September 25, 2026

Eheverschulden im Scheidungsrecht [Rechtsanwalt Wien]

Scheidung und Eheverschulden: Warum das Verhalten während der gesamten Ehe zählt

Eheverschulden lässt sich in einem Scheidungsverfahren meist nicht anhand eines einzigen Streits oder eines bestimmten Tages beantworten. Entscheidend kann vielmehr sein, wie sich beide Ehepartner während der gesamten Ehe verhalten haben und welcher Beitrag letztlich zur unheilbaren Zerrüttung geführt hat.

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2017 zeigt außerdem, wie wichtig die Beweisführung bereits vor dem Erstgericht und dem Berufungsgericht ist. Der OGH vom 05.07.2017, 7 Ob 26/17z, befasste sich mit der Frage, wer für das Scheitern der Ehe verantwortlich war und in welchem Umfang ein bereits fortgesetztes Verfahren nochmals aufgerollt werden durfte. Zur Entscheidung

Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung war nicht der einzige entscheidende Moment

Im zugrunde liegenden Verfahren war der Kläger spätestens im Jänner 2011 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen bestand ab diesem Zeitpunkt keine häusliche Gemeinschaft mehr.

Eine häusliche Gemeinschaft umfasst rechtlich nicht nur das gemeinsame Wohnen. Berücksichtigt werden grundsätzlich drei Lebensbereiche:

  • das gemeinsame Wohnen,
  • die eheliche beziehungsweise sexuelle Gemeinschaft und
  • die gemeinsame Wirtschaftsführung.

Der Auszug kann daher ein deutliches Zeichen für das Ende des gemeinsamen Ehelebens sein. Er beantwortet aber noch nicht automatisch die Frage, welcher Ehepartner die Ehe zerrüttet hat. Dafür ist das Gesamtverhalten beider Seiten maßgeblich und damit auch die Frage des Eheverschuldens.

Die Vorinstanzen kamen im konkreten Fall zu dem Ergebnis, dass ausschließlich der Kläger für die Zerrüttung verantwortlich war. Der Kläger bekämpfte diese Beurteilung. Er war unter anderem der Ansicht, dass das Verfahren nach der Aufhebung der ersten Entscheidung nicht in diesem Umfang weitergeführt werden hätte dürfen. Außerdem wollte er erreichen, dass der OGH die Tatsachen und die Bewertung des Verschuldens anders beurteilt.

Was der OGH zum Eheverschulden entschieden hat

Der Oberste Gerichtshof wies die außerordentliche Revision zurück. Damit blieb die Entscheidung der Vorinstanzen aufrecht: Nach den getroffenen Feststellungen hatte der Kläger die spätestens mit seinem Auszug im Jänner 2011 vollendete Zerrüttung der Ehe allein verschuldet.

Der OGH sah weder eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung noch eine grobe Fehlbeurteilung durch die Vorinstanzen. Die Entscheidung war daher keine vollständige Neuverhandlung des gesamten Falls. Vielmehr prüfte der OGH, ob die Voraussetzungen für ein weiteres Rechtsmittel vorlagen.

Das ist ein wichtiger Unterschied: Ein Rechtsmittel an den OGH bietet grundsätzlich nicht die Möglichkeit, den gesamten Sachverhalt nochmals von Anfang an zu erzählen und eine völlig neue Würdigung aller Beweise zu verlangen.

Warum ein fortgesetztes Verfahren nicht immer auf wenige Punkte beschränkt bleibt

Wird eine Entscheidung aufgehoben und an das Erstgericht zurückverwiesen, bedeutet das nicht zwingend, dass im weiteren Verfahren nur ein einziger, eng begrenzter Punkt behandelt werden darf.

Im gegenständlichen Verfahren hatte das Berufungsgericht im ersten Rechtsgang darauf hingewiesen, dass bestimmte Tatsachen zum behaupteten Verschulden noch nicht ausreichend festgestellt worden waren. Weitere Beweise mussten aufgenommen werden. Deshalb durften im fortgesetzten Verfahren auch ergänzende oder abweichende Feststellungen getroffen werden.

Der Kläger konnte sich daher nicht erfolgreich darauf berufen, dass bestimmte Feststellungen aus dem ersten Verfahren unverändert hätten übernommen werden müssen. Entscheidend war, dass die Vorinstanzen im fortgesetzten Verfahren noch offene Fragen klären und dafür weitere Beweise berücksichtigen durften.

Für Betroffene bedeutet das: Eine Aufhebung und Zurückverweisung kann neue Chancen, aber auch neue Risiken bringen. Je nachdem, welche Feststellungen bisher gefehlt haben, kann das Verfahren in tatsächlicher Hinsicht weitergeführt werden. Bereits bekannte Ereignisse können dabei eine andere Bedeutung erhalten, wenn sie im Zusammenhang mit ergänzenden Beweisen beurteilt werden.

Der OGH arbeitet grundsätzlich mit den Feststellungen der Vorinstanzen

Eine zentrale Aussage der Entscheidung betrifft die Grenzen des Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshof. Geht es um eine unrichtige rechtliche Beurteilung, prüft der OGH grundsätzlich, ob das Recht auf Grundlage des von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalts richtig angewendet wurde.

Der OGH stellt den Sachverhalt in diesem Stadium normalerweise nicht vollständig neu fest. Er entscheidet insbesondere nicht nochmals frei darüber, welche Aussage glaubwürdiger war oder welche Version der Ereignisse persönlich überzeugender erscheint.

Ein sogenannter „Wunschsachverhalt“ reicht für eine erfolgreiche Revision daher in der Regel nicht aus. Wer im Rechtsmittelverfahren von anderen Tatsachen ausgeht als die Vorinstanzen, muss darlegen, dass die Feststellungen auf einem relevanten Verfahrensfehler beruhen oder offensichtlich unrichtig beziehungsweise aktenwidrig sind. Eine bloß andere Sichtweise auf die Ereignisse genügt grundsätzlich nicht.

Das macht die Verfahren vor den ersten beiden Instanzen besonders wichtig. Was dort nicht ausreichend vorgetragen, bewiesen oder festgestellt wird, lässt sich vor dem OGH nur sehr eingeschränkt nachholen.

Eheverschulden ist keine mathematische Abrechnung

Bei der Beurteilung des Eheverschuldens wird das gesamte Verhalten beider Ehepartner während der Ehe betrachtet. Es geht nicht darum, jeden einzelnen Vorfall wie auf einer Punkteliste zu addieren. Entscheidend ist vielmehr, wer den wesentlichen Beitrag zur unheilbaren Zerrüttung der Ehe geleistet hat.

Ein überwiegendes Verschulden wird außerdem nicht schon bei jedem kleinen Unterschied zwischen den Beiträgen der Ehepartner angenommen. Der Unterschied muss deutlich und augenfällig sein. Ob ein Ehepartner überwiegend oder allein schuld ist, hängt daher stark von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Der OGH greift in eine solche Bewertung nur eingeschränkt ein. Eine Korrektur kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Beurteilung der Vorinstanzen geradezu unvertretbar oder grob fehlerhaft ist. Im Verfahren 7 Ob 26/17z sah der OGH eine solche Fehlbeurteilung nicht.

Was bedeutet das im Alltag?

Der Auszug aus der Wohnung

Ein Ehepartner zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Das kann das Ende der häuslichen Gemeinschaft markieren. Für die Verschuldensfrage ist aber zusätzlich zu prüfen, was dem Auszug vorausgegangen ist und wie sich beide Ehepartner zuvor verhalten haben.

Nachrichten und schriftliche Auseinandersetzungen

Beschimpfungen, Drohungen oder wiederholte Konflikte können für die Beurteilung des Eheverlaufs eine Rolle spielen. Nachrichten sollten jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Wichtig ist der Zusammenhang: Wann wurden sie geschrieben? Was war der Anlass? Gab es eine längere Vorgeschichte?

Getrennte Finanzen und die gemeinsame Wirtschaftsführung

Wenn Ehepartner ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten vollständig voneinander trennen, kann dies ein Hinweis auf das Ende der gemeinsamen Lebensführung sein. Allein daraus folgt aber noch nicht automatisch, wer die Ehe zerrüttet hat. Auch hier kommt es auf das Gesamtbild an.

Ein späterer Streit vor dem OGH

Eine Partei ist überzeugt, dass die andere Seite vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt hat. Vor dem OGH genügt dieser persönliche Eindruck grundsätzlich nicht. Maßgeblich sind die Feststellungen der Vorinstanzen und die Frage, ob das Recht darauf richtig angewendet wurde.

So unterstützt ein Rechtsanwalt Wien bei einem Scheidungsverfahren

Eine rechtliche Beratung kann dabei helfen, die Ereignisse chronologisch zu ordnen, mögliche Beweismittel zu sichern und die Bedeutung einzelner Vorfälle für das Eheverschulden realistisch einzuschätzen. Gerade weil der OGH grundsätzlich mit den Feststellungen der Vorinstanzen arbeitet, ist eine sorgfältige Vorbereitung in den ersten Instanzen besonders wichtig.

So sollten Sie in einem Scheidungsverfahren vorgehen

  • Ordnen Sie die Ereignisse chronologisch. Halten Sie wichtige Vorfälle, Trennungsphasen, Auszüge und sonstige entscheidende Entwicklungen mit Datum oder zumindest einem nachvollziehbaren Zeitraum fest.
  • Sichern Sie relevante Beweismittel. Dazu können Nachrichten, E-Mails, Schriftstücke, Fotos oder Unterlagen gehören. Bewahren Sie die Originale möglichst unverändert auf.
  • Trennen Sie Wahrnehmungen und Bewertungen. Schreiben Sie auf, was konkret geschehen ist. Eine sachliche Darstellung ist für die spätere rechtliche Beurteilung hilfreicher als pauschale Vorwürfe.
  • Berücksichtigen Sie die gesamte Ehezeit. Nicht nur der letzte Streit oder der Tag des Auszugs kann entscheidend sein. Auch frühere Entwicklungen können zur Zerrüttung beigetragen haben.
  • Bringen Sie wichtige Tatsachen rechtzeitig vor. Die Tatsacheninstanzen sind für die umfassende Sachverhaltsaufklärung besonders wichtig. Im späteren Rechtsmittelverfahren sind neue Tatsachen und eine neue Beweiswürdigung nur sehr eingeschränkt möglich.
  • Lassen Sie mögliche Folgen frühzeitig prüfen. Ein Verschuldensausspruch kann insbesondere im Zusammenhang mit unterhaltsrechtlichen Fragen und weiteren Scheidungsfolgen Bedeutung erlangen. Welche Auswirkungen konkret eintreten, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Häufige Fragen zum Eheverschulden

Ist automatisch der Ehepartner schuld, der ausgezogen ist?

Nein. Der Auszug kann das Ende der häuslichen Gemeinschaft kennzeichnen. Für die Frage des Verschuldens muss aber das gesamte Verhalten beider Ehepartner betrachtet werden. Auch die Vorgeschichte und die Gründe für den Auszug können wesentlich sein.

Kann ich vor dem OGH nochmals alle Beweise neu bewerten lassen?

Grundsätzlich nicht. Der OGH arbeitet regelmäßig mit den Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen. Eine bloß andere Einschätzung der Glaubwürdigkeit oder des Geschehensablaufs reicht im Allgemeinen nicht aus, um eine Revision erfolgreich zu begründen.

Was passiert, wenn ein Verfahren aufgehoben und zurückverwiesen wird?

Dann muss das Verfahren im Umfang der Aufhebung fortgesetzt werden. Je nach Inhalt der Entscheidung können weitere Beweise aufgenommen und ergänzende oder abweichende Feststellungen getroffen werden. Das Verfahren ist daher nicht zwingend auf eine einzige offene Detailfrage beschränkt.

Welche Bedeutung hat ein Verschuldensausspruch?

Die Feststellung, welcher Ehepartner zur Zerrüttung beigetragen hat, kann insbesondere bei unterhaltsrechtlichen Fragen und anderen Scheidungsfolgen relevant sein. Die konkreten Konsequenzen lassen sich jedoch nur anhand der gesamten familiären und wirtschaftlichen Situation beurteilen.

Eine sorgfältige Vorbereitung kann den weiteren Verlauf entscheidend beeinflussen

Die Entscheidung OGH vom 05.07.2017, 7 Ob 26/17z, macht deutlich: Im Scheidungsverfahren zählt nicht nur, was sich aus Sicht einer Partei ereignet hat. Entscheidend ist, welche Tatsachen rechtzeitig vorgetragen, bewiesen und von den Gerichten festgestellt werden. Gerade bei der Frage des Eheverschuldens kann eine isolierte Betrachtung einzelner Vorfälle zu kurz greifen.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt berät die Kanzlei Pichler in Scheidungsverfahren und bei Fragen zu den möglichen Folgen eines Verschuldensausspruchs. Wenn Sie unsicher sind, welche Ereignisse und Beweismittel in Ihrem Fall Bedeutung haben, lassen Sie Ihre Situation frühzeitig rechtlich prüfen.

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Eheverschulden

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