelung tatsächlich?

OGH: E-Mail, SMS und Telefon können ausreichen

In der Entscheidung OGH vom 21.11.2018, 7 Ob 209/18p stritten die Eltern darüber, ob sie die Obsorge für ihr minderjähriges Kind weiterhin gemeinsam ausüben sollten. Die Kommunikation war nicht völlig konfliktfrei. Es kam zu Missverständnissen und Auseinandersetzungen.

Gleichzeitig tauschten die Eltern Informationen über das Kind aus. Der überwiegende Kontakt erfolgte per E-Mail. In dringenden Fällen kommunizierten sie per SMS oder telefonisch, gelegentlich auch persönlich. Auch die Regelung der Kontakte zum Kind konnte zuletzt ohne unmittelbare Vermittlung des Gerichts vereinbart werden. Zur Entscheidung.

Die Vorinstanzen sahen darin eine ausreichende Grundlage für die gemeinsame Obsorge. Zusätzlich wurde eine Elternberatung angeordnet, um die Kommunikation weiter zu verbessern. Der OGH wies den außerordentlichen Revisionsrekurs zurück. Die gemeinsame Obsorge blieb daher aufrecht.

Besonders wichtig ist die Klarstellung des OGH, dass die Eltern nicht konfliktfrei sein müssen. Es genügt ein gewisses Mindestmaß an Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. Entscheidend ist nicht, ob die Eltern persönlich, telefonisch oder schriftlich miteinander kommunizieren. Entscheidend ist, ob sie bereit und in der Lage sind, Informationen auszutauschen und gemeinsame Entscheidungen zum Wohl des Kindes zu treffen.

Die Entscheidung ist nicht als Freibrief für dauerhaft eskalierende Elternkonflikte zu verstehen. Sie zeigt vielmehr, dass Gerichte genau hinsehen müssen. Eine schwierige Kommunikation kann noch funktionieren. Eine gemeinsame Obsorge wird aber problematisch, wenn jede Entscheidung blockiert wird oder das Kind dauerhaft in den Konflikt hineingezogen wird.

Was bedeutet das im Alltag getrennt lebender Eltern?

Schriftliche Kommunikation kann sinnvoll sein

Eltern müssen nicht regelmäßig persönlich zusammentreffen, wenn diese Gespräche erfahrungsgemäß eskalieren. Eine sachliche Kommunikation per E-Mail oder über eine geeignete Kommunikationsplattform kann ausreichend sein. Gerade bei schwierigen Beziehungen hat schriftliche Kommunikation den Vorteil, dass Absprachen nachvollziehbar bleiben.

Gemeinsame Obsorge verlangt keine ständige Einigkeit

Eltern dürfen unterschiedliche Vorstellungen haben. Sie müssen nicht jede Frage gleich beurteilen. Entscheidend ist, ob sie bei wichtigen Themen letztlich zu einer sachlichen Lösung kommen können und ob sie die Interessen des Kindes über den persönlichen Konflikt stellen.

Die Kontakte zum Kind dürfen nicht zum Druckmittel werden

Besuchs- und Betreuungszeiten sollten nicht dazu verwendet werden, den anderen Elternteil zu bestrafen oder unter Druck zu setzen. Wenn Kontakte verlässlich geregelt werden können, spricht dies grundsätzlich für eine gewisse praktische Kooperationsfähigkeit. Werden sie hingegen laufend verhindert oder als Reaktion auf Streit verändert, kann dies die gemeinsame Obsorge belasten.

Eine Elternberatung kann mehr sein als eine gerichtliche Auflage

Eine Elternberatung soll nicht nur Konflikte bewerten, sondern kann helfen, klare Kommunikationsregeln zu entwickeln. Dazu gehören etwa feste Zeitpunkte für Informationen, eine Beschränkung auf kindbezogene Themen oder ein abgestimmtes Vorgehen bei dringenden Entscheidungen.

So sollten Eltern jetzt vorgehen

Wer die gemeinsame Obsorge erhalten oder erreichen möchte, sollte nicht nur allgemein behaupten, dass Kommunikation möglich sei. Aussagekräftiger sind konkrete Beispiele aus dem Alltag.

  • Wichtige Absprachen dokumentieren: Nachrichten über Arzttermine, schulische Angelegenheiten, Betreuung und Kontakte sollten aufbewahrt werden.
  • Sachlich formulieren: Persönliche Vorwürfe erschweren die gemeinsame Entscheidungsfindung. Nachrichten sollten möglichst kurz, konkret und auf das Kind bezogen sein.
  • Informationen weitergeben: Relevante Neuigkeiten über Gesundheit, Schule und Alltag sollten dem anderen Elternteil zeitnah mitgeteilt werden.
  • Vereinbarungen einhalten: Verlässlichkeit bei Übergaben, Betreuungszeiten und Absprachen ist ein wichtiger praktischer Faktor.
  • Konflikte nicht über das Kind austragen: Das Kind sollte nicht als Bote eingesetzt und nicht zu einer Entscheidung zwischen den Eltern gedrängt werden.
  • Beratung frühzeitig nutzen: Eine Elternberatung oder rechtliche Beratung kann helfen, die Kommunikation zu strukturieren, bevor der Konflikt weiter eskaliert.

Wer die gemeinsame Obsorge ablehnt, sollte ebenfalls möglichst konkrete Umstände darlegen. Allgemeine Aussagen wie „Wir verstehen uns nicht“ oder „Der andere Elternteil ist schwierig“ werden regelmäßig weniger aussagekräftig sein als nachvollziehbare Beispiele dafür, dass gemeinsame Entscheidungen dauerhaft nicht möglich sind oder dem Kindeswohl schaden.

Häufige Fragen zur gemeinsamen Obsorge bei Streit

Kann die gemeinsame Obsorge trotz ständigem Streit bestehen bleiben?

Ja. Streit schließt die gemeinsame Obsorge nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob trotz der Konflikte noch eine ausreichende Kommunikation und Zusammenarbeit in wichtigen Angelegenheiten des Kindes möglich ist. Je schwerwiegender und dauerhafter die Eskalationen sind, desto genauer wird das Gericht die Auswirkungen auf das Kind prüfen.

Müssen wir uns persönlich treffen, um gemeinsam obsorgeberechtigt zu sein?

Nein. Auch E-Mail, SMS oder Telefon können ausreichen. Das hat der OGH in seiner Entscheidung vom 21.11.2018, 7 Ob 209/18p ausdrücklich berücksichtigt. Wichtig ist nicht das Kommunikationsmittel, sondern der sachliche Austausch und die Bereitschaft zu gemeinsamen Entscheidungen.

Was kann ich tun, wenn der andere Elternteil keine Informationen weitergibt?

Wichtige Vorfälle und vergebliche Kontaktversuche sollten sachlich dokumentiert werden. Persönliche Angriffe helfen meist nicht weiter. Je nach Situation kann eine rechtliche Beratung klären, welche weiteren Schritte sinnvoll sind und welche Bedeutung das Verhalten für die gemeinsame Obsorge hat.

Kann eine Elternberatung vorgeschrieben werden?

Eine Elternberatung kann vom Gericht angeordnet werden, um die Kommunikation und Zusammenarbeit zu verbessern. Sie kann aber auch freiwillig in Anspruch genommen werden. Gerade bei wiederkehrenden Konflikten kann es hilfreich sein, klare Regeln für Informationen, Entscheidungen und Kontakte zu entwickeln.

Rechtsanwalt Wien: Rechtliche Unterstützung bei Obsorge und Elternkonflikten

Die Frage der gemeinsamen Obsorge hängt stark von den konkreten Lebensumständen ab. Nicht jede angespannte Kommunikation ist ein ausreichender Grund für die alleinige Obsorge. Umgekehrt dürfen anhaltende Blockaden, Informationsverweigerung oder eine erhebliche Belastung des Kindes nicht verharmlost werden.

Als erfahrener Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler Eltern in Wien zu Fragen der Obsorge, der Kommunikation zwischen getrennten Eltern und der praktischen Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens. Durch jahrelange anwaltliche Praxis unterstützt die Kanzlei dabei, die maßgeblichen Umstände geordnet darzustellen und die Interessen des Kindes sachlich in den Mittelpunkt zu stellen.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine gemeinsame Obsorge trotz bestehender Konflikte noch tragfähig ist, lassen Sie Ihre Situation rechtzeitig prüfen. Die Kanzlei Pichler Rechtsanwalt GmbH erreichen Sie unter 01/5130700 oder per E-Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Die Kanzlei befindet sich am Karlsplatz 3, 1010 Wien.


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Gemeinsame Obsorge

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