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Dieselskandal und Software-Update: Wann haftet der Hersteller für Folgeschäden? [Rechtsanwalt Wien]

Dieselskandal

Dieselskandal und Software-Update: Wann haftet der Hersteller für Folgeschäden?

Dieselskandal: Viele Fahrzeughalter mit EA189-Dieselmotor sind verunsichert: Das Software-Update ist längst aufgespielt, die anfängliche Aufregung um die „Umschaltlogik“ abgeflaut – aber was ist mit möglichen Spätfolgen? Müssen Hersteller für künftige Schäden an Abgasrückführung, Injektoren oder Partikelfilter aufkommen, wenn diese auf das Update zurückzuführen sind?

Bereits 2023 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) dazu eine für viele Betroffene wesentliche Grenze gezogen: In der Entscheidung OGH vom 16.05.2023, 10 Ob 17/23g, wurde klargestellt, dass Hersteller nicht automatisch für alle denkbaren künftigen Wartungs- und Reparaturkosten nach einem Diesel-Software-Update haften.

Zur Entscheidung.

Dieselskandal: Typische Ausgangssituation: Gebrauchtwagen, EA189-Motor und Software-Update

Der entschiedene Fall ist für zahlreiche Betroffene typisch:

  • Kauf eines gebrauchten Audi Q5 mit dem bekannten Dieselmotor-Typ EA189.
  • Der Motor-Typ war bereits seit 2015 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung („Umschaltlogik“) in Verbindung gebracht worden.
  • Der Hersteller bot ein Software-Update an, das beim betroffenen Fahrzeug im Dezember 2017 durchgeführt wurde.
  • Das Update entfernte zwar die problematische Umschaltlogik, ließ aber ein sogenanntes „Thermofenster“ bestehen: Die volle Abgasrückführung (EGR-Regelbetrieb) erfolgt nur in einem Temperaturbereich von etwa 15–33 °C.

Die Käuferin befürchtete, dass gerade dieses Update oder die veränderte Abgasrückführung mittel- und langfristig zu erhöhtem Verschleiß führen könnte, insbesondere an:

  • Injektoren
  • Abgasrückführventil und EGR-Kühler
  • Dieselpartikelfilter

Sie wollte vom Hersteller daher gerichtlich festgestellt haben, dass dieser für alle künftigen Schäden an diesen Teilen hafte, soweit sie auf die unzulässige Abschalteinrichtung bzw. das Update zurückgehen.

Das ist eine verbreitete Sorge: Viele Halter fürchten, dass sie die Spätfolgen des Skandals über Jahre aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Was hat der OGH entschieden – und was nicht?

Der OGH hat das Feststellungsbegehren der Käuferin abgewiesen. Der Hersteller muss nach dieser Entscheidung nicht generell für alle künftig möglicherweise anfallenden Wartungs- und Reparaturkosten nach dem Software-Update einstehen.

Wichtig ist zu verstehen, warum:

  • Der OGH knüpft – im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, insbesondere C‑100/21) – an den Schutzzweck der einschlägigen EU-Emissionsvorschriften an.
  • Diese Vorschriften sollen das Vertrauen des Käufers schützen, dass das Fahrzeug gesetzeskonform typengenehmigt und zulassungsfähig ist.
  • Geschützt wird daher in erster Linie die Sicherheit, das Fahrzeug überhaupt rechtmäßig nutzen zu dürfen – insbesondere vor der Gefahr, dass Zulassung oder Gebrauch des Fahrzeugs in Frage gestellt werden.

Die vom Klägerin geltend gemachten Schäden – möglicher Mehrverschleiß am EGR-System, Injektoren, Partikelfilter etc. – betreffen nach Auffassung des OGH hingegen hauptsächlich technische Aspekte und zusätzliche Wartungs- bzw. Reparaturkosten. Solche Kosten allein, die weder die Zulassung noch die grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs infrage stellen, fallen nach Ansicht des Gerichts nicht in den Schutzbereich der einschlägigen EU-Regeln.

Anders formuliert: Das EU-Recht verlangt, dass es gegenüber Herstellern wirksame und abschreckende Sanktionen bei illegalen Abschalteinrichtungen gibt – aber es verlangt nicht, dass der Hersteller jede denkbare Verschleißfolge auf Lebenszeit des Fahrzeugs ersetzt.

Der OGH sieht die Vorgaben der Union durch folgende Sanktionen als ausreichend erfüllt an:

  • die Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung (z. B. durch ein taugliches Software-Update) oder, falls das nicht möglich oder zumutbar ist,
  • Rückabwicklung des Kaufvertrags: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises (Zug um Zug) oder eine wesentliche Minderung des Kaufpreises.

Ein darüber hinausgehender, pauschaler Anspruch auf Übernahme aller zukünftigen Wartungskosten, die möglicherweise mit dem Update zusammenhängen, wurde daher verneint.

Was bedeutet das für Betroffene konkret?

Die Entscheidung betrifft nicht nur Audi-Fahrer, sondern grundsätzlich alle Halter von EA189-Fahrzeugen, bei denen ein Software-Update im Rahmen des Dieselskandals durchgeführt wurde. Daraus ergeben sich folgende praktische Punkte:

1. Kein „Freibrief“ für alle künftigen Reparaturen

Wer gehofft hat, der Hersteller müsse sämtliche künftigen Schäden im Zusammenhang mit Abgasrückführung, Injektoren oder Partikelfilter automatisch ersetzen, wird durch die OGH-Entscheidung enttäuscht:

  • Ein allgemeiner Feststellungsanspruch („Der Hersteller haftet für alle künftigen Schäden …“) ist nur in engen Konstellationen durchsetzbar.
  • Normale Verschleißschäden oder übliche Wartungskosten werden im Regelfall nicht ersatzpflichtig sein, selbst wenn sie sich möglicherweise durch das Update verändert haben.

2. Wichtiger Prüfstein: Steht die Nutzungs- oder Zulassungsfähigkeit auf dem Spiel?

Der entscheidende Ansatzpunkt bleiben Situationen, in denen das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung oder ihre Beseitigung:

  • die Zulassung zu verlieren droht,
  • behördlich stillgelegt werden könnte oder
  • in seiner bestimmungsgemäßen Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist.

In solchen Fällen können nach der EuGH- und OGH-Rechtsprechung Ansprüche auf Rückabwicklung oder Preisreduktion in Betracht kommen. Das Ziel ist dann nicht die Erstattung jeder einzelnen Werkstattrechnung, sondern der Ausgleich dafür, dass Sie ein Fahrzeug erhalten haben, dessen rechtmäßige Nutzung von Anfang an unsicher war.

3. Prozessrisiko nicht unterschätzen

Im entschiedenen Fall wurde die Klägerin nicht nur mit ihrem Feststellungsbegehren abgewiesen, sondern musste auch einen Großteil der Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Das unterstreicht:

  • Die Rechtslage im Umfeld des Dieselskandals ist komplex.
  • Pauschale Klagen ohne klaren Bezug zu Nutzungs- oder Zulassungsrisiken können teuer enden.

Wer eigene Ansprüche prüfen lassen will, sollte daher vor einer Klage sorgfältig abwägen lassen, welche Art von Anspruch realistisch ist und wie hoch das Kostenrisiko ist.

Praktische Beispiele: Wann lohnt sich eine nähere Prüfung?

Aus der Entscheidung lassen sich einige typische Konstellationen ableiten, in denen eine juristische Prüfung sinnvoll ist – und andere, in denen die Erfolgsaussichten eher gering sind:

  • Fahrzeug droht stillgelegt zu werden
    Etwa weil eine Behörde die Zulassung infrage stellt oder Maßnahmen ankündigt, wenn das Update nicht durchgeführt wird oder das Update selbst wieder beanstandet wird. Hier können Rückabwicklung oder Minderung geprüft werden.
  • Massive Funktionsstörungen nach dem Update
    Wenn nachweisbar im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Update schwerwiegende Probleme auftreten (z. B. wiederholtes Notlaufprogramm, erhebliche Leistungseinbußen), kann im Einzelfall neben Gewährleistung und Garantie auch eine Haftung des Herstellers relevant werden – hier ist allerdings eine technische Begutachtungentscheidend.
  • Reiner Mehrverschleiß ohne Nutzungsbeeinträchtigung
    Wenn sich „nur“ die Intervalle für Reinigung oder Austausch des Partikelfilters verkürzen oder das EGR-Ventil früher als erwartet verschleißt, ohne dass die Zulassung oder Nutzbarkeit des Fahrzeugs gefährdet ist, sind Ansprüche gegen den Hersteller nach der OGH-Linie schwieriger durchzusetzen.
  • Gebrauchtwagenkauf in Unkenntnis des Abgasskandals
    In Konstellationen, in denen der Käufer beim Kauf keine Kenntnis vom Dieselskandal hatte und spezifische Zusicherungen gemacht wurden, kommen daneben weitere Anspruchsgrundlagen (z. B. Anfechtung wegen Irrtums, arglistige Täuschung) in Betracht. Diese sind stark vom Einzelfall abhängig.

Checkliste: Was sollten betroffene Fahrzeughalter jetzt tun?

Auch wenn ein pauschaler Anspruch auf Erstattung aller künftigen Reparaturkosten nicht besteht, können Sie Ihre Position mit einigen Schritten deutlich verbessern:

  • 1. Unterlagen sammeln und geordnet aufbewahren
    • Kaufvertrag, Rechnungen, Inserate (insbesondere Zusicherungen zur Abgasnorm).
    • Hersteller- und Werkstattanschreiben zum Rückruf bzw. Software-Update.
    • Werkstattrechnungen und -berichte – vor und nach dem Update.
  • 2. Technische Probleme früh dokumentieren
    • Treten nach dem Update Auffälligkeiten auf (Leistungsverlust, Fehlermeldungen, erhöhter Verbrauch), dokumentieren Sie Zeitpunkt, Kilometerstand und Symptome.
    • Holen Sie möglichst früh eine sachverständige Diagnose ein; lassen Sie sich Fehlercodes und Ursachen schriftlich bestätigen.
  • 3. Kaufzeitpunkt und Kenntnisstand prüfen
    • Haben Sie das Fahrzeug vor oder nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft?
    • Wurde Sie beim Kauf über den Abgasskandal und das notwendige Update informiert?
    • Gab es Zusicherungen, dass das Fahrzeug „frei von Manipulationen“ oder „vollkommen gesetzeskonform“ sei?
  • 4. Keine vorschnellen Klagen einbringen
    • Lassen Sie vor einem Gerichtsverfahren prüfen, ob in Ihrem Fall der Schwerpunkt eher bei drohenden Nutzungs-/Zulassungsproblemen oder bei bloßen Verschleißkosten liegt.
    • Lassen Sie sich das Prozesskostenrisiko klar erläutern – gerade im Lichte der OGH-Entscheidung.
  • 5. Möglichkeiten kollektiver Vorgehensweisen ausloten
    • Bei einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle können Sammelklagen, Verbandsklagen oder verbraucherorganisierte Modelle sinnvoll sein.
    • Individuelle Ansprüche (z. B. besondere Vertragskonstellationen) sollten dennoch gesondert geprüft werden.

Rechtsanwalt Wien

FAQ: Häufige Fragen zum Dieselskandal und Folgeschäden

Kann ich vom Hersteller verlangen, alle künftigen Reparaturen nach dem Update zu zahlen?

Nach der Entscheidung OGH vom 16.05.2023, 10 Ob 17/23g, ist ein solcher genereller Anspruch in der Regel nicht durchsetzbar. Die EU-Emissionsvorschriften schützen primär vor Unsicherheit bezüglich Zulassung und Nutzbarkeit des Fahrzeugs, nicht vor jedem denkbaren Mehrverschleiß. Nur wenn die Nutzung oder Zulassung selbst gefährdet ist, kommen weitergehende Ansprüche (z. B. Rückabwicklung, Preisreduktion) ernsthaft in Betracht.

Was ist, wenn mein Auto nach dem Software-Update nur noch Probleme macht?

Treten nach dem Update konkrete Funktionsstörungen auf, sollte der Einzelfall genau geprüft werden. Je enger der zeitliche und technische Zusammenhang zwischen Update und Problem, desto eher kann eine Haftung (über Gewährleistung, Garantie oder Schadenersatz) in Frage kommen. Entscheidend ist eine saubere technische Dokumentation (Werkstattberichte, Gutachten) und eine juristische Bewertung, ob dadurch auch die bestimmungsgemäße Nutzung beeinträchtigt wird.

Ich habe ein betroffenes Dieselauto gebraucht gekauft – habe ich noch Chancen auf Rückabwicklung?

Das hängt stark von den Umständen ab: Zeitpunkt des Kaufs, Kenntnis vom Skandal, vertragliche Zusicherungen, ob das Update bereits durchgeführt war und ob aktuell Zulassungs- oder Nutzungsrisiken bestehen. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht. In manchen Konstellationen können Rückabwicklung oder Minderung nach wie vor in Betracht kommen, in anderen ist dies deutlich schwieriger.

Lohnt es sich überhaupt noch zu klagen, wenn der OGH so entschieden hat?

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass keine Ansprüche mehr bestehen – sie grenzt nur klar ein, was von den EU-Regeln erfasst ist. Verfahren, die ausschließlich auf die Erstattung künftiger Wartungs- oder Verschleißkosten zielen, haben es deutlich schwerer. Verfahren, in denen die rechtmäßige Nutzbarkeit oder die Zulassung des Fahrzeugs konkret gefährdet ist oder besondere vertragliche Konstellationen vorliegen, können nach wie vor Erfolgsaussichten haben. Eine individuelle Beratung ist hier unerlässlich.

Rechtliche Einschätzung einholen, bevor Kosten entstehen

Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug besitzt und unsicher ist, welche Rechte bestehen, sollte nicht auf pauschale Musterklagen vertrauen. Durch jahrelange anwaltliche Praxis im Zivil- und Verbraucherrecht kennt die Pichler Rechtsanwalt GmbH die typische Argumentation der Hersteller und die aktuelle Linie der Gerichte.

Wenn Sie klären möchten, ob in Ihrem Fall Ansprüche auf Rückabwicklung, Minderung oder Schadenersatz realistisch sind – oder wie hoch ein möglichen Prozesskostenrisiko wäre –, können Sie die konkrete Situation Ihres Fahrzeugs prüfen lassen.

Sie erreichen die Kanzlei Pichler unter Telefon 01/5130700 oder per E‑Mail an wien@anwaltskanzlei-pichler.at. Eine fundierte rechtliche Einschätzung vor dem ersten Schritt kann Ihnen helfen, unnötige Kosten und Enttäuschungen zu vermeiden.


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