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Entlassung nach Verwarnung: Rechte kennen & handeln

Entlassung nach Verwarnung

Entlassung nach Verwarnung? Warum viele Arbeitgeber vor Gericht scheitern – und Sie das nicht hinnehmen müssen

Einleitung: Wenn der Job von heute auf morgen weg ist – und die Entlassung nach Verwarnung nicht rechtens war

Die Entlassung nach Verwarnung ist einer der häufigsten Streitfälle im Arbeitsrecht. Stellen Sie sich vor: Nach Jahrzehnten loyaler Tätigkeit für ein Unternehmen bekommen Sie plötzlich die Nachricht, dass Ihr Arbeitsverhältnis „mit sofortiger Wirkung“ beendet wurde. Kein Gespräch, keine Chance zur Stellungnahme – nur der Vorwurf, Sie hätten Ihre Kompetenzen überschritten. Eine Situation, die emotional belastend und rechtlich keineswegs eindeutig ist.

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, wie sie sich in so einem Moment verhalten sollen – Scham, Unsicherheit, Angst vor dem beruflichen Aus. Doch was, wenn die Entlassung gar nicht rechtmäßig war? Wenn Ihr Arbeitgeber vorschnell gehandelt hat oder formale Fehler gemacht wurden? Genau das klärte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem aktuellen Urteil und bestätigte: Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt sofort die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zur Entscheidung

Der Sachverhalt: Vom Filialleiter zum „Störfaktor“ – eine wahre Geschichte

Ein langjähriger Mitarbeiter einer renommierten österreichischen Bank – seit 1991 im Unternehmen tätig – war zuletzt als Leiter einer Hauptgeschäftsstelle in leitender Position beschäftigt. Nach rund 30 Jahren erfolgreicher Karriere kam es im Jahr 2021 zu einer schwerwiegenden Zäsur: Der Arbeitgeber sprach eine fristlose Entlassung aus. Der Vorwurf: der Mitarbeiter habe seine Kompetenzen überschritten, Sicherheitsvorschriften missachtet und Entscheidungen getroffen, die nicht mit den internen Richtlinien übereinstimmen.

Bereits im Vorfeld war es zu einer Verwarnung gekommen, als Ausdruck der Unzufriedenheit des Unternehmens mit einzelnen Entscheidungen des Mitarbeiters. Der Mitarbeiter akzeptierte die Verwarnung stillschweigend, zeigte sich aber im weiteren Verlauf bemüht, die internen Vorgaben präzise einzuhalten. Dennoch wurde er wenige Monate später entlassen – ohne weitere Auffälligkeiten.

Er entschloss sich, die Entlassung gerichtlich anzufechten. Der Vorwurf: Die Bank habe unverhältnismäßig und vorschnell reagiert, ohne sein Verhalten gebührend zu würdigen. Ziel der Klage war die Feststellung, dass die Entlassung unwirksam sei und das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.

Die Rechtslage: Wann ist eine Entlassung gerechtfertigt? (§ 27 AngG & § 1162 ABGB verständlich erklärt)

Die rechtliche Grundlage für Entlassungen in Österreich ergibt sich insbesondere aus dem § 27 Angestelltengesetz (AngG) sowie dem § 1162 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Beide Normen regeln die Voraussetzungen für eine fristlose Auflösung eines Arbeitsverhältnisses.

§ 27 AngG – Entlassung aus wichtigem Grund

Laut § 27 AngG ist eine Entlassung gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Zu den typischen Entlassungsgründen zählen:

  • Schwere Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl, Vertrauensbruch)
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Geheimnisverrat
  • Unentschuldigte Abwesenheit

Allerdings betonen Rechtsprechung und Literatur: Eine Entlassung verlangt ein besonders gewichtiges Fehlverhalten. Leichte oder einmalige Verstöße rechtfertigen in der Regel keine Entlassung.

§ 1162 ABGB – Fristlose Auflösung

Der § 1162 ABGB ergänzt die Regelungen aus dem AngG. Danach darf ein Dienstverhältnis fristlos aufgelöst werden, wenn einer Partei die Fortführung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. Hier ist die Frage der Zumutbarkeit entscheidend – und genau hier lag der Knackpunkt im vorliegenden Fall.

Wichtig: Die Rolle der Verwarnung

Erhält ein Arbeitnehmer eine Verwarnung, signalisiert der Arbeitgeber damit rechtlich: „Ich toleriere dieses Verhalten – vorerst.“ Eine Entlassung zu einem späteren Zeitpunkt bedarf dann neuer zusätzlicher schwerwiegender Vorwürfe. Wird der gleiche Vorwurf erneut verwendet, obwohl der Mitarbeiter sein Verhalten verbessert hat, kann eine solche Entlassung vor Gericht scheitern.

Die Entscheidung des Gerichts: Entlassung war nicht gerechtfertigt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Vorinstanzen in seiner Entscheidung: Die Entlassung war nicht rechtmäßig. Die Gründe:

  • Das dem Mitarbeiter vorgeworfene Verhalten stellte keine schwerwiegende Pflichtverletzung im Sinne des § 27 AngG dar.
  • Nach der Verwarnung hatte sich der Mitarbeiter nachweislich korrekt verhalten – eine Wiederholung des Fehlverhaltens lag nicht vor.
  • Die Entlassung erfolgte nicht unverzüglich im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Zwischen Verwarnung und Entlassung lagen mehrere Monate.
  • Der Arbeitgeber hatte seine Entlassungsgründe nicht ausreichend konkretisiert und konnte die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nicht nachvollziehbar darlegen.

Der OGH stellte damit klar: Auch bei Führungskräften muss ein besonders strenger Maßstab angelegt werden – bloßes „Fehlverhalten“ oder ein gestörtes Vertrauensverhältnis genügt nicht. Die Entlassung des Mitarbeiters wurde für unwirksam erklärt. Das Arbeitsverhältnis galt somit weiterhin als aufrecht.

Rechtsanwalt Wien: Was bedeutet das Urteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkret?

1. Entlassung ist kein Freibrief für Arbeitgeber

Arbeitgeber tun gut daran, Entlassungen sauber zu begründen und unverzüglich auszusprechen. Bloße Unzufriedenheit oder zwischenmenschliche Probleme mit Führungskräften reichen meist nicht aus. Wer voreilig kündigt, riskiert teure Prozesse und verpflichtende Wiedereinstellungen.

2. Arbeitnehmer haben Chancen vor Gericht

Auch wenn Ihnen eine Entlassung überreicht wurde – das bedeutet nicht automatisch, dass sie rechtlich wirksam ist. Besonders wenn Sie zuvor verwarnt wurden und sich danach korrekt verhalten haben, stehen Ihre Chancen gut, erfolgreich gegen die Entlassung vorzugehen.

3. Verwarnungen reduzieren die Durchsetzbarkeit von Entlassungen

Mit einer Verwarnung schwächt ein Arbeitgeber im Zweifel seine eigene Position. Sie signalisiert eine Chance zur Verbesserung – nutzt der Arbeitnehmer diese, sind spätere Entlassungen für das gleiche Verhalten kaum noch durchsetzbar.

FAQ: Häufig gestellte Fragen rund um Entlassung und Anfechtung

1. Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung?

Eine Entlassung ist die sofortige, fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund – etwa bei Diebstahl oder grober illoyaler Handlung. Eine Kündigung hingegen erfolgt unter Einhaltung von Fristen und – in manchen Fällen – nach sozialen Kriterien. Entlassungen müssen innerhalb weniger Tage nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens ausgesprochen werden und bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung.

2. Kann man eine Entlassung immer anfechten?

Theoretisch ja, aber nicht jede Anfechtung hat Aussicht auf Erfolg. Eine Entlassung ist nur dann unwirksam, wenn kein ausreichender Grund vorliegt, die Entlassung nicht unverzüglich ausgesprochen wurde oder der Grund nicht bewiesen werden kann. Eine ausführliche rechtliche Prüfung ist hier unerlässlich – wir beraten Sie umfassend.

3. Was kostet eine arbeitsrechtliche Anfechtungsklage?

Die Kosten hängen vom Streitwert, dem Verfahrensverlauf und dem gewählten Rechtsbeistand ab. In vielen Fällen lohnt sich jedoch der Einsatz: Wird die Entlassung für unwirksam erklärt, erhalten Sie nicht nur Ihr Gehalt nachbezahlt, sondern können auch rechtlich als weiterhin angestellt gelten. Gerne informieren wir Sie über die individuellen Chancen und Risiken im Rahmen einer Erstberatung in unserer Kanzlei.

Fazit: Rechtzeitig handeln sichert Ihre Rechte

Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – Entlassungen sind ein heikles rechtliches Terrain. Erfahrene rechtliche Unterstützung kann den Unterschied machen zwischen einem verlorenen Prozess und einer erfolgreichen Anfechtung. Das vorliegende Urteil zeigt deutlich: Selbst langjährige Mitarbeiter sind nicht rechtlos gestellt – und Arbeitgeber müssen sich an gesetzliche Standards halten.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen frühzeitig beraten. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und unterstützt Sie mit fundiertem Fachwissen und strategischem Durchsetzungsvermögen.

📞 Telefon: 01/5130700
📧 Email: office@anwaltskanzlei-pichler.at
📍 Adresse: Wien, Österreich

Vertrauen Sie auf Erfahrung – wir kämpfen für Ihr Recht.


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