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Fehlerhafte Beatmungsgeräte: Wann ist eine Feststellungsklage in Österreich überhaupt zulässig? [Rechtsanwalt Wien]

Feststellungsklage

Fehlerhafte Beatmungsgeräte: Wann ist eine Feststellungsklage in Österreich überhaupt zulässig?

Viele Versicherte verlassen sich darauf, dass „die Versicherung das schon regelt“, wenn ein Produkt fehlerhaft ist und die Gesundheit gefährdet — Feststellungsklage kann dennoch notwendig sein. Doch was passiert, wenn tausende Menschen betroffen sein könnten – ohne dass klar ist, wer genau und in welchem Ausmaß? Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt sehr deutlich: Auch bei Massenschäden sind pauschale Klagen auf Feststellung der Haftung rechtlich nur sehr eingeschränkt möglich.

Ausgangslage: Zerfallender Schaumstoff in Beatmungsgeräten

Im Mittelpunkt des Falls standen medizinische Beatmungsgeräte, die ungefähr in den Jahren 2016 bis 2021 in Umlauf gebracht wurden. In diesen Geräten wurde ein bestimmter Schaumstoff verbaut, der sich im Lauf der Zeit zersetzen kann. Die Folge: Kleinste Partikel oder Stoffe könnten in die Atemluft gelangen, sodass Nutzer diese einatmen – mit potenziell schweren gesundheitlichen Konsequenzen.

Mehrere Sozialversicherungsträger wollten deshalb gerichtlich feststellen lassen, dass der Hersteller bzw. Händler für alle künftigen Gesundheits- und Folgekosten haftet, die aus der Verwendung dieser fehlerhaften Geräte entstehen könnten. Sie beriefen sich auf die sogenannte Legalzession: Schadenersatzansprüche der Versicherten gegen den Hersteller gehen kraft Gesetzes auf die Sozialversicherung über, sobald die Versicherung Leistungen erbringt.

Das Problem: Die Versicherungen konnten zwar darlegen, dass viele ihrer Versicherten Beatmungsgeräte dieses Typs verwenden oder verwendet haben. Konkrete, namentlich benannte Versicherte wurden aber in der Klage nicht angeführt. Man sprach vielmehr von einer großen, unbestimmten Zahl potenziell Betroffener („vielleicht 20.000“).

Die erste Instanz und das Berufungsgericht wiesen die Feststellungsklage ab – und der OGH bestätigte diese Entscheidungen, indem er die außerordentliche Revision der Versicherer zurückwies.

Warum scheiterte die Feststellungsklage der Sozialversicherungsträger?

Zentraler Punkt der Entscheidung: Eine Feststellungsklage ist nur dann zulässig, wenn das festzustellende Recht oder Rechtsverhältnis klar und konkret bezeichnet ist. Das Gericht muss genau erkennen können, worüber es entscheidet – und das Urteil muss später in konkreten Einzelfällen tatsächlich weiterhelfen.

Im vorliegenden Fall wollten die Versicherungen eine sehr weitgehende, pauschale Feststellung: Der Hersteller solle für alle zukünftigen Gesundheits- und Folgekosten haften, die bei unbestimmt vielen Versicherten durch die Nutzung der betroffenen Beatmungsgeräte entstehen könnten.

Der OGH hielt das für zu unbestimmt:

  • Es war nicht klar, welche konkreten Versicherten betroffen sind.
  • Es war nicht festgelegt, welche konkreten Geräte von welchen Personen in welchem Zeitraum verwendet wurden.
  • Das Gericht hätte nur ein abstraktes „Haftungsversprechen“ feststellen können – ohne Bezug zu konkreten Personen oder Ereignissen.

Damit könnte ein solches Urteil seine eigentliche Aufgabe nicht erfüllen: Es soll spätere Streitigkeiten vermeiden oder zumindest erleichtern. Wenn aber bei einer späteren Individualklage erst mühsam geklärt werden müsste, ob der jeweilige Versicherte überhaupt unter den „irgendwann vielleicht betroffenen Personenkreis“ fällt, hilft das Feststellungsurteil kaum weiter.

Der OGH betonte daher: Allgemeine, pauschale Angaben genügen nicht. Das festzustellende Rechtsverhältnis muss so konkretisiert werden, dass das Urteil in einem späteren Folgeprozess ohne weitere Grundsatzdiskussion anwendbar ist.

Zur Entscheidung.

Feststellungsklage: Wozu sie dient – und was sie NICHT leisten kann

Eine Feststellungsklage ist ein wichtiges Instrument im österreichischen Zivilprozessrecht. Sie dient vor allem der Prozessökonomie:

  • Frühe Klärung von Rechtsfragen, bevor bereits ein konkreter Schaden in voller Höhe eingetreten ist.
  • Vermeidung mehrfacher Prozesse über dieselbe Grundfrage.
  • Sicherung von Ansprüchen, bei denen noch unklar ist, wie sich die Schäden in Zukunft entwickeln.

Die Rechtsprechung erlaubt daher grundsätzlich auch Feststellungsklagen für künftige Schäden – etwa bei Gesundheitsbeeinträchtigungen, deren weitere Entwicklung noch unklar ist. Voraussetzung ist aber immer, dass der konkrete Vorfall oder der Anspruchsteller bestimmt ist. Beispielsweise: Eine bestimmte Person, die bei einem eindeutig feststellbaren Ereignis (Unfall, Produktfehler, medizinischer Eingriff) geschädigt wurde, möchte klären lassen, dass der Schädiger auch für zukünftige Spätfolgen haftet.

Genau hier verläuft die Grenze: Aus der Möglichkeit, für einen konkreten Fall auch zukünftige Schäden feststellen zu lassen, folgt nicht, dass man ohne jede Individualisierung eine Art „Sammel-Feststellung“ zugunsten eines völlig offenen Personenkreises begehren kann.

Der OGH stellte klar: Eine derart weit gefasste Massenerklärung ist rechtlich untauglich, weil sie ihre klärende Funktion nicht erfüllen könnte.

Rechtsanwalt Wien: Feststellungsklage – Wann sie sinnvoll ist

In Verfahren mit einer Vielzahl potenziell Geschädigter wird immer wieder argumentiert, dass zu strenge Anforderungen an die Bestimmtheit von Klagen den effektiven Rechtsschutz erschweren könnten. Das unionsrechtliche Effektivitätsprinzip verlangt, dass die Durchsetzung von EU-rechtlich gewährten Ansprüchen in der Praxis nicht unmöglich oder übermäßig erschwert wird.

Der OGH sah dieses Prinzip im vorliegenden Fall jedoch nicht verletzt. Denn: Die Sozialversicherungsträger konnten selbst nicht konkret sagen, welche Personen welche Ansprüche haben. Ein Urteil, das sich auf einen bloß abstrakten „Kreis möglicher Betroffener“ beziehen würde, hätte die Rechtsdurchsetzung für konkrete Menschen nicht tatsächlich erleichtert.

Mit anderen Worten: Der effektive Rechtsschutz wird nicht dadurch verbessert, dass Gerichte Urteile über völlig unbestimmte Personengruppen fällen. Effektiv ist Rechtsschutz nur, wenn klar ist, wer welche Ansprüche geltend macht und auf welcher konkreten Grundlage.

Was bedeutet das für Betroffene von fehlerhaften Beatmungsgeräten?

Für Nutzerinnen und Nutzer der betreffenden Beatmungsgeräte ist wichtig zu wissen:

  • Eine individuelle Klage auf Feststellung oder Schadenersatz ist grundsätzlich möglich – auch dann, wenn derzeit noch keine schweren Gesundheitsschäden eingetreten sind, aber ein Risiko und erste Beeinträchtigungen bestehen.
  • Entscheidend ist, dass IHR persönlicher Fall konkret beschrieben wird: Welches Gerät, welche Nutzung, welche Symptome, welche ärztlichen Feststellungen.

Folgende praktische Schritte sind für Betroffene sinnvoll:

  • Gerät sichern: Bewahren Sie das Beatmungsgerät nach Möglichkeit auf. Es kann ein wichtiges Beweismittel sein.
  • Daten dokumentieren: Notieren Sie Gerätetyp, Seriennummer, Anschaffungsdatum, Lieferant (Händler, Sanitätshaus, Krankenanstalt), Nutzungsdauer und -häufigkeit.
  • Ärztliche Abklärung: Lassen Sie sich medizinisch untersuchen, insbesondere wenn Sie Husten, Atemprobleme oder andere Beschwerden haben. Bitten Sie um ausführliche Befundberichte.
  • Unterlagen sammeln: Rechnungen, Verordnungen, Schriftverkehr mit der Krankenkasse, Produktinformationen, Rückrufschreiben des Herstellers – alles geordnet aufbewahren.
  • Rechtliche Beratung: Klären Sie frühzeitig, ob eine Feststellungsklage (z.B. zur Haftung für künftige Gesundheitsfolgen) oder bereits eine konkrete Schadenersatzklage sinnvoll ist.

Je genauer Ihr Einzelfall belegt werden kann, desto eher kann ein Gericht die Haftung des Herstellers oder anderer Beteiligter konkret feststellen.

Konsequenzen für Sozialversicherungsträger und „große Kläger“

Für Sozialversicherungsträger, Sammelkläger oder andere große Anspruchsteller ergibt sich aus der OGH-Entscheidung eine klare Botschaft: Eine pauschale „Sammel-Feststellung“ über mögliche künftige Schäden eines unbestimmten Versichertenkreises wird in der Regel unzulässig sein.

Stattdessen sind andere Strategien gefragt:

  • Identifikation konkreter Betroffener: Versicherungen sollten versuchen, jene Personen zu ermitteln, die die fraglichen Geräte tatsächlich verwendet haben. Dazu können Leistungsdaten, Verordnungen, Lieferinformationen und ärztliche Berichte herangezogen werden.
  • Dokumentation einzelner Fälle: Für jede betroffene Person sollte festgehalten werden, welches Gerät in welchem Zeitraum verwendet wurde und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgetreten sind.
  • Individuelle oder gruppenweise Klagen: Dabei können mehrere Versicherte gemeinsam vorgehen, sofern sie hinreichend konkret benannt und ihre Fälle vergleichbar sind.
  • Musterverfahren: Denkbar ist die Führung einzelner repräsentativer Verfahren, an denen sich andere Fälle später orientieren können. Entscheidend bleibt die ausreichende Konkretisierung der jeweiligen Klägerseite.

Der Versuch, mit einer einzigen abstrakten Feststellungsklage alle potenziellen zukünftigen Schadensfälle abzudecken, wird – wie der OGH gezeigt hat – regelmäßig an der mangelnden Bestimmtheit scheitern.

Hersteller und Händler: Kein Freibrief trotz abgewiesener Sammel-Feststellung

Für Hersteller und Händler fehlerhafter Produkte ist die Entscheidung kein Anlass zur Entwarnung. Sie bedeutet nicht, dass keine Haftung besteht, sondern lediglich, dass eine bestimmte Art der Klageführung unzulässig war.

Im Gegenteil: Die Abweisung einer pauschalen Feststellungsklage kann dazu führen, dass:

  • eine Vielzahl von Einzelklagen oder kleineren Sammelklagen eingebracht wird,
  • das Unternehmen sich mit unterschiedlichen Sachverhaltskonstellationen auseinandersetzen muss,
  • die Prozesskosten und das Reputationsrisiko steigen.

Hersteller und Händler sollten daher:

  • ihre Dokumentation zu Produktentwicklung, Zulassung, Sicherheitshinweisen und Rückrufaktionen sorgfältig aufbereiten,
  • Verbraucherinformation und Rückrufmaßnahmen rechtlich und kommunikativ abstimmen,
  • mögliche Vergleichs- oder Entschädigungsmodelle prüfen,
  • sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um Prozessrisiken realistisch einschätzen und strategieorientiert handeln zu können.

Checkliste: Was sollten Betroffene jetzt konkret tun?

1. Wenn Sie ein (möglicherweise) betroffenes Beatmungsgerät genutzt haben

  • Gerät nicht vorschnell entsorgen, sondern sicher verwahren.
  • Typ, Seriennummer und Lieferdatum fotografieren oder notieren.
  • Rechnungen, Lieferscheine, ärztliche Verordnungen und Schriftverkehr sammeln.
  • Bei bestehenden oder neu aufgetretenen Beschwerden umgehend ärztliche Untersuchung veranlassen.
  • Den Arzt über die Nutzung des betroffenen Geräts informieren und dies im Befund festhalten lassen.
  • Rechtlichen Rat einholen, ob eine Feststellungsklage (z.B. hinsichtlich künftiger Gesundheitsschäden) oder bereits eine Schadenersatzklage sinnvoll ist.

2. Wenn Sie Sozialversicherungsträger oder Einrichtung sind

  • Interne Datenanalyse: Welche Versicherten / Patienten haben entsprechende Geräte erhalten?
  • Strukturierte Erfassung der Einzelfälle (Person, Gerät, Zeitraum, gesundheitliche Situation).
  • Prüfung, welche Ansprüche bereits kraft Legalzession übergegangen sind.
  • Entwicklung einer abgestimmten Verfahrensstrategie (Musterverfahren, gruppenweise Klagen etc.).
  • Frühzeitige anwaltliche Einbindung zur Bewertung von Prozesschancen und -risiken.

Häufige Fragen aus der Praxis

Kann ich klagen, auch wenn ich (noch) keine schweren Gesundheitsschäden habe?

Grundsätzlich ja. In vielen Fällen ist eine Feststellungsklage möglich, um die Haftung für künftige Schäden zu klären, wenn bereits ein konkretes Risiko oder erste Beeinträchtigungen bestehen und der Zusammenhang mit einem bestimmten Gerät oder Ereignis nachvollziehbar ist. Entscheidend ist, dass Ihr individueller Fall (Gerät, Nutzung, Befunde) ausreichend konkret geschildert und belegt wird.

Reicht es, wenn ich nur sage, dass ich „irgend so ein Gerät“ gehabt habe?

Nein. Für eine aussichtsreiche Anspruchsdurchsetzung brauchen Sie möglichst genaue Angaben: Gerätetyp, Seriennummer, Lieferant und Nutzungsdauer. Ohne diese Konkretisierung wird es sehr schwer, einen Zusammenhang zwischen dem Produkt und einer Gesundheitsgefährdung oder einem Schaden rechtlich durchzusetzen.

Übernimmt meine Sozialversicherung automatisch alle rechtlichen Schritte?

Die Sozialversicherung kann Ansprüche, die aufgrund erbrachter Leistungen auf sie übergehen, verfolgen. Das bedeutet aber nicht, dass automatisch alle individuellen Schadenersatzansprüche (z.B. für Schmerzengeld, Verdienstentgang, Haushaltshilfe) vollständig abgedeckt oder geltend gemacht werden. In vielen Konstellationen ist eine eigene rechtliche Beratung sinnvoll, um persönliche Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls selbst durchzusetzen.

Gibt es durch die OGH-Entscheidung für mich weniger Chancen auf Schadenersatz?

Nein. Die Entscheidung betrifft vor allem die Form der Klage (pauschale Sammel-Feststellung ohne konkrete Personen), nicht das Ob möglicher Ansprüche. Ihre individuellen Rechte hängen von Ihrem konkreten Fall ab: Nutzung des Geräts, Gesundheitsbeeinträchtigungen, Beweise. Hier kann – richtig vorbereitet – weiterhin erfolgreich vorgegangen werden.

Rechtliche Unterstützung nutzen – frühzeitig und zielgerichtet

Wer von fehlerhaften Beatmungsgeräten betroffen sein könnte, steht oft vor medizinischen, finanziellen und rechtlichen Unsicherheiten. Gleichzeitig zeigt die OGH-Entscheidung, dass der richtige prozesstaktische Zugang entscheidend ist: Unbestimmte Sammelklagen helfen wenig, gut vorbereitete, konkretisierte Verfahren hingegen können sehr wirksam sein.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt im Zivil- und Haftungsrecht unterstützt die Pichler Rechtsanwalt GmbH Betroffene, Versicherungen und Unternehmen dabei, den passenden Weg zu wählen – von der Beweissicherung über die Anspruchsbewertung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen.

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