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Dolmetscherkosten vor Gericht: Rechtslage & Risiken

Dolmetscherkosten vor Gericht

Dolmetscherkosten vor Gericht: Warum ein letzter Rechtsweg versperrt bleibt – und was das für Sie bedeutet

Rechtsanwalt Wien: Ihr gutes Recht – doch wie weit darf man wirklich gehen?

Dolmetscherkosten vor Gericht können überraschend hoch ausfallen – und der letzte Rechtsweg bleibt oft versperrt.

Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich in einem laufenden Gerichtsverfahren. Die Situation ist ohnehin belastend – emotional wie finanziell. Dann kommt es noch zu einer Zusatzbelastung: Das Gericht zieht einen Dolmetscher bei, weil Sprachbarrieren gelöst werden müssen. Die Verhandlung verläuft gut, das Urteil steht. Doch plötzlich flattert eine Rechnung ins Haus: mehrere hundert Euro für die Dolmetschertätigkeit – vom Gericht festgesetzt. Sie empfinden diese Summe als überzogen, fühlen sich ungerecht behandelt und möchten dagegen ankämpfen – schließlich haben Sie ein Recht auf Gerechtigkeit, oder?

Genau mit dieser Frage hat sich ein aktueller Fall vor österreichischen Gerichten beschäftigt. Und die Antwort wird viele überraschen: Nicht jeder Weg zur Gerechtigkeit ist bis zum Höchstgericht offen. Warum das so ist, wie die Gesetzeslage konkret aussieht und was Sie als betroffene Partei unbedingt wissen sollten, erklären wir in diesem Beitrag ausführlich – damit Sie in Ihrem Verfahren nicht auf unnötige Kosten sitzen bleiben.

Was ist genau passiert? Ein Fall aus der Praxis

Ein Mann war Partei in einem Zivilverfahren vor einem österreichischen Gericht. Da er die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschte, wurde zur Sicherstellung eines fairen Prozesses ein gerichtlich bestellter Dolmetscher hinzugezogen. So weit – so normal. Nach Abschluss des Verfahrens setzte das Erstgericht die Gebühren des Dolmetschers fest. Diese betrugen einen nicht unerheblichen Betrag.

Der Mann war mit dieser Festsetzung jedoch nicht einverstanden. Er legte Rekurs gegen die Entscheidung ein – ein zulässiges Rechtsmittel, um die Richtigkeit der Kostenübernahme überprüfen zu lassen. Doch auch das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz: Die Honorierung des Dolmetschers sei korrekt bemessen.

Der Mann fühlte sich weiterhin finanziell benachteiligt und wollte das Verfahren nicht ruhen lassen. Er versuchte, einen sogenannten Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof (OGH) einzubringen, um die Kostenfestsetzung erneut prüfen zu lassen – in dritter und damit höchster Instanz. Doch der OGH wies dieses Ansuchen ab. Zur Entscheidung.

Wie sieht die Rechtslage aus? – Die Perspektive des Gesetzgebers

Die zentrale rechtliche Grundlage in diesem Zusammenhang ist die österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), genauer gesagt:

§ 528 Abs 2 Z 5 ZPO – Revisionsrekurs ist ausgeschlossen

Dieser Paragraph regelt, in welchen Fällen gegen Entscheidungen des Rekursgerichts kein weiterer Rechtszug – also kein Revisionsrekurs – zum Obersten Gerichtshof zulässig ist. Wörtlich heißt es dort:

„Ein Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig gegen Entscheidungen, die die Gebühren der Sachverständigen oder deren Vorschuss betreffen.“

Dabei ist wichtig zu verstehen: Im Gerichtsverfahren gelten Dolmetscher rechtlich weitgehend als gleichgestellt mit Sachverständigen. Beide sind vom Gericht beigezogene, externe Fachpersonen, die für ihre Tätigkeit gemäß Gebührenordnung entlohnt werden. Dementsprechend umfasst die oben zitierte Regelung auch Dolmetscherkosten.

Mit anderen Worten: Ist man mit der Höhe der festgesetzten Gebühren nicht einverstanden, gibt es einen einmaligen Rechtsweg – nämlich den Rekurs. Ein drittes Rechtsmittel über den OGH ist ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen.

Das Ziel des Gesetzgebers: Prozessökonomie und Rechtssicherheit

Der Hintergrund dieser Einschränkung liegt in der Verfahrensökonomie. Kostenentscheidungen wie jene über das Honorar von Dolmetschern betreffen nicht den eigentlichen Streitgegenstand des Verfahrens, sondern Nebenfragen. Diese sollen rasch, effizient und ohne unnötige Belastung der Höchstgerichte geklärt werden. Andernfalls wären die Gerichte gezwungen, sich durch mehrere Instanzen mit vergleichsweise geringfügigen Beträgen und technischen Fragen auseinanderzusetzen.

Was hat der Oberste Gerichtshof entschieden?

Der OGH hat den Revisionsrekurs gegen die Entscheidung zur Gebührenfestsetzung als unzulässig zurückgewiesen. Die Begründung: Die Bestimmungen der ZPO seien eindeutig – eine dritte Instanz bei Entscheidungen über Dolmetscher- oder Sachverständigenhonorare sei nicht vorgesehen.

Der Mann, der das Verfahren weiterziehen wollte, blieb damit auf seinen Kosten sitzen – und musste die bereits angefallenen Anwaltskosten für das erfolglose Rechtsmittel zusätzlich tragen.

Was bedeutet das für Sie in der Praxis?

Die Entscheidung zeigt deutlich, wie wichtig es ist, sich frühzeitig und kompetent beraten zu lassen, wenn es um die Erstattung oder Festsetzung von Verfahrenskosten geht. Gerade scheinbar „kleine“ Nebenentscheidungen können in Summe teuer werden, wenn sie nicht ordnungsgemäß angefochten werden – oder man unnötige Rechtsmittel einlegt.

Drei Praxisbeispiele:

  • Beispiel 1: Sie möchten die Höhe des Dolmetscherhonorars bestreiten? Dann muss der Rekurs stichhaltig begründet und genau dokumentiert sein. Eine spätere „Nachbesserung“ ist nicht möglich.
  • Beispiel 2: Der Sachverständige im Verfahren verlangt ein ungewöhnlich hohes Honorar? Auch hier gilt: Nur ein einziger Rekurs kann eingebracht werden, der sorgfältig vorbereitet sein muss.
  • Beispiel 3: Sie überlegen, einen Revisionsrekurs aus Prinzip zu betreiben, obwohl es lediglich um Gebühren geht? Das ist nicht nur rechtlich unzulässig, sondern verursacht auch zusätzliche Verfahrenskosten.

Unsere Empfehlung: Bevor Sie ein Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzungen erheben – sprechen Sie mit einem erfahrenen Rechtsanwalt. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, ob ein Rekurs Sinn macht – und wie man ihn rechtlich wirksam begründet. Damit Sie Ihre Rechte wahren, ohne auf unnötigen Kosten sitzenzubleiben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was ist der Unterschied zwischen Rekurs und Revisionsrekurs?

Ein Rekurs ist ein reguläres Rechtsmittel gegen bestimmte Entscheidungen eines Erstgerichts, insbesondere in zivilrechtlichen Verfahren. Er wird beim nächsthöheren Gericht eingebracht. Ein Revisionsrekurs hingegen richtet sich gegen die Entscheidung des Rekursgerichts – und führt zum Obersten Gerichtshof. Letzterer ist jedoch nur in gesetzlich genau geregelten Fällen zulässig. Bei Gebührenentscheidungen – etwa über Dolmetscher – ist dieser Weg ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Kann ich die Dolmetscherkosten mit dem Argument anfechten, dass sie „zu hoch“ seien?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie haben das Recht, gegen die Entscheidung des Erstgerichts über die Höhe der Dolmetschergebühren einmal Rekurs einzulegen. Dabei ist eine inhaltliche Argumentation notwendig – etwa durch den Vergleich mit üblichen Richtsätzen oder das Anführen von Ermessensfehlern. Es empfiehlt sich dringend, diesen Schritt mit einem Anwalt zu setzen, da die gerichtliche Praxis hier sehr genau ist.

3. Gibt es Ausnahmen, in denen doch ein Revisionsrekurs gegen solche Kosten zulässig wäre?

Nein, die Zivilprozessordnung legt hier eine klare Grenze fest. Laut § 528 Abs 2 Z 5 ZPO ist ein Revisionsrekurs gegen Entscheidungen über Gebühren von Sachverständigen und Dolmetschern ausnahmslos unzulässig. Es handelt sich um einen sogenannten „absolute Unzulässigkeitsgrund“ – auch schwerwiegende Sachfehler ändern daran nichts. Das bedeutet: Ist der Rekurs abgewiesen, ist die Entscheidung rechtskräftig.

Fazit: Frühe Beratung zahlt sich aus – auch bei Verfahrenskosten

Hinter scheinbar kleinen Detailfragen wie Dolmetschergebühren verbirgt sich oft ein erhebliches Kostenrisiko. Wer unüberlegt Rechtsmittel einlegt, geht nicht nur rechtlich ins Leere, sondern bezahlt seine Chance auf Gerechtigkeit auch noch teuer. Die richtige Vorgehensweise: Ein gut vorbereiteter Rekurs mit klarer Argumentation – und kompetente anwaltliche Begleitung von Anfang an.

Wenn Sie selbst mit einer Kostenentscheidung im Gerichtskontext konfrontiert sind oder unsicher sind, welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben, unterstützen wir Sie gerne. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Zivilrecht in Wien stehen wir Ihnen zur Seite – mit Expertise, Klartext und Engagement.

Kontaktieren Sie uns noch heute:
Pichler Rechtsanwalt GmbH
Telefon: 01/5130700
E-Mail: office@anwaltskanzlei-pichler.at

Ihre Interessen sind unser Anliegen – wir beraten Sie umfassend, damit aus einem kostspieligen Irrtum keine dauerhafte Belastung wird.


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